Zwei Personen fahren mit e-bike durch Stadt.
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    E-Bikes und Pedelecs: Förderungen und Zuschüsse

    Insbesondere in Städten haben E-Bikes das Potenzial, das Verkehrsaufkommen nachhaltig positiv zu beeinflussen. Es gibt jedoch ein Problem: Ein gutes Pedelec kostet schnell 2000 Euro und mehr. Verglichen mit einem Auto ist das freilich recht günstig, aber dennoch scheuen viele die Investition. Wir haben uns angeschaut, welche Förderungen und Zuschüsse es derzeit beim Kauf eines Pedelecs gibt.

    Staatliche Zuschüsse gibt es nur für Lasten-E-Bikes

    Als klar war, dass Elektroautos für die Mobilitätswende zwingend erforderlich sind, legte die Bundesregierung ein Förderprogramm auf. Wer ein Elektroauto kauft, erhält einen Umweltbonus in Höhe von 4.000 Euro – finanziert vom Staat und der Automobilindustrie. Weiterhin entfällt die Kfz-Steuer und in einigen Kommunen sogar die Parkgebühr. Trotzdem läuft der Verkauf vollelektrischer Fahrzeuge nur schleppend an.

    Ganz anders verhält es sich mit Elektrofahrrädern. Der Markt boomt, die Nachfrage ist groß. Und genau deshalb sieht die Bundesregierung auch keine Notwendigkeiten darin, Fahrräder mit Elektroantrieb aktiv zu fördern. Einzig elektrische Lastenräder werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle subventioniert. Antragsteller erhalten 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2500 Euro pro Lasten-E-Bike. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Fahrrad im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit genutzt wird und mindestens 150 Kilogramm zugeladen werden können.

    Lasten-E-bike

    Obwohl sich ein solches Lasten-E-Bike auch ganz hervorragend dazu eignet, um Kinder oder Einkäufe zu transportieren, sind Privatpersonen von der sogenannten „Kleinserien Richtlinie“ ausgeschlossen. Das gilt leider auch für die Förderprogramme auf kommunaler Ebene. Berlin bezuschusst elektrische Lastenräder mit 33 Prozent der Kaufsumme, in München sind es 25 Prozent. In Bayerns Hauptstadt erhält man die Förderung sogar für normale Pedelecs – allerdings nur, wenn diese beruflich genutzt werden.

    Einzig Tübingen fördert derzeit aktiv den Kauf von E-Bikes und E-Rollern im privaten Bereich. Um den Zuschuss in Höhe von 200 bis 500 Euro zu erhalten, muss allerdings ein Roller oder ein Mofa mit Verbrennungsmotor „abgewrackt“ werden.

    E-Bike in der Stadt

    Ein Pedelec vom Arbeitgeber oder Stromanbieter

    Wer über den Kauf eines E-Bikes nachdenkt, sollte sich auf jeden Fall beim regionalen Energieversorger über laufende Aktionen erkundigen. Die Stadtwerke Tübingen beispielsweise bezuschussen Pedelecs mit 100 Euro, wenn man sich für einen Ökostrom-Tarif entscheidet. Ebenso die Stadtwerke Marburg. Bald schon dürften weitere Energieversorger folgen.

    Auch immer mehr Unternehmen bieten ihren Angestellten die Möglichkeit, ein Pedelec als Dienstfahrrad zu erhalten – das selbstverständlich auch privat genutzt werden kann. Der Clou an der Sache: Das Dienstfahrrad ist ab 1. Januar 2019 steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellt und die monatlichen Leasingraten und etwaige weitere Kosten trägt. Dieses neue Gesetz (§ 3 Nr. 37 EStG) sieht vor, dass der Angestellte den geldwerten Vorteil für die private Nutzung nicht mehr versteuern muss und ist zunächst auf drei Jahre befristet. Und auch der Arbeitgeber hat Vorteile: Da es sich bei einem E-Bike um eine Sachleistung handelt, müssen keine Abgaben bezahlt werden. Zugleich tun sie etwas für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und für die Umwelt.

    Apropos Gesundheit: Krankenkassen subventionieren E-Bikes nicht. Die einzige Möglichkeit, die es in diesem Zusammenhang gibt, sind etwaige Bonusprogramme. Bei der Techniker Krankenkasse kann man beispielsweise innerhalb von drei Jahren rund 600 Euro „ansparen“, wenn man regelmäßig an dem Programm teilnimmt. Diese können dann unter anderem zum Kauf eines E-Bikes verwendet werden.

    Bildquelle: Unsplash.com

    Frau und Mann unterwegs mit dem Campingauto.

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