Bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers ist ein neuer Abschluss durch den Versicherungsnehmer erforderlich. Bei einem Wechsel können jedoch keine Schadenfreiheitsklassen von einer Person auf die andere übertragen werden. Sobald der neue Vertrag abgeschlossen wurde, können Sie den alten Vertrag über Ihr Kfz-Vertragscenter online kündigen.
Bei einem Halterwechsel können Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über Ihr Kfz-Vertragscenter beantragen.