Das eigene Haus im Grünen oder die schicke Wohnung in der Metropole – das bedeutet Selbstverwirklichung, Unabhängigkeit und Sicherheit. Doch der Traum vom Eigenheim will auch finanziert werden. Der Staat bietet eine Reihe von Förderungen für verschiedene Zwecke. Alle Zuschüsse für Bauherren finden Sie in unserer Übersicht.

Bauen, kaufen, sanieren: Förderungen und Zuschüsse für Bauherren
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde 1948 als nationale Förderbank gegründet. Sie untersteht dem Finanzministerium des Bundes und ist heute die drittgrößte Bank in Deutschland. Sie leistet staatliche Förderung für mittelständische Unternehmen, Existenzgründer oder privates Wohneigentum, vergibt aber auch Studienkredite oder Kredite an öffentliche Einrichtungen. Fördermittel stellt die KfW als Kredite oder nicht zurückzuzahlende Zuschüsse zur Verfügung.
Die KfW ist nicht in erster Linie gewinnorientiert. Deshalb haben die von ihr als staatliche Förderung gewährten Kredite meist günstigere Konditionen als vergleichbare Darlehen von Privatbanken. Die aktuellen Zinsen und Tilgungskonditionen der einzelnen Programme sind auf der KfW-Website zu finden. Daneben bietet die KfW auch Privatpersonen eine Reihe von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Mit der Wohnungsbauprämie erteilt der Staat einen Zuschuss für Bauherren und subventioniert den Bau, Kauf oder die Modernisierung privater Wohnungen, etwa mithilfe eines abgeschlossenen Bausparvertrags. Wer die Wohnungsbauprämie beziehen will, muss also selbst bereits Geld für sein Bauvorhaben ansparen. Anders als bei den Förderungen der KfW besteht eine Einkommensgrenze: Um die Wohnungsbauprämie beziehen zu können, darf das zu versteuernde Einkommen 25.600 Euro (Einzelpersonen) bzw. 51.200 Euro (Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht überschreiten. Außerdem darf es sich bei dem Bausparvertrag nicht um eine vermögenswirksame Leistung handeln, für die bereits Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage besteht.
Bausparer können einen Maximalbetrag von 512 Euro im Jahr (1.024 Euro bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften) mit 8,8 Prozent vom Staat fördern lassen. Seit 2009 sind Bausparverträge an die „wohnwirtschaftliche Verwendung“ gebunden. Das bedeutet: Wer das Geld für andere Zwecke als einen Hausbau, einen Wohnungskauf oder eine Renovierung verwendet, muss die Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Zudem gilt für die Auszahlung eine Sperrfrist von sieben Jahren ab Vertragsabschluss.

Das KfW-Wohneigentumsprogramm fördert den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit einem Kredit bis zu 50.000 Euro. Dabei kann es sich um Eigenheime, Eigentumswohnungen oder auch Genossenschaftsanteile handeln. Bauherren können mit dem Kredit Baukosten, Baunebenkosten sowie Kosten des Baugrundstücks finanzieren, wenn es höchstens sechs Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben wurde. Beim Haus- oder Wohnungskauf gibt es die Unterstützung für den Kaufpreis, für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung sowie für Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer.
Das Wohneigentumsprogramm können alle natürlichen Personen nutzen, die Wohneigentum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen. Weitere Voraussetzungen nennt die KfW nicht. Das Wohneigentumsprogramm kann zum Beispiel mit dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen kombiniert werden.

Das KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen unterstützt Haus- oder Wohnungseigentümer, die in den barrierefreien Wohnkomfort ihrer Immobilie investieren. Fördermittel stehen etwa für den Abbau von Barrieren auf Wegen zur Wohnung, im Eingangsbereich, an Treppen, Stufen, Schwellen und im Bad zur Verfügung, außerdem für den Einbau oder die Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften oder für die Schaffung von Gemeinschaftsräumen beim Mehrgenerationen-Wohnen. Auch die Einrichtung altersgerechter Kfz-Stellplätze fördert die KfW. Diese müssen in der Nähe des Zugangs zum Gebäude liegen, einen schwellenlosen Übergang zu den Gehwegen haben und mindestens 3,5 x 5 Meter groß sein.
Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Für Privatpersonen ist statt des Kredits auch ein Investitionszuschuss bis zu 6.250 Euro möglich. Das Angebot gilt sowohl für einzelne Maßnahmen als auch den Kauf einer barrierereduzierten Immobilie. Lediglich Neubaumaßnahmen sind von dieser KfW-Förderung ausgeschlossen.

Auch wer als Hauseigentümer, Wohnungseigentümer oder Mieter in den Einbruchschutz investiert, erhält eine Förderung durch die KfW. Fördermittel können etwa für einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren oder Nachrüstungen von Türen und Fenstern beantragt werden, ebenso für den Einbau von einbruchhemmenden Gittern, Rollläden, Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder für den Einbau von Gegensprechanlagen, Bewegungsmeldern, Beleuchtungen oder elektronischen Antriebssystemen für Rollläden.
Für die möglichen Kredite und Zuschüsse gelten die Konditionen des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen. Über dieses Programm müssen sie auch weiterhin beantragt werden. Der Grund: Früher wurde der Einbruchschutz nur im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung oder dem altersgerechten Umbau eines Hauses oder einer Wohnung gefördert. Inzwischen gibt es die Kredite oder Zuschüsse zwar auch für separate Maßnahmen zum Einbruchschutz. Die Fördermöglichkeiten wurden aber im Programm Altersgerecht Umbauen belassen.
Der Einbau einbruchhemmender, barrierearmer Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren wird ausschließlich im KfW-Programm Energieeffizient Sanieren gefördert.

Mit dem Programm Energieeffizient Bauen unterstützt die KfW den Neubau oder Ersterwerb energieeffizienter Gebäude.
Möglich sind bis zu 100.000 Euro Kredit für jede Wohnung. Gefördert wird der Neubau oder Kauf eines energieeffizienten Gebäudes. Dabei müssen die Standards KfW-Effizienzhaus 40 Plus, 40 und 55 erfüllt sein (mehr zu den Standards eines KfW-Effizienzhauses siehe unten). Die Kennzahlen stehen für den Energiebedarf: Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes und umso attraktiver fallen die Konditionen bei der Förderung der Energieeffizienz aus.

Wer für sein Haus oder seine Wohnung eine energetische Sanierung plant oder bereits sanierten Wohnraum kaufen möchte, findet mit dem Programm Energieeffizient Sanieren die passende Förderung. Dann fördert die KfW zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster und Außentüren, die Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage oder die Optimierung der Heizungsanlage. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Für die Sanierung jüngerer Gebäude ist keine Förderung durch die KfW möglich.
Für die vollständige Sanierung eines KfW-Effizienzhauses zahlt die Bank einen Kredit bis 100.000 Euro, für Einzelmaßnahmen bis 50.000 Euro. Wie beim Programm Energieeffizient Bauen gilt: Je kleiner die Kennzahl des KfW-Effizienzhauses ist, desto attraktiver sind die Konditionen. Statt des Kredits ist auch ein Investitionszuschuss bis 30.000 Euro je Wohnung möglich. Dazu muss der Immobilienbesitzer sich vor der Sanierung von einem Experten für Energieeffizienz beraten lassen.

Ein Energieberater hilft einzuschätzen, welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung effizient und wirtschaftlich sind und wie sie gefördert werden. Die KfW unterstützt diese Maßnahme mit einem Zuschuss zur Baubegleitung und übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Beratung durch einen unabhängigen Experten (maximal 4.000 Euro). Der Zuschuss kann nur in Kombination mit den Krediten „Energieeffizient Bauen“, „Energieeffizient Sanieren“ oder dem Investitionszuschuss „Energieeffizient Sanieren“ genutzt werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung. Der Energieberater analysiert den energetischen Zustand eines Wohngebäudes und erstellt ein passendes Sanierungskonzept. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten - maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Den Zuschuss beantragt der Energieberater, der ihn dann mit seinem Beratungshonorar verrechnen muss.

Neben Maßnahmen zur Energieeinsparung fördert die KfW auch die umweltfreundliche Erzeugung von Energie. Das KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard hilft bei der Finanzierung von Stromerzeugung etwa durch Photovoltaik-, Biogas- oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Mit dem Programm Erneuerbare Energien Premium fördert die KfW die Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien, zum Beispiel aus großen Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrennung von Biomasse oder Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung.
Die Programme richten sich in erster Linie an Unternehmen das zeigen schon die maximalen Kreditsummen von 50 Millionen Euro je Vorhaben beim Programm „Standard“ und 10 Millionen Euro bei der Variante „Premium“. Grundsätzlich stehen sie aber auch Privatpersonen offen. Bedingung beim Programm „Standard“ ist, dass die Energieproduzenten zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme ins öffentliche Netz einspeisen.

Viele Fördermittel der KfW sind an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt: Das KfW-Effizienzhaus ist die Richtgröße für die Förderung eines Neubaus oder Kaufs eines energieeffizienten Gebäudes. Und auch bei einer energetischen Sanierung ist das KfW-Effizienzhaus Richtgröße. Das interaktive Musterhaus auf der KfW-Website zeigt, welche energetischen Sanierungen in einem Haus möglich sind, welche Kosten dabei entstehen können und welche Förderung die KfW bietet.
Gleichzeitig legen die KfW-Effizienzhäuser Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden fest. So benötigt ein „KfW-Effizienzhaus 70“ nicht mehr als 70 Prozent der Energie dieses Standards. Deshalb gilt: Je kleiner die Kennzahl des Effizienzhauses ist, desto geringer ist sein Energiebedarf – und umso höher die mögliche Förderung durch die KfW.
Ausnahmen: Keine staatliche Förderung gibt es für Ferienhäuser und -wohnungen, das Umschulden bestehender Kredite und die Nachfinanzierung von Bauprojekten: Diese sind von den KfW-Förderprogrammen ausgeschlossen.

Wie, wo und wann muss der Antrag gestellt werden, um einen Zuschuss zu erhalten?

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Zuletzt aktualisiert: Januar 2019
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