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Im Zuge der Aktivrente sieht man eine ältere Frau, die weiterhin an ihrem Arbeitsplatz arbeitet. 
Rund um die Rente

Aktivrente: Voraussetzungen, Steuerfreibetrag und Regelungen ab 2026

Inhalt:

Die Aktivrente ermöglicht es allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Rentenalter, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten und zusätzliches Einkommen zu erzielen. Seit dem 01.01.2026 können sie bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei dazuverdienen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Aktivrente geregelt ist, für wen sie gilt und welche steuerlichen Besonderheiten beim Arbeiten während der Rente zu beachten sind.

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema Aktivrente

  • Die Aktivrente ist ein Steuerbonus

    Die Aktivrente ist keine eigene Rentenart, sondern ein steuerlicher Vorteil für Arbeitnehmer nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Wer in diesem Alter sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Betrag wird nicht auf die Altersrente angerechnet und erhöht auch nicht den persönlichen Steuersatz. 

  • Ab wann gilt die Aktivrente?

    Die Aktivrente erlaubt seit dem 01.01.2026 einen steuerfreien Hinzuverdienst für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. 

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Die Aktivrente gilt für Arbeitnehmer ab der Regelaltersgrenze, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben und damit die Bedingungen für den steuerfreien Hinzuverdienst erfüllen. Sie gilt nicht für Beamte, Selbstständige und Freiberufler und Minijobber. 

Aktivrente: Was ist das?

Die Aktivrente ist eine seit 2026 geltende gesetzliche Regelung in Deutschland, die es Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze ermöglicht, weiterzuarbeiten und beispielsweise etwas zusätzlich zur Rente steuerfrei dazuzuverdienen. Der Bundestag hat die Aktivrente im Dezember 2025 im Rahmen des Rentenpakets beschlossen.

Im Rahmen der Aktivrente können Sie bis zu 2.000 EUR pro Monat steuerfrei dazuverdienen, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben. Das gilt unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rente beziehen oder den Renteneintritt aufgeschoben haben. 

Wenn Sie bereits eine Rente beziehen, gilt der Freibetrag zusätzlich zur laufenden Rente und erhöht das verfügbare Nettoeinkommen. Die Aktivrente soll gezielte Anreize für das Weiterarbeiten im Rentenalter setzen, auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.  

Was ist das Ziel der Aktivrente?

Ziel der Aktivrente ist es, mehr Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze für das Weiterarbeiten zu gewinnen. Die Bundesregierung setzt damit gezielt finanzielle Anreize, um Erfahrung im Arbeitsmarkt zu halten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. 

Die Ziele der Aktivrente im Überblick:

  • Fachkräftemangel abfedern

    Erfahrene Arbeitnehmer sollen länger im Beruf bleiben können. Das soll Betriebe stärken, Wissen sichern und den Arbeitsmarkt entlasten.

  • Freiwilliges Weiterarbeiten attraktiver machen

    Wer nach dem Rentenalter weiter erwerbstätig ist, profitiert von steuerfreien Einkommensanteilen. Das erhöht den finanziellen Anreiz.

  • Zusätzliches Einkommen ermöglichen

    Die Aktivrente schafft Spielraum für mehr Einkommen im Alter. Der steuerfreie Hinzuverdienst ergänzt die laufende Rente und verbessert das verfügbare Monatsbudget. 

  • Belastung der Rentensystems begrenzen

    Längere Erwerbstätigkeit kann dazu beitragen, den Druck auf das Rentensystem zu verringern, ohne Rentenansprüche zu kürzen. 

  • Planungssicherheit für Arbeitgeber schaffen

    Klare Regeln erleichtern es Arbeitgebern, Rentner weiter zu beschäftigen oder diese erneut einzustellen. 

Für wen gilt die Aktivrente?

Die Aktivrente gilt für Rentner, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter als Arbeitnehmer tätig sind. Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab 1964 geborenen Jahrgänge bei 67 Jahren. Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nach Beginn der Rente. 

Die Bedingungen für die Aktivrente zusammengefasst: 

  • Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
  • Weiterarbeiten als Arbeitnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Zusätzliches Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit

Steuerfreibetrag: Wie funktioniert die Aktivrente?

Die Aktivrente verändert nicht die Höhe Ihrer Rente, sondern sorgt dafür, dass ein Teil Ihres Arbeitslohns steuerfrei bleibt. Konkret heißt das:

  • Steuerfreibetrag

    Steuerfrei bleiben Einkünfte von bis zu 2.000 EUR monatlich beziehungsweise 24.000 EUR jährlich, sofern die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist. 

  • Kein Progressionsvorbehalt

    Der steuerfreie Teil des Arbeitslohns erhöht nicht den Steuersatz für andere Einkünfte wie die gesetzliche Rente.

  • Sozialversicherungsbeiträge bleiben bestehen

    Auch bei steuerfreier Auszahlung fallen weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung an. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen für Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr an. 

  • Gültig nur für versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit

    Den Steuerfreibetrag gibt es nur für Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Andere Tätigkeiten sind nicht begünstigt.  

Mehr Infos zu anfallenden Steuern während der Rente finden Sie in unserem Ratgeberartikel zur Rentenbesteuerung:

Den steuerfreien Hinzuverdienst sinnvoll nutzen

Mit der Aktivrente können Sie bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei hinzuverdienen. 

Nutzen Sie diesen zusätzlichen Spielraum gezielt und legen Sie Ihr Einkommen strukturiert an. Mit der R+V-AnsparKombi Safe+Smart verbinden Sie Sicherheit und Renditechancen und können Ihren steuerfreien Hinzuverdienst gewinnbringend investieren. 

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Ist es möglich, weiter beim alten Arbeitgeber zu arbeiten?

Das ist möglich, sofern die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht ist und die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig erfolgt. Die Aktivrente erleichtert Ihnen damit sowohl die Fortsetzung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses als auch den Wiedereinstieg nach Rentenbeginn. Der steuerfreie Betrag von bis zu 2.000 EUR im Monat wird direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. 

Fortführen des bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • Ein Arbeitsverhältnis kann nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterlaufen, wenn keine vertragliche Altersgrenze vereinbart wurde
  • Wenn es in Ihrem Arbeitsvertrag eine Altersgrenze gibt, kann der Beendigungszeitpunkt über eine Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber nach hinten verschoben werden. 
  • Eine solche Vereinbarung ist vor Rentenbeginn möglich und kann auch mehrfach verlängert werden
  • Je nach Betrieb kann eine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich sein. 

Rückkehr in den früheren Betrieb

  • Die Rückkehr nach Rentenbeginn gilt arbeitsrechtlich als Neueinstellung
  • Ein neuer Arbeitsvertrag kann unbefristet oder befristet sowie in Vollzeit oder Teilzeit abgeschlossen werden. 
  • Für eine Befristung gelten die allgemeinen Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). 
  • Der Rentenbezug allein ist kein Sachgrund für eine Befristung (BAG-Rechtsprechung). 
  • Eine Befristung ist daher nur möglich, wenn ein anderer sachlicher Grund besteht (z. B. Vertretung, Projektarbeit). 
  • Bei einem unbefristeten neuen Arbeitsvertrag gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei jeder regulären Anstellung. 
  • Der steuerfreie Hinzuverdienst kann auch bei einer Neueinstellung vollständig genutzt werden, sofern die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist. 
FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Aktivrente

Von der Aktivrente ausgeschlossen sind alle Personen, die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Dazu gehören Beamte, Minijobber, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige. Für diese Gruppen gilt der steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 2.000 EUR im Monat nicht.

Ja, die Steuerbefreiung wird automatisch berücksichtigt. Der steuerfreie Betrag von bis zu 2.000 EUR im Monat fließt direkt in das Lohnsteuerabzugsverfahren ein. Arbeitgeber wenden die Regelung ohne zusätzlichen Antrag an, sobald eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze vorliegt. Für Sie als Rentner entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand. 

Ja, bei der Aktivrente fallen für Sie weiterhin Sozialbeiträge an. Auch wenn der Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei bleibt, bleibt die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, sobald ein Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet. 

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden daher wie üblich berechnet. Die laufende Rente bleibt davon unberührt und die Aktivrente verändert auch nicht die Beitragspflicht des bestehenden Einkommens. 

Nein. Die Aktivrente setzt das Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze voraus. Wer eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen bezieht, kann den steuerfreien Hinzuverdienst nicht nutzen. Die Regelung gilt ausschließlich für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten.

Während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente ist die Aktivrente nicht anwendbar, da sie erst nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze gilt. Mit Erreichen dieses Alters wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt (§ 115 SGB VI). Ab diesem Zeitpunkt können die Voraussetzungen der Aktivrente grundsätzlich erfüllt werden, sofern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.

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Zuletzt aktualisiert: März 2026

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