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Eine Frau fährt mit ihrem Moped sicher im Straßenverkehr, weil sie eine Roller- und Mopedversicherung hat.
Das Siegel "Sehr hohes Kundenvertrauen" von WirtschaftsWoche ist bis Oktober 2026 gültig.

Versicherung für Mopeds und Roller

Sicher unterwegs mit der R+V-Moped- und Rollerversicherung ab 49,50 EUR¹.

  • Versicherungssumme von 100 Mio. EUR
  • auf Wunsch Teilkasko mit und ohne Selbstbeteiligung
  • abgestufter Jahresbeitrag ab Mai: je später desto günstiger

¹ Berechnungsgrundlage: Haftpflicht für 49,50 EUR anteilig für das restliche Versicherungsjahr bis Ende Februar 2027 (Jahrespreis 66,05 EUR von März bis Ende Februar des Folgejahres).

Inhalt:

Das Wichtigste zur Versicherung für Mopeds und Roller

  • Für Klein­kraft­räder wie Mopeds, Mofas und Roller ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetzlich vorgeschrieben. 

  • Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet er­wei­ter­ten Schutz – ein­schließ­lich Dieb­stahl und Schä­den am ei­ge­nen Fahr­zeug.

  • Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr lang, vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Es muss jährlich erneuert werden und hat jedes Jahr eine andere Farbe. 

  • Für die R+V-Moped- und Rollerversicherung zahlen Sie einen Jahresbeitrag, der sich nach dem Versicherungsbeginn richtet. Beginnt Ihr Schutz erst im Laufe des Jahres, zahlen Sie entsprechend weniger.

Warum ist eine Versicherung für Mofas, Roller und Mopeds notwendig?

Eine Roller- und Mopedversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Kern dieser Versicherung ist die Haftpflichtversicherung, welche Schadenersatzforderungen von Dritten übernimmt. Als sichtbaren Nachweis erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, auch Versicherungsplakette genannt, das Sie jedes Jahr erneuern. Ohne dieses Kennzeichen dürfen Sie nicht fahren und riskieren hohe Kosten sowie rechtliche Konsequenzen. Auf Wunsch ergänzt eine Teilkaskoversicherung den Schutz und sichert Ihr Fahrzeug zusätzlich ab, zum Beispiel bei Diebstahl oder Brand.

Die Vorteile der R+V-Roller- und Mopedversicherung auf einen Blick

Schutz für alle berechtigten Fahrende
Flexible Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen für Ver­siche­rungs­nehmer, Halter, Eigen­tümer und Fahrer
Schnelle Schaden­regulierung von Schäden
Effiziente und unkompli­zierte Abwick­lung im Schadens­fall
Kein Aufpreis für junge Fahrer
Starker Schutz zum gleichen Preis, unabhängig vom Alter
Sonderleistungen für Elektrofahrzeuge
Spezielle Angebote und Konditionen für Besitzer von Elektrofahrzeugen
Versicherungsschutz erweiterbar
Haftpflicht erweiterbar um Teilkasko, mit und ohne Selbstbeteiligung

Versicherung für Roller und Mopeds: Wann der Versicherungsschutz greift

Mit einer Versicherung für Kleinkrafträder sichern Sie sich gegen finanzielle Folgen ab, wenn Sie mit Ihrem Moped, Roller oder Mofa unterwegs sind. Erfahren Sie hier, wann der Versicherungsschutz greift und wann nicht:

Was ist versichert:

  • Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners

  • Sach- und Umweltschäden

  • Abwehr unberechtigter Forderungen

  • Forderungen aus Personenschäden

  • Vermögensschäden

Was ist nicht versichert:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug (Mit Teilkasko sind viele Schäden am eigenen Fahrzeug versichert – nicht jedoch selbst verursachte Schäden oder Vandalismus)

  • Bei Fahrerflucht

  • Schäden durch Alkohol- oder Drogeneinfluss

  • Vorsätzlich verursachte Schäden

Die Leistungen der R+V Versicherungen für Roller, Mopeds und Kleinräder

Suchen Sie nach einer Versicherung für Ihr Moped, Mokick, S-Pedelec, Segway, Quad oder Ihren E-Scooter? Mit der R+V-Roller- und Mopedversicherung sind auch Elektrokleinstfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge rundum abgesichert. Wählen Sie zwischen Haftpflicht und Teilkasko, um optimal abgesichert zu sein. Sie können den gewünschten Leistungsumfang an Ihren individuellen Bedarf anpassen. Die folgende Tabelle zeigt eine exemplarische Auflistung der Leistungen im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3

Details zu den jeweiligen Leistungen erhalten Sie mit Klick auf das ⓘ.

Haftpflicht­versicherung

gewählte Teilkasko­versicherung

Teilkasko mit 150 EUR Selbst­beteiligung
Teilkasko ohne Selbst­beteiligung

Deckungssumme

100 Mio. EUR
100 Mio. EUR
100 Mio. EUR

Entschädigung bei Personenschäden je geschädigter Person

bis zu 12 Mio. EUR
bis zu 12 Mio. EUR
bis zu 12 Mio. EUR

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Entschädigung berechtigter Forderungen

Rechtsanwaltskosten des Unfallgegners

Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch durch fremde Personen

Brand und Explosion

Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung

Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Schäden durch Tierbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen bis 500 EUR je Schadenereignis

Glasbruchschäden

Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall

Versicherungsbedingungen für die R+V-Moped- und Rollerversicherung

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen für die R+V-Moped- und Rollerversicherung als PDF zum Download.

Hinweis: Modelle mit einem Hubraum von über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h können nicht über die Moped- und Rollerversicherung versichert werden. In solchen Fällen bieten unsere Kfz-Versicherungen wie die Motorradversicherung oder die 125 ccm-Versicherung einen umfassenden Schutz.

Versicherungsbedingungen für Mopedversicherung

Bausteine – so gestaltet sich der Versicherungsschutz für Fahrzeuge

Die Moped- und Rollerversicherung besteht aus zwei Bausteinen: der Haftpflicht und der Teilkasko. Welche Leistungen für Sie sinnvoll sind, hängt davon ab, ob Sie ausschließlich den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz benötigen oder Ihr Moped, Ihren Roller oder Ihr Mofa zusätzlich absichern möchten. Wir zeigen Ihnen, wie sich der Versicherungsschutz Schritt für Schritt aufbauen lässt.

 

Mopeds und die gesetzlich notwendige Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung bildet die Grundlage jeder Moped- und Rollerversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für das Versicherungskennzeichen, das Sie für die Teilnahme am Straßenverkehr benötigen. Die Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen, zum Beispiel an Fahrzeugen, Sachen oder Personen. Bei uns profitieren Sie von einer Deckungssumme bis zu 100 Mio. EUR, Personenschäden sichern wir mit bis zu 12 Mio. EUR je geschädigte Person ab. So bleiben Sie auch bei schweren Unfällen finanziell abgesichert. 

Eine Frau hat Spaß beim Fahren ihres Mopeds, dem eine gültige Haftpflicht zu Grunde liegt.

Roller- und Mopedversicherung mit ergänzender Teilkasko

Mit der Teilkasko erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz sinnvoll über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. Die Teilkaskoversicherung sichert Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht durch einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer entstehen. Dazu zählen unter anderem Diebstahl, Brand oder Explosion, Naturgewalten wie Sturm oder Hagel sowie der Zusammenstoß mit Tieren. Sie wählen den Baustein wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung. 

 

Gut zu wissen: Die Diebstahlzahlen steigen, was eine Teilkasko zu einem sinnvollen Zusatzschutz macht. Im Folgenden können Sie sich die Anzahl der Fahrzeugdiebstähle nach Fahrzeugsegmenten in Deutschland in den Jahren 2022 bis 2024 ansehen: 

Eine Frau bei ihrem geparkten Moped symbolisiert den Schutz vor Diebstahl durch eine zusätzliche Teilkaskoversicherung.

Anzahl der Fahrzeugdiebstähle nach Fahrzeugsegmenten in Deutschland

Jahre 2022-2024

Fahrzeugkategorie 2022 2023 2024
Mofa/Mopeds 6.888 10.069 3.449
Krafträder 2.588 2.946 2.726
Leichtkrafträder 889 1.061 1.119
Elektrokleinstfahrzeuge - - 8.565*

 

GDV; Statista

* Vorwiegend E-Scooter. Ab 2024 als eigene Kategorie geführt. Zuvor unter anderem unter "Mofa/Moped".

Roller- und Mopedversicherung online abschließen

So geht es

In nur wenigen Schritten zum Versicherungsschutz: So können Sie Ihre Roller- und Mopedversicherung online abschließen – schnell und ohne Papierkram:

  1. Schritt: Fahrzeugdaten bereithalten

    Halten Sie die wichtigsten Angaben zu Ihrem Moped, Roller oder Mofa bereit. Hersteller, Baujahr und Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung.

  2. Schritt: Versicherungsschutz festlegen

    Wählen Sie den passenden Schutz für Ihr Fahrzeug. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Optional ergänzen Sie den Schutz um eine Teilkasko.

  3. Schritt: Angaben prüfen und Versicherung abschließen

    Überprüfen Sie Ihre Eingaben und schließen Sie die Roller- und Mopedversicherung online ab.

  4. Schritt: Kennzeichen erhalten

    Nach dem Abschluss senden wir Ihnen Ihre Versicherungsplakette bequem per Post zu. Damit können Sie Ihr Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.

Welche Fahrzeuge sind über die Mopedversicherung versicherbar?

Die R+V-Versicherung für Mopeds und Roller bietet passenden Schutz für zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum unter 126 ccm und/oder unter 11 kW bzw. einer Höchstgeschwindigkeit unter 60 Kilometern pro Stunde. Für viele dieser Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
 

Sie sind unsicher, ob Sie ein Kennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für Ihr Fahrzeug benötigen? Im folgenden Überblick erfahren Sie mehr:

Eine Frau hat Spaß beim Fahren ihres Mopeds, dem eine gültige Haftpflicht zu Grunde liegt.

Das Wort „Mofa“ ist eine Abkürzung für die Bezeichnungen motorisiertes Fahrrad oder Motor-Fahrrad. Klassische Mofas werden über ein Pedal gestartet und gebremst und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Vor allem für junge Fahrer sind Mofas der ideale Begleiter, denn sie sind bereits ab 15 Jahren fahrbar. Statt der klassischen Fahrerlaubnis ist eine Mofa-Prüfungsbescheinigung ausreichend. Wichtig zu wissen: Mofas bis 25 km/h sind versicherungspflichtig. Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung und ein gültiges Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Wer mit dem Mofa im Straßenverkehr unterwegs ist, für den gilt in Deutschland wie für andere Zweikrafträder zudem die Helmpflicht. Versichern Sie jetzt Ihr Mofa schnell und unkompliziert.

Roller sind nicht nur bequem, sondern auch stilvoll. Häufig wird zwischen Mofaroller und Motorroller unterschieden. Mofaroller sind moderne Varianten der Mofas mit rollerähnlichem Design. Motorroller hingegen kommen in verschiedenen Hubraumklassen vor, wobei die kleineren Modelle ähnliche Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Mopeds haben. 

Sie sind im Vergleich zum Mofaroller mit bis zu 60 km/h nicht nur schneller, sondern bieten auch im Stadtverkehr zahlreiche Vorteile: Durch ihre kompakte Bauweise lassen sie sich leichter manövrieren und benötigen weniger Platz als ein Pkw. Das kann die Parkplatzsuche im Vergleich zu größeren Fahrzeugen erleichtern, ersetzt jedoch nicht die Pflicht, einen zulässigen Parkplatz zu nutzen. Motorroller verfügen über einen Durchstieg, auf dem die Füße abgestellt werden können. Ein Pedal und einen Kickstarter wie beim Mofa gibt es nicht. Dank des Automatikgetriebes sind Motorroller leicht zu bedienen. Häufiges Wechseln der Gänge in der Stop-and-Go-Rushhour ist damit nicht notwendig. 

Wie auch das Mofa ist der Roller ein beliebtes Fortbewegungsmittel bei Jugendlichen. Viele Modelle der motorisierten Zweiräder können bereits ab 16 Jahren gefahren werden. Ein Plus in Sachen Komfort ist der zusätzliche Stauraum unter dem Sitz, der Platz für Helm und Besorgungen bietet. Motorroller und Mofas bis 60 km/h gelten als versicherungspflichtige Kleinkrafträder. Für sie ist eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Über unseren Antrag können Sie Ihren Roller ganz einfach online versichern

 

Das Mokick ist eine Weiterentwicklung des klassischen Mofas. Die Bezeichnung leitet sich aus den Worten „Motor“ und „Kickstarter“ ab. Denn anstelle der Pedale ist das Mokick mit einem Kickstarter ausgestattet. Per Fuß kann so der Motor gestartet werden. Das in den 60er Jahren entwickelte Kleinkraftrad bietet Platz für 2 Personen und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Wer ein Mokick fahren möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Mokicks bis 60 km/h unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht. Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung und ein gültiges Versicherungskennzeichen. Über die R+V-Versicherung für Mopeds und Roller können Sie Ihr Mokick mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h versichern.

Leistungsstärker, aber optisch kaum vom Mofa zu unterscheiden, ist das Moped. Das Fahrrad mit Hilfsmotor bringt es mit dem starken Motor auf Höchstgeschwindigkeiten bis zu 45 km/h. Wie beim Mofa werden auch beim Moped die Pedale zum Starten des Motors sowie zum Bremsen genutzt. Während der Fahrt dienen sie als Fußstützen. Ebenso lässt sich die Leistung des Motors durch Muskelkraft steigern, indem der Fahrer gleichzeitig in die Pedale tritt. Übrigens: Der Name Moped setzt sich aus den Begriffen „Motorrad“ und „Pedale“ zusammen. Neben der klassischen Mofa-Optik gibt es auch Moped-Modelle, die optisch an Motorräder erinnern. Mopeds können in Deutschland ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden und sind versicherungspflichtig. Für die Teilnahme am Straßenverkehr benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen. Versichern Sie jetzt Ihr Moped über unseren Online-Antrag.

Die Vespa ist der Klassiker unter den Rollern. Je nach Ausstattung des Motors erreicht der Roller eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 98 km/h. Über die Versicherung für Roller und Mopeds können Vespas mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h versichert werden. Modelle mit einem leistungsstärkeren Motor sind im Falle eines Unfalls über die Motorradversicherung optimal geschützt. Jetzt Vespa versichern.

Dreirädrige Kleinkrafträder sind eine Kombination aus einem Motorrad und einem Pkw. Sie besitzen vorne eine einspurige und hinten eine mehrspurige Achse. Auch Kleintransporter fallen in der Regel in die Kategorie der dreirädrigen Kleinkrafträder. Aufgrund ihres zusätzlichen Rades bieten sie im Vergleich zum Zweirad mehr Stabilität und erfordern einen entsprechenden Führerschein. 

Außerdem bieten dreirädrige Kleinkrafträder einen größeren Stauraum als Mofas, Mopeds und Roller und damit auch eine höhere Transportkapazität sowie mehr Standfestigkeit beim Beladen. Eine besondere Form unter den dreirädrigen Kleinkrafträdern ist das in den 70er-Jahren entstandene Trike – eine Mischung aus den Worten „Triangle“ und „Bike“. Es bestand aus dem Heck eines VW-Käfers, einem Motor sowie der Achse eines Motorrads. Heute wird der Begriff Trike für eine ganze Bandbreite an Fahrzeugen, vorrangig dreirädrige Motorräder unter anderem mit Beiwagen, verwendet. 

Mittlerweile sind Trikes fester Bestandteil im deutschen Straßenverkehr. Aufgrund der unterschiedlichen Modelle und Ausführungen von Trikes gelten verschiedene Vorgaben hinsichtlich der Helmpflicht, des Sicherheitsgurts, der Sitzes und der Haltegriffe. Auch die Führerscheinklasse bzw. die Art der Fahrerlaubnis ist von der Leistung des Trikes abhängig: Manche Trikes erreichen Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h. Alle Trikes mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm können über die Versicherung für Roller und Mopeds versichert werden. Jetzt dreirädriges Kleinkraftrad versichern

 

S-Pedelecs (Speed-Pedelecs) gelten als wahre Kraftpakete unter den Zweirädern. Sie besitzen einen Elektromotor, der den Fahrer beim Tritt in die Pedale unterstützt. Die Zweiräder können so Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Fahrer eines S-Pedelecs sind damit weitaus schneller unterwegs als mit einem E-Bike oder klassischen Pedelecs, die entweder auf Knopfdruck fahren oder eine Trittunterstützung bis 25 km/h bieten. Zur Grundausstattung der S-Pedelecs gehören Rückspiegel, Dauerfahrlicht sowie eine Hupe. Außerdem dürfen sie nicht auf Gehwegen, sondern ausschließlich auf Straßen mit dem schnellen Elektro-Bike fahren. Rechtlich gesehen zählen Speed-Pedelecs zur Kategorie der Kleinkrafträder und sind damit versicherungspflichtig. Ebenso müssen Fahrer von Speed-Pedelecs einen entsprechenden Schutzhelm tragen. Ein Versicherungskennzeichen ist ebenso Voraussetzung für die Fahrt mit dem trendigen Kleinkraftrad wie ein Führerschein der Klasse AM. Das Mindestalter für die Nutzung eines Speed-Pedelecs beträgt wie beim Roller 16 Jahre. Versichern Sie Ihr S-Pedelec ganz einfach über unser Online-Formular.

Optisch erinnert der E-Scooter an einen normalen Tretroller. Wie sein Pendant aus Kindertagen besitzt der Roller eine Lenk- und Haltestange, ist jedoch zusätzlich mit einem Elektromotor ausgestattet. Mit bis zu 20 km/h ist der wendige Tretroller in Städten eine beliebte Alternative zum Fahrrad, zum Laufen oder zu den öffentlichen Verkehrsmitteln – auch für längere Strecken. Eine Akkuladung reicht je nach Modell und Nutzung bis zu 30 km. Dank ihres Höchstgewichts von maximal 55 kg und ihren kleinen Maßen sind die Tretroller ähnlich wie E-Bikes leicht zu transportieren. Einige Modelle sind falt- und tragbar. 

Vor allem bei Jugendlichen stößt der E-Scooter auf breite Resonanz: Der E-Scooter darf offiziell ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist für die Fahrt nicht notwendig. Laut Gesetz gelten die Tretroller als Kraftfahrzeuge und benötigen eine Versicherungsplakette. Mit unserem Online-Antrag können Sie Ihren E-Scooter unkompliziert versichern.

 

Sie sind intuitive und effiziente Fortbewegungsmittel, nicht nur für Touristengruppen oder bei Firmenevents: Segways. Sie bestehen aus zwei Rollen, einem Trittbrett, auf dem der Fahrer aufrecht steht, sowie einer Lenkstange inklusive Steuergriff. Anders als beim Fahrrad oder Roller sind die Räder beim Segway nicht hintereinander, sondern nebeneinander angeordnet. Ausgestattet mit einer elektronischen Antriebsregelung wird der Segway ausschließlich über die Gewichtsverlagerungen des Fahrers beschleunigt, gebremst und gelenkt. So lassen sich Segways millimetergenau steuern oder sportlich schnell fortbewegen. 

Für Segways gelten ähnliche rechtliche Vorgaben wie für den E-Scooter: Gehwege sind tabu. Ein Führerschein ist bis auf wenige Ausnahmen nicht notwendig, eine Versicherungsplakette jedoch Pflicht. Für das Fahren mit einem Segway gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Versichern Sie jetzt schnell und einfach Ihr Segway

 

Quads lassen sich nicht nur dynamisch in unwegsamem Gelände steuern, sondern versprechen auch auf der Straße ein enormes Fahrvergnügen. Der Name stammt vom englischen Wort „Quadricycle“ und bedeutet „Vierrad“. Optisch erinnern die vierrädrigen Fahrzeuge an eine Kombination aus Auto und Motorrad, ausgestattet mit einer Sitzbank, die in der Regel Platz für bis zu 2 Personen bietet. Anders als beim Auto wird das Quad nicht mit einem Lenkrad, sondern mit einer Lenkstange gesteuert. Quads sind in unterschiedlichen Größen und Motorisierungen erhältlich. Neben dem klassischen geländetauglichen Sport-Quad gibt es Modelle mit entsprechender Bereifung für den Straßenverkehr. 

Dort gelten für Quads im Übrigen die gleichen Gesetze wie für Kraftfahrzeuge auch. Das Tragen von Sicherheitsgurten ist Pflicht. Zudem dürfen Quads nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn fahren. Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h können in Deutschland bereits von Jugendlichen ab 15 Jahren mit einem Führerschein der Klasse AM gefahren werden. Ihr Quad ist über die R+V-Versicherung für Roller und Mopeds mit einem Hubraum bis zu 50 ccm im Straßenverkehr optimal abgesichert. Jetzt Quad versichern.

 

Ob in der Großstadt oder auf dem Land: Krankenfahrstühle erleichtern den Alltag für Personen mit Mobilitätseinschränkungen und schenken ihnen ein Stück Freiheit. Kleine Einkäufe im Supermarkt, Freunde im Restaurant treffen oder ein Termin beim Arzt können mit einem Krankenfahrstuhl trotz körperlicher Einschränkungen wahrgenommen werden. Auch ein längerer Spaziergang im Park ist dank des bequemen Sitzes für bewegungseingeschränkte Personen mit dem Krankenfahrstuhl wieder möglich. 

Krankenfahrstühle besitzen einen Elektroantrieb und sind mit einem Akku ausgestattet, der bis zu 40 km hält. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 km/h dürfen die wendigen Begleiter auch auf Gehwegen oder in der Fußgängerzone fahren. Ebenfalls im öffentlichen Nahverkehr, das heißt in Bussen und Bahnen, dürfen die agilen Elektromobile unter bestimmten Voraussetzungen mitfahren. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung sind für Fahrer von Krankenfahrstühlen nicht erforderlich. Auch ein Behindertenausweis ist für die Nutzung keine Voraussetzung. Für die Fahrt mit einem Krankenfahrstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h gilt jedoch ein Mindestalter: Fahrer müssen mindestens 15 Jahre alt sein, um das Elektromobil zu fahren. Krankenfahrstühle, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h überschreiten, unterliegen der Versicherungspflicht. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen und können über die Moped- und Rollerversicherung versichert werden. Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihren Krankenfahrstuhl zu versichern.

Ab wann Sie eine neue Versicherung für Ihr Moped brauchen

Ihre Mopedversicherung gilt immer für ein festes Versicherungsjahr, auch Verkehrsjahr genannt. Dieses beginnt am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres. Mit Abschluss Ihrer Versicherung erhalten Sie ein Kennzeichen, das genau für diesen Zeitraum gültig ist. Danach endet der Versicherungsschutz automatisch. Für eine durchgehende Absicherung schließen Sie deshalb rechtzeitig vor Beginn des neuen Versicherungsjahres eine neue Mopedversicherung ab. Beginnt Ihre Nutzung erst nach dem 1. März, passt sich der Beitrag für Ihre Moped- und Rollerversicherung zeitanteilig an. Anders als bei einem Kfz benötigen Mopeds, Mofas und Roller bis 50 ccm keine Zulassung bei der Zulassungsstelle. Das Versicherungskennzeichen dient als offizieller Nachweis Ihres Versicherungsschutzes. Die Farbe des Kennzeichens wechselt zu jedem Versicherungsjahr, sodass bei Kontrollen sofort erkennbar ist, ob Ihr Fahrzeug im aktuellen Verkehrsjahr versichert ist.

Bestellen Sie Ihr Kennzeichen für die aktuelle Saison jetzt direkt online.

Roller, Mofa- und Mopedversicherung: 4 Schadenfälle aus dem Alltag

Schäden im Straßenverkehr lassen sich nicht immer vermeiden. Wer jedoch richtig abgesichert ist, kann im Ernstfall günstig davonkommen, wenn eine Versicherung für Roller und Mopeds besteht. Die folgenden Beispiele zeigen typische Schadenfälle aus dem Alltag und wie der Versicherungsschutz in solchen Situationen unterstützt.

 

Ein gewöhnlicher Tag nimmt eine unerwartete Wendung: Michael S. ist mit seinem Roller unterwegs in der Stadt. Die Straßen sind belebt. In seinen Gedanken ist er schon bei seinem nächsten Termin. Als der Transporter vor ihm an einer roten Ampel plötzlich bremst, wird auch Michael unerwartet aus seinen Gedanken gerissen. Um einen Auffahrunfall zu umgehen, weicht er aus und kollidiert dabei mit einem geparkten Auto. Michael bleibt unverletzt, aber sowohl sein Roller als auch das Auto haben erhebliche Schäden erlitten. Michael ist besorgt – er weiß, dass er den Unfall verursacht hat.

Glücklicherweise hat er eine R+V-Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden am Auto des Dritten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf über 5.000 EUR. Michael ist erleichtert, dass die R+V für ihn da ist und die gesamten Unfall- und Reparaturkosten des beschädigten Autos in voller Höhe übernimmt.

Ein Rollerfahrer übersieht beim Abbiegen eine Fußgängerin, welche die Straße überquert, und streift sie mit seinem Roller. Beide stürzten zu Boden und erleiden einen leichten Schock. Die Fußgängerin wird leicht verletzt: Sie trägt eine Platzwunde am Kopf davon sowie einen verstauchten Knöchel. Ihr Mantel hat einen Riss und die Einkäufe im Rucksack sind durch den Aufprall unbrauchbar.

Die R+V-Haftpflichtversicherung übernimmt die Behandlungskosten der Fußgängerin. Auch den Schmerzensgeldanspruch tragen wir. Die Kosten für Mantel und Einkäufe werden der Fußgängerin ebenfalls erstattet. Die Haftpflichtversicherung schützt den Rollerfahrer vor den finanziellen Forderungen Dritter und begleicht sowohl die entstandenen Sachschäden der geschädigten Person sowie Personenschäden. 

Ein Roller wird in der Nacht aus einer öffentlichen Parkzone direkt vor dem Haus der Besitzerin gestohlen. Die R+V-Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Neubeschaffung des Zweirades. Mit dem Schadenersatz kann sich die Besitzerin einen neuen Roller kaufen. Mit der R+V-Teilkaskoversicherung sind Rollerfahrer vor den finanziellen Schäden bei Diebstahl ihres Zweirades abgesichert. Sie bietet damit vor allem denjenigen Sicherheit, die ihr Fahrzeug häufig in öffentlichen Bereichen abstellen müssen.

Ein Mopedfahrer ist auf einer Landstraße unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße kreuzt. Um eine Kollision mit dem Tier zu vermeiden, weicht er aus, verliert dabei jedoch die Kontrolle über sein Moped und stürzt. Glücklicherweise bleibt er unverletzt, aber sein Moped trägt eine abgebrochene Frontleuchte davon. In diesem Fall greift die R+V-Teilkaskoversicherung, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, wenn diese durch eine Kollision mit Tieren wie zum Beispiel Rehe, Hirsche, Wildschweine oder Hunde entstanden sind. Die Versicherung deckt die Reparaturkosten ab und ermöglicht es dem Fahrer, sein Moped schnell wieder zum Laufen zu bringen. Mit der R+V-Teilkasko sind Mopedfahrer nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Schäden durch Wildunfälle und Zusammenstöße mit Tieren abgesichert. 

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Mofa-, Roller- und Mopedversicherung

Allgemeines zur Moped- und Rollerversicherung

Bei einer Mopedversicherung handelt es sich um eine spezielle Kfz-Versicherung für Mopeds, Mofas und Roller bis 50 ccm. Sie besteht mindestens aus der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die Sie anderen im Straßenverkehr zufügen. Mit Abschluss der Mopedversicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, das als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz dient. Optional erweitern Sie den Schutz, zum Beispiel mit einer Teilkasko, um auch Ihr eigenes Fahrzeug gegen Risiken wie Diebstahl oder Brand abzusichern.

Wählen Sie einen Versicherungsschutz, der zu Ihrem Fahrzeug und Ihrer Nutzung passt. Die beste Mopedversicherung überzeugt nicht nur beim Preis, sondern vor allem durch passende Leistungen. Darauf sollten Sie bei der Auswahl achten:: 

  1. Persönlichen Versicherungsschutz definieren: Überlegen Sie zuerst, welchen Schutz Sie möchten. Eine gesetzliche Haftpflicht gehört zur Basis jeder Versicherung. Ergänzend kann eine Teilkasko sinnvoll sein, um Ihr eigenes Fahrzeug bei Diebstahl, Brand oder Naturgewalten abzusichern.
  2. Leistungsumfang prüfen: Neben den Kosten für eine Rollerversicherung sollten Sie Deckungssummen, Selbstbeteiligung und Vertragsbedingungen prüfen. Achten Sie darauf, dass Leistungen klar beschrieben sind und keine Lücken bleiben – nur so erkennen Sie auf den ersten Blick, welche Versicherung am besten zu Ihnen passt. 
  3. Weitere Faktoren bei der Auswahl: Manchmal entscheiden kleine Details über Ihre Zufriedenheit. Ein schneller und unkomplizierter Service oder eine zügige Schadenregulierung können im Ernstfall viel Aufwand sparen. Denken Sie auch an persönliche Beratung und digitale Services, die Ihnen die Verwaltung Ihrer Versicherung erleichtern. 

Nein, eine Versicherung für diese Fahrzeuge kann nicht durch eine minderjährige Person selbst abgeschlossen werden. Minderjährige gelten rechtlich als nicht voll geschäftsfähig und dürfen daher keinen Versicherungsvertrag eigenständig eingehen. In der Praxis schließen Eltern oder andere Erziehungsberechtigte die Versicherung für Mofas, Mopeds oder Roller als Versicherungsnehmer ab. Die minderjährige Person mit gültigem Führerschein darf das Moped, den Roller oder das Mofa anschließend nutzen und ist über den Vertrag mitversichert. Das gilt für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht und für eine ergänzende Teilkasko, falls diese gewählt wird.

Ja. Wird Ihr Moped-Kennzeichen gestohlen, erhalten Sie ein Ersatzkennzeichen. Sie sollten jedoch schnell handeln, damit Ihr Versicherungsschutz eindeutig zugeordnet bleibt. Melden Sie den Diebstahl zunächst bei der Polizei und informieren Sie anschließend Ihren Versicherer. Auf dieser Grundlage stellt der Versicherer Ihnen ein neues Versicherungskennzeichen aus. Das alte Kennzeichen verliert seine Gültigkeit, sodass ein Missbrauch ausgeschlossen ist. Bis Sie das Ersatzkennzeichen erhalten, dürfen Sie Ihr Moped, Ihren Roller oder Ihr Mofa nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.

Das Versicherungskennzeichen muss so angebracht sein, dass es jederzeit eindeutig erkennbar ist. Für Mopeds, Roller und Mofas gelten dabei bestimmte Vorgaben: 

  • Position: Befestigen Sie das Versicherungskennzeichen am Heck des Fahrzeugs. Die Anbringung erfolgt in der dafür vorgesehenen Kennzeichenhalterung. 
  • Sichtbarkeit: Das Kennzeichen muss gut lesbar sein und darf nicht verdeckt werden, etwa durch Gepäck, Anbauteile oder Verschmutzungen. 
  • Winkel und Höhe: Das Kennzeichen muss senkrecht oder leicht geneigt angebracht sein. Es darf nicht stark nach hinten oder zur Seite gekippt sein. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugbauart und muss die Lesbarkeit sicherstellen. 
  • Befestigungsart: Das Versicherungskennzeichen muss fest und dauerhaft angebracht sein. Provisorische Befestigungen, etwa mit Kabelbindern oder Klebeband, sind nicht zulässig. 
  • Beleuchtung: Bei Mopeds und Rollern mit bauartbedingter Kennzeichenbeleuchtung muss das Versicherungskennzeichen bei Dunkelheit beleuchtet sein, damit es auch nachts erkennbar bleibt. 

Der Unterschied zwischen den Kennzeichen liegt vor allem im Material und in der Art der Befestigung. Beide Varianten gelten als offizieller Nachweis Ihrer Versicherung für Mopeds oder Roller und sind rechtlich gleichgestellt. 

Die Unterschiede im Überblick: 

  • Ein Blechkennzeichen besteht aus Metall und wird fest am Fahrzeug verschraubt. Es ist besonders robust und widerstandsfähig gegen Witterung und mechanische Einflüsse. Diese Variante eignet sich vor allem für Fahrzeuge, die regelmäßig genutzt werden. 
  • Ein Folienkennzeichen besteht aus einer selbstklebenden Folie und wird direkt auf eine glatte, saubere Fläche am Heck des Fahrzeugs aufgeklebt. Es ist leichter, unauffälliger und wird häufig bei Fahrzeugen ohne klassische Kennzeichenhalterung verwendet.

Ja, Sie können Ihr Moped, Ihren Roller oder Ihr Mofa verleihen. Trotzdem sollten Sie sicherstellen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, damit der Versicherungsschutz weiterhin greift und es keine rechtlichen Probleme gibt. 

Voraussetzungen, die beim Verleihen erfüllt sein sollten:

  • Führerscheinpflicht: Die ausleihende Person muss die erforderliche Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug besitzen. 
  • Verkehrssicherheit: Das Moped muss verkehrssicher sein. Bremsen, Beleuchtung und Reifen sollten einwandfrei funktionieren. 
  • Versicherungsschutz: Die Roller- und Mopedversicherung schützt in der Regel auch andere berechtigte Fahrer, sofern keine Einschränkung vereinbart ist. Die Haftpflicht greift bei Schäden an Dritten. 
  • Dokumente: Das Versicherungskennzeichen muss gültig sein. Außerdem sollte die Betriebserlaubnis mitgeführt werden.

Nein, wenn Sie mehrere Fahrzeuge besitzen, brauchen Sie für jedes eine eigene Moped-und Rollerversicherung. Der Versicherungsschutz ist fest an das jeweilige Versicherungskennzeichen gebunden.

Das sollten Sie beachten: 

  • Fahrzeugbindung: Jede Versicherung für Mopeds und Roller bezieht sich auf genau ein Fahrzeug. Das Kennzeichen darf nicht an mehreren Mopeds oder Rollern genutzt werden. 
  • Kein Wechselkennzeichen: Für Mofas, Mopeds und Roller gibt es kein Wechselkennzeichen. Ein Kennzeichen kann daher nicht zwischen verschiedenen Fahrzeugen getauscht werden. 
  • Pflicht: Jedes versicherungspflichtige Fahrzeug benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung und ein eigenes Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilzunehmen. 
  • Übertragung beim Verkauf: Beim Verkauf des Fahrzeugs ist eine Übertragung der Versicherung in der Regel nicht vorgesehen. Der neue Eigentümer schließt eine eigene Mopedversicherung ab und erhält ein neues Kennzeichen. 

Allgemeines zur R+V-Versicherung für Roller und Mopeds

Sie können auch spezielle drei- und vierrädrige Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen über die R+V-Moped- und Rollerversicherung versichern. Dazu zählen Quads, Krankenfahrstühle und dreirädrige Kleinkrafträder wie das Trike. Voraussetzung für die Versicherung dieser Fahrzeuge ist, dass sie die gesetzlichen Definitionen und Anforderungen für Kleinkrafträder erfüllen. Dies beinhaltet in der Regel eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit und bestimmte technische Merkmale. Jedes dieser Fahrzeuge muss den gesetzlichen Normen entsprechen und die für den Straßenverkehr erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen besitzen. Bei Unklarheiten oder für weitere Informationen empfehlen wir, sich direkt an unseren Kundenservice zu wenden, der Ihnen gerne bei der Klärung Ihrer Fragen und der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes behilflich ist.

Für Elektrofahrzeuge besteht innerhalb der R+V-Roller- und Mopedversicherung eine Neuwertentschädigung für Akkus bis 24 Monate nach Erwerb als Neugerät. Zuschlagsfrei mitversicherte Zubehörteile sind dabei: 

  • Ladekabel von Elektrofahrzeugen einschließlich dazugehöriger Adapter 
  • mobiles Ladegerät einschließlich dazugehöriger Adapter bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 1.000 EUR 
  • Wandladestation (Wallbox) bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 1.000 EUR (sofern fest mit dem Gebäude verbunden). 
  • Neu: Ladekarte für Elektrofahrzeuge bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 100 EUR 

Um eine R+V-Versicherung für Ihr Moped, Trike oder Ihren Roller abzuschließen, sind einige Angaben zum Fahrzeug erforderlich. Die Angaben stehen in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs: 

  • Hersteller 
  • Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer) 
  • Antriebsart 
  • Baujahr 

Ist der Fahrer minderjährig, schließen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Versicherung für das Moped oder den Roller ab. Sie treten als Versicherungsnehmer auf und geben die erforderlichen Angaben zum Fahrzeug an.  

Wie hoch die Beiträge für eine Roller- und Mopedversicherung ausfallen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beiträge und Kosten einer Versicherung für Mofas, Roller oder Mopeds hängen von mehreren Faktoren ab, die den Jahresbeitrag beeinflussen: 

  • Versicherungsumfang: Die gesetzliche Haftpflichtversicherung stellt die günstigste Basis einer Versicherung für Roller und Mopeds dar. Ergänzen Sie den Schutz um eine Teilkasko, steigt der Beitrag entsprechend. 
  • Alter des Fahrers: Je nach Alter und Nutzung können sich Unterschiede beim Beitrag ergeben, da das Risiko unterschiedlich eingeschätzt wird. 
  • Versicherungsbeginn: Das Versicherungsjahr startet am 1. März. Beginnt der Vertrag später, reduziert sich der Beitrag zeitanteilig. 
  • Fahrzeugart: Ob Mofa, Moped oder Roller, Bauart, Leistung und Nutzung wirken sich auf die Kosten aus. 

Bei der R+V-Mopedversicherung können Sie Ihren Beitrag einfach online berechnen und den Versicherungsschutz flexibel anpassen. So behalten Sie die Kosten im Blick und zahlen nur für den Schutz, den Sie benötigen. 

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Wenn Sie Änderungen an Ihrer bestehenden R+V-Moped- oder Rollerversicherung vornehmen möchten oder Ihre Police vorzeitig kündigen wollen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Zu den möglichen Änderungen im Vertrag gehören die Anpassung Ihrer Deckungssumme, das Hinzufügen zusätzlicher Fahrer oder Änderungen Ihrer persönlichen Daten.  

Da die Mopedversicherung in Deutschland jährlich erneuert wird, endet die Police automatisch am Ende des Versicherungsjahres, welches typischerweise vom 1. März eines Jahres bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres läuft. Eine formelle Kündigung ist daher in der Regel nicht notwendig, es sei denn, Sie möchten Ihre Police vor dem Ende des Versicherungsjahres kündigen. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Für alle Änderungen oder Fragen zur Kündigung stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung, um Sie durch den Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihre Versicherung Ihren Bedürfnissen entspricht. 

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Ja, der R+V-Versicherungsschutz umfasst neben dem Versicherungsnehmer auch andere Personen, die mit dem versicherten Fahrzeug in Verbindung stehen. Dazu gehören der Eigentümer des Fahrzeugs, der Fahrer und – sofern von der Bauart des Fahrzeugs erlaubt – der Mitfahrer. Dieser umfassende Schutz stellt sicher, dass im Falle eines Unfalls oder anderen versicherten Ereignissen nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch alle anderen beteiligten Personen abgesichert sind. Unser Ziel ist es, einen ganzheitlichen Schutz zu bieten, der über den Fahrer hinausgeht und alle Personen umfasst, die möglicherweise von einem versicherten Ereignis betroffen sind. 

Wir bieten wir verschiedene Deckungsoptionen an, um den individuellen Bedürfnissen und Besonderheiten jedes Moped- oder Rollerfahrers gerecht zu werden. Neben unserer Standard-Haftpflichtversicherung bieten wir die Teilkaskoversicherung an, die Ihr Fahrzeug bei einer Reihe von Risiken absichert, einschließlich Diebstahl, Brand- oder Naturgewaltschäden. Beachten Sie allerdings, dass Vollkaskoversicherungen für Mopeds oder Roller in der Regel nicht angeboten werden. Die Teilkaskoversicherung deckt jedoch auch bestimmte Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wie beispielsweise Diebstahl, Brand, Wildkollisionen oder Glasbruch. Für spezielle Fahrzeugtypen, wie Elektroroller, bieten wir Lösungen an, die auch spezifische Risiken wie Akkuschäden abdecken. So erhalten Sie den Schutz, der zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. 

Der R+V-Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auch auf Ihre Reise in das europäische Ausland und in alle Länder, die im internationalen Versicherungskartensystem (Grüne Karte) enthalten sind. Dies bedeutet, dass Sie auch bei Reisen außerhalb Deutschlands durch Ihre Versicherung geschützt sind. Überprüfen Sie jedoch immer die spezifischen Bedingungen Ihrer Police, um sicherzustellen, dass Ihr Schutz alle Länder umfasst, die Sie besuchen möchten. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, eine zusätzliche Versicherung für eine Reise in ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region abzuschließen. Wenn Sie planen, Ihr Fahrzeug im Ausland zu nutzen, empfehlen wir, sich im Vorfeld mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen, um Details zu klären und sicherzustellen, dass der erforderliche Schutz in Ihrem Vertrag enthalten ist.

Nach der Meldung eines Unfalls bemühen wir uns um eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Falls. Die Dauer bis zur Auszahlung der Entschädigung kann je nach Komplexität des Falles variieren. Wir verstehen die Wichtigkeit einer zügigen Abwicklung und streben danach, die Ansprüche unserer Kunden so schnell wie möglich zu bearbeiten und zu regulieren. Unser Ziel ist es, Ihnen während des gesamten Prozesses Unterstützung und Beratung zu bieten, um die Belastungen, die ein Unfall mit sich bringt, zu minimieren. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um alle notwendigen Informationen zu sammeln und den Fall effizient zu lösen.

Egal ob Mofa, Moped, Roller, S-Pedelec oder Trike: Das Fahren ohne eine gültige Versicherung ist in Deutschland illegal und kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Dies umfasst Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis. Darüber hinaus sind Sie im Falle eines Unfalls – egal ob in der Nachbarschaft oder während einer Reise im Ausland – persönlich für alle entstandenen Kosten und Schäden verantwortlich. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Personen- oder hohe Sachschäden entstanden sind. Eine gültige Versicherung ist daher unerlässlich, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Bei einem Unfall ist es wichtig, zunächst für Sicherheit zu sorgen und, falls nötig, Erste Hilfe zu leisten. Sichern Sie die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei, besonders wenn es Verletzte gibt oder ein erheblicher Sachschaden entstanden ist. Dokumentieren Sie den Unfallort und sammeln Sie Informationen von allen Beteiligten sowie Zeugen. Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich Ihrer Versicherung, um den Schadensfall zu klären. Je schneller und genauer Sie die Informationen bereitstellen, desto zügiger kann die Schadensregulierung erfolgen. Wir bieten Ihnen Unterstützung und Beratung im Schadensfall an, um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten.

Der R+V-Kundenservice ist über verschiedene Kanäle erreichbar, darunter Telefon, E-Mail und Online-Kontaktformulare auf unserer Website oder vor Ort: 

Im Schadensfall bieten wir umfassende Unterstützung, um den Prozess für Sie so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten. Unser erfahrenes Team ist darauf spezialisiert, schnell auf Ihre Bedürfnisse zu reagieren, von der ersten Schadenmeldung bis zur abschließenden Regulierung. Wir bieten auch eine Online-Schadenmeldung an, die eine schnelle und einfache Möglichkeit zur Erfassung Ihres Schadensfalles bietet. Unser Ziel ist es, Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen und sicherzustellen, dass Ihr Anliegen professionell und empathisch behandelt wird, damit Sie schnell wieder auf die Straße zurückkehren können. Nehmen Sie Kontakt zum R+V-Team auf und stellen Sie Ihre Fragen.

Wir sind uns der Bedeutung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit bewusst und haben Initiativen und Angebote entwickelt, die diesen Werten entsprechen. Für Moped- und Rollerversicherungen bieten wir spezielle Produkte für Elektrofahrzeuge an, um die umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Zudem beteiligen wir uns an verschiedenen Projekten und Partnerschaften, die sich auf nachhaltige Praktiken und den Umweltschutz konzentrieren. Diese Initiativen spiegeln unser Engagement für eine nachhaltige Zukunft wider und unterstreichen unser Bestreben, als Unternehmen verantwortungsvoll und umweltbewusst zu handeln.

Weitere Produkte passend zur Roller- und Mopedversicherung

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