Wurden Ihnen die Kennzeichen gestohlen, melden Sie den Diebstahl zunächst der Polizei. Nehmen Sie die schriftliche Bestätigung der Anzeige mit zur Zulassungsstelle. Für die Beantragung neuer Kennzeichen brauchen Sie die Unterlagen wie zur Zulassung. Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) brauchen Sie nicht.
Haben Sie eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Kosten für die Anfertigung der neuen Kennzeichen.