Wer sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen will, muss also mit veränderten Führerscheinklassen rechnen. Das ist aber nicht die einzige Anpassung, die Sie erhalten, wenn Sie Ihr altes Dokument in einen EU-Führerschein umtauschen.
Bei Klasse 2 bzw. den neuen Führerscheinklassen C und CE gibt es eine Besonderheit:
Diese sind beim Führerschein im EC-Format lediglich bis zum 50. Lebensjahr des Führerscheininhabers befristet. Sie gehören zu den LKW-Klassen und beinhalten Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg und mit nicht mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg). Damit soll in die Verkehrssicherheit investiert werden. Anschließend müssen Sie einen neuen EU-Führerschein beantragen.
Von Klasse 3 zu Klasse C1 und C1E
Bisher hatten Sie das Recht, Fahrzeuge der Führerscheinklasse 3 zu fahren. Wenn Sie den EU-Führerschein beantragen und den alten Führerschein umtauschen, erhalten Sie nun die Fahrerlaubnis für die Pkw-Klassen B und BE (Pkw mit Anhänger bis zu 3,5 t). Hinzu kommen automatisch die Berechtigung, Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5t und Züge bis 12t führen zu dürfen (Klassen C1 und C1E). Um auch Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5t fahren zu dürfen, müssen Sie die Umstellung des EU-Führerscheins gesondert beantragen (Klasse CE).