Arzt erklärt Patientin am Tablet Befund
    Wissenswertes

    Digitalisierung im Gesundheitswesen: Das müssen Sie wissen

    Inhalt:

    Alle gesetzlich Versicherten können seit dem 1. Januar 2021 bei ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Darin sind z. B. medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Befunde gespeichert. Diese Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt neben vielen Neuerungen einige Vorteile für Sie und Ihre Krankenkasse mit sich. Alles Wichtige zu ePA, digitalem Impfpass und E-Rezept erfahren Sie hier.

    Die elektronische Patientenakte (ePA)

    Mit der elektronischen Patientenakte können Sie Daten rund um Ihre Gesundheit bündeln und verwalten. Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, beispielsweise der R+V BKK, stellt Ihnen Ihre Kasse dafür eine kostenlose App für Ihr Smartphone oder Ihren PC zur Verfügung. Darin können Sie zum Beispiel folgende Informationen speichern:

    • Befunde
    • Medikamente
    • Röntgenbilder
    • Therapien
    • Arztbriefe
    • Notfalldaten
    • Impfpass
    • Zahnbonusheft
    • Mutterpass
    • Kinderuntersuchungsheft
    • Erklärung zur Bereitschaft der Organspende

    Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)

    Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer dazugehörigen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) von Ihrer Krankenkasse können Sie es Ärztinnen, Ärzten und Apotheken ermöglichen, auf Ihre elektronische Patientenakte zuzugreifen. Diese geben die entsprechenden Daten ein und können von Ihnen freigegebene Daten einsehen.

    Bei Kindern unter 16 Jahren verwalten die Eltern die Daten, ab dem 16. Lebensjahr kann dies jeder selbstständig handhaben.

    Sie selbst bestimmen, wer wie lange auf welche Daten Ihrer ePA zugreifen darf. So können Sie zum Beispiel einstellen, dass Ihre Ärztinnen und Ärzte nur bestimmte Befunde sehen können, oder ob Daten gelöscht werden sollen. Auch den zeitlichen Zugriff können Sie einschränken, so dass zum Beispiel eine Fachärztin oder ein Facharzt nur einen Tag Ihre Daten einsehen kann.

    Dies alles funktioniert über die App oder in der Praxis über das Kartenterminal, für das Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN benötigen.

    Ihre Daten werden über ein geschlossenes Netz verschickt. Der Server steht in Deutschland und unterliegt den europäischen Datenschutzbestimmungen. Das bedeutet, dass alle Dokumente verschlüsselt übertragen werden, dass die App Ihrer Krankenkasse geprüft wird und dass vor deren Zulassung ein Sicherheitsgutachten erstellt wird.

    Die elektronische Patientenakte beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie benötigen dafür eine elektronische Gesundheitskarte und eine PIN. Die elektronische Gesundheitskarte ist eine erweiterte Form Ihrer Versichertenkarte, meist auch mit einem Foto von Ihnen. 

    Nach dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) sind seit Januar 2021 alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen. Seit Juli 2021 müssen gewünschte Dokumente und Daten für die elektronische Patientenakte zudem in allen Arzt- und Zahnarztpraxen eingepflegt werden.

    Erklär-Video zur ePA

    Alles Wissenswerte rund um die elektronische Patientenakte finden Sie auch hier im Video.

    Quelle: gematik GmbH

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    Der digitale Impfpass

    Der digitale Impfpass steht in Deutschland seit Juni 2021 zur Verfügung, um die Nachweispflicht der Corona-Schutzimpfung etwas komfortabler zu gestalten. Damit können Sie auf dem Smartphone mit einem QR-Code jederzeit bequem Ihre Corona-Schutzimpfung nachweisen, ohne dass Sie Ihren gelben Impfpass bei sich tragen müssen. Auch alle anderen Impfungen können seit 2022 im elektronischen Impfpass als Teil der elektronischen Patientenakte eingetragen werden.

    Fragen und Antworten zum digitalen Impfpass

    In den Arztpraxen, Apotheken oder Impfzentren erhalten Sie nach der Impfung einen QR-Code, den Sie einscannen und zum Beispiel in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts oder in der CovPass-App speichern.

    Sie zeigen zum Beispiel im Restaurant oder am Flughafen den QR-Code in der App vor, sodass dieser und damit auch Ihr Impfnachweis eingelesen werden kann. Zusätzlich benötigen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Identifizierung.

    Der digitale Impfnachweis ist freiwillig. Wenn Sie kein Smartphone besitzen oder Ihren Impfnachweis nicht digitalisieren möchten, verwenden Sie Ihren gelben Impfpass weiterhin wie bisher. Es wird auch angeraten, diesen zum Beispiel bei Auslandsreisen dabei zu haben, weil die App noch nicht in allen Ländern akzeptiert ist.

    Unser Tipp

    Der gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation WHO ist ein international anerkanntes Dokument, das rund um den Globus bekannt ist.

    Weil der gelbe Impfpass in Papierform nicht fälschungssicher ist, akzeptieren ihn inzwischen einige Bundesländer, beispielsweise Berlin und Baden-Württemberg, für die 2G- und 3G-Regel als Nachweis nicht mehr. Sie erkennen nur den digitalen Nachweis an. Grund hierfür ist die bessere Überpürfbarkeit der digitalen Zertifikate.

    Wir empfehlen daher, in jedem Fall einen digitalen Nachweis, ob auf dem Smartphone, in Papierform oder auf der Immunkarte, mit sich zu führen.

    Wenn Sie kein Smartphone haben, können Sie eine sogenannte Immunkarte kaufen, auf der der QR-Code abgedruckt ist. Sie erhalten diese zum Beispiel in vielen Apotheken oder auch online.

    Der QR-Code kann problemlos in ein neues Smartphone eingelesen werden. Am besten bewahren Sie ihn daher gut auf.

    Da die digitalen Impfnachweise nur vorübergehend bei einer Kontrolle einsehbar sind und anschließend gelöscht werden, sind Ihre Impfnachweise nur auf Ihrem Smartphone dauerhaft gespeichert. Dadurch wird Datenmissbrauch vorgebeugt.

    Das E-Rezept: noch in der Testphase

    Apothekerin sucht Medikament mit E-Rezept

    Das elektronische Rezept, kurz E-Rezept, soll nach und nach das traditionelle rosafarbene Papierrezept ablösen. Bis es  so weit ist, wird es allerdings noch etwas dauern. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Testphase auf unbestimmte Zeit verlängert. Wir erklären Ihnen trotzdem schon einmal, was es mit dem E-Rezept auf sich hat und wie es funktioniert.

     

    Fragen und Antworten zum E-Rezept

    Bei Ihrem Arztbesuch erhalten Sie bisher ein rosafarbenes Rezept in Papierform. Das E-Rezept hingegen soll digital erstellt und unterschrieben werden. Es wird für Patientinnen und Patienten ab 16 Jahren erhältlich sein. Sie können es, ebenso wie das Papierrezept, vier Wochen lang einlösen.

    Statt des Papierrezepts schickt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen QR-Code an Ihr Smartphone. Diesen Code können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheke einlesen und Ihnen die erforderlichen Medikamente geben. Falls Sie kein Smartphone besitzen, erhalten Sie einen Code in Papierform.

    Vorerst wird das E-Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel ausgestellt und für die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend sein. Die privaten Krankenversicherungen werden vermutlich erst später hinzukommen. Auch werden zunächst nicht alle Ärzte daran teilnehmen, erfragen Sie das am besten individuell bei Ihrer Arztpraxis.

    Für das digitale Rezept wird die App „Das E-Rezept“ der Gematik GmbH entwickelt. Diese können Sie kostenfrei herunterladen. Für die Nutzung benötigen Sie eine spezielle elektronische Gesundheitskarte, die sich mit Ihrem Smartphone verbinden kann, und eine PIN. Beides erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    Über die App können sie zum Beispiel bereits vorab den QR-Code an Ihre Apotheke senden und Wartezeiten einsparen. Dafür können Sie bis zu drei Apotheken anfragen, ob das entsprechende Medikament vorrätig ist und eventuell zu Ihnen nach Hause geliefert werden kann.

    Die Daten werden alle auf einem zentralen Server gespeichert. Aktuell laufen noch Tests, um die Sicherheit zu gewährleisten.

    Erklär-Video zur E-Rezept

    Alles Wissenswerte rund um das E-Rezept finden Sie auch hier im Video.

    Quelle: gematik GmbH

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    Zuletzt aktualisiert: April 2022

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