Viele Berufstätige essen in der Kantine zu Mittag, andere gehen zu einem Imbiss oder bringen ihr Essen selbst mit. Doch eines haben alle gemeinsam: Kommt es zu einem Unfall, sind sie unter Umständen nicht versichert. Denn der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift beim Weg zum Essen, nicht aber während der Pause selbst. Doch was genau gilt als Arbeitsunfall?

Prävention + Vorsorge
Mittagspause auf eigene Gefahr: Nur der Weg ist unfallversichert
Als Arbeitsunfälle bezeichnet die gesetzliche Unfallversicherung alle Unfälle, die im Zusammenhang mit einer versicherten Arbeitstätigkeit passieren. Ein Unfall ist nach § 8 des Sozialgesetzbuchs VII „ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt“.
„Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet oder bei einem bestehenden Bandscheibenschaden einen 'Hexenschuss' bekommt.“ (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
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Bei einem schweren Unfall ist jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten – nicht nur die Ersthelfer im Unternehmen. Tipps für das Verhalten im Notfall finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Keine Angst vor Erster Hilfe: Jeder kann’s!“
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Nach einem Unfall müssen Arbeitnehmer einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn sie über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig sind oder die Verletzungen voraussichtlich länger als eine Woche behandelt werden müssen. Durchgangsärzte sind meist Unfallchirurgen oder Orthopäden mit einer besonderen Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Adresse können Arbeitnehmer entweder im Unternehmen erfragen oder auf der Internetseite der gesetzlichen Unfallversicherungen.
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Der Arbeitnehmer muss bei einem Unfall seinen Arbeitgeber informieren. Dieser muss den Unfall dokumentieren und der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert.

Arbeitsunfall in der Mittagspause

Arbeitsunfall im Home-Office
Bei einem Arbeitsunfall sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die meisten Unfälle ereignen sich aber in der Freizeit und in den eigenen vier Wänden. Und dort greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht!
(Stand: 2015)
(Stand: 2015)
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2019
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