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    Elektromobilität

    Umweltbonus fürs E-Auto: So sparen Sie richtig!

    Elektromobilität scheint immer mehr an Popularität zu gewinnen. Einerseits liegt das sicherlich am erwachenden grünen Gewissen der Bevölkerung, aber auch die Prämien und Zuschüsse für E-Autos der Bundesregierung lassen die Herzen von Autokäufern und -käuferinnen höher schlagen. Aktuell scheint der Automobilmarkt eine solche Elektro-Bugwelle zu haben, dass auch die Bundesregierung auf den Zug aufgesprungen ist und Stromer bezuschusst – und das nicht zu knapp. Wir wollen etwas genauer hinsehen und nehmen den Umweltbonus für E-Autos genauer unter die Lupe! E-Check!

    Wie hoch ist die aktuelle E-Auto-Prämie?

    Seit der Einführung der sogenannten Innovationsprämie im Rahmen der großen Klimaschutzoffensive des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Elektroautos im Jahre 2020 hat sich einiges getan. Mittlerweile winken Zuschüsse für E-Autokäufer und -käuferinnen in Höhe von bis zu 9.000 €. Diese Regelung gilt bis 2025. Der Effekt der Erhöhung ist, dass Elektroautos im Preisvergleich mit Verbrennern konkurrenzfähig werden.

    Die bezuschussten 9.000 € setzen sich aus 6.000 € der E-Auto-Prämie vom Staat und zusätzlichen 3.000 € vom Hersteller zusammen. Der Nettolistenpreis des Basisfahrzeugs darf allerdings nicht über 40.000 € liegen – wenn Sie die volle Prämie mitnehmen möchten. Ist das Fahrzeug teurer, erhalten Sie vom Staat 5.000 € und 2.500 € vom Hersteller.

    Förderfähig sind dabei nicht nur reine Stromer, sondern auch Plug-In-Hybride – die sogenannten PHEVs. Liegt ihr Nettolistenpreis bei maximal 40.000 €, können Sie 4.500 € von der Bundesregierung und 2.250 € vom Hersteller erhalten im Rahmen der Förderung für Hybrid-Autos erhalten. Dass die staatliche Förderung für E-Autos Wirkung zeigt, beweisen die Verkaufszahlen. Allein im ersten Halbjahr 2020 wurden über 94.000 PHEVs in Deutschland verkauft. Ein Gewinn für die Elektromobilität.

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    Welche Fahrzeuge werden durch die Umweltprämie für Elektroautos gefördert?

    Durch die Innovations-Autoprämie wurde der Bundesanteil an der Förderung verdoppelt. Konkret profitieren dabei Neuwagen, die vor dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden und Gebrauchtwagen, deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

    Leasingfahrzeuge erhalten nur die volle Förderung ab einer Laufzeit von 23 Monaten. Bei kürzeren Laufzeiten verringert sich auch der Umweltbonus für E-Autos.

    Wichtig: Den Antrag müssen Sie spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung stellen.

    Gibt es Änderungen beim Umweltbonus für E-Autos und der Kfz-Steuer?

    In den kommenden Jahren stehen verschiedene Änderungen an, die die BAFA-Förderung für Elektroautos einschränken.

    Ab 2023:

    • Plug-In-Hybride erhalten keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
    • Der Bundesanteil der Elektroauto-Förderung wird bei Fahrzeugen mit Preisen zwischen 40.000 € und 65.000 € auf 4.500 € gesenkt.
    • Die Förderung soll auf Privatpersonen beschränkt werden.

    Ab 2024:

    • Die Elektro-Prämie wird für E-Autos bis 45.000 € weiter auf 3.000 € gesenkt.
    • Fahrzeuge deren Nettolistenpreise über 45.000 € liegen, erhalten keinerlei Förderung mehr.

    Wichtig in diesem Zusammenhang ist außerdem zu wissen, dass das Wirtschaftsministerium einen Deckel für die staatliche Förderung von Hybriden und Elektroautos plant.

    So sind im Jahre 2024 nur noch insgesamt 1,3 Milliarden an Fördermitteln eingeplant, statt der noch aktuellen 3,4 Milliarden.

    E-Autos bleiben aber immerhin bis auf Weiteres steuerbefreit – Ziel dabei ist, dass bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sind.

    Wie lange gilt der aktuelle Umweltbonus fürs E-Auto noch?

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    Die E-Auto-Prämie bleibt – wenn auch nicht in doppelter Höhe – bis 2025 bestehen. Sie erhalten einen reduzierten Satz von 3.000 € vom Bund und 3.000 € vom Hersteller für einen reinen Stromer unter 40.000 € Nettolistenpreis.

    Was die Zukunft darüber hinaus bringt, ist unklar. Dennoch sind durch Wettbewerb eine steigende Begeisterung, größere Modellvielfalt, Skaleneffekte und vor allem eine verbesserte Technologie sowie günstigere Preise für Stromer und Konsorten zu erwarten. Dieser Trend zeichnet sich längerfristig ab. Hinzu kommt, dass Elektrofahrzeuge zunehmend günstiger im Unterhalt sind. Wie das?

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    So können Sie den Umweltbonus beantragen

    Die Rahmenbedingungen für die Umweltprämie für Elektroautos und Hybride sind vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle klar regelt. Förderfähig ist demnach „der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges“. Dazu zählen:

    • Reine Batterieelektrofahrzeuge

      (Bundesanteil an der BAFA-Prämie für E-Autos 2.000 €)

    • Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybrid)

      (Bundesanteil am Umweltbonus für Elektroautos 1.500 €)

    • Brennstoffzellenfahrzeuge

      (Bundesanteil am Umweltbonus für E-Autos 2.000 €)

    Weiterhin darf der Netto-Listenpreis des Basismodells – wie oben bereits beschrieben – 60.000 € netto nicht überschreiten und der Automobilhersteller muss dem Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Nettolistenpreis des Basismodells (BAFA Listenpreis) als Nachlass gewähren.

    Diese Dokumente benötigen Sie für die E-Auto-Prämie

    Während der Anteil des Automobilherstellers direkt vom Bruttolistenpreis abgezogen oder als Leasing-Sonderzahlung verrechnet wird, müssen Sie die staatliche Förderung für E-Autos direkt beantragen. Das ist einfach und komfortabel über ein Online-Formular möglich.

    Für die sogenannte „1. Stufe“ des Antrags benötigen Sie:

    • Ausgefülltes Online-Formular
    • Kauf- oder Leasingvertrag (aus dem hervorgeht, dass der Herstelleranteil am BAFA-Umweltbonus vom Netto-Kaufpreis abgezogen wurde)
    • Beim Umweltbonus fürs E-Auto-Leasing müssen Sie zusätzlich aufzeigen, wie die Leasingrate mit und ohne BAFA-Förderung aussieht

    Im Regelfall erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen, um den Umweltbonus zu beantragen, von dem Autohaus, bei dem Sie Ihr Elektroauto gekauft haben. Unter Umständen müssen Sie jedoch beim Leasing die Ratenübersicht bei der entsprechenden Bank explizit anfragen. Bleibt die Frage: Elektroauto leasen – lohnt sich das? Unserer Meinung nach auf jeden Fall!

    Und damit haben Sie die erste Hürde auf dem Weg zur Auszahlung der Förderung bereits genommen. Wenn die Unterlagen komplett waren und Sie alles richtig ausgefüllt haben, erhalten Sie innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen Ihren Zuwendungsbescheid.

    Anschließend haben Sie zwar die Zusage, dass Ihnen die Fördermittel bewilligt wurden, aber noch kein Geld auf dem Konto. Es folgt die sogenannte „2. Stufe“ – der Verwendungsnachweis. Dabei handelt es sich um ein weiteres Online-Formular, das Sie ausfüllen, unterschreiben und der BAFA zurücksenden müssen – zusammen mit Kopien von:

    • Rechnung
    • Zulassungs-Bescheinigung Teil I
    • Zulassungs-Bescheinigung Teil II

    Bei der BAFA werden die Unterlagen geprüft. Sofern alles vollständig ist, wird im nächsten Schritt die Auszahlung der Prämie für Elektroautos veranlasst. Dieser Vorgang dauert im Regelfall zwischen zwei und sechs Wochen.

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    Zuletzt aktualisiert: Oktober 2023

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