Drei Kumpels fahren übers Wochenende an den Gardasee. Beim Autofahren wollen sie sich abwechseln: Wenn jeder etwa zwei Stunden fährt, ist es für keinen zu anstrengend – und alle Insassen sind sicherer unterwegs. Was die drei Freunde nicht bedacht haben: Der Versicherungsschutz besteht nur für den Halter des Fahrzeugs. Sollten Sie Ihr Auto ausleihen – auch wenn es nur privat unter Freunden ist - , und es kommt zu einem Schadenfall, kann das sehr teuer für Sie werden. Daher gilt: Auto an Freunde verliehen und es geschieht ein Unfall, sind Sie besser dran, wenn Sie den Nutzerkreis im Vorfeld in Ihrer Versicherung angepasst haben.
Hier kommt es auf die Details in Ihrem Versicherungsvertrag an. Genauer gesagt auf den Nutzerkreis, der darin festgelegt ist. Oft ist das nur der Fahrzeughalter selbst. Denn viele Versicherungen bieten besonders günstige Beiträge, wenn das versicherte Fahrzeug ausschließlich von einer bestimmten Person genutzt wird. Wer trotzdem spontan Freunde oder Bekannte ans Steuer lässt, für den kann es im Schadenfall teuer werden: Die Versicherung wird dann die Beiträge für nicht eingetragene Fahrer nachträglich einfordern – und hätte sogar das Recht, zusätzlich eine Vertragsstrafe zu erheben. Besser, man sorgt für diese Fälle rechtzeitig vor.
Für solche Fälle oder wenn Sie Ihr Auto anderweitig verleihen möchten, haben Sie bei der R+V die Möglichkeit, den Nutzerkreis für Ihr Fahrzeug zu erweitern: Unkompliziert und auf den Tag genau können Sie weitere Personen in Ihren Versicherungsvertrag ein- oder ausschließen. Der Vertrag und die Beiträge werden ab diesem Tag einfach für den Rest des laufenden Jahres angepasst. Beiträge für zu viel bezahlte Tage, Wochen oder Monate erhalten Sie umgehend zurückerstattet, sobald Sie den Nutzerkreis wieder reduzieren. Das eigene Auto zu verleihen ist mit der R+V auch bei spontanen Kurztrips kein Problem: Die Anpassung können Sie in wenigen Minuten online vornehmen – einfach ins Kfz-Vertragscenter einloggen und den Nutzerkreis erweitern!