Urlaub, Tagesausflug oder Geschäftsreise - wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher informieren, was zu tun ist, wenn es zu einem Unfall kommen sollte. Wie Sie bei einem Unfall im Ausland vorgehen...

Unfall im Ausland - So vermeiden Sie Ärger

Verkehrsunfälle bringen zwangsläufig Ärger und Aufwand mit sich, selbst wenn es beim harmlosen Blechschaden bleibt. Bei einem Unfall im Ausland kommen Sprachbarrieren, unbekannte Gepflogenheiten von Polizei und Behörden sowie meist längere Schadensregulierungszeiten hinzu. Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht beim ACE Auto Club Europa, gibt Tipps, worauf es ankommt, wenn es im Ausland gekracht hat.
Ganz entspannt durchs Ausland fahren kann nur, so Lempp, wer eine Vollkasko- und eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung hat: "Die Vollkaskoversicherung braucht man, weil sich auch bei eindeutiger Sach- und Rechtslage die Regulierung über Monate hinziehen kann. Dann sollte man Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten problemlos abdecken können."
Zudem können bei einem Unfall im Ausland erheblich höhere Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten entstehen, die selbst im Erfolgsfall nicht immer erstattet werden. Das macht eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. "Wer sich als Geschädigter ohne Kostenrisiko bewegen kann, dem stehen alle Optionen offen, vom informierten Rechtsanwalt vor Ort über das inländische Regulierungsverfahren nach EU-Recht bis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung", sagt Lempp. Mitgenommen werden sollten auf die Reise zwei ausgedruckte Exemplare des "Europäischen Unfallberichts" (Quelle: ADAC) und die grüne Versicherungskarte. Diese ist zwar in der EU nicht mehr Pflicht, in vielen anderen Ländern aber schon. Zudem erleichtert sie die Regulierung des Schadens.
Haben Sie Fragen? Unsere Ansprechpartner sind gerne für Sie da und prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Versicherungsbedarf.
Die Grüne Versicherungskarte können Sie von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Sie ist zwar für Reisen deutscher Autofahrer in andere EU-Länder nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sollte aber immer mitgeführt werden, weil sie alle wichtigen Angaben zur Versicherung enthält und im Schadenfall doch oft noch von der Polizei verlangt wird. Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist die Grüne Versicherungskarte häufig noch vorgeschrieben. Im Einzelnen sollte immer vor Fahrtantritt geprüft werden, ob der zu besuchende Staat in der Länderleiste aufgeführt ist und ob der Gültigkeitszeitraum des Dokuments noch nicht abgelaufen ist.
Der Schutzbrief gilt sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland und deckt die Kosten ab, die entstehen, falls Ihr Auto gestohlen, oder wegen eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist, wie beispielsweise Hotel- und Rückreisekosten. Die Reparaturkosten selbst werden durch die Leistungen eines Schutzbriefes nicht abgedeckt aber der Versand von Ersatzteilen oder die Abschlepp- bzw. Rückführungskosten für Ihr Fahrzeug. Auch im Falle einer Erkrankung oder Verletzung im Urlaub kommt der Schutzbrief für den Rücktransport auf. Hier erfahren Sie Näheres über den Kfz-Schutzbrief.
Nehmen Sie den Europäischen Unfallbericht (Quelle: ADAC) zumindest in deutscher Sprache und möglichst auch in der Sprache Ihres Urlaubslandes mit. Auch für einen Unfall in Deutschland mit einem Autofahrer aus dem europäischen Ausland kann das Formular gute Dienste leisten.
Absolut unerlässlich für eine Reise ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Arzt- oder Krankenhauskosten können im Ausland horrende Höhen erreichen, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind.
Überprüfen Sie Ihre Fahrzeugausrüstung, ob diese auch die in Ihrem Urlaubsland gestellten besonderen Anforderungen erfüllt. Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten sind ohnehin selbstverständlich. In einigen europäischen Ländern wird auch das Mitführen einer reflektierenden Warnweste oder eines Feuerlöschers verlangt. Umgekehrt kann das Mitführen von Reservekanistern verboten sein.
Nun gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zu keinem Streit provozieren zu lassen. Höchste Priorität hat, den Unfall genau aufzunehmen, Beweise zu sichern (gerne auch durch Fotos) und Daten des Unfallgegners zu sammeln.
Es empfiehlt sich laut Lempp, die Polizei zu rufen, außer der Schaden ist minimal und die Schuldfrage klar. Folgende Daten sollten unbedingt notiert werden:

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Ort und Zeit des Unfalls,
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Name und Anschrift von Unfallgegner und Fahrzeughalter,
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amtliches Kennzeichen und Typ des gegnerischen Autos,
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Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners.

Zudem sollte man den Unfall im Ausland genau dokumentieren. Dies kann durch Fotos, Skizzen oder Zeugenaussagen geschehen. "Alles kann wichtig sein", sagt Lempp. "Der Unfallendstand der Fahrzeuge, die Örtlichkeit des Unfalls, die Schäden an den Fahrzeugen, die genaue Lage weggeschleuderter Fahrzeugteile, Glassplitter und Bremsspuren. Hier sollten Sie mit Fotos nicht sparen. Dass man Zeugenanschriften festhält, versteht sich von selbst." Man selbst soll laut Lempp nichts unterschreiben, was man nicht versteht. Geld bezahlt man nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, also Festnahme oder Beschlagnahme des Autos drohen - und dann nur gegen eine Quittung.
Kam es bei dem Unfall im Ausland zu Verletzungen und will man Schmerzensgeld einfordern, rät Lempp dazu, einen örtlichen Anwalt einzuschalten. "Nur er kann beurteilen, welche Forderungen in dem betreffenden Land realistisch und durchsetzbar sind." Bei leichteren Verletzungen sollte man vor Ort ein ärztliches Attest einholen. Die Kfz-Versicherung sollte zeitnah, spätestens jedoch eine Woche nach dem Unfall im Ausland kontaktiert werden.
Hat sich der Unfall in der EU ereignet, beauftragt man entweder sofort eine örtliche Anwaltskanzlei. "Bei der Suche nach deutschsprachigen Rechtsanwälten sind die Auslandsabteilungen der Rechtsschutzversicherungen behilflich", sagt Lempp. Oder man geht in Deutschland gegen den Schadenregulierungsbeauftragten der zuständigen ausländischen Versicherung vor. "Besteht kein Rechtsschutz, wird man sich in der Regel für die zweite Alternative entscheiden" rät Lempp.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2023
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