Elektroauto kaufen und Geld sparen?

    Elektromobilität

    E-Kennzeichen und ihre Vorteile – damit können Sie als E-Autofahrer rechnen

    Immer mehr Menschen wünschen sich ein Elektroauto. Das liegt teilweise daran, dass E-Autos schlicht umweltfreundlich sind, viele Käufer möchten aber auch von Prämien und gesetzlichen Vorteilen profitieren. Doch welche sind die interessantesten E-Kennzeichen-Vorteile? Das erfahren Sie im Folgenden.

     

    Elektromobilität ist mittlerweile in aller Munde. Immer mehr Menschen wünschen sich ein Elektroauto – teilweise aus Gründen des Umweltschutzes, teilweise aber auch, weil sie von attraktiven Prämien und gesetzlichen Vorteilen profitieren möchten. Schließlich unterstützt und bevorteilt der Bund Käufer von E-Fahrzeugen in vielerlei Hinsicht. Doch welche sind die attraktivsten E-Kennzeichen-Vorteile? Dieser Frage haben wir uns im Folgenden gewidmet.

    Was genau ist ein E-Kennzeichen?

    Das E-Kennzeichen ist ein Sonderkennzeichen für Autos mit Elektromotor. Es ist in Deutschland seit 2015 erhältlich. Erkennbar ist es am Großbuchstaben „E“, der sich rechts neben der Zahlenkombination befindet. Besitzern von E-Autos ist es selbst überlassen, ob sie das Kennzeichen anbringen, oder nicht.

    Welche Fahrzeuge erhalten ein E-Kennzeichen?

    Welche Fahrzeugmodelle ein E-Kennzeichen erhalten, ist im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) festgelegt. Folgende Fahrzeugtypen profitieren von E-Kennzeichen-Vorteilen:

    • Elektrofahrzeuge mit Batterie
    • Brennstoffzellen-Autos
    • Plug-In-Hybridfahrzeuge

    Hybrid-Fahrzeuge müssen im Gegensatz zu Elektroautos eine zusätzliche Voraussetzung erfüllen, um ein E-Kennzeichen zu erhalten. So dürfen Erstere nicht mehr als 50 g CO² pro gefahrenem Kilometer ausstoßen oder der Elektromotor muss eine Reichweite von mindestens 40 km haben.

    Welche Vorteile hat ein E-Kennzeichen?

    Besitzer und Käufer von Elektroautos profitieren von unterschiedlichen Vorteilen, die der Gesetzgeber zusichert.

    So können Sie beispielsweise mit Zuschüssen rechnen, wenn Sie ein Elektroauto erwerben möchten. Die sogenannte Innovations- oder Umweltprämie wurde bis Ende 2025 verlängert, entsprechend erhalten Käufer bis dahin Kaufprämien in Höhe von bis zu 9.000 €. Bei Plug-In-Hybriden fallen diese etwas kleiner aus – die Förderung beträgt 6.750 €. Außerdem gelten gewisse Vorgaben. So müssen die Batterien von Hybriden eine bestimmte Mindestreichweite aufweisen.

    • Bis Ende 2021: mind. 40 km
    • Ab 2022: mind. 60 km
    • Ab 2025: mind. 80 km

    Liegen die Reichweiten unter den Richtwerten, erhalten Hybrid-Käufer keine Prämien.

    Ein weiterer Vorteil von Elektroautos zeigt sich beim Steuerrecht. Bei einer Erstzulassung müssen E-Fahrzeug-Besitzer 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis Dezember 2030. Stark von E-Kennzeichen-Vorteilen profitieren außerdem Selbstständige, die das Elektroauto als Dienstwagen nutzen. Falls der Bruttolistenpreis unter 60.000 € liegt, werden die Fahrzeuge monatlich nur noch mit 0,25 % des Listenpreises besteuert. Bei Hybridfahrzeugen liegt der Steuersatz bei 0,5 %. Das EmoG, welches im Juni 2015 eingeführt wurde, gewährt Elektroautos außerdem bestimmte Vorrechte, die bundesweit unterschiedlich geregelt sind. Entsprechend variieren diese von Stadt zu Stadt.

    Zu den speziellen Vorteilen für E-Autos zählen beispielsweise:

    • An bestimmten Ladesäulen und -stationen können Sie Ihr E-Auto kostenlos laden. Solche Stationen finden Sie beispielsweise in Dortmund, Bochum oder Mainz.
    • Auf bestimmten öffentlichen Parkplätzen können E-Fahrzeuge kostenlos parken. Diesen E-Kennzeichen-Vorteil bieten beispielsweise Hamburg, Stuttgart und Dortmund.
    • Elektroautos dürfen in einigen Städten Busspuren nutzen. Das gilt zum Beispiel in den Städten Dortmund, Düsseldorf und Karlsruhe.

    Falls Sie sich über die Regeln informieren möchten, die in Ihrer Heimatstadt gelten, fragen Sie am besten direkt bei der Gemeinde nach.

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    Wie konsequent werden das EmoG und die Vorteile von Elektroautos umgesetzt?

    Die einzelnen Städte und Gemeinden setzen das EmoG unterschiedlich konsequent um. Für die Kommunen gibt es keine Informationspflicht gegenüber dem Bund – daher kann jede frei entscheiden, welche Maßnahmen sie umsetzen möchte. Sind bestimmte Regeln eingeführt, können die Städte außerdem jederzeit bestimmen, ob sie diese wieder abschaffen möchten. Grundsätzlich haben viele Kommunen Bedenken, dass das Einführen von Vorteilen für E-Kennzeichen sich nicht rechnet. Beispielsweise bedeuten solche Innovationen oft zusätzliche Ausgaben durch den entstehenden Kontrollaufwand und die zusätzliche Beschilderung. Speziell die Regeln, die Busspuren betreffen, sind schwer umsetzbar, da Konflikte mit dem ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehr) vorprogrammiert sind.

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    Zuletzt aktualisiert: September 2021

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