unfall-urlaub
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Unfall im Ausland - So vermeiden Sie Ärger

    Urlaub, Tagesausflug oder Geschäftsreise - wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher informieren, was zu tun ist, wenn es zu einem Unfall kommen sollte. Wie Sie bei einem Unfall im Ausland vorgehen...

    warndreieck-unfall-ausland.jpg

    Verkehrsunfälle bringen zwangsläufig Ärger und Aufwand mit sich, selbst wenn es beim harmlosen Blechschaden bleibt. Bei einem Unfall im Ausland kommen Sprachbarrieren, unbekannte Gepflogenheiten von Polizei und Behörden sowie meist längere Schadensregulierungszeiten hinzu. Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht beim ACE Auto Club Europa, gibt Tipps, worauf es ankommt, wenn es im Ausland gekracht hat.

    Vor der Reise

    Ganz entspannt durchs Ausland fahren kann nur, so Lempp, wer eine Vollkasko- und eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung hat: "Die Vollkaskoversicherung braucht man, weil sich auch bei eindeutiger Sach- und Rechtslage die Regulierung über Monate hinziehen kann. Dann sollte man Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten problemlos abdecken können."

    Zudem können bei einem Unfall im Ausland erheblich höhere Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten entstehen, die selbst im Erfolgsfall nicht immer erstattet werden. Das macht eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. "Wer sich als Geschädigter ohne Kostenrisiko bewegen kann, dem stehen alle Optionen offen, vom informierten Rechtsanwalt vor Ort über das inländische Regulierungsverfahren nach EU-Recht bis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung", sagt Lempp. Mitgenommen werden sollten auf die Reise zwei ausgedruckte Exemplare des "Europäischen Unfallberichts" (Quelle: ADAC) und die grüne Versicherungskarte. Diese ist zwar in der EU nicht mehr Pflicht, in vielen anderen Ländern aber schon. Zudem erleichtert sie die Regulierung des Schadens.

    Haben Sie Fragen? Unsere Ansprechpartner sind gerne für Sie da und prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Versicherungsbedarf.

    Der "Europäische Unfallbericht" hilft Sprachbarrieren zu überwinden. Jeder Unfallbeteiligte füllt ihn in seiner Sprache aus. Sinnvoll ist es, sich vor Fahrtantritt bei der Rechtsschutzversicherung eine Liste von Anwälten im Zielland zu besorgen. "In diesen Kanzleien wird deutsch gesprochen", sagt Lempp. Kommt es zum Unfall im Ausland, sollte man gleich nachdem die Polizei gerufen wurde, die Kanzlei anrufen und sich Tipps für das weitere Vorgehen holen.

    Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall?

    Nach einem Unfall wird der Versicherte im Folgejahr mit dem Verlust des Schadenfreiheitsrabattes am Schaden beteiligt. Damit Sie nach einem Unfall auf der sicheren Seite sind, sichern Sie sich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Sie ist Ihr Basis-Schutz für die finanziellen Folgen eines Autounfalls. Zusätzlichen Schutz erhalten Sie durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

    Jetzt Beitrag berechnen

    Sie haben Fragen zu den R+V-Kfz-Versicherungen oder zu Ihrer generellen Versicherungssituation? Gerne beraten die R+V-Versicherungsprofis Sie auch persönlich.

    Ansprechpartner finden

    Autoreise ins Ausland: An Alles gedacht?

    Es ist wichtig und sinnvoll, für die Autoreise ins Ausland bestimmte Papiere bei sich zu haben und die Ausstattung zu überprüfen.

    Die Grüne Versicherungskarte können Sie von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Sie ist zwar für Reisen deutscher Autofahrer in andere EU-Länder nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sollte aber immer mitgeführt werden, weil sie alle wichtigen Angaben zur Versicherung enthält und im Schadenfall doch oft noch von der Polizei verlangt wird. Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist die Grüne Versicherungskarte häufig noch vorgeschrieben. Im Einzelnen sollte immer vor Fahrtantritt geprüft werden, ob der zu besuchende Staat in der Länderleiste aufgeführt ist und ob der Gültigkeitszeitraum des Dokuments noch nicht abgelaufen ist.

    Der Schutzbrief gilt sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland und deckt die Kosten ab, die entstehen, falls Ihr Auto gestohlen, oder wegen eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist, wie beispielsweise Hotel- und Rückreisekosten. Die Reparaturkosten selbst werden durch die Leistungen eines Schutzbriefes nicht abgedeckt aber der Versand von Ersatzteilen oder die Abschlepp- bzw. Rückführungskosten für Ihr Fahrzeug. Auch im Falle einer Erkrankung oder Verletzung im Urlaub kommt der Schutzbrief für den Rücktransport auf. Hier erfahren Sie Näheres über den Kfz-Schutzbrief.

    Nehmen Sie den Europäischen Unfallbericht (Quelle: ADAC) zumindest in deutscher Sprache und möglichst auch in der Sprache Ihres Urlaubslandes mit. Auch für einen Unfall in Deutschland mit einem Autofahrer aus dem europäischen Ausland kann das Formular gute Dienste leisten.

    Absolut unerlässlich für eine Reise ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Arzt- oder Krankenhauskosten können im Ausland horrende Höhen erreichen, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind.

    Überprüfen Sie Ihre Fahrzeugausrüstung, ob diese auch die in Ihrem Urlaubsland gestellten besonderen Anforderungen erfüllt. Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten sind ohnehin selbstverständlich. In einigen europäischen Ländern wird auch das Mitführen einer reflektierenden Warnweste oder eines Feuerlöschers verlangt. Umgekehrt kann das Mitführen von Reservekanistern verboten sein.

    Wenn es gekracht hat

    Nun gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zu keinem Streit provozieren zu lassen. Höchste Priorität hat, den Unfall genau aufzunehmen, Beweise zu sichern (gerne auch durch Fotos) und Daten des Unfallgegners zu sammeln.

    Es empfiehlt sich laut Lempp, die Polizei zu rufen, außer der Schaden ist minimal und die Schuldfrage klar. Folgende Daten sollten unbedingt notiert werden:

    unfall-anruf
    • Ort und Zeit des Unfalls,

    • Name und Anschrift von Unfallgegner und Fahrzeughalter,

    • amtliches Kennzeichen und Typ des gegnerischen Autos,

    • Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners.

    Lempp: "Je mehr Daten des Unfallgegners man gesammelt hat, desto schneller können Anwalt und/oder Versicherung die Schadenregulierung in Angriff nehmen. Gehen Sie davon aus, dass die Einholung solcher Informationen in manchen Ländern erheblich schwieriger ist als in Deutschland, und verlassen Sie sich nicht darauf, Ihr Anwalt werde das schon regeln."

    Autounfall in der Stadt mit zwei Autos.

    Zudem sollte man den Unfall im Ausland genau dokumentieren. Dies kann durch Fotos, Skizzen oder Zeugenaussagen geschehen. "Alles kann wichtig sein", sagt Lempp. "Der Unfallendstand der Fahrzeuge, die Örtlichkeit des Unfalls, die Schäden an den Fahrzeugen, die genaue Lage weggeschleuderter Fahrzeugteile, Glassplitter und Bremsspuren. Hier sollten Sie mit Fotos nicht sparen. Dass man Zeugenanschriften festhält, versteht sich von selbst." Man selbst soll laut Lempp nichts unterschreiben, was man nicht versteht. Geld bezahlt man nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, also Festnahme oder Beschlagnahme des Autos drohen - und dann nur gegen eine Quittung.

    Kam es bei dem Unfall im Ausland zu Verletzungen und will man Schmerzensgeld einfordern, rät Lempp dazu, einen örtlichen Anwalt einzuschalten. "Nur er kann beurteilen, welche Forderungen in dem betreffenden Land realistisch und durchsetzbar sind." Bei leichteren Verletzungen sollte man vor Ort ein ärztliches Attest einholen. Die Kfz-Versicherung sollte zeitnah, spätestens jedoch eine Woche nach dem Unfall im Ausland kontaktiert werden.

    Zentralruf der Autoversicherer

    In Deutschland können über den Zentralruf der Autoversicherer unter Angabe von Herkunftsland und Autokennzeichen des Unfallgegners Name und Anschrift des für den Fall in Deutschland zuständigen Regulierungsbeauftragten erfragt werden. Hilfreich ist immer auch, wenn bereits Angaben zur Versicherung des Unfallgegners gemacht werden können.

    Der Regulierungsbeauftragte befasst sich dann im Auftrag des haftenden ausländischen Versicherers mit dem Unfall und den hierdurch entstandenen Schäden. Dabei hat er in angemessener Frist von maximal drei Monaten entweder ein Entschädigungsangebot vorzulegen, wenn die Haftung unstreitig ist und die Schäden bereits vollständig beziffert und belegt wurden. Ansonsten muss er in derselben Frist zumindest eine begründete schriftliche Antwort vorlegen, woran eine Regulierung der Schäden im Moment noch scheitert.

    Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann sich der Geschädigte wegen des im Ausland erlittenen Unfalls unter 030 20 20 5000 an die deutsche Verkehrsopferhilfe in Hamburg wenden oder im Internet, die dann nach Ablauf einer Nachfrist die Regulierung des Falles selbst übernimmt.

    Im Schadensfall ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, den Sie sowohl in deutscher, als auch in der Sprache des Reiselandes dabei haben sollten.

    Die Schadenregulierung bei einem Unfall im Ausland

    Hat sich der Unfall in der EU ereignet, beauftragt man entweder sofort eine örtliche Anwaltskanzlei. "Bei der Suche nach deutschsprachigen Rechtsanwälten sind die Auslandsabteilungen der Rechtsschutzversicherungen behilflich", sagt Lempp. Oder man geht in Deutschland gegen den Schadenregulierungsbeauftragten der zuständigen ausländischen Versicherung vor. "Besteht kein Rechtsschutz, wird man sich in der Regel für die zweite Alternative entscheiden" rät Lempp.

    Wer unverrichteter Dinge in die Heimat zurückfährt, sollte bedenken, dass ein deutscher Rechtsanwalt mit den Informationen zurechtkommen muss, die man ihm liefert und auch kein Akteneinsichtsrecht hat, so Lempp. Deshalb sollte man alles sammeln, was der anwaltlichen Vertretung dienlich sein könnte.

    Frau und Mann unterwegs mit dem Campingauto.

    Tipp

    Haben Sie den richtigen Versicherungsschutz für Ihr Auto? Jetzt persönlichen Tarif berechnen.

    ab 46 EUR
    im Jahr.
    Beitrag berechnen

    Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

    Das könnte Sie auch interessieren

    Zuletzt aktualisiert: Februar 2023

    R+V-Team

    Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.