Die Jahre, die Sie in die Kindererziehung investieren, sind wertvoll – für Ihre Familie und für die Gesellschaft. Damit sich diese Zeit nicht negativ auf Ihre Altersvorsorge auswirkt, gibt es die Mütterrente. Sie sorgt dafür, dass die Deutsche Rentenversicherung Ihre Kindererziehungszeiten in der Rentenberechnung berücksichtigt. Das sichert Ihre finanzielle Basis im Alter. Unser Ratgeber informiert Sie dazu auf dem neuesten gesetzlichen Stand und berücksichtigt bereits alle aktuellen Reformen inklusive der neuen Mütterrente III.
Mütterrente beantragen: So sichern sich Eltern ihre Ansprüche
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Ziel der Mütterrente
Der Gesetzgeber hat die Mütterrente 2014 eingeführt, um die Erziehungsleistung von Eltern rentenrechtlich anzuerkennen. Mit der neuesten Reform werden nun endlich alle Eltern vollständig gleichgestellt – unabhängig davon, wann die Kinder geboren wurden.
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Mütterrente nicht nur für Mütter
Der Begriff „Mütterrente“ ist irreführend: Väter erhalten diese Leistung ebenso, wenn sie einen Großteil der Kindererziehung übernehmen. Die Rentenversicherung ordnet die Zeiten standardmäßig der Mutter zu. Möchten Sie die Erziehungszeiten auf den Vater übertragen? Dann reichen Sie hierfür eine gemeinsame Erklärung ein.
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Anspruch auf Rentenpunkte
Als Eltern erhalten Sie für die Kindererziehung wertvolle Rentenpunkte. Diese steigern Ihre Altersrente. Pro Kind rechnet Ihnen die Rentenversicherung pauschal 3 Jahre an. Das gilt unabhängig von einer Berufstätigkeit. Sie profitieren also von der Mütterrente, selbst wenn Sie nie angestellt waren.
Was versteht man unter Mütterrente?
Die Mütterrente bezeichnet eine Erhöhung der Rentenansprüche für Mütter und Väter, die Kinder betreut und erzogen haben. Sie berücksichtigt Kindererziehungszeiten im Rentensystem und ermöglicht es Eltern, Rentenpunkte für diese Zeiten zu sammeln.
Diese Rentenpunkte werden der Rente hinzugefügt und sollen Eltern finanziell entlasten, insbesondere wenn sie in dieser Zeit aufgrund der Kindererziehung weniger oder gar nicht berufstätig sein können oder wollen. Sie erhalten keine separate Auszahlung. Die Betreuung Ihrer Kinder erhöht stattdessen direkt Ihre reguläre gesetzliche Rente.
Kindererziehungszeiten fangen finanzielle Lücken auf, die durch die Betreuung von Kindern entstehen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet Ihnen pro Kind eine Erziehungszeit von 3 Jahren (36 Monate) an.
Die frühere Unterscheidung, ob ein Kind vor oder nach 1992 geboren wurde, gibt es seit der Rentenreform 2025 nicht mehr. Es gilt für alle Kinder derselbe Anspruch, unabhängig von deren Geburtsdatum.
Mütterrente III: Die vollständige Angleichung ab 2027
Um die Erziehungsleistung von Eltern zu würdigen, hat der Gesetzgeber die Anrechnungszeiten schrittweise angehoben: von zunächst einem Jahr (vor 2014), über 2 Jahre (Mütterrente I) und schließlich auf 2,5 Jahre (Mütterrente II) für ältere Kinder.
Mit der Mütterrente III wurde nun die vollständige Gleichstellung beschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Sie für jedes Kind – unabhängig vom Geburtsjahr – die vollen 3 Rentenpunkte (36 Monate Erziehungszeit). Aufgrund des hohen bürokratischen Prüfaufwands zahlt die Deutsche Rentenversicherung das Plus voraussichtlich erst im Lauf des Jahres 2028 aus. Sie erhalten dann eine Nachzahlung rückwirkend ab Januar 2027.
Die Rentenversicherung rechnet Ihre Kindererziehungszeiten für die Mütterrente nicht automatisch an. Dafür ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formular V0800 „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“ erforderlich. Eine nachträgliche Anrechnung zur Erhöhung der Rente ist ebenfalls möglich.
Obwohl Sie den Antrag bis zum Renteneintritt und sogar noch rückwirkend stellen können, ist es ratsam, dies frühzeitig zu tun, um die Altersvorsorge besser planen und gegebenenfalls privat ergänzen zu können.
Die Mütterrente kostet den Staat viel Geld, hat aber auch große soziale Auswirkungen. Sie verbessert die Lebenssituation von Müttern und Vätern im Rentenalter.
Ein Wegfall der Mütterrente hätte drastische Folgen: Besonders hart würde es Frauen mit niedrigem Einkommen, Mütter von mehr als 3 Kindern und geschiedene Frauen treffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Frauen in Altersarmut geraten, würde von 19,4 auf 22,3 % deutlich steigen. Auch das generelle Armutsrisiko würde um 14,4 % zunehmen, und der Gender Pension Gap würde sich um mehr als 20 % vergrößern (Quelle: DIW Berlin).
Die Mütterrente wurde ursprünglich eingeführt, um die Erziehungsarbeit von Eltern finanziell zu würdigen. Heute profitieren jedoch nicht nur Mütter von der Leistung, sondern auch Väter, wenn sie maßgeblich für die Erziehung ihrer Kinder zuständig waren. Trotzdem wird der Begriff umgangssprachlich auch heute noch verwendet.
Unabhängig von Ihrem Geschlecht: Den Anspruch auf die Mütterrente hat der Elternteil, der sich vorrangig um die Kindererziehung kümmert. Nur eine Person kann die Erziehungszeit zur gleichen Zeit beanspruchen.
Mehr Infos dazu in unserem Ratgeber:
Sie haben nie gearbeitet und mindestens 2 Kinder erzogen? Auch dann steht Ihnen die Mütterrente zu. Sie erfüllen die Voraussetzung von 5 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung allein durch die angerechneten Erziehungszeiten.
Für Mütter und Väter, die nur 1 Kind erzogen und nicht gearbeitet haben, besteht der Anspruch nur, wenn sie Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Dies bietet Eltern, die Mütterrente erhalten, ohne gearbeitet zu haben, eine bessere finanzielle Grundlage für ihren Ruhestand.
1 Jahr Kindererziehungszeit bringt Ihnen aktuell ein monatliches Rentenplus von 42,52 EUR – zusätzlich zu Ihrer regulären Altersrente, sofern Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet. Diese Grenze liegt bundesweit einheitlich bei monatlich 8.450 EUR brutto (jährlich 101.400 EUR).
Verdienen Sie während der Kindererziehung bereits so viel, dass Sie diese Höchstgrenze allein durch Ihre Arbeit ausschöpfen, erhalten Sie für diesen Zeitraum keine zusätzlichen Rentenpunkte für die Erziehung. Liegt Ihr Verdienst darunter, werden Ihnen die Rentenpunkte für die Mütterrente so weit anteilig gutgeschrieben, bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.
Die Höhe Ihrer Mütterrente hängt direkt von den zusätzlichen Rentenpunkten ab, die Ihnen die Rentenversicherung gutschreibt. Da es keine Unterscheidung nach dem Geburtsjahr des Kindes gibt, erhalten Sie für jedes Kind einheitlich 3 Rentenpunkte. Diese Rentenpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert und bestimmen so den genauen Erhöhungsbetrag Ihrer Altersrente.
Wichtig: Die Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch auf Ihre Altersrente angerechnet. Sie müssen sie bei der Deutschen Rentenversicherung über das Formular V0800 beantragen.
| Anzahl der Kinder | Anrechenbare Erziehungszeit gesamt | Rentenpunkte gesamt | Rechnung (aktueller Rentenwert: 42,52 EUR) | Monatlicher Aufschlag brutto |
| 1 | 3 Jahre | 3 | 3 x 42,52 EUR | 127,56 EUR |
| 2 | 6 Jahre | 6 | 6 x 42,52 EUR | 255,12 EUR |
| 3 | 9 Jahre | 9 | 9 x 42,52 EUR | 382,68 EUR |
Die Erziehungszeiten für 2 oder mehr Kinder erhalten Sie in vollem Umfang, auch wenn sich die Erziehungszeiten überlappen. So bekommen Sie z. B. für Zwillinge, die Sie gleichzeitig erziehen, pro Kind 3 Jahre angerechnet.
Beispiel
Emilia und Jonas
Geburtsdatum der Kinder: Emilia: 20.11.2015; Jonas: 20.07.2017
Kindererziehungszeiten: Für Emilia: 01.12.2015 bis 30.11.2018; für Jonas: 01.08.2017 bis 31.07.2020
Verlängerungszeitraum: 01.08.2020 bis 30.11.2021
Da sich die Erziehungszeiten um 16 Monate überschneiden, wird dieser Zeitraum an die Erziehungszeit von Jonas angefügt.
Lisa M. ist 67 Jahre alt und alleinstehend. Sie hat als Krankenschwester in Teilzeit gearbeitet und hat 2 Kinder: Ihr erstes Kind Paul wurde 1988 geboren, das 2. Kind, Marie, 1994. Die Erziehung ihrer Kinder lag überwiegend bei ihr.
Ihr monatliches Einkommen lag während ihres Arbeitslebens bei rund 2.000 EUR brutto, was etwa 1.500 EUR netto ergibt. Im Laufe ihres Berufslebens hat sie Rentenansprüche erworben, die eine monatliche Rente von etwa 900 EUR ergeben.
Dank der Mütterrente werden Lisa zusätzlich für die Erziehungszeit ihrer beiden Kinder Rentenpunkte gutgeschrieben: Unabhängig von deren Geburtsjahr erhält sie sowohl für Paul als auch für Marie jeweils 3 Rentenpunkte. Das entspricht einer zusätzlichen monatlichen Zahlung von 255,12 EUR (6 x 42,52 EUR).
Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag für Alleinstehende voraussichtlich 12.348 EUR. Damit müsste Lisa auf ihre gesetzliche Rente keine Steuern zahlen. Die Steuerlast hängt jedoch vom Renteneintrittsjahr und dem individuellen Rentenfreibetrag ab.
Versorgungslücke von Lisa: 1.155,12 EUR (Rente) – 1.527,06 EUR (Ausgaben) = 371,94 EUR
Trotz der zusätzlichen Rentenansprüche durch die Mütterrente bleibt Lisa eine Rentenlücke von 371,94 EUR, die sie im Alter ausgleichen muss.
Kümmern Sie sich daher frühzeitig um zusätzliche Vorsorgemaßnahmen, um Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand aufrechtzuerhalten. Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu besprechen.
Die Mütterrente ist eine finanzielle Anerkennung für Mütter und Väter, die in Deutschland Kinder erzogen haben. Sie wird in Form von zusätzlichen Rentenpunkten gewährt, unabhängig davon, ob man während der Erziehungszeit gearbeitet hat oder nicht. Diese Rentenpunkte kommen ergänzend zu den Beiträgen hinzu, die durch das eigene Einkommen erwirtschaftet wurden.
Allerdings gelten bestimmte Einkommensgrenzen: Seit 2025 gilt die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich in ganz Deutschland. Die Unterscheidung zwischen West und Ost in der Rentenversicherung entfällt. Verdienste über 8.450 EUR monatlich führen dann zu gekürzten zusätzlichen Rentenpunkten. Mit der Mütterrente werden Erziehungszeiten anerkannt, um das Risiko von Altersarmut zu verringern.
Die 3 Reformstufen der Mütterrente beschreiben die schrittweise Angleichung der Rentenpunkte für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Das Ziel war die vollständige Gleichstellung mit den ab 1992 geborenen Kindern (für die schon immer 3 Jahre angerechnet wurden):
- Mütterrente I (2014): Erhöhung der Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von 1 auf 2 Jahre (2 Rentenpunkte pro Kind).
- Mütterrente II (2019): Weitere Anhebung auf 2,5 Jahre (2,5 Rentenpunkte pro Kind).
- Mütterrente III (ab 2027): Die vollständige Gleichstellung. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Eltern auch für vor 1992 geborene Kinder die vollen 3 Jahre (3 Rentenpunkte pro Kind).
Gut zu wissen: Die Auszahlung für die Erhöhung der Mütterrente III startet aus technischen Gründen im Laufe des Jahres 2028. Die Erhöhung wird Ihnen jedoch rückwirkend ab dem Stichtag Januar 2027 nachgezahlt.
Die Mütterrente wurde eingeführt, um die Erziehungsleistung von Eltern finanziell zu würdigen und die Gleichstellung von Müttern und Vätern im Rentensystem zu fördern. Viele Eltern, die während der Erziehungszeit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten konnten, haben oft geringere Rentenansprüche. Die Mütterrente soll dazu beitragen, diese Benachteiligung auszugleichen und Altersarmut zu vermeiden.
Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kinder erzogen hat, kann grundsätzlich die Mütterrente beantragen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt ist. Außerdem müssen Sie als Elternteil maßgeblich für die Kindererziehung verantwortlich gewesen sein. Die Erziehungszeiten werden Ihrer Rente angerechnet, wenn das Kind in Deutschland lebt und dort betreut wird bzw. wurde. Es spielt keine Rolle, ob Eltern Vollzeit für die Betreuung ihrer Kinder verantwortlich sind oder neben der Erziehung berufstätig sind. Damit haben viele Eltern die Möglichkeit, von der Mütterrente zu profitieren.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Einkünfte während der Elternzeit Auswirkungen auf die Höhe der Mütterrente haben können. Wer während dieser Zeit zu viel verdient, muss möglicherweise mit Kürzungen der Mütterrente rechnen.
Die Berechnung ist ganz einfach: Multiplizieren Sie die Anzahl Ihrer Kinder mit 3 Rentenpunkten und dem aktuellen Rentenwert von 42,52 EUR. So ermitteln Sie den monatlichen Betrag, den Sie durch die Mütterrente erhalten.
Wichtig: Der Rentenwert wird regelmäßig zum 1. Juli angepasst.
Da das Geburtsjahr Ihrer Kinder seit der Rentenreform keine Rolle mehr spielt, erhalten Sie für 3 Kinder immer die maximale Anerkennung von 9 Rentenpunkten.
Die Rechnung lautet: 9 Rentenpunkte x 42,52 EUR (aktueller Rentenwert) = 382,68 EUR zusätzliche monatliche Rente. Eine detaillierte Übersicht für 1, 2 oder 3 Kinder finden Sie in der Haupttabelle weiter oben im Text.
Nicht nur Eltern, die Elterngeld beziehen, profitieren von zusätzlichen Rentenpunkten. Auch bei einer Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Tätigkeit werden Kindererziehungszeiten für die Rente angerechnet. Diese Zeiten fließen zu den Rentenansprüchen aus eigenem Einkommen hinzu.
Allerdings gilt eine Höchstgrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze: Wenn Sie mehr als 8.450 EUR brutto pro Monat verdienen, erfolgt die Anrechnung der Kindererziehungszeiten nur anteilig. Das bedeutet, dass bei höherem Verdienst weniger Zeit angerechnet wird.
Viele, die sich mit dem Thema Mütterrente beschäftigen, wissen nicht, dass die Kindererziehungszeiten nicht automatisch in die Rente einfließen. Sie müssen diese aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, und zwar mithilfe des Formulars V0800 „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“.
Sie können sich die Kindererziehungszeit auch nachträglich anrechnen lassen, um die Rente zu erhöhen. Zwar haben Eltern theoretisch bis zum Renteneintritt Zeit, doch es ist ratsam, den Antrag frühzeitig einzureichen. So können Sie Ihre Altersvorsorge besser einschätzen und sich gegebenenfalls frühzeitig um eine private Altersvorsorge kümmern.
Die Rentenleistungen hängen vom Alter der Kinder bei der Adoption ab. Rentenpunkte für die Erziehungszeiten erhalten Sie nur, wenn Ihr Kind bei der Aufnahme jünger als 3 Jahre ist.
Dies dient der Anerkennung der Erziehungsleistung von Eltern, unabhängig davon, ob es die eigenen biologischen Kinder sind oder ob diese durch Adoption in die Familie gekommen sind. Adoptieren Sie beispielsweise ein Kind, das bereits 4 Jahre alt ist, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Mütterrente.
Wer die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren in der Rentenversicherung nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf die Mütterrente. In diesem Fall erhalten Sie auch keine gesetzliche Rente und somit keine Erhöhung durch die während der Betreuungszeit gesammelten Rentenpunkte.
Ja, auch Väter können unter bestimmten Bedingungen die Mütterrente beantragen, insbesondere wenn sie überwiegend die Erziehung des Kindes übernommen haben. Hierfür muss eine entsprechende Erklärung bei der Rentenversicherung abgegeben werden.
Vorrangig erhält der leibliche Elternteil die Erziehungszeit. Wenn keiner der beiden Partner der leibliche Elternteil ist, wird die Erziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der zuerst die sogenannte rechtliche Elternstellung erlangt hat. Ansonsten erfolgt die Zuordnung der Erziehungszeiten im monatlichen Wechsel zu gleichen Teilen.
Frauen, die nie erwerbstätig waren und mindestens 2 Kinder erzogen haben, können eine Mütterrente beziehen: Sie erfüllen die Voraussetzung von 5 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung allein durch die angerechneten Erziehungszeiten.
Mütter, die nur 1 Kind erzogen und nie gearbeitet haben, können den Anspruch auf Mütterrente nur erwerben, wenn sie Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Eltern, die Mütterrente erhalten, ohne gearbeitet zu haben, sichern sich so eine bessere finanzielle Grundlage für den Ruhestand.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
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