Schon vor dem 18. Geburtstag am Steuer sitzen? Für viele Jugendliche ist das der Traum schlechthin. Daher nutzen sie die Möglichkeit, den Führerschein bereits vor ihrer Volljährigkeit in den Händen zu halten. Hierfür müssen die jungen Erwachsenen ein Jahr begleitetes Fahren absolvieren. Wir verraten Ihnen, was Sie für den Führerschein mit 17 tun müssen und welche Regeln die Begleitperson beachten sollte.
Rund ums Fahren
Begleitetes Fahren: Führerschein mit 17
Auf Wiedersehen, „Taxi Mama“! Die meisten Jugendlichen zählen die Wochen, bis sie endlich selbst Auto fahren dürfen. Kein Wunder, dass das Begleitete Fahren mit 17 (BF17) oder kurz der „Führerschein mit 17“ so beliebt ist. Denn nach erfolgreich absolvierter Fahrprüfung dürfen die Führerschein-Neulinge in der Übergangszeit bis zur Volljährigkeit mit einer Begleitperson selbst fahren. Pünktlich zum 18. Geburtstag erhalten sie dann den ersehnten „richtigen“ Führerschein im Scheckkartenformat.
Alle Formulare für den Antrag zum Führerschein mit 17 gibt es in der Fahrschule, bei der zuständigen Führerscheinstelle oder auf den Webseiten von Städten und Landkreisen. Auf dem Antrag müssen auch die Begleitpersonen eingetragen werden. Gegebenenfalls müssen diese unterschreiben, dass sie als Begleitpersonen zur Verfügung stehen. Ganz wichtig ist auch, dass die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter des Führerscheinneulings den Antrag unterschreiben.
Mit dem ausgefüllten Antrag gehen Sie anschließend zur Führerscheinstelle. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebescheinigung)
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Biometrisches Passbild
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Bescheinigung eines Sehtests (nicht älter als zwei Jahre)
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Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
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Nehmen Sie am BF17-Programm teil, müssen Sie die Nutzung des Autos für diesen Fall der Versicherung melden. Als unter 18-Jähriger können Sie im Rahmen des Begleiteten Fahrens bei einigen Versicherungen wie der R+V kostenlos in den bestehenden Kfz-Vertrag der Begleitperson mit aufgenommen werden.
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Die Anpassung der Versicherung für Begleitetes Fahren müssen Sie bereits vor der ersten gemeinsamen Autofahrt durchführen.
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Sobald Sie 18 Jahre alt sind und den Führerschein in der Tasche haben, bietet Ihnen die R+V einen günstigen Einstieg in die Kfz-Versicherung: Mit dem Angebot Zusatzfahrer können Sie in einem Pkw-Vertrag eingeschlossen werden, der bei R+V und KRAVAG besteht. Sie dürfen dann nicht nur das eine Auto (z. B. das der Eltern) fahren, sondern auch weitere bei diesen Gesellschaften versicherte Pkw – sei es das Auto der Oma, des Bruders oder der Firmenwagen des Ausbildungsbetriebs.
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Generell gilt: Sind Sie bereits volljährig und möchten ein eigenes Auto versichern, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Im nächsten Schritt sollten Sie über eine Versicherung gegen Schäden an Ihrem Pkw nachdenken. Hier gibt es verschiedene Angebote, die hinsichtlich des Schutzumfangs variieren. Prüfen Sie, ob Ihnen eine Teilkaskoversicherung genügt oder ob Sie mit einer Vollkaskoversicherung besser fahren.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2023
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