Die Jahre, die Eltern in die Kindererziehung investieren, sind wertvoll – sowohl für die Familie als auch für die Gesellschaft. Damit sich diese Zeit nicht negativ auf Ihre Altersvorsorge auswirkt, gibt es die sogenannte Mütterrente. Diese stellt sicher, dass Kindererziehungszeiten auch in der Rentenberechnung berücksichtigt werden, sodass Ihre finanzielle Absicherung im Alter gewährleistet ist.

Mütterrente beantragen: So sichern sich Eltern ihre Ansprüche
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Ziel der Mütterrente
Die Mütterrente wurde 2014 eingeführt, um die Erziehungsleistung von Eltern für vor 1992 geborene Kinder anzuerkennen. Damit soll der Unterschied zu Eltern verkleinert werden, deren Kinder ab 1992 geboren wurden.
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Mütterrente – nicht nur für Mütter
Der Begriff „Mütterrente“ ist irreführend, da diese Leistung auch von Vätern beansprucht werden kann, sofern sie überwiegend die Kindererziehung übernommen haben. In der Regel wird die Anrechnung der Erziehungszeiten jedoch automatisch der Mutter zugeordnet. Für eine Übertragung auf den Vater ist eine gemeinsame Erklärung beider Elternteile erforderlich
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Anspruch auf Rentenpunkte
Eltern erhalten für die Erziehung ihrer Kinder Rentenpunkte, die sich positiv auf ihre Altersrente auswirken. Pro Kind können bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden, unabhängig davon, ob Sie berufstätig waren. Das bedeutet, dass Sie auch Mütterrente beziehen können, ohne gearbeitet zu haben.
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Voraussetzungen und Berechnung
Um die Mütterrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Erziehungszeiten müssen Sie bei der deutschen Rentenversicherung in einem Antrag nachweisen. Die Höhe der Mütterrente können Sie mit einer einfachen Rechnung ermitteln. Sie variiert je nach Anzahl der Kinder und aktuellem Rentenwert.
Um die Anerkennung von Kindererziehungszeiten zu verbessern, wurde für vor 1992 geborene Kinder die Erziehungszeit zunächst von einem auf zwei Jahre (Mütterrente 1) und ab 2019 auf zweieinhalb Jahre (Mütterrente 2) erhöht.
Mütterrente I
Mütterrente II
Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, können bis zu drei Jahre Erziehungszeit pro Kind angerechnet werden.
Wichtig: Mütterrente müssen Sie aktiv beantragen
Kindererziehungszeiten für die Mütterrente werden nicht automatisch angerechnet. Dafür ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formular V0800 „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“ erforderlich. Eine nachträgliche Anrechnung zur Erhöhung der Rente ist ebenfalls möglich. Obwohl der Antrag bis zum Renteneintritt gestellt werden kann, ist es ratsam, dies frühzeitig zu tun, um die Altersvorsorge besser planen und gegebenenfalls privat ergänzen zu können.
Die Mütterrente kostet den Staat viel Geld, hat aber auch große soziale Auswirkungen. Sie verbessert die Lebenssituation von Müttern und Vätern im Rentenalter.
Mal angenommen, die Mütterrente würde abgeschafft werden, so wären die Folgen deutlich spürbar: Besonders hart würde es Frauen mit niedrigem Einkommen, Mütter von mehr als drei Kindern sowie geschiedene Frauen treffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Frauen in Altersarmut geraten, würde von 19,4 auf 22,3 Prozent deutlich steigen. Auch das generelle Armutsrisiko würde um 14,4 Prozent zunehmen, und der Gender Pension Gap würde sich um mehr als 20 Prozent vergrößern (Quelle: DIW Berlin).

Die Mütterrente wurde ursprünglich eingeführt, um die Erziehungsarbeit von Eltern finanziell zu würdigen. Heute profitieren jedoch nicht nur Mütter von der Leistung, sondern auch Väter, wenn sie maßgeblich für die Erziehung ihrer Kinder zuständig waren. Trotzdem wird der Begriff umgangssprachlich auch heute noch verwendet.
Unabhängig davon, ob Sie Mutter oder Vater sind: Den Anspruch auf Mütterrente hat immer derjenige Elternteil, der vorrangig für die Kindererziehung verantwortlich gewesen ist. Zu jeder Zeit kann lediglich ein Elternteil von der Erziehungszeit profitieren.
Auch Frauen und Männer, die nie erwerbstätig waren und mindestens zwei Kinder erzogen haben, können eine Mütterrente beziehen. Sie erfüllen die Voraussetzung von fünf Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung allein durch die angerechneten Erziehungszeiten.
Für Mütter und Väter, die nur ein Kind erzogen und nicht gearbeitet haben, besteht der Anspruch nur, wenn sie Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Dies bietet Eltern, die Mütterrente erhalten, ohne gearbeitet zu haben, eine bessere finanzielle Grundlage für ihren Ruhestand.
Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit aktuell 39,32 Euro Rente pro Monat – zusätzlich zu Ihrer regulären Altersrente, sofern Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet. Diese liegt 2025 bei 8.050 Euro brutto pro Monat.
Verdienen Sie während der Kindererziehung so viel oder mehr, entfällt die Mütterrente. Denn sobald der Rentenanspruch aus Arbeit und Kindererziehungszeit zusammen mehr als zwei Entgeltpunkte pro Jahr beträgt, hat das Arbeitseinkommen Vorrang. Bei zu hohem Verdienst wird die Mütterrente entsprechend gekürzt.
Die Höhe der Mütterrente hängt von den zusätzlichen Rentenpunkten ab, die für jedes Kind gutgeschrieben werden. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Mütter und Väter seit der Reform 2019 bis zu 2,5 Entgeltpunkte. Für Kinder ab 1992 werden bis zu 3 Entgeltpunkte angerechnet. Diese Rentenpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert und bestimmen so die Höhe der zusätzlichen Rente.
Wichtig: Die Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch auf Ihre Altersrente angerechnet. Sie müssen sie über das Formular V0800 beantragen.
Geburtsjahr | Anrechenbare Erziehungszeit | Rentenpunkte | Rechnung | Monatliche Aufschläge |
1 Kind geboren vor 1992 | 2,5 Jahre | 2,5 | 2,5 x 39,32 Euro | 98,30 Euro |
1 Kind geboren nach 1992 | 3 Jahre | 3 | 3 x 39,32 Euro | 117,96 Euro |
2 Kinder, beide vor 1992 geboren | 5 Jahre (2 x 2,5) | 5 | 5 x 39,32 Euro | 196,60 Euro |
2 Kinder, eins vor 1992, eins nach 1992 geboren | 5,5 Jahre (2,5 + 3) | 5,5 | 5,5 x 39,32 Euro | 216,26 Euro |
2 Kinder, beide 1992 oder später geboren | 6 Jahre (2 x 3) | 6 | 6 x 39,32 Euro | 235,92 Euro |
Die Erziehungszeiten für zwei oder mehr Kinder erhalten Sie in vollem Umfang, auch wenn sich die Erziehungszeiten überlappen. So bekommen Sie z. B. für Zwillinge, die Sie gleichzeitig erziehen, pro Kind 2,5 bzw. 3 Jahre angerechnet.
Beispiel
Emilia und Jonas, beide nach 1992 geboren
Geburtsdatum der Kinder: Emilia: 20.11.2015; Jonas: 20.07.2017
Kindererziehungszeiten: Für Emilia: 01.12.2015 bis 30.11.2018; für Jonas: 01.08.2017 bis 31.07.2020
Verlängerungszeitraum: 01.08.2020 bis 30.11.2021
Da sich die Erziehungszeiten um 16 Monate überschneiden, wird dieser Zeitraum an die Erziehungszeit von Jonas angefügt.
Lisa M. ist 67 Jahre alt und alleinstehend. Sie hat als Krankenschwester in Teilzeit gearbeitet und hat zwei Kinder: Ihr erstes Kind Paul wurde 1988 geboren, das zweite Kind, Marie, 1994. Die Erziehung ihrer Kinder lag überwiegend bei ihr.
Ihr monatliches Einkommen lag während ihres Arbeitslebens bei rund 2.000 Euro brutto, was etwa 1.500 Euro netto ergibt. Im Laufe ihres Berufslebens hat sie Rentenansprüche erworben, die eine monatliche Rente von etwa 900 Euro ergeben.
Dank der Mütterrente werden Lisa zusätzlich für die Erziehungszeit ihrer beiden Kinder Rentenpunkte gutgeschrieben. Für Paul, der vor 1992 geboren wurde, erhält sie zweieinhalb Rentenpunkte, was ungefähr 98,30 Euro monatlich ausmacht. Für Marie, die nach 1992 geboren wurde, bekommt sie drei Jahre angerechnet, also drei Rentenpunkte, was einer zusätzlichen monatlichen Zahlung von etwa 117,96 Euro entspricht.
Im Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag für Alleinstehende 12.096 Euro. Damit müsste Lisa auf ihre gesetzliche Rente keine Steuern zahlen. Die Steuerlast hängt jedoch vom Renteneintrittsjahr und dem individuellen Rentenfreibetrag ab.
Versorgungslücke: 1.111,26 Euro (Rente) – 1.522,00 Euro (Ausgaben) = 410,74 Euro Rentenlücke
Trotz der zusätzlichen Rentenansprüche durch die Mütterrente bleibt Lisa eine Rentenlücke von 410,74 Euro, die sie im Alter ausgleichen muss. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um zusätzliche Vorsorgemaßnahmen, um Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand aufrecht erhalten zu können. Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu besprechen.
Die Mütterrente ist eine finanzielle Anerkennung für Mütter und Väter, die in Deutschland Kinder erzogen haben. Sie wird in Form von zusätzlichen Rentenpunkten gewährt, unabhängig davon, ob man während der Erziehungszeit gearbeitet hat oder nicht. Diese Rentenpunkte kommen ergänzend zu den Beiträgen hinzu, die durch das eigene Einkommen erwirtschaftet wurden. Allerdings gelten bestimmte Einkommensgrenzen: Ab 2025 gilt die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich in ganz Deutschland. Die Unterscheidung zwischen West und Ost in der Rentenversicherung entfällt. Verdienste über 8.050 Euro monatlich führen dann zu gekürzten zusätzlichen Rentenpunkten. Mit der Mütterrente werden Erziehungszeiten anerkannt, um das Risiko von Altersarmut zu verringern.
Die Mütterrente wurde eingeführt, um die Erziehungsleistung von Eltern finanziell zu würdigen und die Gleichstellung von Müttern und Vätern im Rentensystem zu fördern. Viele Eltern, die während der Erziehungszeit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten konnten, haben oft geringere Rentenansprüche. Die Mütterrente soll dazu beitragen, diese Benachteiligung auszugleichen und somit Altersarmut zu vermeiden.
Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung kann grundsätzlich die Mütterrente beantragen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist. Außerdem müssen Sie als Elternteil maßgeblich für die Kindererziehung verantwortlich gewesen sein. Die Erziehungszeiten werden Ihrer Rente angerechnet, wenn das Kind in Deutschland lebt und dort betreut wird bzw. wurde. Es spielt keine Rolle, ob Eltern Vollzeit für die Betreuung ihrer Kinder verantwortlich sind oder neben der Erziehung berufstätig sind. Damit haben viele Eltern die Möglichkeit, von der Mütterrente zu profitieren.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Einkünfte während der Elternzeit Auswirkungen auf die Höhe der Mütterrente haben können. Wer während dieser Zeit zu viel verdient, muss möglicherweise mit Kürzungen der Mütterrente rechnen.
Um die Mütterrente zu berechnen, gehen Sie wie folgt vor: Sie benötigen die Anzahl der Rentenpunkte, die für jedes Ihrer Kinder gutgeschrieben werden. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Sie 2,5 Rentenpunkte; für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, sind es 3 Rentenpunkte.
Addieren Sie die Rentenpunkte für alle Kinder und multiplizieren Sie diese Summe mit dem aktuellen Rentenwert, der 2024 bei 39,32 Euro liegt. Wenn Sie beispielsweise zwei Kinder haben, von denen das erste vor 1992 und das zweite nach 1992 geboren wurde, ergibt sich die Berechnung wie folgt:
- 2,5 Rentenpunkte (für das erste Kind) + 3 Rentenpunkte (für das zweite Kind) = 5,5 Rentenpunkte
- 5,5 Rentenpunkte x 39,32 Euro = 216,26 Euro
So ermitteln Sie den monatlichen Betrag, den Sie durch die Mütterrente erhalten.
Das müssen Sie beachten: Der Rentenwert wird regelmäßig angepasst. Für die Berechnung Ihrer Mütterrente ist daher der Rentenwert relevant, der im Jahr Ihres Renteneintritts gültig ist.
In der folgenden Tabelle finden Sie vier beispielhafte Berechnungen für die Mütterrente bei drei Kindern:
Geburtsjahr | Anrechenbare Erziehungszeit | Rentenpunkte | Rechnung | Monatliche Aufschläge |
3 Kinder, alle vor 1992 geboren | 7,5 Jahre (3 x 2,5) | 7,5 | 7,5 x 39,32 | 294,90 Euro |
3 Kinder, zwei vor und eins nach 1992 geboren | 8 Jahre (2 x 2,5 + 3) | 8 | 8 x 39,32 | 314,56 Euro |
3 Kinder, eins vor und zwei nach 1992 geboren | 8,5 Jahre (2 x 3 + 2,5) | 8,5 | 8,5 x 39,32 | 334,22 Euro |
3 Kinder, alle nach 1992 geboren | 9 Jahre (3 x 3) | 9 | 9 x 39,32 | 353,88 Euro |
Nicht nur Eltern, die Elterngeld beziehen, profitieren von zusätzlichen Rentenpunkten. Auch bei einer Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Tätigkeit werden Kindererziehungszeiten für die Rente angerechnet. Diese Zeiten fließen zu den Rentenansprüchen aus eigenem Einkommen hinzu. Allerdings gilt eine Höchstgrenze, die sogenannte Bemessungsgrenze (Stand 2025): Wenn Sie mehr als 8.050 Euro brutto pro Monat verdienen, erfolgt die Anrechnung der Kindererziehungszeiten nur anteilig. Das bedeutet, dass bei höherem Verdienst weniger Zeit angerechnet wird.
Viele, die sich mit dem Thema Mütterrente beschäftigen, wissen nicht, dass die Kindererziehungszeiten nicht automatisch in die Rente einfließen. Sie müssen diese aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, und zwar mithilfe des Formulars V0800 „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“.
Sie können sich die Kindererziehungszeit auch nachträglich anrechnen lassen, um die Rente zu erhöhen. Zwar haben Eltern theoretisch bis zum Renteneintritt Zeit, doch es ist ratsam, den Antrag frühzeitig einzureichen. So können Sie Ihre Altersvorsorge besser einschätzen und sich gegebenenfalls frühzeitig um eine private Altersvorsorge kümmern.
Die Rentenleistungen hängen vom Alter der Kinder ab. Rentenpunkte für die Erziehungszeiten erhalten Sie nur, wenn Ihr Kind bei der Aufnahme jünger als drei Jahre ist. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, liegt die Altersgrenze bei zweieinhalb Jahren. Dies dient der Anerkennung der Erziehungsleistung von Eltern, unabhängig davon, ob es die eigenen biologischen Kinder sind, oder ob diese durch Adoption in die Familie gekommen sind. Adoptieren Sie beispielsweise ein Kind, das bereits vier Jahre alt ist, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Mütterrente.
Wer die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der Rentenversicherung nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf die Mütterrente. In diesem Fall erhalten Sie auch keine gesetzliche Rente und somit keine Erhöhung durch die während der Betreuungszeit gesammelten Rentenpunkte.
Ja, auch Väter können unter bestimmten Bedingungen die Mütterrente beantragen, insbesondere wenn sie überwiegend die Erziehung des Kindes übernommen haben. Hierfür muss eine entsprechende Erklärung bei der Rentenversicherung abgegeben werden.
Vorrangig erhält der leibliche Elternteil die Erziehungszeit. Wenn keiner der beiden Partner der leibliche Elternteil ist, wird die Erziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der zuerst die sogenannte rechtliche Elternstellung erlangt hat. Ansonsten erfolgt die Zuordnung der Erziehungszeiten im monatlichen Wechsel zu gleichen Teilen.
Frauen, die nie erwerbstätig waren und mindestens zwei Kinder erzogen haben, können eine Mütterrente beziehen. Denn diese Frauen erfüllen die Voraussetzung von fünf Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung allein durch die angerechneten Erziehungszeiten. Mütter, die nur ein Kind erzogen und nie gearbeitet haben, können den Anspruch auf Mütterrente nur erwerben, wenn sie Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Eltern, die Mütterrente erhalten, ohne gearbeitet zu haben, sichern sich so eine bessere finanzielle Grundlage für den Ruhestand.
Zuletzt aktualisiert: April 2025
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