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Rund ums Fahren

Führerschein auf Probe: Alle Regeln und Sanktionen im Überblick

Inhalt

Statistisch gesehen geraten Fahranfänger deutlich häufiger in Unfälle als erfahrene Verkehrsteilnehmer. Deshalb schreibt das Gesetz seit 1986 eine Probezeit für den Autoführerschein vor. Nachdem Sie die Prüfungen zur Fahrerlaubnis erfolgreich absolviert haben, befinden Sie sich daher2 weitere Jahre auf dem „Prüfstand“. Während dieser Zeit gelten besonders strenge Auflagen. Welche Regeln Sie dabei unbedingt einhalten sollten und welche Strafen drohen, wenn es zu Verstößen kommt, erklären wir in diesem Ratgeberartikel.

Gilt die Probezeit für Fahranfänger aller Führerscheinklassen?

Die gesetzlich festgesetzte Bewährungsphase für den Straßenverkehr schließt fast alle Führerscheinklassen mit ein. Davon ausgenommen sind lediglich die Sonderklassen T und L für Zugmaschinen.

Eine Probezeit für den Führerschein gibt es für die folgenden Fahrerlaubnis-Klassen:

Führerscheinklasse Fahrzeugtypen
A Krafträder (Roller, Moped, Motorräder)
B PKW
C LKW
D Busse

 

Das Alter des Fahranfängers spielt dabei keine Rolle. Auch Jugendliche, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren, müssen die reguläre Probezeit für den Führerschein mit 17 absolvieren.

Ein wichtiger Unterschied ist, dass bei Verkehrsverstößen auch die jeweilige Begleitperson haftet.

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

Sobald Sie die theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abgelegt haben, beginnt offiziell Ihre Bewährungsphase. Die Probezeit für den Führerschein dauert 24 Monate. Anschließend erhalten Sie  Ihre vollwertige Fahrerlaubnis. Grundsätzlich müssen Sie eine solche Probezeit nur einmal im Leben durchlaufen. Wenn Sie beispielsweise als PKW-Fahrer eine zusätzliche Ausbildung für die Klasse A, D oder C erwerben, wird der zweite Führerschein ab dem ersten Tag vollständig anerkannt.

Eine Möglichkeit, die Führerschein-Probezeit fürs Auto von 2 Jahren zu verkürzen, gibt es nicht. Trotzdem sind Sie in gewisser Weise selbst dafür verantwortlich, wie lange die Probezeit für den Führerschein letztendlich dauert. Unter Umständen kann es zu einer Verlängerung um weitere 2 Jahre kommen, wenn Sie sich im Verkehr nicht ordnungsgemäß verhalten haben.

Verkehrsverstöße in der Probezeit

Das sind die Folgen

Verkehrsverstöße in der Probezeit werden besonders streng vom Kraftfahrtbundesamt geahndet.

In der Probezeit sollen Sie als junger Autofahrer beweisen, dass sie sicher im Straßenverkehr unterwegs sind, denn Fahranfänger haben ein höheres Unfallrisiko. Das liegt daran, dass sie weniger Erfahrung haben und Gefahren meistens schlechter einschätzen können.

Wer mit einem Führerschein auf Probe mehrmals schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder das Verkehrsrecht verstößt, dem wird das Fahren unter Umständen dauerhaft verboten. Aber nicht jede kleine Ordnungswidrigkeit, wie z. B. Falschparken, führt direkt zu einer längeren Probezeit.

Laut der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) lassen sich solche Verkehrsverstöße je nach Schweregrad in 2 Kategorien einteilen:

Beispiele für A- und B-Verstöße in der Probezeit

B-Verstöße (weniger schwerwiegend)

  • Fahrradfahrer oder Passanten beim Abbiegen behindern

  • auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen parken

  • die gesetzliche Mindestgrenze von 1,6mm für die Reifenprofiltiefe nicht einhalten

  • Haupt- und Abgasuntersuchungen mehr als 8 Monate zu spät durchführen lassen

  • Ihr Fahrzeug ungesichert beladen

  • ein Kennzeichen an einem nicht zugelassenen Auto anbringen

A-Verstöße (schwerwiegend)

  • Rechts-vor-Links-Regel nicht beachten

  • andere Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit überholen

  • über Fußgängerüberwege fahren, ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren

  • an eng befahrenen Stellen von der rechten Fahrbahnhälfte abweichen und dadurch den Gegenverkehr behindern

  • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen entgegen der Fahrtrichtung wenden bzw. rückwärtsfahren

  • die maximal erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten

  • eine rote Ampel überfahren 

  • ohne Freisprechanlage telefonieren

  • Polizei-, Feuerwehr- oder Notarztwagen behindern

  • ein Stoppschild missachten oder überfahren

  • bei Nebel, Schnee und Regen ohne Licht fahren

Darüber hinaus stuft das Straßenverkehrsgesetz (StVG) einige Straftaten als besonders schwerwiegende A-Delikte ein. In diesen Fällen droht ein Führerscheinentzug – nicht nur während der Probezeit:

  • Unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfall

  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung

  • Nötigung (beispielsweise durch zu nahes Auffahren)

  • Fahrerflucht

  • Für Fahrer unter 18 Jahren: Fahren ohne Begleitperson

  • Fahren unter Alkohol-, oder Drogeneinfluss

Konsequenzen von Verkehrsverstößen während der Probezeit

Wenn Sie als Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen, müssen Sie mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Verlängerung der gesetzlichen Probezeit des Führerscheins von 2 auf 4 Jahre.
  • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar (für Fahranfänger). Dabei handelt es sich um einen Kurs von 9 Stunden, den Sie an einer Fahrschule absolvieren. Dafür müssen Sie in der Regel zwischen 250 und 500 EUR zahlen.

Wenn Sie danach wiederholt durch einen A- oder zwei B-Verstöße auffällig werden, erfolgen

  • Eine behördliche Verwarnung.
  • Eine Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung. Diese dauert circa 3 Stunden und kostet um die 300 EUR.

Greifen auch diese Maßnahmen während der Probezeit Ihres Führerscheins nicht, verlieren Sie nach einem erneuten Delikt unter Umständen dauerhaft die Fahrerlaubnis. Gleiches gilt, wenn Sie es versäumen, nach der ersten Auffälligkeit das angeordnete Seminar zu absolvieren.

Achtung: Alkohol ist in der Führerschein-Probezeit grundsätzlich verboten

Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, gilt ein absolutes Alkoholverbot. Grundsätzlich wird dabei ab einem Wert von 0,2 Promille im Blut angenommen, dass Ihre Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist.

Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot geht mit einem Regelsatz in Höhe von 250 EUR einher und wird außerdem mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen und Ihre Führerschein-Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre.

Ende der Führerschein-Probezeit: Was ändert sich?

Prinzipiell sind natürlich alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, bestehende Vorschriften einzuhalten – egal, ob sie seit 10 Tagen oder seit 10 Jahren am Steuer sitzen. Ist die Führerschein-Probezeit zu Ende, haben Regelverstöße nicht automatisch Interventionen wie Seminare oder Beratungsgespräche zur Folge. Allerdings gelten weiterhin die regulären Strafen, die Sie von Anfang an im Straßenverkehr erwarten, nämlich:

  • Bußgelder
  • Punkte in Flensburg

Strafpunkte vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg nach folgendem System:

Strafpunkte vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg nach folgendem System

Art des Verstoßes Anzahl der Punkte Verjährt nach
1 A-Delikt                            1 2,5 Jahren

 

1 besonders schwerwiegender A-Delikt
2 oder 3 5 oder 10 Jahren

 

Je nachdem, wie viele Punkte Sie während der Probezeit ansammeln, kommen weitere Maßregelungen auf Sie zu (unabhängig von der Probezeit des Führerscheins):

  • Ab 4 Punkten müssen Sie eine zusätzliche Geldstrafe zahlen, können aber an einem freiwilligen Seminar teilnehmen, um Ihre Punkte zu reduzieren.
  • Ab 6 Punkten erhalten Sie eine erneute Geldstrafe. Außerdem gibt es die Möglichkeit, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, was jedoch Ihr Punktekonto nicht verändert.
  • Ab 8 Punkten müssen Sie Ihren Führerschein für maximal 6 Monate abgeben. Fällt die darauffolgende medizinisch-psychologische Untersuchung positiv aus, wird Ihre Fahrerlaubnis wieder gültig.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr machen sich teuer bezahlt, sowohl während als auch nach der Probezeit für den Führerschein. Bereits kleine Flüchtigkeitsfehler können ein erhebliches Maß an finanziellem und zeitlichem Aufwand mit sich bringen. Sie sollten sich also frühzeitig mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) vertraut machen.

Quelle: Bußgeldkatalog
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Zuletzt aktualisiert: Oktober 2025

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