Hilfecenter

    Was ist bei einem Versicherungsnehmer- /Halterwechsel zu tun?

    Bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers ist ein neuer Abschluss durch den Versicherungsnehmer erforderlich. Bei einem Wechsel können jedoch keine Schadenfreiheitsklassen von einer Person auf die andere übertragen werden. Sobald der neue Vertrag abgeschlossen wurde, können Sie den alten Vertrag über Ihr Kfz-Vertragscenter online kündigen.

    Bei einem Halterwechsel können Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über Ihr Kfz-Vertragscenter beantragen.

     

    Wenn Sie ehemaliger R+V24-Kunde sind oder ab dem 01.07.2022 Ihren Kfz-Versicherungsvertrag online abgeschlossen haben, erhalten Sie hier im Hilfecenter alle Antworten auf Ihre Fragen. Für Kfz-Kunden, die vor dem 01.07.2022 über www.ruv.de abgeschlossen haben, gilt dieser Link.

     

    Bei weiteren Fragen nutzen Sie unsere Suche. Wir haben bereits viele Fragen für Sie beantwortet.

    Haben Sie eine Frage zu Ihrem Vertrag? Loggen Sie sich bitte ins Kfz-Vertragscenter ein und senden Sie uns eine Mitteilung. Wählen Sie dazu Ihren Vertrag aus und klicken Sie unter „Aktionen“ auf „Mitteilung senden“.

     

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    Ihre R+V-Versicherung können Sie online über Ihr Kfz-Vertragscenter kündigen. Eine schriftliche Kündigung ist nach einer Online-Kündigung im Kfz-Vertragscenter nicht nötig.

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    Alle Dokumente zu Ihrer R+V-Versicherung finden Sie in Ihrem Kfz-Vertragscenter. Ausnahmen bilden die Schaden-Service-Card und die Internationale Versicherungskarte (IVK). Diese übersenden wir Ihnen postalisch nach Versicherungsbeginn zu.

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    1. Loggen Sie sich in Ihr Kfz-Vertragscenter ein
    2. In der Übersicht wählen Sie den entsprechenden Vertrag mit Klick auf die Vertragsnummer aus
    3. Unter Aktionen klicken Sie auf Fahrzeug ummelden

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