HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Auto verleihen ohne Risiko

    Eine Freundin fragt, ob sie sich Ihr Fahrzeug leihen darf. Nur schnell etwas einkaufen. Kein Problem, oder? Es wird schon nichts passieren. Doch was, wenn doch? Ganz so einfach ist es nicht, das eigene Auto zu verleihen. Denn es ist eine Frage des Versicherungsschutzes. Wir klären auf!

    Sie wollen Ihr Auto verleihen?

    Dann sollten Sie den Nutzerkreis in Ihrer Versicherung anpassen

    Drei Kumpels fahren übers Wochenende an den Gardasee. Beim Autofahren wollen sie sich abwechseln: Wenn jeder etwa zwei Stunden fährt, ist es für keinen zu anstrengend – und alle Insassen sind sicherer unterwegs. Was die drei Freunde nicht bedacht haben: Der Versicherungsschutz besteht nur für den Halter des Fahrzeugs. Sollten Sie Ihr Auto ausleihen – auch wenn es nur privat unter Freunden ist - , und es kommt zu einem Schadenfall, kann das sehr teuer für Sie werden. Daher gilt: Auto an Freunde verliehen und es geschieht ein Unfall, sind Sie besser dran, wenn Sie den Nutzerkreis im Vorfeld in Ihrer Versicherung angepasst haben. 

    Hier kommt es auf die Details in Ihrem Versicherungsvertrag an. Genauer gesagt auf den Nutzerkreis, der darin festgelegt ist. Oft ist das nur der Fahrzeughalter selbst. Denn viele Versicherungen bieten besonders günstige Beiträge, wenn das versicherte Fahrzeug ausschließlich von einer bestimmten Person genutzt wird. Wer trotzdem spontan Freunde oder Bekannte ans Steuer lässt, für den kann es im Schadenfall teuer werden: Die Versicherung wird dann die Beiträge für nicht eingetragene Fahrer nachträglich einfordern – und hätte sogar das Recht, zusätzlich eine Vertragsstrafe zu erheben. Besser, man sorgt für diese Fälle rechtzeitig vor.

    Für solche Fälle oder wenn Sie Ihr Auto anderweitig verleihen möchten, haben Sie bei der R+V die Möglichkeit, den Nutzerkreis für Ihr Fahrzeug zu erweitern: Unkompliziert und auf den Tag genau können Sie weitere Personen in Ihren Versicherungsvertrag ein- oder ausschließen. Der Vertrag und die Beiträge werden ab diesem Tag einfach für den Rest des laufenden Jahres angepasst. Beiträge für zu viel bezahlte Tage, Wochen oder Monate erhalten Sie umgehend zurückerstattet, sobald Sie den Nutzerkreis wieder reduzieren. Das eigene Auto zu verleihen ist mit der R+V auch bei spontanen Kurztrips kein Problem: Die Anpassung können Sie in wenigen Minuten online vornehmen – einfach ins Kfz-Vertragscenter einloggen und den Nutzerkreis erweitern!

     

    Auto verleihen unter Privatpersonen – gehen Sie lieber auf Nummer sicher

    Wenn Sie Freunden oder Bekannten öfter Ihr Auto ausleihen möchten, sollten Sie im Kfz-Vertrag angeben, dass das Fahrzeug von beliebigen Nutzern gefahren werden darf. Möchten Sie nur ausnahmsweise Ihr Auto verleihen, sollten Sie ebenfalls entsprechende Vorkehrungen treffen.

    Ein Tipp: Setzen Sie zusätzlich ein formloses Schreiben auf, um für den Fall der Fälle die Schadenregulierung zu klären. Dann können Sie später Reparaturkosten, die Differenz aus der gestiegenen Versicherungsprämie sowie die Vollkasko-Selbstbeteiligung vom Entleiher einfordern. Solch eine schriftliche Regelung kann am Ende Ihre Freundschaft retten.

    Sicher ist sicher! Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihr Auto verleihen wollen?

    Wichtig für die R+V-Haftpflichtversicherung ist:

    • Erweitern Sie den Nutzerkreis in Ihrem Versicherungsvertrag über Ihr persönliches Online-Kfz-Vertragscenter.
    • Lassen Sie sich den Führerschein des Entleihers zeigen.
    • Achten Sie darauf, dass der Entleiher nicht alkoholisiert ist oder unter Drogeneinfluss steht.
    • Wenn Sie Ihr Auto verleihen wollen, setzen Sie eventuell einen privaten Vertrag auf, um das Vorgehen im Schadenfall zu klären.

    Darf ich mein Auto verleihen?

    Ja, wenn Sie die entsprechenden Vorkehrungen getroffen haben. Teilen Sie Ihrer Kfz-Versicherung mit, dass Sie Ihr Auto in Zukunft verleihen möchten, sind Sie auf der sicheren Seite. Eine separate Zusatzversicherung ist nicht zwingend notwendig. Bei uns reicht es, wenn Sie den Nutzerkreis anpassen. Bei einem Neuvertrag empfehlen wir Ihnen, einfach die Kfz-Versicherung zu berechnen  – selbstverständlich mit den Angaben zum Nutzerkreis. Sie werden sehen, dass die Kosten nicht unverhältnismäßig ansteigen.

    Privat das Auto verleihen – wann gilt der Versicherungsschutz?

    Wenn Sie es frühzeitig Ihrer Autoversicherung melden. Dann können Sie in Ihrer Kfz-Versicherung alle Fahrer angeben. Verleihen Sie Ihr Auto und ein Unfall geschieht, haben Sie nichts zu befürchten.

    Beim Auto verleihen auf Nummer sicher gehen

    Wenn Sie Freunden oder Bekannten öfter Ihr Auto ausleihen möchten, sollten Sie im Kfz-Vertrag angeben, dass das Fahrzeug von beliebigen Nutzern gefahren werden darf. Möchten Sie nur ausnahmsweise Ihr Auto verleihen, sollten Sie ebenfalls entsprechende Vorkehrungen treffen.

    Ein Tipp: Setzen Sie zusätzlich ein formloses Schreiben auf, um für den Fall der Fälle die Schadenregulierung zu klären. Dann können Sie später Reparaturkosten, die Differenz aus der gestiegenen Versicherungsprämie sowie die Vollkasko-Selbstbeteiligung vom Entleiher einfordern. Solch eine schriftliche Regelung kann am Ende Ihre Freundschaft retten.

    Sicher ist sicher! Unsere Tipps zum Auto ausleihen auf einen Blick:

    • Erweitern Sie den Nutzerkreis in Ihrem Versicherungsvertrag über Ihr persönliches Online-Kfz-Vertragscenter
    • Lassen Sie sich den Führerschein des Entleihers zeigen
    • Achten Sie darauf, dass der Entleiher nicht alkoholisiert ist oder unter Drogeneinfluss steht
    • Setzen Sie eventuell einen privaten Vertrag auf, um das Vorgehen im Schadenfall zu klären
    Kfz-Versicherung berechnen.

    Tipp

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    ab 39 EUR
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    Zuletzt aktualisiert: April 2020

    R+V Team

    Experten rund ums Auto

    Mehr als nur die Versicherung von Fahrzeugen! Das R+V-Team der Kfz-Versicherung schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um das Thema Auto, Motorrad, Roller und Co. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles auf Rädern hier im Magazin zu teilen.

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