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Rund ums Fahren

Führerschein auf Probe 2026: Alle Regeln und Sanktionen im Überblick

Inhalt

Statistisch gesehen geraten Fahranfänger deutlich häufiger in Unfälle als erfahrene Verkehrsteilnehmer. Deshalb schreibt das Gesetz seit 1986 eine Probezeit für den Autoführerschein vor. Nachdem Sie die Prüfungen zur Fahrerlaubnis erfolgreich absolviert haben, befinden Sie sich daher 2 weitere Jahre auf dem „Prüfstand“. Während dieser Zeit gelten besonders strenge Auflagen. Welche Regeln Sie dabei unbedingt einhalten sollten und welche Strafen drohen, wenn es zu Verstößen kommt, erklären wir in diesem Ratgeberartikel.

AUF EINEN BLICK

Das Wichtigste zum Thema „Führerschein auf Probe“

  • Dauer der Probezeit und Verlängerung

    Die Probezeit für Fahranfänger dauert regulär 2 Jahre. Bei einem schweren A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sie sich jedoch automatisch auf insgesamt 4 Jahre, gekoppelt mit der Anordnung eines Aufbauseminars (ASF).

  • Null-Toleranz-Grenze bei Alkohol am Steuer

    Für Fahranfänger gilt ein striktes Alkoholverbot. Ein Verstoß gegen die 0,0-Promille Grenze führt nicht nur zu einem Bußgeld und Punkten, sondern gilt als schwerwiegender A-Verstoß, der die Probezeit sofort verlängert und ein ASF-Seminar erzwingt.

  • Das Punktesystem in der Probezeit

    Punkte in Flensburg sind für Neulinge besonders riskant. Während nach der Probezeit erst bei 8 Punkten der Entzug droht, führen bereits Punkte durch A-Verstöße innerhalb der Bewährungsphase zu drastischen Maßnahmen bis hin zum Entzug.

Gilt die Probezeit für Fahranfänger aller Führerscheinklassen?

Die gesetzlich festgesetzte Bewährungsphase für den Straßenverkehr schließt fast alle Führerscheinklassen mit ein. Davon ausgenommen sind lediglich die Sonderklassen T und L für Zugmaschinen. Eine Probezeit für den Führerschein gibt es für die folgenden Fahrerlaubnis-Klassen:

Führerscheinklasse Fahrzeugtypen
A Krafträder (Roller, Moped, Motorräder)
B PKW
C LKW
D Busse

 

Das Alter des Fahranfängers spielt dabei keine Rolle. Auch Jugendliche, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren, müssen die reguläre Probezeit für den Führerschein mit 17 absolvieren.

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

Sobald Sie die theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abgelegt haben, beginnt offiziell Ihre Bewährungsphase. Die Probezeit für den Führerschein dauert 24 Monate. Anschließend erhalten Sie  Ihre vollwertige Fahrerlaubnis. Grundsätzlich müssen Sie eine solche Probezeit nur einmal im Leben durchlaufen. Wenn Sie beispielsweise als PKW-Fahrer eine zusätzliche Ausbildung für die Klasse A, D oder C erwerben, wird der zweite Führerschein ab dem ersten Tag vollständig anerkannt.

Eine Möglichkeit, die Führerschein-Probezeit fürs Auto von 2 Jahren zu verkürzen, gibt es nicht. Trotzdem sind Sie in gewisser Weise selbst dafür verantwortlich, wie lange die Probezeit für den Führerschein letztendlich dauert. Unter Umständen kann es zu einer Verlängerung um weitere 2 Jahre kommen, wenn Sie sich im Verkehr nicht ordnungsgemäß verhalten haben.

Verkehrsverstöße in der Probezeit

Das sind die Folgen

Verkehrsverstöße in der Probezeit werden besonders streng vom Kraftfahrtbundesamt geahndet.

In der Probezeit sollen Sie als junger Autofahrer beweisen, dass sie sicher im Straßenverkehr unterwegs sind, denn Fahranfänger haben ein höheres Unfallrisiko. Das liegt daran, dass sie weniger Erfahrung haben und Gefahren meistens schlechter einschätzen können.

Wer mit einem Führerschein auf Probe mehrmals schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder das Verkehrsrecht verstößt, dem wird das Fahren unter Umständen dauerhaft verboten. Aber nicht jede kleine Ordnungswidrigkeit, wie z. B. Falschparken, führt direkt zu einer längeren Probezeit.

Laut der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) lassen sich solche Verkehrsverstöße je nach Schweregrad in 2 Kategorien einteilen:

Beispiele für A- und B-Verstöße in der Probezeit

B-Verstöße (weniger schwerwiegend)

  • Fahrradfahrer oder Passanten beim Abbiegen behindern

  • auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen parken

  • die gesetzliche Mindestgrenze von 1,6mm für die Reifenprofiltiefe nicht einhalten

  • Haupt- und Abgasuntersuchungen mehr als 8 Monate zu spät durchführen lassen

  • Ihr Fahrzeug ungesichert beladen

  • ein Kennzeichen an einem nicht zugelassenen Auto anbringen

A-Verstöße (schwerwiegend)

  • Rechts-vor-Links-Regel nicht beachten

  • andere Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit überholen

  • über Fußgängerüberwege fahren, ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren

  • an eng befahrenen Stellen von der rechten Fahrbahnhälfte abweichen und dadurch den Gegenverkehr behindern

  • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen entgegen der Fahrtrichtung wenden bzw. rückwärtsfahren

  • die maximal erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten

  • eine rote Ampel überfahren 

  • ohne Freisprechanlage telefonieren

  • Polizei-, Feuerwehr- oder Notarztwagen behindern

  • ein Stoppschild missachten oder überfahren

  • bei Nebel, Schnee und Regen ohne Licht fahren

Darüber hinaus stuft das Straßenverkehrsgesetz (StVG) einige Straftaten als besonders schwerwiegende A-Delikte ein. In diesen Fällen droht ein Führerscheinentzug – nicht nur während der Probezeit:

  • Unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfall

  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung

  • Nötigung (beispielsweise durch zu nahes Auffahren)

  • Fahrerflucht

  • Für Fahrer unter 18 Jahren: Fahren ohne Begleitperson

  • Fahren unter Alkohol-, oder Drogeneinfluss

Konsequenzen von Verkehrsverstößen während der Probezeit

Wenn Sie als Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen, müssen Sie mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Die Probezeit verlängert sich einmalig von 2 auf 4 Jahre.

  • Die Behörde ordnet die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) an. Dieses umfasst 4 Gruppensitzungen und eine Beobachtungsfahrt. Die Kosten liegen je nach Region meist zwischen 300 und 600 EUR.

Werden Sie nach der Teilnahme am Seminar erneut durch einen A- oder zwei B-Verstöße auffällig, folgt die 2. Stufe: Eine schriftliche Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (Kosten ca. 300 EUR, freiwillig).

Wenn es nach Ablauf einer 2-monatigen Frist zu einem weiteren A-Verstoß (oder 2 B-Verstößen) kommt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens nach einer Sperrfrist möglich. Wichtig: Wer das angeordnete Aufbauseminar der 1. Stufe nicht fristgerecht absolviert, verliert seinen Führerschein bereits zu diesem Zeitpunkt.
 

Achtung: Alkohol ist in der Führerschein-Probezeit grundsätzlich verboten

Für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

  • Die 0,0-Promille-Grenze: Auch wenn technisch oft erst ab 0,2 Promille ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird (um Messungenauigkeiten auszuschließen), ist jeglicher Alkoholkonsum am Steuer untersagt.
  • Sanktionen: Ein Verstoß gilt als A-Verstoß. Er führt zu einem Bußgeld von 250 EUR, einem Punkt in Flensburg, der Probezeitverlängerung und der Anordnung eines Aufbauseminars.
  • Höhere Werte: Liegt der Wert bei 0,5 Promille oder höher, steigen die Strafen deutlich an (ab 500 EUR, 2 Punkte und Fahrverbot).

Ende der Führerschein-Probezeit: Was ändert sich?

Prinzipiell sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die bestehenden Vorschriften einzuhalten – egal, ob sie seit 10 Tagen oder 10 Jahren am Steuer sitzen. Ist die Probezeit vorbei, entfallen die spezifischen "Probezeit-Interventionen" wie das Aufbauseminar (ASF) oder die automatische Verlängerung der Probezeit.

Allerdings gelten weiterhin die regulären Sanktionen des Bußgeldkatalogs, die jeden Fahrer treffen können:

  • Bußgelder und Gebühren
  • Fahrverbote (1 bis 3 Monate)
  • Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)

Das Punktesystem in Flensburg (Stand 2026)

Punkte werden nicht mehr nach A-Delikten vergeben (dies ist ein Begriff aus der Probezeit), sondern nach der Schwere des Verstoßes:

Art des Verstoßes Punkte Verjährung (Tilgung)
Schwere der Ordnungswidrigkeit (z. B. Handy am Steuer)                       1 Punkt 2,5 Jahre

 

Sehr schwere Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot (z. B. Überfahren einer roter Ampel)
2 Punkte 5 Jahre
Straftat (z. B. Trunkenheitsfahrt) 3 Punkte 10 Jahre

 

Die 3 Stufen des Punktesystems

Unabhängig davon, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden oder nicht, löst der Punktestand folgende behördliche Maßnahmen aus:

  • 4 bis 5 Punkte (Ermahnung): Sie erhalten eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung. Hier haben Sie letztmalig die Chance, durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abzubauen (nur einmal alle 5 Jahre möglich).
  • 6 bis 7 Punkte (Verwarnung): Sie erhalten eine formelle Verwarnung. Ein Punktabbau ist jetzt nicht mehr möglich.
  • Ab 8 Punkten (Entziehung der Fahrerlaubnis): Die Fahrerlaubnis wird unwiderruflich entzogen. Es handelt sich nicht um ein bloßes Fahrverbot. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten Sperrfrist und meist nur nach einer positiven MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) möglich.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr machen sich teuer bezahlt. Nach der Probezeit entfällt zwar das Risiko der Probezeit-Verlängerung, aber das Risiko des Führerscheinentzugs durch das Erreichen von 8 Punkten bleibt bestehen. Bereits kleine Fehler können zu finanziellem Aufwand und langfristigen Konsequenzen im Fahreignungsregister führen. Sie sollten sich daher stets über die aktuellen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) informieren.

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Führerschein auf Probe“

Das hängt von der Geschwindigkeit ab. Bei bis zu 20 km/h zu viel zahlen Sie nur ein Verwarnungsgeld ohne Folgen für die Probezeit. Ab 21 km/h (innerorts wie außerorts) ist es ein A-Verstoß: Das bedeutet 1 Punkt, Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar.

Nein, eine Verkürzung der 2-jährigen Probezeit ist gesetzlich nicht mehr möglich. Frühere Regelungen (z. B. durch Sicherheits-Trainings) wurden abgeschafft. Der sicherste Weg, die Zeit schnell zu hinter sich zu bringen, ist ein regelkonformes Verhalten im Verkehr.

 

Das Nutzen eines Mobiltelefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt ist ein A-Verstoß. Neben dem Bußgeld von mindestens 100 EUR und einem Punkt in Flensburg führt dies bei Fahranfängern direkt zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung des Aufbauseminars.

Sie dürfen sich maximal einen B-Verstoß erlauben, ohne dass sich die Probezeit verlängert. Erst beim zweiten B-Verstoß (oder beim ersten A-Verstoß) greifen die strengen Maßnahmen: Die Probezeit wird auf 4 Jahre ausgedehnt und das Aufbauseminar wird fällig.

Die Probezeit endet exakt mit Ablauf des zweiten Jahrestages Ihrer Fahrerlaubniserteilung (Datum auf dem Führerschein), sofern keine Verstöße vorlagen. Sie müssen keinen neuen Führerschein beantragen; der Status ändert sich automatisch im System der Fahrerlaubnisbehörde.

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Zuletzt aktualisiert: Februar 2026

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