Elektronische Patientenakte (ePA)

    Digital, sicher und immer verfügbar.

    Die elektronische Patientenakte (ePA): Ihre Gesundheitsdaten an einem Ort.

    Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) verwalten Sie Ihre Gesundheitsdaten
    künftig einfach und sicher. In der ePA-App können Sie medizinische Informationen,
    wie z. B. Arztbriefe, bequem einsehen und verwalten. Mit wem Sie Ihre
    Gesundheitsdaten teilen möchten, entscheiden Sie allein.


    Momentan arbeiten wir daran, Ihnen die ePA anbieten zu können. Wir werden Sie
    rechtzeitig vor der Einführung der ePA individuell kontaktieren.

    Häufig gestellte Fragen zur ePA

    Als Ihr Gesundheitspartner ist es uns wichtig, Ihnen digitale Services anzubieten. Damit unterstützen wir Sie gesund zu sein, gesund zu bleiben und gesund zu werden. Aktuell bereiten wir die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bei der R+V Krankenversicherung AG (R+V) vor. 

    Wir werden die ePA allen Versicherten anbieten, die 

    • eine private Krankenvollversicherung haben oder
    • eine Beihilfeversicherung haben und
    • mindestens 16 Jahre alt sind.

    Die elektronische Patientenakte ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist ein Netzwerk, das eine sichere und verlässliche digitale Kommunikation im Gesundheitswesen ermöglichen soll. Sie ist die Basis der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Darüber sollen medizinische Informationen (z. B. Laborbefunde, Arztbriefe) schneller und einfacher verfügbar sein. 

    Unser Ziel ist es, künftig weitere Services der Telematikinfrastruktur, wie z. B. das E-Rezept, anzubieten.

    Allgemeine Fragen

    Wir arbeiten derzeit an der Einführung der ePA. Sobald wir nähere Informationen für Sie bereitstellen können, finden Sie diese hier auf der Internetseite.

    Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein sicherer digitaler Speicher für Ihre Gesundheitsdaten. Zu diesen zählen beispielsweise Arztbriefe und Medikationslisten. 

    Mit der ePA werden Sie Ihre medizinischen Informationen an einem Ort haben. Per App werden Sie einfach und bequem auf Ihre ePA zugreifen und die enthaltenen Daten organisieren können. 

    Sie entscheiden selbst, welche Informationen Sie mit dem Behandelnden teilen möchten. Welche Dokumente welcher Behandelnde lesen kann, liegt in Ihrer Hand.

    Wir werden die ePA für alle Versicherten anbieten, die 

    • eine private Krankenvollversicherung oder 
    • eine Beihilfeversicherung bei der R+V abgeschlossen haben und 
    • mindestens 16 Jahre alt sind.

    Die ePA wird Ihnen viele Vorteile bieten. Hier sehen Sie eine Auswahl:

    • In der ePA können Sie Gesundheitsdokumente sicher digital ablegen und jederzeit per App abrufen. Sie oder Ihre Behandelnden können zum Beispiel Arztberichte und Laborwerte direkt einstellen.
    • Behandelnde erhalten schnell einen Überblick über Ihre Krankengeschichte. Sie können den Behandlungsverlauf leichter nachvollziehen. Bei Arztwechseln teilen Sie Ihre Unterlagen einfach mit neuen Behandelnden.
    • Sie vermeiden Doppeluntersuchungen, weil Sie notwendige Behandlungsunterlagen und Untersuchungsergebnisse direkt verfügbar haben.
    • Für medizinische Notfälle wird es einen sogenannten Notfalldatensatz geben. Die dafür nötigen medizinischen Informationen hinterlegt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in der ePA.
    • Sie werden über die App einstellen können, welche Einrichtungen auf die ePA zugreifen dürfen. Sie können Zugriffe und Berechtigungen nachvollziehen und anpassen.
    • Sie können vertraute Personen als "ePA-Vertreter" einrichten oder andere vertreten. So können Sie sich gegenseitig bei medizinischen Belangen unterstützen.

    Nein, die Nutzung der ePA ist freiwillig. Ein Widerspruch gegen die Anlage und Nutzung der ePA wird für Sie möglich sein. Wir werden Sie vor der Einführung der ePA rechtzeitig über Ihr Widerspruchsrecht informieren.

    Da wir die ePA aktuell noch nicht anbieten, ist ein Widerspruch jetzt noch nicht möglich.

    Nein, es fallen keine zusätzlichen Nutzungsgebühren für Sie an.

    Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Deshalb werden wir Sie rechtzeitig vor Bereitstellung der ePA informieren. Sie erhalten dann auch die Möglichkeit, der Einrichtung und Nutzung der ePA zu widersprechen. 

    Da wir die ePA aktuell noch nicht anbieten, ist ein Widerspruch jetzt noch nicht möglich.

    Nein. Jede versicherte Person in Deutschland kann nur eine elektronische Patientenakte führen. Bei gesetzlich Versicherten ist das die ePA ihrer Krankenkasse. Diese kann auch für privat gezahlte Untersuchungen genutzt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.  

    Eine ePA von der R+V Krankenversicherung erhalten Sie nur, wenn Sie 

    • mindestens 16 Jahre alt sind und 
    • eine private Krankenvollversicherung oder 
    • eine Beihilfeversicherung 

    bei uns abgeschlossen haben.

    Inhalte und Einrichtung der ePA

    Um die ePA und weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen zu können, werden Sie Folgendes benötigen:

    • Ihre persönliche Krankenversichertennummer (KVNR) zur eindeutigen Identifizierung 
    • Ihren Personalausweis mit PIN und
    • die ePA-App der R+V auf Ihrem Smartphone (diese wird dann im App Store erhältlich sein)

    Weitere Informationen zur KVNR und ihrer Beantragung finden Sie hier.

    Zu den gesundheitsbezogenen Dokumenten, die in der ePA gespeichert werden können, gehören beispielsweise:

    • Röntgenbilder
    • (Labor-)Befunde
    • Arztbriefe
    • Entlassbriefe
    • Impfausweis
    • Mutterpass
    • E-Notfalldatensatz
    • E-Medikationsplan sowie
    • ältere Behandlungsunterlagen

    Dokumente hochladen und löschen

    Sie und von Ihnen berechtigte „ePA-Vertreter“ werden entscheiden, welche Dokumente in der ePA gespeichert oder gelöscht werden. Das gilt auch für Dokumente, die Ihre Ärztinnen und Ärzte in die ePA übertragen haben.

    Sie entscheiden auch, ob Sie einen ePA-Vertreter einrichten und wer dieser ist. Einen ePA-Vertreter können Sie jederzeit wieder löschen.

    Im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Versorgung dürfen verschiedene Personengruppen auf Ihre ePA zugreifen. 

    Dazu zählen unter Berücksichtigung gesetzlicher Voraussetzungen zum Beispiel:

    • Behandelnde sowie ihre Mitarbeitenden in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
    • Apothekerinnen und Apotheker sowie ihr pharmazeutisches Personal
    • Psychotherapeuten sowie unterstützendes Personal bei Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Ambulanzen, Hochschulambulanzen, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
    • Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sowie ihre Assistenten und Helfer
    • Hebammen
    • Heilmittelerbringer sowie ihre Mitarbeitenden bei Heilmittelerbringern oder in Krankenhäusern
    • Notfallsanitäter 
    • Ärzte und Ärztinnen im Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie ihre Mitarbeitenden
    • Arbeits- und Betriebsmediziner

    Nur Sie und von Ihnen berechtigte Personen werden Gesundheitsdaten in die ePA hochladen können.

    Berechtigen Sie eine medizinische Einrichtung dazu, werden diese die medizinischen Daten / Unterlagen in Ihre ePA einfügen. Das gilt in jedem Fall für Vertragsärzte und Vertragsärztinnen.

    Ab 2025 sind medizinische Einrichtungen verpflichtet, auf Ihren Wunsch bestimmte Daten aus der aktuellen Behandlung in die ePA einzustellen. Dokumente aus vorangegangenen Behandlungen können ebenfalls eingestellt werden (mehr dazu in der Frage "Kann ich ältere Gesundheitsdokumente in die ePA übertragen?").  
    Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Behandelnden dazu berechtigen, auf die ePA zuzugreifen.

    In der Frage "Wer außer mir darf Daten in die ePA übertragen?" erfahren Sie, welchen Personengruppen Sie Zugriff auf die ePA erteilen können.

    Ja. Ihre medizinischen Dokumente werden Sie einscannen oder abfotografieren und in der ePA speichern können. In die ePA eingestellte Dokumente können Sie auch löschen.

    Die Pflicht zur Dokumentation liegt bei den Behandelnden - elektronisch oder auf Papier. Die ePA ersetzt nicht die Dokumentation Ihrer Behandelnden, wie Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Diese sind nach Gesetz und Berufsordnung zur Behandlungsdokumentation verpflichtet. 

    Was in die ePA übertragen wird, entscheiden allein Sie. Denn die ePA ist eine versichertengeführte Akte.

    Sie werden auch vorhandene Gesundheitsdokumente in die ePA überführen können. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

    • Sie laden diese Dokumente selbst hoch, nachdem Sie diese digitalisiert haben (z. B. Foto, Scan).
    • Sie können Ihre Behandelnden darum bitten, ältere Dokumente zu digitalisieren und hochzuladen.

    Sie werden entscheiden, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert sind. 

    Sie können Dokumente jederzeit löschen. Bei Informationen, die gemeinsam als Sammlung organisiert sind (z. B. Impfpass, Mutterpass) können Sie nur die ganze Sammlung, aber keine einzelnen Einträge löschen.

    Achten Sie darauf, keine Daten zu löschen, die noch für die Behandlung relevant sein könnten. Einmal aus der ePA gelöschte Daten stehen Ihren Behandelnden nicht mehr zur Verfügung. Die gelöschten Daten können in der ePA nicht wiederhergestellt werden. Bei Bedarf müssen sie erneut hochgeladen werden  (z. B. über Ihr Smartphone oder aus dem System des Leistungserbringers).

    Berechtigungen

    Zunächst werden nur Sie auf die in der ePA gespeicherten Daten zugreifen können. 

    Jede weitere Berechtigung müssen Sie selbst einrichten. 

    Berechtigen können Sie:

    • Vertrauenspersonen als ePA-Vertreter. Die Berechtigungen können Sie zeitlich begrenzen.
    • Medizinische Einrichtungen aus dem Verzeichnis der Telematikinfrastruktur. 
      Diese können Sie für den Zugriff auf Ihre ePA und das Hochladen von Daten berechtigen. Das Verzeichnis der Leistungserbringer finden Sie in Ihrer App. Zu den medizinischen Einrichtungen gehören z. B. Arztpraxen, Apotheken und Kliniken. Eine Berechtigung gilt immer für die gesamte Einrichtung (z. B. Arztpraxis), nicht für eine einzelne Person.

    Sie bestimmen selbst, ob und wem Sie Zugriffsrechte auf Ihre ePA geben. So können Sie zum Beispiel einzelne Leistungserbringer von einem Zugriff ausschließen. Sie können auch Dokumente vor einem Zugriff verbergen. 

    Berechtigte Leistungserbringer sollen bei der ePA ab 2025 (sog. "ePA für alle") in einer Behandlungssituation (sog. Behandlungskontext) auf die ePA zugreifen können. Sie haben dann ein zeitlich befristetes Zugriffsrecht auf alle sichtbaren Daten in der ePA. 

    ePA löschen / Versicherung wechseln

    Wenn Sie Ihre Krankenversicherung wechseln, werden Sie Ihre ePA mit allen Inhalten einfach mitnehmen können. Auch Berechtigungen und Widersprüche werden übernommen. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass Ihnen die neue Krankenversicherung eine ePA anbietet.

    Da wir die ePA aktuell noch nicht anbieten, ist ein Widerspruch jetzt noch nicht möglich. 

    Ein Widerspruch gegen die Anlage und Nutzung der ePA wird für Sie möglich sein. Wir werden Sie vor der Einführung der ePA rechtzeitig über Ihr Widerspruchsrecht informieren.

    Datenschutz und Sicherheit

    Die R+V wird keinen Zugriff auf die in der ePA gespeicherten Gesundheitsdaten haben. Dies wird technisch ausgeschlossen sein. 

    Ja. Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Niemand außer Ihnen und denjenigen, die von Ihnen zum Zugriff berechtigt wurden, können die Inhalte lesen.

    Zugriffe auf die ePA (zum Beispiel das Hochladen, Abrufen und Löschen von Dokumenten) sowie Berechtigungen werden protokolliert. Über das in der ePA-App bereitgestellte Protokoll können Sie daher Zugriffe und Berechtigungen nachvollziehen.

    Nein. Dafür gibt es bei Privatversicherten keine gesetzliche Grundlage.

    Sonstiges

    Bei der Opt-out-Variante informiert die Versicherung ihre berechtigten Kundinnen und Kunden vorab über die Einrichtung und den Inhalt der ePA. Gleichzeitig werden diese über ihr Recht informiert, der ePA zu widersprechen, wenn sie die ePA nicht erhalten möchten.

    Sie müssen die ePA also nicht bei uns beantragen. Wenn die R+V die ePA einführen wird, werden alle berechtigten Versicherten eine ePA erhalten. Die Nutzung der ePA bleibt jedoch freiwillig. Das bedeutet, dass Sie sich auch gegen die Anlage der ePA entscheiden können. Über diese Möglichkeit werden wir Sie rechtzeitig vor Einführung der ePA informieren. Sie können dann der Einrichtung der ePA widersprechen. Auch werden Sie der Nutzung der ePA zu jedem späteren Zeitpunkt widersprechen können.

    Da wir die ePA aktuell noch nicht anbieten, ist ein Widerspruch jetzt noch nicht möglich.

    Ja. Wenn Sie sich doch für eine Nutzung der ePA entscheiden, können Sie einen Widerspruch gegen die Anlage einer ePA jederzeit wieder zurücknehmen.

    Die gematik GmbH ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI). Diese ist die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen. Die gematik GmbH soll dafür sorgen, dass die TI sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist.

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