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Rund um die Rente

Mütterrente beantragen: So sichern sich Eltern ihre Ansprüche

Inhalt

Die Jahre, die Eltern in die Kindererziehung investieren, sind wertvoll – sowohl für die Familie als auch für die Gesellschaft. Damit sich diese Zeit nicht negativ auf Ihre Altersvorsorge auswirkt, gibt es die sogenannte Mütterrente. Diese stellt sicher, dass Kindererziehungszeiten auch in der Rentenberechnung berücksichtigt werden, sodass Ihre finanzielle Absicherung im Alter gewährleistet ist. 

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema Mütterrente

  • Ziel der Mütterrente

    Die Mütterrente wurde 2014 eingeführt, um die Erziehungsleistung von Eltern für vor 1992 geborene Kinder anzuerkennen. Damit soll der Unterschied zu Eltern verkleinert werden, deren Kinder ab 1992 geboren wurden. 

  • Mütterrente – nicht nur für Mütter

    Der Begriff „Mütterrente“ ist irreführend, da diese Leistung auch von Vätern beansprucht werden kann, sofern sie überwiegend die Kindererziehung übernommen haben. In der Regel wird die Anrechnung der Erziehungszeiten jedoch automatisch der Mutter zugeordnet. Für eine Übertragung auf den Vater ist eine gemeinsame Erklärung beider Elternteile erforderlich

  • Anspruch auf Rentenpunkte

    Eltern erhalten für die Erziehung ihrer Kinder Rentenpunkte, die sich positiv auf ihre Altersrente auswirken. Pro Kind können bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden, unabhängig davon, ob Sie berufstätig waren. Das bedeutet, dass Sie auch Mütterrente beziehen können, ohne gearbeitet zu haben. 

  • Voraussetzungen und Berechnung

    Um die Mütterrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Erziehungszeiten müssen Sie bei der deutschen Rentenversicherung in einem Antrag nachweisen. Die Höhe der Mütterrente können Sie mit einer einfachen Rechnung ermitteln. Sie variiert je nach Anzahl der Kinder und aktuellem Rentenwert.  

Was versteht man unter Mütterrente?

Die Mütterrente bezeichnet eine Erhöhung der Rentenansprüche für Mütter und Väter, die Kinder betreut und erzogen haben. Sie berücksichtigt Kindererziehungszeiten im Rentensystem und ermöglicht es Eltern, Rentenpunkte für diese Zeiten zu sammeln. Diese Rentenpunkte werden der Rente hinzugefügt und sollen Eltern finanziell entlasten, insbesondere wenn sie in dieser Zeit aufgrund der Kindererziehung weniger oder gar nicht berufstätig sein können oder wollen. Hierbei erhalten Eltern keine separate Rente, sondern ihr Anspruch auf die gesetzliche Rente wird erhöht.

Was versteht man unter Kindererziehungszeiten?

Kindererziehungszeiten beziehen sich auf den Zeitraum der Erziehung eines Kindes während der ersten 3 Lebensjahre, sofern das Kind nach dem 1. Januar 1992 geboren wurde.

Für Kinder, die vor diesem Datum zur Welt kamen, werden nur bis zu 2 Jahre und 6 Monate (also 30 Monate) als Kindererziehungszeit anerkannt. 

Der Unterschied zwischen Mütterrente I und II

Um die Anerkennung von Kindererziehungszeiten zu verbessern, wurde für vor 1992 geborene Kinder die Erziehungszeit zunächst von einem auf 2 Jahre (Mütterrente I) und ab 2019 auf zweieinhalb Jahre (Mütterrente II) erhöht. 

Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, können bis zu 3 Jahre Erziehungszeit pro Kind angerechnet werden. 

Mütterrente I

Die erste Reform der Mütterrente wurde 2014 eingeführt. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wurden die angerechneten Kindererziehungszeiten von einem auf 2 Jahre erhöht. Damit erhielten Mütter und Väter 2 zusätzliche Rentenpunkte. 

Mütterrente II

Im Jahr 2019 wurde die Mütterrente durch eine weitere Reform verbessert, bei der die Erziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, auf zweieinhalb Jahre erweitert wurde, um Eltern weiter zu entlasten und eine größere Gerechtigkeit zwischen vor und nach 1992 geborenen Kindern zu schaffen. 

Wann kommt die Mütterrente III?

Zurzeit wird viel über die geplante Erweiterung der Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gesprochen. Die so genannte Mütterrente III ist im Vertrag der Bundesregierung und der anderen Parteien festgelegt. Ende Juni 2025 wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

Mit der geplanten Mütterrente III sollen auch Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet bekommen. Damit sollen sie Eltern von Kindern, die ab 1992 geboren wurden, gleichgestellt werden.

Die Regelung soll ab 2027 gelten. Wer 2027 schon in Rente geht, bekommt die erhöhte Rente für Mütter vielleicht erst 2028. Hier kann sich aber noch etwas ändern.

Wichtig: Mütterrente müssen Sie aktiv beantragen

Kindererziehungszeiten für die Mütterrente werden nicht automatisch angerechnet. Dafür ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formular V0800 „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“ erforderlich. Eine nachträgliche Anrechnung zur Erhöhung der Rente ist ebenfalls möglich. Obwohl der Antrag bis zum Renteneintritt gestellt werden kann, ist es ratsam, dies frühzeitig zu tun, um die Altersvorsorge besser planen und gegebenenfalls privat ergänzen zu können. 

Mütterrente: ein wichtiger Faktor gegen Altersarmut

Die Mütterrente kostet den Staat viel Geld, hat aber auch große soziale Auswirkungen. Sie verbessert die Lebenssituation von Müttern und Vätern im Rentenalter. 

Mal angenommen, die Mütterrente würde abgeschafft werden, so wären die Folgen deutlich spürbar: Besonders hart würde es Frauen mit niedrigem Einkommen, Mütter von mehr als 3 Kindern und geschiedene Frauen treffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Frauen in Altersarmut geraten, würde von 19,4 auf 22,3 % deutlich steigen. Auch das generelle Armutsrisiko würde um 14,4 % zunehmen, und der Gender Pension Gap würde sich um mehr als 20 Prozent vergrößern (Quelle: DIW Berlin). 

 

Gut zu wissen

Mütterrente allein reicht nicht aus

Die durch die Mütterrente erworbenen Entgeltpunkte belaufen sich pro Kind aktuell auf maximal 122 EUR (ein halbes Jahr Erziehungszeit entspricht einem halben Rentenpunkt im Wert von 20,40 EUR, Stand August 2025).

Deshalb ist es wichtig, zusätzlich privat Vorsorgemaßnahmen zu treffen und die Planung der Altersvorsorge rechtzeitig in die Hand zu nehmen. Wie sieht ihre aktuelle Vorsorge-Situation aus?

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Erziehungszeiten wirken sich positiv auf Ihre Rente aus

Die Mütterrente wurde ursprünglich eingeführt, um die Erziehungsarbeit von Eltern finanziell zu würdigen. Heute profitieren jedoch nicht nur Mütter von der Leistung, sondern auch Väter, wenn sie maßgeblich für die Erziehung ihrer Kinder zuständig waren. Trotzdem wird der Begriff umgangssprachlich auch heute noch verwendet. 

Unabhängig davon, ob Sie Mutter oder Vater sind: Den Anspruch auf Mütterrente hat immer derjenige Elternteil, der vorrangig für die Kindererziehung verantwortlich gewesen ist. Zu jeder Zeit kann lediglich ein Elternteil von der Erziehungszeit profitieren.  

Mütterrente, ohne gearbeitet zu haben: So profitieren Eltern von Erziehungszeiten

Auch Frauen und Männer, die nie erwerbstätig waren und mindestens 2 Kinder erzogen haben, können eine Mütterrente beziehen. Sie erfüllen die Voraussetzung von 5 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung allein durch die angerechneten Erziehungszeiten. 

Für Mütter und Väter, die nur 1 Kind erzogen und nicht gearbeitet haben, besteht der Anspruch nur, wenn sie Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Dies bietet Eltern, die Mütterrente erhalten, ohne gearbeitet zu haben, eine bessere finanzielle Grundlage für ihren Ruhestand. 

Warum eine private Altersvorsorge so wichtig ist

Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus, um im Alter den Lebensstandard zu halten. Wenn Sie sich allein auf die gesetzliche Altersrente verlassen, haben Sie später weniger als die Hälfte Ihres jetzigen Einkommens zur Verfügung. 

Deshalb ist eine private finanzielle Vorsorge für einen sicheren und entspannten Ruhestand so wichtig, um diese Lücke zu schließen.  

Finden Sie heraus, wie groß Ihre voraussichtliche Rentenlücke sein wird. Nutzen Sie den R+V-Rentenlückenrechner. Mit nur wenigen Angaben erhalten Sie eine Schätzung Ihrer monatlichen Rente. Dies wird Ihnen verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit Ihrer privaten Altersvorsorge auseinanderzusetzen. 

 

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So wird die Mütterrente berechnet

Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit aktuell (August 2025) 40,79 EUR Rente pro Monat – zusätzlich zu Ihrer regulären Altersrente, sofern Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegt 2025 bei 8.050 EUR brutto pro Monat. 

Verdienen Sie während der Kindererziehung so viel oder mehr, entfällt die Mütterrente. Denn sobald der Rentenanspruch aus Arbeit und Kindererziehungszeit zusammen mehr als 2 Entgeltpunkte pro Jahr beträgt, hat das Arbeitseinkommen Vorrang. Bei zu hohem Verdienst wird die Mütterrente entsprechend gekürzt. 

So viel Rente bekommen Sie für die Erziehungszeit Ihrer Kinder

Die Höhe der Mütterrente hängt von den zusätzlichen Rentenpunkten ab, die für jedes Kind gutgeschrieben werden. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Mütter und Väter seit der Reform 2019 bis zu 2,5 Entgeltpunkte. Für Kinder ab 1992 werden bis zu 3 Entgeltpunkte angerechnet. Diese Rentenpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert und bestimmen so die Höhe der zusätzlichen Rente. 

Wichtig: Die Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch auf Ihre Altersrente angerechnet. Sie müssen sie über das Formular V0800 beantragen. 

Anrechenbare Erziehungszeit in Abhängigkeit von Kinderanzahl und Geburtsjahr

Geburtsjahr Anrechenbare Erziehungszeit Rentenpunkte Rechnung (der Wert eines Rentenpunkts beträgt seit dem 01.07.2025 40,79 EUR) Monatliche Aufschläge
1 Kind, geboren vor 1992  2,5 Jahre 2,5 2,5 x 40,79 EUR 101,98 EUR 
1 Kind, geboren nach 1992  3 Jahre  3 x 40,79 EUR  122,37 EUR
2 Kinder, beide vor 1992 geboren  5 Jahre (2 x 2,5)  5 5 x 40,79 EUR  203,95 EUR 
2 Kinder, eins vor 1992, eins nach 1992 geboren  5,5 Jahre (2,5 + 3)  5,5  5,5 x 40,79 EUR  224,35 EUR 
2 Kinder, beide 1992 oder später geboren  6 Jahre (2 x 3)  6 6 x 40,79 EUR  244,74 EUR

 

Was passiert, wenn die Erziehungszeiten Ihrer Kinder sich überschneiden?

Die Erziehungszeiten für 2 oder mehr Kinder erhalten Sie in vollem Umfang, auch wenn sich die Erziehungszeiten überlappen. So bekommen Sie z. B. für Zwillinge, die Sie gleichzeitig erziehen, pro Kind 2,5 bzw. 3 Jahre angerechnet. 

Beispiel

Emilia und Jonas, beide nach 1992 geboren 

Geburtsdatum der Kinder: Emilia: 20.11.2015; Jonas: 20.07.2017 

Kindererziehungszeiten: Für Emilia: 01.12.2015 bis 30.11.2018; für Jonas: 01.08.2017 bis 31.07.2020 

Verlängerungszeitraum: 01.08.2020 bis 30.11.2021 

Da sich die Erziehungszeiten um 16 Monate überschneiden, wird dieser Zeitraum an die Erziehungszeit von Jonas angefügt. 

Darum ist eine private Altersvorsorge so wichtig: ein Rechenbeispiel

Lisa M. ist 67 Jahre alt und alleinstehend. Sie hat als Krankenschwester in Teilzeit gearbeitet und hat 2 Kinder: Ihr erstes Kind Paul wurde 1988 geboren, das 2. Kind, Marie, 1994. Die Erziehung ihrer Kinder lag überwiegend bei ihr. 

Ihr monatliches Einkommen lag während ihres Arbeitslebens bei rund 2.000 EUR brutto, was etwa 1.500 EUR netto ergibt. Im Laufe ihres Berufslebens hat sie Rentenansprüche erworben, die eine monatliche Rente von etwa 900 EUR ergeben. 

Dank der Mütterrente werden Lisa zusätzlich für die Erziehungszeit ihrer beiden Kinder Rentenpunkte gutgeschrieben. Für Paul, der vor 1992 geboren wurde, erhält sie 2,5 Rentenpunkte, was ungefähr 101,98 EUR monatlich ausmacht. Für Marie, die nach 1992 geboren wurde, bekommt sie 3 Jahre angerechnet, also 3 Rentenpunkte, was einer zusätzlichen monatlichen Zahlung von etwa 122,38 EUR entspricht. 

Zusammengefasst erhält Lisa folgende Rentenbeträge:
  • Gesetzliche Rente: 900 Euro 

  • Mütterrente für das 1. Kind (vor 1992): 101,98 EUR

  • Mütterrente für das 2. Kind (nach 1992): 122,38 EUR

  • Gesamtbetrag monatliche Rente: 1.124,36 EUR

Nun zu den monatlichen Ausgaben: Frau Meier hat folgende monatliche Fixkosten:

  • Miete: 800 EUR

  • Lebenshaltungskosten: 400 EUR 

  • Versicherung und sonstige Ausgaben: 200 EUR

  • Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 11 Prozent): 122 EUR

  • Gesamtausgaben: 1.522,00 EUR

Im Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag für Alleinstehende 12.096 EUR. Damit müsste Lisa auf ihre gesetzliche Rente keine Steuern zahlen. Die Steuerlast hängt jedoch vom Renteneintrittsjahr und dem individuellen Rentenfreibetrag ab. 

Versorgungslücke: 1.124,36 EUR (Rente) – 1.522,00 Euro (Ausgaben) = 397,64 EUR

Trotz der zusätzlichen Rentenansprüche durch die Mütterrente bleibt Lisa eine Rentenlücke von 397,64 EUR, die sie im Alter ausgleichen muss. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um zusätzliche Vorsorgemaßnahmen, um Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand aufrecht erhalten zu können. Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu besprechen. 

Kümmern Sie sich um Ihre Zukunft und machen Sie den Vorsorgecheck

Die Mütterrente ist ein wichtiger finanzieller Ausgleich für Eltern, die während der Erziehungszeit ihrer Kinder nicht arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit reduzieren müssen. Um sicherzustellen, dass Sie auch wirklich das Beste aus Ihrer Rente rausholen, empfehlen wir Ihnen den Vorsorgecheck der R+V.

Mit diesem einfachen Check erfahren Sie, wie es um Ihre finanzielle Zukunft steht und können diese eventuell sogar noch optimieren. Nutzen Sie die Chance, Ihre finanzielle Sicherheit zu erhöhen und die Vorteile Ihrer Vorsorge optimal zu nutzen.

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FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Mütterrente

Die Mütterrente ist eine finanzielle Anerkennung für Mütter und Väter, die in Deutschland Kinder erzogen haben. Sie wird in Form von zusätzlichen Rentenpunkten gewährt, unabhängig davon, ob man während der Erziehungszeit gearbeitet hat oder nicht. Diese Rentenpunkte kommen ergänzend zu den Beiträgen hinzu, die durch das eigene Einkommen erwirtschaftet wurden. Allerdings gelten bestimmte Einkommensgrenzen: Ab 2025 gilt die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich in ganz Deutschland. Die Unterscheidung zwischen West und Ost in der Rentenversicherung entfällt. Verdienste über 8.050 EUR monatlich führen dann zu gekürzten zusätzlichen Rentenpunkten. Mit der Mütterrente werden Erziehungszeiten anerkannt, um das Risiko von Altersarmut zu verringern. 

Die Mütterrente wurde eingeführt, um die Erziehungsleistung von Eltern finanziell zu würdigen und die Gleichstellung von Müttern und Vätern im Rentensystem zu fördern. Viele Eltern, die während der Erziehungszeit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten konnten, haben oft geringere Rentenansprüche. Die Mütterrente soll dazu beitragen, diese Benachteiligung auszugleichen und Altersarmut zu vermeiden. 

Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kinder erzogen hat, kann grundsätzlich die Mütterrente beantragen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt ist. Außerdem müssen Sie als Elternteil maßgeblich für die Kindererziehung verantwortlich gewesen sein. Die Erziehungszeiten werden Ihrer Rente angerechnet, wenn das Kind in Deutschland lebt und dort betreut wird bzw. wurde. Es spielt keine Rolle, ob Eltern Vollzeit für die Betreuung ihrer Kinder verantwortlich sind oder neben der Erziehung berufstätig sind. Damit haben viele Eltern die Möglichkeit, von der Mütterrente zu profitieren. 

Bitte beachten Sie jedoch, dass Einkünfte während der Elternzeit Auswirkungen auf die Höhe der Mütterrente haben können. Wer während dieser Zeit zu viel verdient, muss möglicherweise mit Kürzungen der Mütterrente rechnen. 

Um die Mütterrente zu berechnen, gehen Sie wie folgt vor: Sie benötigen die Anzahl der Rentenpunkte, die für jedes Ihrer Kinder gutgeschrieben werden. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Sie maximal 2,5 Rentenpunkte; für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, sind es maximal 3 Rentenpunkte. 

Addieren Sie die Rentenpunkte für alle Kinder und multiplizieren Sie diese Summe mit dem aktuellen Rentenwert, der 2025 bei 40,79 EUR liegt. Wenn Sie beispielsweise 2 Kinder haben, von denen das erste vor 1992 und das zweite nach 1992 geboren wurde, ergibt sich die Berechnung wie folgt: 

  • 2,5 Rentenpunkte (für das erste Kind) + 3 Rentenpunkte (für das zweite Kind) = 5,5 Rentenpunkte 
  • 5,5 Rentenpunkte x 40,79 EUR = 224,35 EUR 

So ermitteln Sie den monatlichen Betrag, den Sie durch die Mütterrente erhalten.  Wichtig: Der Rentenwert wird regelmäßig zum 1. Juli angepasst.

In der folgenden Tabelle finden Sie 4 beispielhafte Berechnungen für die Mütterrente bei 3  Kindern: 

 

 
Geburtsjahr Anrechenbare Erziehungszeit Rentenpunkte Berechnung (Wert eines Rentenpunkts aktuell 40,79 EUR) Monatliche Mütterrente
3 Kinder, alle vor 1992 geboren 7,5 Jahre (3 x 2,5) 7,5 7,5 x 40,79 EUR 305,93 EUR
3 Kinder, 2 vor und 1 nach 1992 geboren 8 Jahre (2 x 2,5 + 3) 8 8 x 40,79 EUR 326,32 EUR
3 Kinder, 1 vor und 2 nach 1992 geboren 8,5 Jahre (2,5 + 2 x 3) 8,5 8,5 x 40,79 EUR 346,72 EUR
3 Kinder, alle nach 1992 geboren 9 Jahre (3 x 3) 9 9 x 40,79 EUR 367,11 EUR

 

Nicht nur Eltern, die Elterngeld beziehen, profitieren von zusätzlichen Rentenpunkten. Auch bei einer Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Tätigkeit werden Kindererziehungszeiten für die Rente angerechnet. Diese Zeiten fließen zu den Rentenansprüchen aus eigenem Einkommen hinzu. Allerdings gilt eine Höchstgrenze, die sogenannte Bemessungsgrenze (Stand 2025): Wenn Sie mehr als 8.050 Euro brutto pro Monat verdienen, erfolgt die Anrechnung der Kindererziehungszeiten nur anteilig. Das bedeutet, dass bei höherem Verdienst weniger Zeit angerechnet wird. 

Viele, die sich mit dem Thema Mütterrente beschäftigen, wissen nicht, dass die Kindererziehungszeiten nicht automatisch in die Rente einfließen. Sie müssen diese aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, und zwar mithilfe des Formulars V0800 „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“. 

Sie können sich die Kindererziehungszeit auch nachträglich anrechnen lassen, um die Rente zu erhöhen. Zwar haben Eltern theoretisch bis zum Renteneintritt Zeit, doch es ist ratsam, den Antrag frühzeitig einzureichen. So können Sie Ihre Altersvorsorge besser einschätzen und sich gegebenenfalls frühzeitig um eine private Altersvorsorge kümmern. 

Die Rentenleistungen hängen vom Alter der Kinder ab. Rentenpunkte für die Erziehungszeiten erhalten Sie nur, wenn Ihr Kind bei der Aufnahme jünger als 3 Jahre ist. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, liegt die Altersgrenze bei 2,5 Jahren. Dies dient der Anerkennung der Erziehungsleistung von Eltern, unabhängig davon, ob es die eigenen biologischen Kinder sind, oder ob diese durch Adoption in die Familie gekommen sind. Adoptieren Sie beispielsweise ein Kind, das bereits 4 Jahre alt ist, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Mütterrente. 

Wer die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren in der Rentenversicherung nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf die Mütterrente. In diesem Fall erhalten Sie auch keine gesetzliche Rente und somit keine Erhöhung durch die während der Betreuungszeit gesammelten Rentenpunkte.

Ja, auch Väter können unter bestimmten Bedingungen die Mütterrente beantragen, insbesondere wenn sie überwiegend die Erziehung des Kindes übernommen haben. Hierfür muss eine entsprechende Erklärung bei der Rentenversicherung abgegeben werden. 

Vorrangig erhält der leibliche Elternteil die Erziehungszeit. Wenn keiner der beiden Partner der leibliche Elternteil ist, wird die Erziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der zuerst die sogenannte rechtliche Elternstellung erlangt hat. Ansonsten erfolgt die Zuordnung der Erziehungszeiten im monatlichen Wechsel zu gleichen Teilen. 

Frauen, die nie erwerbstätig waren und mindestens 2 Kinder erzogen haben, können eine Mütterrente beziehen: Sie erfüllen die Voraussetzung von 5 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung allein durch die angerechneten Erziehungszeiten.

Mütter, die nur 1 Kind erzogen und nie gearbeitet haben, können den Anspruch auf Mütterrente nur erwerben, wenn sie Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Eltern, die Mütterrente erhalten, ohne gearbeitet zu haben, sichern sich so eine bessere finanzielle Grundlage für den Ruhestand. 

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Zuletzt aktualisiert: September 2025

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