Statistisch gesehen geraten Fahranfänger deutlich häufiger in Unfälle als erfahrene Verkehrsteilnehmer. Deshalb schreibt das deutsche Gesetz seit 1986 eine Probezeit für den Auto-Führerschein vor. Nachdem Sie die Prüfungen zur Fahrerlaubnis erfolgreich absolviert haben, befinden Sie sich dementsprechend noch zwei weitere Jahre auf dem „Prüfstand“. Während dieser Zeit gelten besonders strenge Auflagen. Welche Regeln Sie dabei unbedingt einhalten sollten und welche Strafen drohen, wenn es zu Verstößen kommt, erklärt unser Beitrag.
Probezeit für Fahranfänger aller Art?
Die gesetzlich festgesetzte Bewährungsphase für den Straßenverkehr schließt fast alle Führerscheinklassen mit ein. Davon ausgenommen sind lediglich die Sonderklassen T und L für Zugmaschinen. Eine Probezeit für den Führerschein tritt also in folgenden Fällen in Kraft: