Rund ums Fahren

    Führerschein: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

    Inhalt:

    Auf dem Weg zur Fahrerlaubnis gibt es einige Hindernisse zu überwinden. Dazu gehören neben kognitiven und praktischen Leistungsanforderungen auch die häufig hohen Kosten. Für Schüler und Studenten, aber auch Berufstätige, die den Führerschein zu einem späteren Zeitpunkt im Erwachsenenalter ablegen möchten, kann sich die Finanzierung als schwierig gestalten. Informieren Sie sich daher gründlich über alle Führerschein-Kosten, mit denen Sie bis zur Prüfung rechnen müssen, bevor Sie sich bei einer Fahrschule anmelden.

    Führerschein Klasse B: Das dürfen Sie fahren

    Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, wählt meistens die Führerscheinklasse B. Damit dürfen Sie folgende Kraftfahrzeuge nutzen:

    • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von maximal 3.500 kg und maximal 8 Beifahrerplätzen

    • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)

    • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination aus Auto und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt

    Vorbereitung auf den Führerschein

    Das müssen Sie vorher erledigen

    Bevor Sie sich bei einer Fahrschule anmelden können, müssen Sie noch diese zwei Dinge erledigen:

    Sehtest für den Führerschein

    Den Sehtest lassen Sie von einer amtlich anerkannten Stelle durchführen. Wenn Sie keinerlei Einschränkungen haben, reicht dafür der Optiker Ihres Vertrauens aus. Die Kosten für solche Tests liegen bei rund 7 Euro.

    Wer unter einer Sehschwäche leidet, muss sich eine Bescheinigung vom Augenarzt holen. Ärztliche Untersuchungen zahlt in der Regel Ihre Krankenkasse. Wenn Sie für Ihren Auto-Führerschein Klasse B allerdings eine neue Brille brauchen, hängt es von Ihrem Versicherungstarif ab, welche Kosten Sie selbst übernehmen müssen.

    Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

    Zusätzlich zu den normalen Ausgaben für den Führerschein kommen die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs hinzu, zu dem Sie verpflichtet sind. Auch die Schulung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen findet nicht direkt über die Fahrschule statt. Stattdessen können Sie sich vor Ort an Einrichtungen wenden, wie beispielsweise Johanniter, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser oder ADAC. Je nach Anbieter variieren die Preise für einen Erste-Hilfe-Kurs zwischen 20 und 40 Euro.

    Mehr Infos zu dem Thema finden Sie im Ratgeberartikel:

    Keine Angst vor Erster Hilfe: Jeder kann's!

    So stellen Sie den Führerscheinantrag

    Sobald Sie sich an einer Fahrschule angemeldet haben, kann diese in Ihrem Auftrag einen offiziellen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen. Hierfür müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

    • Sehtest-Bescheinigung

      Nicht älter als zwei Jahre

    • Aktuelles biometrisches Passbild: Frontalaufnahme

      Die Kosten für ein biometrisches Passfoto liegen je nach Anbieter zwischen 8 Euro und 15 Euro. Tipp: Es muss nicht unbedingt ein teurer Fotograf sein. Viele Drogerie-Märkte bieten diesen Service ebenfalls zu einem günstigen Preis an.

    • Führerscheinantrag

      Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen, kommen für Ihren Führerschein Klasse B noch Kosten in Höhe von etwa 40 bis 70 Euro auf Sie zu, damit das örtliche Straßenverkehrsamt Ihren Antrag bearbeitet.

    Der Führerschein wird immer teurer

    Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC ist der Pkw-Führerschein in den vergangenen zwei Jahren deutlich teurer geworden. Zwischen 2.500 und 3.500 Euro hat die Mehrheit der Fahranfänger zuletzt für den Führerschein bezahlt, so der ADAC.

    Mindestanzahl von Stunden für den Führerschein

    Nachdem Sie alle bürokratischen Angelegenheiten hinter sich gebracht haben, wird es Zeit für den tatsächlichen Unterricht. Dieser gliedert sich in zwei Teile:

    • Theoriesitzungen in der Schule
    • Übungsfahrten mit dem Fahrlehrer im Auto

    Welche Führerschein-Kosten dabei insgesamt auf Sie zukommen, hängt stark von Ihrem individuellen Lernfortschritt ab.

    Wenn Sie den Führerschein der Klasse B machen, also ab 18 Jahren oder schon mit B17 ab 17 Jahren, dann sind zwölf Doppelstunden Theorie-Unterricht für den Grundstoff Pflicht. Dazu kommen noch zwei Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff.

    Wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ist ziemlich individuell und hängt davon ab, wie schnell Sie Fortschritte machen. In der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gibt es sogenannte Pflichtfahrten, die Sie machen müssen, und Übungsstunden. Wie viele Übungsstunden Sie brauchen, hängt von Ihnen ab. Manche Fahrschüler kommen mit zehn Übungsstunden aus, andere brauchen wesentlich mehr.

    Die gesetzlichen Vorschriften für die Mindestzahl an absolvierten Stunden lauten wie folgt:

    Unterricht­sart Vorge­schrie­bene Stunden­anzahl
    Theorie 14 Ein­heiten à 90 Minuten
    Praxis  
    Sonderfahrten auf Bundes- oder Landstraße 5 Fahrstunden à 45 Minuten
    Sonder­fahrten auf der Autobahn 4 Fahrstunden à 45 Minuten
    Sonderfahrten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit 3 Fahrstunden à 45 Minuten

     

    So setzen sich die Kosten für den Führerschein zusammen

    Fahrschulen müssen laut Gesetz klare Preise angeben: Das heißt, sie müssen für jede Leistung einen festen Preis nennen und sich auch daran halten. Es gibt keine feste Gebührenordnung, das heißt jede Fahrschule kann ihre Tarife selbst bestimmen. Es empfiehlt sich daher, mehrere Anbieter zu vergleichen, bevor Sie den Ausbildungsvertrag unterschreiben.

    • Grundgebühr

      Die Fahrschulen nehmen eine Grundgebühr, durch die auch die Theoriestunden abgedeckt sind. Die Grundgebühr liegt zwischen 350 und 565 Euro.

    • Reguläre Fahrstunden

      Der Preis für eine reguläre Fahrstunden à 45 Minuten liegt zwischen 55 und 77 Euro. Wie viele Übungsfahrten Sie brauchen, hängt von Ihnen ab. Manche kommen mit zehn Stunden aus, andere brauchen 25.

    • Sonderfahrten

      12 Sonderfahrten sind Pflicht. Diese kosten zwischen 60 und 95 Euro kosten, je nach Region auch mehr.

    • Lernmaterial

      Für Lernmaterialien wie Bücher und Online-Zugänge müssen Sie zwischen 88 und 119 Euro einplanen.

    • Prüfungsgebühren

      Die Gebühr für die theoretische Prüfung liegt bei 60 bis 137 Euro und für die praktische Prüfung bei 160 bis 289 Euro.

    Führerschein-Prüfung: So läuft sie ab

    Sobald Sie Ihre Pflichtstunden absolviert haben und sich sicher genug fühlen, steht der finale Schritt an: die Führerscheinprüfung.

    Sowohl der Theorie- als auch der Praxisteil laufen über eine externe Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA. Meistens meldet Sie Ihre Fahrschule bei der zuständigen Behörde für einen Prüfungstermin an und rechnet die jeweiligen Gebühren direkt mit Ihnen ab. Viele Anbieter verlangen für diesen Service jedoch einen zusätzlichen Aufschlag.

    Die Gebühr für die theoretische Prüfung liegt bei 60 bis 137 Euro und für die praktische Prüfung bei 160 bis 289 Euro.

    Führerschein Klasse B: Soviel kostet er

    Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, darf nicht zu knapp kalkulieren. Hier eine Übersicht über die Kosten, die im Durchschnitt anfallen, bis Sie einen Führerschein besitzen:

    Kategorie Kosten
    Sehtest 7 Euro
    Erste-Hilfe-Kurs 20 – 40 Euro
    Führerscheinantrag inklusive biometrischem Passfoto 40 – 70 Euro
    Grundgebühr der Fahrschule inkl. Theoriestunden 350 – 565 Euro
    Lernmaterial 88 – 119 Euro
    Regelfahrten (Annahme: 15 Fahrstunden für 55 – 77 Euro je Stunde) 825 – 1.155 Euro
    12 Sonderfahrten (60 – 95 Euro je Stunde) 720 – 1.140 Euro
    Prüfungsgebühren 220 – 426 Euro
    Gesamt 2.270 – 3.522 Euro

     

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    Führerschein-Kosten abhängig von der Führerschein Klasse

    Die Kosten für den Führerschein-Kosten hängen auch davon ab, welche Führerschein-Klasse Sie machen wollen. Entschließen Sie sich beispielsweise dazu, einen Mofa-Führerschein zu machen, sind Sie verhältnismäßig günstig dabei. Anders sieht es bei den anderen Klassen aus. Hier eine Übersicht:

    • Mofa-Führerschein

      Die Kosten für den Mofa-Führerschein (bis 25 Km/h) sind moderat: Es ist keine praktische Prüfung erforderlich ist und die Anzahl der theoretischen Unterrichtsstunden ist begrenzt. Rechnen Sie mit Ausgaben von etwa 100 Euro. Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B besitzen, müssen Sie keine zusätzliche Prüfung ablegen.

      Den Mofa-Führerschein können Sie bereits mit 15 Jahren machen.

    • Roller-Führerschein

      Die Kosten für den Roller-Führerschein (bis 45 Km/h) variieren je nach Bundesland und Fahrschule. Sie liegen zwischen 500 und 1.200 Euro. Auch hier gilt: Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B besitzen, müssen Sie keine zusätzliche Prüfung ablegen.

      Das Mindestalter für den Erwerb des Roller-Führerscheins ist 15 Jahre. Diese Erlaubnis ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausschließlich im Inland gültig. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

    • Motorrad-Führerschein

      Beim Motorradführerschein unterscheidet man zwischen verschiedenen Fahrerlaubnisklassen:

      Fahrerlaubnis Klasse A: Für das Führen eines schweren Motorrads ohne Beschränkungen bei Hubraum, Leistung und Geschwindigkeit benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse A. Das Mindestalter hierfür liegt bei 24 Jahren. Der Führerschein A berechtigt Sie zur Nutzung aller Krafträder sowie dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbegrenzung.

      Fahrerlaubnis Klasse A2: Die Fahrerlaubnisklasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern mit einer maximalen Leistung von 35 kW und einem Hubraum bis zu 125 cm³. Das Mindestalter für den Erwerb dieser Klasse beträgt 18 Jahre.

      Die Kosten für den Motorradführerschein Klasse A bewegen sich laut ADAC zwischen 1.900 und 4.000 Euro. Wenn Sie bereits eine Fahrererlaubnis der Klasse A2  besitzen, wird es meistens günstiger.

    Wo braucht man einen internationalen Führerschein?

    Gut zu wissen: Es gibt Länder, da reicht Ihr normaler Führerschein nicht aus. Sie müssen dann einen internationalen Führerschein beantragen, der zusätzliche Kosten mit sich bringt. Dies ist aber in der Regel nur außerhalb der EU notwendig.

    Führerschein Klasse B machen und Steuern sparen?

    Angesichts der stolzen Summe, die sich aus den Preisen für die Ausbildung an der Fahrschule und sämtlichen Nebenkosten ergibt, suchen viele Fahranfänger nach Wegen, die finanzielle Belastung wenigstens teilweise zu reduzieren. In einigen Fällen können Sie die Kosten für Ihren Führerschein von der Einkommenssteuer absetzen. Wenn Sie die Fahrerlaubnis nachweislich für berufliche Zwecke erlangen müssen, fallen die entstandenen Ausgaben in der Steuererklärung unter die Kategorie Werbungskosten. Diese Einstufung akzeptiert das Finanzamt aber meistens nur bei Bus- oder Lkw-Fahrern. Für Pkw-Fahrer der Klasse B bleiben die Möglichkeiten beschränkt. Einzige Ausnahme: Menschen mit Gehbehinderung können die Kosten für den Pkw-Führerschein als außergewöhnliche Belastungen von ihrer Steuer absetzen.

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    Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024

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