Ein Mann und eine Frau sitzen im Auto und lachen

    Kfz-Versicherung wechseln: So geht's

    Sie wollen Ihre Kfz-Versicherung wechseln und fragen sich, wie das geht? Haben Sie vielleicht gerade in unserem Kfz-Tarifrechner Ihren Kfz-Beitrag berechnet und möchten nun wissen, wann und wie Sie zur R+V wechseln können? Wir erklären Ihnen, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie die Kfz-Versicherung unkompliziert wechseln können.

    Ihr Wechsel zur R+V Versicherung

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    *Kfz-Versicherung ab 34 EUR pro Jahr: Bei der Berechnung wird angenommen, dass der Versicherungsnehmer seit seinem 18. Lebensjahr im Besitz eines Führerscheins, eines auf ihn versicherten Autos ist und seitdem keinen Unfall hatte. Hier finden Sie die Berechnungsgrundlage (Stand: 16.03.2025).

    AUF EINEN BLICK

    Alles Wichtige zum Thema „Kfz-Versicherung wechseln“

    • Kündigungsfrist beachten

      Der reguläre Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist bei den meisten Versicherungen der 30.11. zum Jahresende. Manche Versicherer bieten auch andere Kündigungsmöglichkeiten an.

    • Sonderkündigungsrecht nutzen

      Neben der ordentlichen Kündigung ist bei verschiedenen Anlässen ein Wechsel der Kfz-Versicherung mit Sonderkündigungsrecht möglich: bei einer Beitragserhöhung, Änderungen der Vertragsbedingungen, nach jedem Schadensfall sowie bei Abmeldung bzw. Wechsel des Fahrzeugs.

    • Erst Neuvertrag abschließen

      Beim Wechsel sollten Sie zuerst einen neuen Vertrag abschließen und auf die Bestätigung warten. Wenn Sie die Bestätigung der neuen Autoversicherung erhalten haben, kündigen Sie den bestehenden Vertrag fristgerecht. So haben Sie in jedem Fall lückenlosen Versicherungsschutz.

    Versicherungswechsel leicht gemacht

    Jedes Jahr zum Stichtag 30. November können Sie die Versicherung für Ihr Auto, Motorrad oder Ihren Roller regulär kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Doch das ist nicht der einzige Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre laufende Auto- oder Motorradversicherung kündigen können.

    Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist unkompliziert und kann erhebliche Ersparnisse und verbesserte Leistungen mit sich bringen.

    Ihr Wechsel zur R+V

    Durch individuell auf Sie zugeschnittene Tarife in der Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sowie durch maßgeschneiderte Zusatzbausteine bietet Ihnen die R+V den passenden Schutz für Ihr Auto. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mobilität ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation abzusichern.

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    Warum es sich lohnen kann, die Autoversicherung zu wechseln

    Frau sitzt vor einem Laptop und vergleicht Kfz-Versicherungsangebote

    Je nach Anbieter gibt es große Unterschiede beim Preis, bei den Leistungen und beim Service. Vergleichen Sie deshalb regelmäßig die Tarife auf den Internet-Seiten der Versicherer. Denn erst der Vergleich zeigt, ob Sie für dieselben oder sogar bessere Leistungen weniger bezahlen, wenn Sie die Autoversicherung wechseln. 

    Auch beim Kundenservice gibt es Unterschiede: Manche Versicherungen bieten einen besonders schnellen und unkomplizierten Schadenservice. Bei der R+V können Sie Ihren Schaden beispielsweise einfach online melden. Übrigens: Wenn Sie sich für die digitale Korrespondenz mit der R+V entscheiden, erhalten Sie direkt beim Online-Abschluss 3 Prozent Digitalbonus.

    Außerdem lohnt sich ein Wechsel oft, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, zum Beispiel bei einem Umzug oder wenn sich der Fahrerkreis erweitert. In solchen Fällen ist eine Anpassung des Vertrags nötig. Eine neue Versicherung bietet hier möglicherweise günstigere Konditionen. Auch wenn Sie sich einen Zweitwagen anschaffen, kann sich ein Wechsel lohnen, da einige Anbieter spezielle Rabatte und Vorteile für Mehrfachverträge anbieten. So profitieren Sie bei der R+V beispielsweise von Sondereinstufungen für Ihre Zweitwagenversicherung.

    Was erwarten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung?

    Die Antwort auf diese Frage macht Ihnen die Entscheidung für einen bestimmten Anbieter leichter. Viele Autobesitzer geben bei Umfragen an, dass ihnen die folgenden Leistungsmerkmale einer Kfz-Versicherung besonders wichtig sind.

    • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

      Als Kundin und Kunde erwarten Sie, dass die Beiträge fair und angemessen sind und im Einklang mit den angebotenen Leistungen stehen. Das geben viele als eines der wichtigsten Kriterien für die Wahl des Versicherers an. Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bedeutet auch, dass die Versicherung bezahlbar ist, aber dennoch alle für Sie wichtigen Schutzleistungen enthält.

    • Zuverlässiger Kundenservice

      Ein kompetenter und gut erreichbarer Kundenservice ist entscheidend. Als Kunde möchten Sie schnell und unkompliziert Hilfe erhalten, wenn sie Fragen haben oder Unterstützung bei einem Schadensfall benötigen.

    • Transparente Vertragsbedingungen

      Versicherte legen großen Wert auf klare und verständliche Vertragsbedingungen. Sie wollen genau wissen, welche Leistungen die Kfz-Versicherung abdeckt und unter welchen Umständen sie greift. Transparente Bedingungen minimieren zudem das Risiko von Missverständnissen.

    • Schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung

      Im Schadensfall erwarten Versicherte eine rasche und unkomplizierte Abwicklung. Denn ein Autounfall bedeutet Stress und. Eine schnelle Schadenbearbeitung zeigt, dass die Versicherung zuverlässig ist und kundenorientiert handelt.

    CHECKLISTE ZUM VERSICHERUNGSWECHSEL

    Wie und wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

    Vielleicht haben Sie das selbst schon erlebt: Sie haben die Kündigungsfrist für Ihre Kfz-Versicherung verpasst und sind ein weiteres Jahr an eine Kfz-Versicherung gebunden, mit der Sie nicht zufrieden sind. Das ist ärgerlich, aber nicht ausweglos. Im Folgenden erklären wir, wann und wie Sie Ihre Autoversicherung am schnellsten und einfachsten wechseln können.

    Grundsätzlich gibt es sechs Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung zu wechseln:

    Kfz-Versicherungen in Deutschland laufen in der Regel bis zum 31. Dezember eines Jahres. Ganz regulär können Sie diese bis einen Monat vor Vertragsablauf kündigen, also zum Stichtag 30.November. Zum 01.Januar des Folgejahres können Sie Ihr Fahrzeug dann neu versichern, beispielsweise bei der R+V

    Haben Sie ein neues Fahrzeug? Dann schließen Sie eine Kfz-Versicherung direkt bei der R+V für Ihr neu erworbenes Auto oder Motorrad ab. Nach Online-Abschluss erhalten Sie sofort Ihre eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), mit der Sie Ihr Fahrzeug zulassen können.

    Verkaufen Sie Ihr altes Fahrzeug möglichst vor oder kurz, nachdem Sie Ihr neues Kfz in Empfang genommen haben. Informieren Sie Ihren bisherigen Kfz-Versicherer sowie Ihre Zulassungsstelle über den Verkauf des Fahrzeugs.

    Mit dem Datum der Ummeldung erlischt automatisch Ihr alter Kfz-Vertrag. Ihr bisheriger Kfz-Versicherer erstattet Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge und überträgt die Schadenfreiheitsrabatte an Ihren neuen Versicherer, in diesem Fall die R+V.

    Manche Kfz-Versicherer bieten mittlerweile auch unterjährig individuelle Kündigungsmöglichkeiten an, zum Beispiel monatlich. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung, wann Sie Ihren Vertrag kündigen können.

    Die Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung und der Abschluss einer neuen Versicherung bei der R+V funktionieren genauso unkompliziert wie die Kündigung zum Stichtag. Sie müssen hier nur Ihren gewünschten (unterjährigen) Versicherungsbeginn angeben.

    Kurz vor Vertragsablauf Ihrer Kfz-Versicherung erhalten Sie eine Beitragsrechnung für das Folgejahr. Wenn Sie den regulären Kündigungstermin verpasst haben (in der Regel der 30. November) und sich Ihr Beitrag erhöht hat, können Sie innerhalb eines Monats nach Rechnungseingang unter bestimmten Voraussetzungen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Prüfen Sie die neue Beitragsrechnung daraufhin, ob bei gleichen Leistungen der Versicherungsbeitrag gestiegen ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Typ- oder Regionalklassen für Ihr Fahrzeug ändern. Wichtig ist jedoch, dass Sie nicht selbst die Beitragserhöhung veranlasst haben. Das ist etwa der Fall, wenn Sie beitragsrelevante Änderungen veranlassen, wie zum Beispiel eine höhere Jahreskilometer-Leistung, weitere Fahrzeugnutzernutzer oder eine Veränderung des Versicherungsschutzes. Auch durch Umzug und Ummeldung Ihres Fahrzeuges in eine Gegend mit einer teureren Regionalklasse kann es zu einer Beitragserhöhung ohne Sonderkündigungsrecht kommen.

    Sie haben Ihrer Autoversicherung kürzlich einen Schaden gemeldet. Als Reaktion erhalten Sie ein Schreiben, dass Ihr Kfz-Versicherer den Schaden übernimmt oder aber ablehnt. In beiden Fällen haben Sie ab Eingang des Schreibens einen Monat Zeit, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und zu einer anderen Kfz-Versicherung zu wechseln.

    Schicken Sie Ihrer alten Autoversicherung eine schriftliche Kündigung, in der Sie Bezug auf das Schreiben zur Übernahme oder Ablehnung des gemeldeten Schadens nehmen. Dazu haben Sie ab Eingang des Schreibens einen Monat Zeit. Geben Sie an, wann die Kündigung wirksam werden soll: sofort, also zum Ablauf der Monatsfrist, oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Vertragsablauf. Alle zu viel gezahlten Beiträge werden Ihnen von Ihrem Kfz-Versicherer zurückerstattet.

    Sie haben eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und möchten doch lieber wechseln? Dann können Sie Ihren Antrag auf Kfz-Versicherung in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sie haben unter Umständen sogar noch bis zu 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins Zeit für einen Widerruf. Beachten Sie dazu die Vertragsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung.

    Autoversicherung wechseln: Alle Fristen auf einen Blick

    • Kfz-Versicherung wechseln zum Jahresende

      Im Normalfall können Sie Ihre Kfz-Versicherung immer zum Jahresende kündigen. Dazu muss das Kündigungsschreiben bis zum Stichtag 30.11. bei Ihrer Versicherung eingegangen sein, also einen Monat vor Vertragsablauf.

    • Kfz-Versicherung unterjährig wechseln

      Viele Versicherer bieten die Möglichkeit an, den Tarif auch unterjährig zu wechseln. Zu welchen Terminen dies möglich ist und mit welchen Fristen, entnehmen Sie Ihren Vertragsbedingungen.

    • Kfz-Versicherung wechseln mit Sonderkündigungsrecht

      Bei Beitragserhöhungen und im Schadensfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem entsprechenden Bescheid Ihrer Versicherung ausüben. Sie können sofort, also zum Ablauf der Monatsfrist, oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.

    In 4 Schritten die Kfz-Versicherung wechseln

    Sie wollen mit Ihrem Auto zur R+V- Versicherung wechseln? Beachten Sie die folgenden Schritte, damit Ihr Wechsel reibungslos klappt:

    • Schritt 1: Kündigungsgrund und Frist prüfen

      Prüfen Sie, auf welcher Grundlage Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen können. Ein Sonderkündigungsrecht liegt vor, wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten oder wenn Sie einen Schadensfall haben. Eine reguläre Kündigung ist in der Regel zum Jahresende möglich. Viele Versicherungen bieten auch eine unterjährige Kündigungsmöglichkeit an, beispielsweise zum Monatsende.

    • Schritt 2: R+V-Tarife vergleichen

      Bevor Sie Ihre alte Versicherung kündigen, ist es sinnvoll, erst den neuen Vertrag abzuschließen. Denn bei Teilkasko- und Vollkaskoverträgen kann es in Einzelfällen zu Ablehnungen kommen. Dann haben Sie die Möglichkeit, erst in Ruhe ein neues Angebot zu suchen, und stehen nicht möglicherweise ohne Versicherungsschutz da.

      Vergleichen Sie die Kfz-Versicherungstarife der R+V für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko und finden Sie den optimalen Schutz für Sie und Ihr Fahrzeug.

      Zum Tarifvergleich

    • Schritt 3: R+V-Tarif berechnen und abschließen

      Sie haben Ihren Wunschtarif gefunden? Berechnen Sie bei uns Ihren individuellen Versicherungsbeitrag und schließen Sie Ihre gewünschte Versicherung direkt ab. Der Abschluss ist einfach und dauert nur wenige Minuten. Die Übertragung der eVB-Nummer an die Zulassungsstelle erfolgt beim Versicherungswechsel automatisch. Sie müssen nichts weiter tun.

      Kfz-Versicherung berechnen und abschließen

    • Schritt 4: Alte Versicherung fristgerecht kündigen

      Wenn Sie die Bestätigung für den neuen Versicherungsvertrag erhalten haben, können Sie Ihre aktuelle Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen – je nach vorliegendem Kündigungsgrund. Um die Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen, genügt eine einfache Mitteilung unter Angabe der Versicherungsscheinnummer. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie im Kündigungsschreiben zusätzlich den Grund für die Kündigung angeben, beispielsweise einen Schadenfall oder eine Beitragserhöhung durch den Versicherer.

      Nutzen Sie die Online-Kündigungsfunktion Ihres Versicherers oder senden Sie ihm eine Kündigung in Textform elektronisch oder per Post zu. Verwenden Sie dazu gern unsere praktische Kündigungsvorlage, die Sie schnell online ausfüllen können. Heben Sie die Kündigungsbestätigung gut auf.

    Muster-Kündigung für die Kfz-Versicherung

    Als Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerin können Sie Ihre Kfz-Versicherung zum Vertragsende oder bei einem vorliegenden Sonderkündigungsrecht zu kündigen. Damit Ihr Kündigungsschreiben rechtswirksam ist, werden bestimmte Angaben benötigt, zum Beispiel die vollständige Anschrift, Versicherungsnummer, Kennzeichen, Datum, Adresse der Versicherung und falls zutreffend den Sonderkündigungsgrund. Verwenden Sie dafür gern unsere Kündigungsvorlage.

    Diese Unterlagen benötigen Sie für den Wechsel der Kfz-Versicherung

    Wenn Sie die Autoversicherung wechseln wollen, benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei jedem Neuabschluss sowie Nachweise über Ihren aktuellen Versicherungsschutz. Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, geht der Wechsel schnell und einfach. Alles Weitere wie die Zuteilung der eVB-Nummer geschieht automatisch. Diese drei Dokumente benötigen Sie:

    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)

    • Versicherungsvertrag der bestehenden Kfz-Versicherung

    • Letzte Beitragsrechnung der bestehenden Kfz-Versicherung

    Auf diese Leistungen sollten Sie bei Ihrer neuen Kfz-Versicherung achten

    Beim Wechsel der Kfz-Versicherung sollte nicht allein die Beitragshöhe ausschlaggebend sein. Achten Sie auch genau auf den Leistungsumfang. Schließen Sie unbedingt den für Sie relevanten Schutz mit ein, damit es bei einem Unfall nicht teuer wird. Dabei sollten Sie ganz besonders die folgenden Leistungsmerkmale prüfen:

    • Höhe der Deckungssumme

      Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall übernimmt. Sie sollte bei mindestens 100 Mio. EUR liegen – wie bei allen R+V-Tarifen. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 7,5 Mio. EUR ist relativ niedrig.

    • Rabatte bei Werkstattbindung

      Oft bietet die Autoversicherung einen Preisnachlass an, wenn Sie Ihr Auto im Schadensfall in einer Partnerwerkstatt reparieren lassen. Bei der R+V erhalten Sie damit bis zu 12 Prozent Nachlass auf die Kaskoversicherung.

    • Mallorca-Police

      Achten Sie darauf, dass wie bei der R+V die sogenannte Mallorca-Police miteingeschlossen ist. Dadurch genießen Sie Extra-Schutz, wenn Sie einen Mietwagen im Ausland nutzen. Wird mit dessen Haftpflichtversicherung bei einem Unfall die Deckungssumme überschritten, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Differenz.

    • Neupreisentschädigung in der Kasko

      Sie besitzen einen Neuwagen? Dann ist es sehr sinnvoll, die Erstattung des Neuwerts im Falle von Verlust oder Totalschaden Ihres Fahrzeugs mit abzusichern.

    • Leistung bei grober Fahrlässigkeit in der Vollkasko

      Stellen Sie sich vor, Sie verursachen grob fahrlässig einen Unfall, beispielsweise weil Sie durch Handynutzung oder Ihre streitenden Kinder abgelenkt sind. Hier leistet die Haftpflichtversicherung nur, wenn grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen ist, so wie im comfort- und premium-Tarif der R+V-Autoversicherung.

    • Rabattschutz zum Erhalt der Schadenfreiheitsklasse

      Wenn Sie durch viele Jahre unfallfreie Fahrt eine niedrige Schadenfreiheitsklasse erreicht haben, können Sie diese durch Tariferweiterungen wie den Zusatzbaustein Rabattschutz der R+V bewahren. Dann werden Sie trotz eines Unfalls im Kalenderjahr nicht hochgestuft.

    • Vorteile für E-Autos

      Sie haben bereits gewechselt – und sind umweltbewusst mit einem Elektroauto unterwegs? Manche Versicherer belohnen das mit Extraleistungen oder einem Bonus. So auch die R+V. Für Elektro- und Wasserstoff-Pkw erhalten Sie 10 Prozent Nachlass und Extras wie eine verlängerte Neupreisentschädigung.

    Was kostet eine Kfz-Versicherung bei der R+V?

    Bei der R+V finden Sie den maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Ihr Auto. Denn Sie können für Ihre Autoversicherung zwischen drei Produktvarianten für die Haftpflicht wählen und diese um Teilkasko- oder Vollkaskoschutz sowie zahlreiche Zusatzbausteine erweitern.

    Die Kosten richten sich dementsprechend nach dem gewählten Versicherungsumfang. Außerdem fließen Ihre Schadenfreiheitsklasse, die Typklasse Ihres Fahrzeugs und die Regionalklasse Ihres Wohnorts in die Berechnung des Versicherungsbeitrags mit ein. Machen Sie den Kostencheck.

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    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

    Mit einer Teilkaskoversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden am eigenen Fahrzeug geschützt, zum Beispiel durch Unwetter. Eine Vollkaskoversicherung bietet den maximalen Schutz für das eigene Auto und leistet zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus.

    Preisnachlässe für Elektro- und Wasserstoff-Pkw und Pkw mit niedrigem CO2-Ausstoß

    Mit der R+V-Kfz-Versicherung wollen wir Wegbereiter einer umweltfreundlichen Mobilität sein. Durch den Kfz-Umweltbonus profitieren Sie als Fahrer eines Elektro- oder Wasserstoff-Pkw oder eines Pkw mit niedrigem CO2-Ausstoß von attraktiven Preisnachlässen auf den Versicherungsbeitrag.

    Beispielsweise erhalten Sie 20 Prozent Nachlass auf den Beitrag zu Ihrer Kfz-Versicherung, wenn Sie einen Elektro- oder Wasserstoff-Pkw fahren. Hier erfahren Sie mehr über unser Engagement.

    Fazit: Nutzen Sie Ihre Kündigungsoptionen und profitieren Sie vom Kfz-Versicherungswechsel

    Die Kfz-Versicherung zu wechseln, kann sich für Sie lohnen: Achten Sie neben dem Preis auf den Service und die enthaltenen Leistungen beim neuen Anbieter sowie auf Sparmöglichkeiten; zum Beispiel durch die Werkstattbindung. Bei der R+V profitieren Sie neben mehreren Tarifoptionen auch von individuellen Zusatzbausteinen.

    Der Wechsel der Versicherung ist meistens unkompliziert und inzwischen fast überall online möglich. Informieren Sie sich über die Kündigungsfristen und nutzen Sie neben der regulären Kündigung zum Vertragsende auch ein vorliegendes Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel im Schadensfall. Dann steht einem reibungslosen Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung nichts mehr im Weg.

    FAQs

    Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Kfz-Versicherung wechseln“

    Prüfen Sie zunächst die Kündigungsfrist, die in der Regel einen Monat vor dem Jahresende liegt. Manche Versicherer haben auch unterjährige Kündigungsoptionen.

    Verfassen Sie ein einfaches Kündigungsschreiben mit Ihrer Versicherungsnummer und dem gewünschten Kündigungsdatum. Senden Sie dieses an Ihren Versicherer und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Häufig gibt es auch die Möglichkeit zur telefonischen oder elektronischen Kündigung, beispielsweise im Kundenportal des Versicherers.

    Wenn Sie aufgrund einer Beitragserhöhung oder eines Schadenfalls von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, können Sie die Versicherung außerordentlich innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Ereignisses kündigen. Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig eine neue Kfz-Versicherung abschließen, um lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

    Für den Versicherungswechsel benötigen Sie folgende Unterlagen: den Fahrzeugschein des zu versichernden Kfz, den aktuellen Versicherungsvertrag und die letzte Beitragsrechnung.

    Der Kfz-Versicherungswechsel sollte immer mit dem Vergleich verschiedener Angebote beginnen, um die beste Versicherung zu finden und Geld zu sparen. Schließen Sie besser erst einen neuen Vertrag ab, um im Falle einer Ablehnung nicht ohne Versicherung dazustehen. Danach kündigen Sie Ihren alten Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

    Der beste Zeitpunkt, um die Kfz-Versicherung zu wechseln, ist zum Stichtag am 30. November. Denn die meisten Verträge können Sie mit einer einmonatigen Kündigungsfrist regulär zum Jahresende kündigen. Dazu muss dem Versicherer bis zum 30. November die Kündigung vorliegen.

    Ja. Der Wechsel erfolgt, indem Sie die alte Versicherung fristgerecht kündigen und eine neue Versicherung abschließen. Der neue Versicherer informiert die Zulassungsstelle automatisch über den Versicherungswechsel, sodass keine Abmeldung erforderlich ist.

    Ja. Bei einem Schadenfall, den Sie dem Versicherer melden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Unabhängig davon, ob dieser den Schaden übernimmt oder nicht. Das ermöglicht Ihnen, die Versicherung innerhalb eines Monats nach der Schadenregulierung zu kündigen. Wenn Sie in einen neuen Vertrag wechseln, stellen Sie sicher, dass der neue Versicherungsschutz nahtlos beginnt. So vermeiden Sie Versicherungslücken.

    Ja, denn ein Umzug kann Ihre Prämie beeinflussen, weil sich die Regionalklasse oder die Stellplatzsituation am neuen Wohnsitz möglicherweise ändern. Vergleichen Sie noch vor einem Umzug Angebote. Denn durch einen Wechsel Ihrer Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt können Sie möglicherweise Geld sparen. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie durch den Umzug jedoch nicht.

    Das Sonderkündigungsrecht Ihrer Kfz-Versicherung nach einer Preiserhöhung gilt in der Regel einen Monat ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Versicherung über die Beitragserhöhung informiert hat. Während dieser Frist können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Bei einer Prämienerhöhung lohnt es sich also besonders, Tarifoptionen für die Kfz-Haftpflicht zu vergleichen.

    Ja. Die eVB-Nummer wird von der neuen Versicherung ausgestellt und dient als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle. Jede eVB-Nummer ist einzigartig und gilt nur für den jeweiligen Versicherungsvertrag.

    Nein, Sie müssen die Kfz-Zulassungsstelle nicht selbst über den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung informieren. Der neue Versicherer übernimmt die Meldung an die Zulassungsstelle automatisch, wenn Sie den neuen Vertrag abschließen und die eVB-Nummer erhalten. Ihr Versicherungsschutz wird somit ohne zusätzlichen Aufwand für Sie bei der Versicherungsstelle aktualisiert.

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