fahrschule-fuehrerschein-bestanden.jpg
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Probezeit: Führerschein auf Probe – Alle Regeln und Sanktionen im Überblick

    Statistisch gesehen geraten Fahranfänger deutlich häufiger in Unfälle als erfahrene Verkehrsteilnehmer. Deshalb schreibt das deutsche Gesetz seit 1986 eine Probezeit für den Auto-Führerschein vor. Nachdem Sie die Prüfungen zur Fahrerlaubnis erfolgreich absolviert haben, befinden Sie sich dementsprechend noch zwei weitere Jahre auf dem „Prüfstand“. Während dieser Zeit gelten besonders strenge Auflagen. Welche Regeln Sie dabei unbedingt einhalten sollten und welche Strafen drohen, wenn es zu Verstößen kommt, erklärt unser Beitrag.

    Probezeit für Fahranfänger aller Art?

    Die gesetzlich festgesetzte Bewährungsphase für den Straßenverkehr schließt fast alle Führerscheinklassen mit ein. Davon ausgenommen sind lediglich die Sonderklassen T und L für Zugmaschinen. Eine Probezeit für den Führerschein tritt also in folgenden Fällen in Kraft:

    Führerscheinklasse Fahrzeugtypen
    A Krafträder (Roller, Moped, Motorräder)
    B PKW
    C LKW
    D Busse

     

    Das Alter der Fahranfänger spielt generell keine Rolle. Auch Jugendliche, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren, müssen die reguläre Probezeit für den Führerschein mit 17 absolvieren. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei Verkehrsverstößen auch die jeweilige Begleitperson haftet.

    Wie lang ist die Probezeit beim Führerschein?

    Sobald Sie die theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen haben, beginnt offiziell Ihre Bewährungsphase. Die Probezeit für den Führerschein hat eine Dauer von 24 Monaten. Anschließend erhalten Sie quasi Ihre vollwertige Fahrerlaubnis. Grundsätzlich müssen Sie eine solche Probezeit fürs Auto nur einmal im Leben durchlaufen. Wenn Sie beispielsweise als Pkw-Fahrer eine zusätzliche Ausbildung für die Klasse A, D oder C erwerben, wird der zweite Führerschein ab dem ersten Tag vollständig anerkannt. Eine Möglichkeit, die vorgeschriebene Führerschein-Probezeit fürs Auto mit der Dauer von zwei Jahren zu verkürzen, gibt es nicht. Trotzdem sind Sie in gewisser Weise selbst dafür verantwortlich, wie lange die Probezeit für den Führerschein letztendlich dauert. Unter Umständen kann es nämlich zu einer Verlängerung um zwei Jahre kommen, sofern Sie sich im Verkehr nicht ordnungsgemäß verhalten.

    Diese Rechtswidrigkeiten sollten Sie lieber sein lassen

    Um die Probezeit für den Führerschein innerhalb von zwei Jahren hinter sich zu bringen, sollten Sie rechtswidrige Handlungen hinter dem Steuer weitestgehend vermeiden. Selbstverständlich gilt dies auch nach dem Zeitraum! Laut der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) lassen sich solche Ordnungswidrigkeiten je nach Schweregrad in zwei Kategorien einteilen:

    • B-Delikte = weniger schwerwiegend
    • A-Delikte = schwerwiegend

    Ein B-Delikt liegt beispielsweise vor, wenn Sie:

    • Fahrradfahrer oder Passanten beim Abbiegen behindern
    • in unerlaubten Bereichen parken
    • ein Stoppschild missachten oder überfahren während der Probezeit
    • die gesetzliche Mindestgrenze von 1,6mm für die Reifenprofiltiefe nicht einhalten
    • ohne Freisprechanlage telefonieren
    • Haupt- und Abgasuntersuchungen mehr als 8 Monate zu spät durchführen lassen
    • Polizei-, Feuerwehr- oder Notarztwagen behindern
    • Ihr Fahrzeug ungesichert beladen
    • ein Kennzeichen an einem nicht zugelassenen Auto anbringen
    • Kinder, die jünger als 12 Jahre bzw. kleiner als 150cm sind, ohne Kindersitz befördern
    • bei Nebel, Schnee und Regen ohne Licht fahren

    Zu den schwerwiegenden A-Delikten gehören sämtliche Handlungen, durch die Sie andere Verkehrsteilnehmer stark gefährden. Diese sollten Sie nicht nur während der Probezeit Ihres Führerscheins vermeiden. Zu den A-Delikten zählen:

    • die Rechts-vor-Links-Regel nicht beachten
    • stehende oder liegengebliebene Fahrzeuge (zum Beispiel bei einer Panne auf der Autobahn) mangelhaft kennzeichnen
    • andere Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit überholen
    • über Fußgängerüberwege fahren, ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren
    • an riskanten Stellen wie Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fahren
    • an eng befahrenen Stellen von der rechten Fahrbahnhälfte abweichen und dadurch den Gegenverkehr behindern
    • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen entgegen der Fahrtrichtung wenden bzw. rückwärtsfahren
    • die maximal erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 20km/h überschreiten
    • eine rote Ampel überfahren 
    • bei mehr als 80 km/h den Mindestabstand (jeweils die Hälfte des Tachowertes) nicht einhalten

    Darüber hinaus stuft das StVG einige Straftaten als besonders schwerwiegende A-Delikte ein. Werden Sie bei einer solchen erwischt, droht ein Führerscheinentzug – nicht nur während der Probezeit!

    • Unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfall
    • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
    • Nötigung (beispielsweise durch zu nahes Auffahren)
    • Fahrerflucht
    • Für Fahrer unter 18 Jahren: Fahren ohne Begleitperson
    • Fahren unter Alkohol-, oder Drogeneinfluss: Seit 2009 gilt in Deutschland die 0-Promille-Regel! (Achtung: Medikamente im Straßenverkehr sind auch nicht ohne)

    Werden Sie während Ihrer Probezeit des Führerscheins geblitzt oder mit Alkohol (auch auf dem Fahrrad!) erwischt, sieht es für Sie sehr schlecht aus. Dann wird auch ein Bußgeld nicht ausreichen.

     

    Ordnungswidrigkeiten und Konsequenzen während der Probezeit

    Sollten Sie als Fahranfänger ein A-Delikt oder zwei B-Delikte begehen, treten im ersten Schritt folgende Sanktionen ein:

    • Verlängerung der gesetzlichen Probezeit des Führerscheins von zwei auf vier Jahre
    • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar (für Fahranfänger). Dabei handelt es sich um einen Kurs von insgesamt neun Stunden, den Sie an einer Fahrschule absolvieren. Dafür müssen Sie zwischen 250 und 500€ zahlen.

    Wenn Sie danach wiederholt durch einen A- oder zwei B-Verstöße auffällig werden, erfolgt:

    • Eine behördliche Verwarnung
    • Eine Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung. Diese dauert circa drei Stunden und kostet um die 300 €.

    Greifen auch diese Maßnahmen während der Probezeit Ihres Führerscheins nicht, verlieren Sie nach einem erneuten Delikt dauerhaft die Fahrerlaubnis. Gleiches gilt, wenn Sie es versäumen, nach der ersten Auffälligkeit das angeordnete Seminar zu absolvieren.

    Vergehen und Folgen während der Probezeit

    Ob und wann Sie nach der Auffälligkeit wieder Auto fahren dürfen, erfahren Sie, nachdem Sie sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz MPU) unterzogen haben.

    Anbei finden Sie mögliche Vergehen und ihre Folgen im Überblick:

    1 A-Delikt oder 2 B-Delikte als Fahranfänger

    • Verlängerung der Probezeit für den Führerschein von 2 auf 4 Jahre
    • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar

    Versäumnis oder Verweigerung des Seminars

    • erneut 1 A-Delikt oder 2 B-Delikte
    • Verwarnung; Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung
    • erneut 1 A-Delikt oder 2 B-Delikte

    Fahrverbot (max. 6 Monate); Medizinisch-psychologische Untersuchung

    Zusätzlich zu all diesen Maßnahmen müssen Fahranfänger während der Probezeit des Führerscheins in Deutschland außerdem für jeden Verstoß dieselben Konsequenzen tragen, mit denen auch alle anderen Autofahrer sanktioniert werden.

    Ist Alkohol während der Führerschein-Probezeit verboten?

    Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, gilt ein absolutes Alkoholverbot. Grundsätzlich wird dabei ab einem Wert von 0,2 Promille im Blut angenommen, dass Ihre Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist.

    Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot geht mit einem Regelsatz in Höhe von 250 € einher und wird außerdem mit einem Punkt bestraft.

    Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen und Ihre Führerschein-Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.

    Führerschein-Probezeit vorbei: Was ändert sich?

    Prinzipiell sind natürlich alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, bestehende Vorschriften einzuhalten – egal, ob sie seit zehn Tagen oder seit zehn Jahren am Steuer sitzen. Ist die Führerschein-Probezeit zu Ende, haben Regelverstöße keine Interventionen wie Seminare oder Beratungsgespräche zur Folge. Allerdings gelten weiterhin die regulären Strafen, die Sie von Anfang an im Straßenverkehr erwarten, nämlich:

    • Bußgelder
    • Punkte in Flensburg

    Strafpunkte vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg nach folgendem System:

     

    Art des Verstoßes Anzahl der Punkte Verjährt nach
    1 B-Delikt                            1 2,5 Jahren
    1 A-Delikt                            2 mind. 5 Jahren

    1 besonders schwer-

    wiegender A-Delikt
    3 10 Jahren

     

    Je nachdem, wie viele Punkte Sie während der Probezeit ansammeln, kommen weitere Maßregelungen auf Sie zu (unabhängig von der Probezeit des Führerscheins):

    • Ab 4 Punkten müssen Sie eine zusätzliche Geldstrafe zahlen, können aber an einem freiwilligen Seminar teilnehmen, um Ihre Punkte zu reduzieren.
    • Ab 6 Punkten erhalten Sie eine erneute Geldstrafe. Außerdem gibt es die Möglichkeit zu einem Fahreignungsseminar, was jedoch Ihr Punktekonto nicht verändert.
    • Ab 8 Punkten müssen Sie Ihren Führerschein für maximal sechs Monate abgeben. Fällt die darauffolgende medizinisch-psychologische Untersuchung positiv aus, wird Ihre Fahrerlaubnis wieder gültig.

    Zusammenfassend lässt sich festhalten: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr machen sich teuer bezahlt, sowohl während als auch nach der Probezeit für den Führerschein. Bereits kleine Flüchtigkeitsfehler können ein erhebliches Maß an finanziellem und zeitlichem Aufwand mit sich bringen. Sie sollten sich also frühzeitig mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) vertraut machen, um folgenschwere Unaufmerksamkeiten zu vermeiden.

    Kfz-Versicherung berechnen.

    Tipp

    Haben Sie den richtigen Versicherungsschutz für Ihr Auto? Jetzt persönlichen Tarif berechnen.

    ab 46 EUR
    im Jahr.
    Beitrag berechnen

    Zuletzt aktualisiert: Juli 2021

    R+V Team

    Experten rund ums Auto

    Mehr als nur die Versicherung von Fahrzeugen! Das R+V-Team der Kfz-Versicherung schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um das Thema Auto, Motorrad, Roller und Co. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles auf Rädern hier im Magazin zu teilen.

    R+V Kfz-Newsletter
    Exklusive Vorteile genießen

    R+V-Newsletter abonnieren

    So bleiben Sie auf dem Laufenden zu aktuellen Versicherungsthemen rund um Gesundheit, Mobilität, Geld, Vorsorge und vielem mehr. Freuen Sie sich auf attraktive Gewinnspiele und Aktionen.