E-Bikes erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie ermöglichen sowohl höhere Geschwindigkeiten als auch ein entspannteres Vorankommen. Mit der elektrischen Unterstützung lassen sich tolle Touren fahren, ob in der näheren Umgebung oder auch im Urlaub. Wer das neue Elektrofahrrad mit dem eigenen Auto transportieren möchte, kommt allerdings nicht umhin, sich über einen geeigneten Fahrradträger Gedanken zu machen. Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und ob Sie sowohl Fahrradträger als auch E-Bike versichern müssen. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Versicherungen, die Sie bei einem Unfall oder gar einem Diebstahl in Anspruch nehmen können.
E-Bike und Fahrradträger versichern: Wer zahlt im Schadensfall?
Bevor Sie sich die Frage stellen, ob und wie Sie Ihren Fahrradträger versichern sollten, benötigen Sie das passende Modell für Ihre Bedürfnisse. Die Zeiten, in denen Sie ein Klapprad auseinanderschrauben und im Kofferraum verstauen, sind lange vorbei. Für den Transport Ihres Bikes gibt es im Fachhandel unterschiedliche Trägersysteme in verschiedenen Preiskategorien. Grundsätzlich wird in folgende Varianten unterschieden:
Fahrradträger | Funktionsweise | Hinweise |
Dachträger |
Aufrechter Stand des Fahrrads auf dem Autodach
Montage in dem Dachträgersystem |
Beschwerliches Beladen; bei E-Bikes teilweise nicht möglich
Erhöhtes Risiko für Kratzer im Lack oder Beschädigungen an der Fahrzeugkarosserie
Veränderung des Luftwiderstands bei langen Fahrten
Höhere Anfälligkeit für Seitenwinde |
Heckklappenträger | Befestigung des Trägers an Heckklappe |
Von Experten empfohlen
Ausreichend Platz für zwei bis drei Fahrräder
Heckklappe lässt sich bei Nutzung nicht mehr öffnen |
Anhängerkupplungsträger | Träger wird direkt an Anhängerkupplung montiert |
Leichtes Befestigen der Fahrräder durch anheben und festschnallen
Auch für schwere E-Bikes geeignet
Zulässige Stützlast der Anhängerkupplung überprüfen |
Für die Frage, wie Sie E-Bike und Fahrradträger versichern können oder ob eine zusätzliche Versicherung notwendig ist, spielt die Auswahl des Trägermodells keine Rolle. Die Entscheidung sollten Sie ausschließlich anhand Ihrer Bedürfnisse und Ihrer Möglichkeiten treffen.
Zusätzliche Hinweise:
Beim Transport von E-Bikes empfiehlt es sich zudem, die empfindliche Batterie vor Nässe zu schützen und das Gewicht auf dem Fahrradträger zu reduzieren. Am besten nehmen Sie die Batterie ab und verstauen sie im Wageninneren. Es gibt übrigens kein offizielles Tempolimit für Fahrzeuge mit Fahrradträger. Empfohlen werden aber Geschwindigkeiten von max. 120 bis 130 km/h.
Das E-Bike sicher mit dem Auto transportieren – problemlos möglich mit einem entsprechenden Träger. Richtig ärgerlich ist es allerdings, wenn dieser beschädigt oder sogar gestohlen wird. Es kann Ihnen aber auch passieren, dass Sie mit dem Träger ein anderes Fahrzeug beschädigen. Nun stellt sich für viele Besitzer die Frage, ob Sie E-Bike und Fahrradträger versichern sollten, um im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Im Grunde benötigen Sie für Ihren Fahrradträger keine separate Diebstahlversicherung. Egal, für welches Fahrradträgermodell Sie sich letztendlich entscheiden: Ist es fertig eingebaut und durch eine entsprechende Halterung mit dem Fahrzeug verbunden, tritt die eigene Teilkaskoversicherung in Kraft. Sie zahlt Ihren Schaden, wenn der Träger gestohlen wurde. Den Fahrradträger zusätzlich zu versichern, ist daher nicht notwendig.
Anders sieht die Situation aus, wenn Sie einen Unfall verschulden und dadurch Ihren Fahrradträger beschädigen. Auch hier müssen Sie den Träger nicht separat versichern. Die Vollkaskoversicherung greift – egal, ob auf der Autobahn, in der Innenstadt oder auf einem Parkplatz. Beschädigen Sie hingegen beispielsweise beim Ausparken ein fremdes Kfz mit Ihrem Fahrradträger, dann ist dies ein Fall Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Haben Sie den richtigen Kfz-Versicherungsschutz?
Anders sieht es bei einem fremdverschuldeten Unfall aus. Sind Sie am Unfall selbst nicht schuld, können Sie den Schaden bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.
Sie müssen Ihr E-Bike nicht gegen Diebstahl versichern, denn Fahrräder sind generell Teil des Hausrats und somit in folgenden Situationen über Ihre Hausratsversicherung mitversichert:
- Feuer
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
Dies gilt auch für E-Bikes mit Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind.
Sie wollen Ihr Fahrrad auch unterwegs gegen Diebstahl absichern? In diesem Fall benötigen Sie ebenfalls keine spezielle E-Bike-Versicherung. Wir empfehlen eine Erweiterung der Hausratversicherung um einen Fahrraddiebstahlbaustein. Achten Sie hier unbedingt darauf, dass auch Versicherungsschutz während der Nacht gegeben ist, also keine sogenannte Nachtzeiteinschränkung vorhanden ist. Um Ihr E-Bike zu versichern, sollten Sie immer die tatsächlichen Werte aller Fahrräder zusammenzählen und eine Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl in dieser Höhe wählen.
Generell sind Fahrräder durch ein verkehrsübliches Schloss zu sichern. Einige Versicherer haben sogar noch strengere Anforderung an die Qualität des Schlosses. Dies gilt auch beim Transport auf einem Fahrradträger.
Wie bei einem Fahrradträger müssen Sie Ihr E-Bike nicht separat versichern. Im Regelfall sind Schäden durch Ihre Haftpflicht-, Kasko- oder Hausratversicherung abgedeckt.
Kommt es zum Verkehrsunfall und Ihr E-Bike wird beschädigt, ist die Regulierung des Schadens davon abhängig, wer den Unfall verschuldet hat. Tragen Sie die Schuld, dann ist das transportierte E-Bike nicht versichert. Anders hingegen sieht es bei einem fremdverschuldeten Unfall aus, hier kommt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden an Ihren Fahrrädern auf.
Fällt das Fahrrad – obwohl es auf der Anhängerkupplung sicher befestigt ist – während der Fahrt aus dem Trägersystem, entsteht nicht nur ein Schaden am Rad, sondern oftmals auch am nachfolgenden Auto. Der Schaden am fremden Auto, der von dem losgelösten Fahrrad verursacht wird, wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt. Das Fahrrad selbst ist nicht versichert.
Sollten Sie und Ihr Auto selbst einmal von einem herunterfallenden Fahrrad getroffen werden, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Ist der Unfallverursacher jedoch flüchtig, müssen Sie den Schaden selbst bezahlen. Ihr E-Bike müssen Sie nicht extra versichern, auf der sicheren Seite sind Sie aber, wenn Sie eine Kfz-Vollkaskoversicherung haben, die diese Art von Schäden übernimmt.
Wird beispielsweise an der Autobahnraststätte während eines Toilettenbesuches Ihr Fahrrad vom Fahrradträger gestohlen, zahlt die eigene Hausratversicherung, wenn die Fahrraddiebstahlklausel eingeschlossen und das Fahrrad abgeschlossen war. Und wird das Auto aufgebrochen und aus dem Fahrzeuginnenraum Fahrradzubehör, wie z.B. der Akku des E-Bikes, gestohlen, dann ist dieser Schaden häufig ebenfalls über Ihre private Hausratversicherung abgedeckt, wenn der Aufbruchdiebstahl aus dem Kfz im Vertrag enthalten ist. Bitte überprüfen Sie auch hier, bis zu welchem maximalen Betrag diese Gegenstände versichert sind.
Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt, die Ihnen zeigt, über welche Versicherungen Sie E-Bike und Fahrradträger mitversichern können. Werfen Sie gerne einen Blick auf die Tabelle:
Fahrradträger (am Auto vorschriftsmäßig befestigt) | Fahrrad / E-Bike | Schaden am fremden Kfz | |
Diebstahl | Kfz-Teilkasko | Hausratversicherung* | |
Unfall, selbstverschuldet | Kfz-Vollkasko | — ** | Eigene Kfz-Haftpflicht |
Unfall, fremdverschuldet | Kfz-Haftpflicht des Gegners | Kfz-Haftpflicht des Gegners | |
Eigenes Fahrrad löst sich während der Fahrt | — ** | Eigene Kfz-Haftpflicht | |
Fremdes Fahrrad beschädigt mein Kfz | Kfz-Haftpflicht des Gegners | ||
Aufbruch Kfz u. Entwendung Fahrradzubehör | Hausratversicherung* |
* erweitert um Fahrraddiebstahl und Aufbruchdiebstahl
** zusätzliche Fahrradversicherung notwendig
Die Faszination E-Bike lässt sich nur schwer in Worte fassen. Für den einen ist es die Geschwindigkeit, für den anderen die große Reichweite aufgrund der leistungsfähigen Akkus. Damit der grenzenlose Fahrspaß so lange wie möglich anhält, sind Sie mit diesen Informationen zum Thema „Fahrradträger und E-Bike versichern“ bestens gerüstet.
Bitte beachten Sie, dass hier nur Grundzüge der versicherungsrechtlichen Regelungen erfasst werden können. Tatsächlich muss jeder Einzelfall separat geprüft und gesondert beurteilt werden. Ansprüche jeglicher Art sind aus der Darstellung nicht ableitbar.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2021
R+V Team
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