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    Rund ums Fahren

    Begleitetes Fahren: Führerschein mit 17

    Schon vor dem 18. Geburtstag am Steuer sitzen? Für viele Jugendliche ist das der Traum schlechthin. Daher nutzen sie die Möglichkeit, den Führerschein bereits vor ihrer Volljährigkeit in den Händen zu halten. Hierfür müssen die jungen Erwachsenen ein Jahr begleitetes Fahren absolvieren. Wir verraten Ihnen, was Sie für den Führerschein mit 17 tun müssen und welche Regeln die Begleitperson beachten sollte. 

    Optimaler Start für Fahranfänger

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    Auf Wiedersehen, „Taxi Mama“! Die meisten Jugendlichen zählen die Wochen, bis sie endlich selbst Auto fahren dürfen. Kein Wunder, dass das Begleitete Fahren mit 17 (BF17) oder kurz der „Führerschein mit 17“ so beliebt ist. Denn nach erfolgreich absolvierter Fahrprüfung dürfen die Führerschein-Neulinge in der Übergangszeit bis zur Volljährigkeit mit einer Begleitperson selbst fahren. Pünktlich zum 18. Geburtstag erhalten sie dann den ersehnten „richtigen“ Führerschein im Scheckkartenformat.

    Fakten zur Fahrerlaubnisprüfung

    Jugendliche können sich ein halbes Jahr vor ihrem 17. Geburtstag in der Fahrschule für das Begleitete Fahren (BF17) anmelden. Drei Monate vor ihrem 17. Geburtstag dürfen sie dann die theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Danach können sie frühestens einen Monat vor ihrem 17. Geburtstag die praktische Führerscheinprüfung ablegen.

    Prüfungsbescheinigung statt Führerschein

    Sind die Prüfungen bestanden, erhalten die BF17-Teilnehmer zunächst eine Prüfungsbescheinigung anstelle des EU-Scheckkarten-Führerscheins. Da die Prüfungsbescheinigung ohne Foto ausgestellt wird, müssen die Kandidaten immer einen Lichtbildausweis mit sich führen. Dann kann es losgehen: Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen die Fahranfänger nur mit ihren eingetragenen Begleitpersonen selbst ans Steuer.

    Autofahren vor dem 18. Geburtstag

    Den ersten Modellversuch des Begleiteten Fahrens gab es 2004 in Niedersachsen. Seit 2011 können Jugendliche mit 17 Jahren in ganz Deutschland sowie in Österreich mit dem Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Das Begleitete Fahren (BF17) ist bei Fahranfängern sehr beliebt: Im Jahr 2022 waren 44 Prozent der erfolgreichen Prüflinge 17 Jahre oder jünger. (Quelle: www.kba.de)

    Erster Schritt: Der Antrag zum Begleiteten Fahren mit 17

    Alle Formulare für den Antrag zum Führerschein mit 17 gibt es in der Fahrschule, bei der zuständigen Führerscheinstelle oder auf den Webseiten von Städten und Landkreisen. Auf dem Antrag müssen auch die Begleitpersonen eingetragen werden. Gegebenenfalls müssen diese unterschreiben, dass sie als Begleitpersonen zur Verfügung stehen. Ganz wichtig ist auch, dass die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter des Führerscheinneulings den Antrag unterschreiben.

    Mit dem ausgefüllten Antrag gehen Sie anschließend zur Führerscheinstelle. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebescheinigung)

    • Biometrisches Passbild

    • Bescheinigung eines Sehtests (nicht älter als zwei Jahre)

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung

    Die Autoversicherung für Fahranfänger

    Um einen Pkw fahren zu dürfen, müssen Sie in Deutschland mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahme „begleitetes Fahren mit 17“) und einen Führerschein der Klasse B (Kraftfahrzeuge mit 3.500 kg) besitzen. Für ein eigenes Auto ist in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

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    Wenn Sie noch kein eigenes Auto haben, oft den Wagen der Eltern fahren und zwischen 18 und 23 Jahre alt sind, dann ist unser Angebot Zusatzfahrer das Richtige für Sie. Bis zum 23. Lebensjahr können Sie in einen Pkw-Vertrag eingeschlossen werden, der bei R+V, KRAVAG oder Condor besteht.

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    Was spricht für den Führerschein mit 17 und was dagegen?

    Pro BF17-Führerschein

    • Das Autofahren mit einer Begleitperson ist ein entspannter und sicherer Start in die Fahrpraxis.

    • Die Fahrprüfung zum BF17-Führerschein ist trotz Lernstress in Schule und Ausbildung gut zu schultern.

    • Gemeinsam mit der Begleitperson können Fahranfänger knifflige Verkehrssituationen üben: von der Fahrt im Schnee bis zum Einparken in enge Parklücken.

    • Der Führerschein mit 17 umfasst gleichzeitig eine Mofa- und Moped-Fahrerlaubnis.

    • Die Probezeit endet mit 19 statt mit 20 Jahren.

    Contra BF17-Führerschein

    • Ohne eine eingetragene Begleitperson dürfen Teilnehmer des Begleiteten Fahrens ab 17 nicht selbst Auto fahren.

    • Um für das Begleitete Fahren eine Begleitperson zu sein, dürfen Sie zum Zeitpunkt der Eintragung maximal einen Punkt in Flensburg haben, müssen mindestens seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.

    • Der Führerschein mit 17 verursacht anfangs Extrakosten: Für jede Begleitperson wird eine Gebühr fällig. Die Höhe dieser Gebühr ist unterschiedlich und bestimmt die jeweils zuständige Behörde.

    Begleitperson: Helfer bei der Fahrt

    Die Begleitperson gibt Ratschläge, ermutigt , wenn es mal schwierig wird, darf aber beim Fahren nicht aktiv eingreifen. Am häufigsten sind sicherlich die Eltern Begleitpersonen der Fahranfänger, aber auch Großeltern oder Ausbilder können sich von der Führerscheinstelle in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen. Die Anzahl ist unbegrenzt und Begleitpersonen können jederzeit nachgetragen werden.

    Checkliste Begleitperson

    Begleitperson beim Begleiteten Fahren kann jeder werden, der

    • 30 Jahre oder älter ist,
    • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
    • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

    Wer nicht in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, gilt nicht als Begleitperson.

    Auch die Begleitperson muss als Beifahrer den eigenen Kartenführerschein mit sich führen, um sich bei einer Verkehrskontrolle ausweisen zu können.

    Begleitetes Fahren: Nur mit Begleitperson und Prüfbescheinigung

    BF17-Teilnehmern, die ohne Begleitpersonen fahren, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

    Darauf folgt ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und die Probezeit beim Führerschein verlängert sich um zwei Jahre. Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muss der Fahranfänger ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren.

    Und ganz wichtig: Wie beim klassischen Kartenführerschein auch, müssen die Fahranfänger hinter dem Steuer beim Begleiteten Fahren die Prüfbescheinigung mit sich führen.

    Führerschein auf Probe: Regeln und Sanktionen im Überblick

    Brauche ich für den Führerschein mit 17 eine Kfz-Versicherung?

    • Nehmen Sie am BF17-Programm teil, müssen Sie die Nutzung des Autos für diesen Fall der Versicherung melden. Als unter 18-Jähriger können Sie im Rahmen des Begleiteten Fahrens bei einigen Versicherungen wie der R+V kostenlos in den bestehenden Kfz-Vertrag der Begleitperson mit aufgenommen werden.

    • Die Anpassung der Versicherung für Begleitetes Fahren müssen Sie bereits vor der ersten gemeinsamen Autofahrt durchführen.

    • Sobald Sie 18 Jahre alt sind und den Führerschein in der Tasche haben, bietet Ihnen die R+V einen günstigen Einstieg in die Kfz-Versicherung: Mit dem Angebot Zusatzfahrer können Sie in einem Pkw-Vertrag eingeschlossen werden, der bei R+V, KRAVAG oder Condor besteht. Sie dürfen dann nicht nur das eine Auto (z. B. das der Eltern) fahren, sondern auch weitere bei diesen Gesellschaften versicherte Pkw – sei es das Auto der Oma, des Bruders oder der Firmenwagen des Ausbildungsbetriebs.

    • Generell gilt: Sind Sie bereits volljährig und möchten ein eigenes Auto versichern, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Im nächsten Schritt sollten Sie über eine Versicherung gegen Schäden an Ihrem Pkw nachdenken. Hier gibt es verschiedene Angebote, die hinsichtlich des Schutzumfangs variieren. Prüfen Sie, ob Ihnen eine Teilkaskoversicherung genügt oder ob Sie mit einer Vollkaskoversicherung besser fahren.

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    Zuletzt aktualisiert: Juli 2023

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