Die Aktivrente ermöglicht es allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Rentenalter, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten und zusätzliches Einkommen zu erzielen. Seit dem 01.01.2026 können sie bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei dazuverdienen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Aktivrente geregelt ist, für wen sie gilt und welche steuerlichen Besonderheiten beim Arbeiten während der Rente zu beachten sind.
Aktivrente: Voraussetzungen, Steuerfreibetrag und Regelungen ab 2026
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Die Aktivrente ist ein Steuerbonus
Die Aktivrente ist keine eigene Rentenart, sondern ein steuerlicher Vorteil für Arbeitnehmer nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Wer in diesem Alter sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Betrag wird nicht auf die Altersrente angerechnet und erhöht auch nicht den persönlichen Steuersatz.
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Ab wann gilt die Aktivrente?
Die Aktivrente erlaubt seit dem 01.01.2026 einen steuerfreien Hinzuverdienst für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Aktivrente gilt für Arbeitnehmer ab der Regelaltersgrenze, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben und damit die Bedingungen für den steuerfreien Hinzuverdienst erfüllen. Sie gilt nicht für Beamte, Selbstständige und Freiberufler und Minijobber.
Die Aktivrente ist eine seit 2026 geltende gesetzliche Regelung in Deutschland, die es Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze ermöglicht, weiterzuarbeiten und beispielsweise etwas zusätzlich zur Rente steuerfrei dazuzuverdienen. Der Bundestag hat die Aktivrente im Dezember 2025 im Rahmen des Rentenpakets beschlossen.
Im Rahmen der Aktivrente können Sie bis zu 2.000 EUR pro Monat steuerfrei dazuverdienen, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben. Das gilt unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rente beziehen oder den Renteneintritt aufgeschoben haben.
Wenn Sie bereits eine Rente beziehen, gilt der Freibetrag zusätzlich zur laufenden Rente und erhöht das verfügbare Nettoeinkommen. Die Aktivrente soll gezielte Anreize für das Weiterarbeiten im Rentenalter setzen, auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.
Ziel der Aktivrente ist es, mehr Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze für das Weiterarbeiten zu gewinnen. Die Bundesregierung setzt damit gezielt finanzielle Anreize, um Erfahrung im Arbeitsmarkt zu halten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die Ziele der Aktivrente im Überblick:
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Fachkräftemangel abfedern
Erfahrene Arbeitnehmer sollen länger im Beruf bleiben können. Das soll Betriebe stärken, Wissen sichern und den Arbeitsmarkt entlasten.
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Freiwilliges Weiterarbeiten attraktiver machen
Wer nach dem Rentenalter weiter erwerbstätig ist, profitiert von steuerfreien Einkommensanteilen. Das erhöht den finanziellen Anreiz.
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Zusätzliches Einkommen ermöglichen
Die Aktivrente schafft Spielraum für mehr Einkommen im Alter. Der steuerfreie Hinzuverdienst ergänzt die laufende Rente und verbessert das verfügbare Monatsbudget.
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Belastung der Rentensystems begrenzen
Längere Erwerbstätigkeit kann dazu beitragen, den Druck auf das Rentensystem zu verringern, ohne Rentenansprüche zu kürzen.
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Planungssicherheit für Arbeitgeber schaffen
Klare Regeln erleichtern es Arbeitgebern, Rentner weiter zu beschäftigen oder diese erneut einzustellen.
Für wen gilt die Aktivrente?
Die Aktivrente gilt für Rentner, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter als Arbeitnehmer tätig sind. Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab 1964 geborenen Jahrgänge bei 67 Jahren. Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nach Beginn der Rente.
Die Bedingungen für die Aktivrente zusammengefasst:
- Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
- Weiterarbeiten als Arbeitnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
- Zusätzliches Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit
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Steuerfreibetrag
Steuerfrei bleiben Einkünfte von bis zu 2.000 EUR monatlich beziehungsweise 24.000 EUR jährlich, sofern die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist.
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Kein Progressionsvorbehalt
Der steuerfreie Teil des Arbeitslohns erhöht nicht den Steuersatz für andere Einkünfte wie die gesetzliche Rente.
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Sozialversicherungsbeiträge bleiben bestehen
Auch bei steuerfreier Auszahlung fallen weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung an. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen für Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr an.
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Gültig nur für versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit
Den Steuerfreibetrag gibt es nur für Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Andere Tätigkeiten sind nicht begünstigt.
Mehr Infos zu anfallenden Steuern während der Rente finden Sie in unserem Ratgeberartikel zur Rentenbesteuerung:
Das ist möglich, sofern die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht ist und die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig erfolgt. Die Aktivrente erleichtert Ihnen damit sowohl die Fortsetzung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses als auch den Wiedereinstieg nach Rentenbeginn. Der steuerfreie Betrag von bis zu 2.000 EUR im Monat wird direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Fortführen des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Rückkehr in den früheren Betrieb
Von der Aktivrente ausgeschlossen sind alle Personen, die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Dazu gehören Beamte, Minijobber, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige. Für diese Gruppen gilt der steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 2.000 EUR im Monat nicht.
Ja, die Steuerbefreiung wird automatisch berücksichtigt. Der steuerfreie Betrag von bis zu 2.000 EUR im Monat fließt direkt in das Lohnsteuerabzugsverfahren ein. Arbeitgeber wenden die Regelung ohne zusätzlichen Antrag an, sobald eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze vorliegt. Für Sie als Rentner entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
Ja, bei der Aktivrente fallen für Sie weiterhin Sozialbeiträge an. Auch wenn der Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei bleibt, bleibt die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, sobald ein Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden daher wie üblich berechnet. Die laufende Rente bleibt davon unberührt und die Aktivrente verändert auch nicht die Beitragspflicht des bestehenden Einkommens.
Nein. Die Aktivrente setzt das Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze voraus. Wer eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen bezieht, kann den steuerfreien Hinzuverdienst nicht nutzen. Die Regelung gilt ausschließlich für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten.
Während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente ist die Aktivrente nicht anwendbar, da sie erst nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze gilt. Mit Erreichen dieses Alters wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt (§ 115 SGB VI). Ab diesem Zeitpunkt können die Voraussetzungen der Aktivrente grundsätzlich erfüllt werden, sofern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.
Zuletzt aktualisiert: März 2026
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