Rostende Benzinleitungen, platzende Airbags oder – der VW-Skandal lässt grüßen – falsch gemessene Abgaswerte: Moderne Autos sind hochkomplexe Systeme, und praktisch jede technische Komponente kann heute eine Rückrufaktion des Herstellers auslösen.
Rückruf: was tun?
69 Millionen zugelassene Fahrzeuge zählte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bis Januar 2024 in Deutschland. Über 13.500 waren im vorherigen Jahr von einer Rückrufaktion der Autohersteller betroffen. Dass es irgendwann auch das eigene Auto trifft, ist demnach gar nicht so unwahrscheinlich.
Für die betroffenen Fahrzeughalter ist das nicht nur ärgerlich und lästig. Sie stehen auch vor der Frage, wer für die Kosten aufkommt, wie der Ablauf funktioniert und was sie für Rechte und Pflichten haben.
Der Halter erfährt per Post, ob sein Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen ist – er muss sich also nicht selbst informieren. Entweder der Hersteller seines Wagens oder das Kraftfahrt-Bundesamt setzen ihn über den Rückruf in Kenntnis.
Denn: Stellt ein Autohersteller einen Fehler an einer Fahrzeugreihe fest, der die Sicherheit von Personen gefährden kann, muss er das Kraftfahrt-Bundesamt darüber informieren. Von diesem erhält er dann aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) die Anschriften der betroffenen Autobesitzer. So soll sichergestellt werden, dass der Rückruf möglichst alle Fahrzeughalter erreicht.
Bei einer schweren Gefährdung – etwa wenn plötzlich die Lenkung ausfällt – kann das KBA die Rückrufaktion auch überwachen. Liegen hingegen leichtere Mängel vor, die die Sicherheit nicht beeinträchtigen (zum Beispiel defekte Klimaanlagen oder Fensterheber), erfolgt der Rückruf freiwillig. Die Hersteller sprechen dann meist von einer „Serviceaktion“.
Erhält ein Autobesitzer keine Nachricht über einen Rückruf, oder ist er sich auf Grund von Medienberichten unsicher, so kann er sich auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes über aktuelle Rückrufaktionen informieren.
Grund | Prozentanteil |
Airbags | 10% |
Motor | 8,95% |
Differentialgetriebe | 7% |
Federung | 2,9% |
Radio | 2,7% |
Sicherheitsgurte | 2,6% |
Autogetriebe | 2% |
Batterie | 1,9% |
Eine Rückrufaktion aufgrund eines schweren Produktmangels heißt: Der angeschriebene Fahrzeughalter ist verpflichtet, den Wagen zur Reparatur in eine Vertragswerkstatt des Herstellers zu bringen. Allein schon für seine eigene Sicherheit, aber auch für die seiner Umgebung sollte er dem nachkommen. Tut er dies trotz mehrfacher Aufforderung nicht, kann das Kraftfahrt-Bundesamt sein Auto buchstäblich aus dem Verkehr ziehen.
Für viele überraschend: Bei einer Rückrufaktion muss der Autohersteller die Reparaturkosten nicht übernehmen. Dazu ist er nach Verkauf eines Neuwagens nur innerhalb der mindestens zweijährigen Gewährleistungszeit verpflichtet (Sachmängelhaftung).
Tatsächlich ist die Reparatur nach einem Rückruf für den Autobesitzer aber fast immer kostenlos. Der Imageschaden durch eine Rückrufaktion ist für die Hersteller schon groß genug. Auseinandersetzungen mit den Kunden über Reparaturkosten gehen sie deshalb in der Regel durch Kulanz aus dem Weg.
Auf den Kosten für An- und Abfahrt zur Werkstatt bleibt der Fahrzeugbesitzer allerdings meist sitzen. Auch müssen Hersteller und Werkstatt genauso wenig für Kosten durch längere Arbeitswege oder ausgefallene Termine aufkommen wie für einen Ersatzwagen.
Schadenersatz kann der Autobesitzer aus zwei Gründen verlangen:
- Der Mangel am Auto führt zu einem Unfall.
- Die Produktmängel wurden vom Hersteller vorsätzlich herbeigeführt oder vertuscht. Das kann dazu führen, dass das Auto weniger wert ist, als der Käufer bei der Anschaffung annehmen musste. Das nachzuweisen ist für Privatpersonen aber meist sehr schwierig.
Wenn der Fehler des Autos Gesundheits- oder Sachschäden verursacht, greift das Produkthaftungsrecht. Das gilt aber nur für Schäden an anderen Sachen als dem fehlerhaften Auto selbst – etwa einem anderen bei einem Unfall beschädigten Auto oder einem Verkehrsschild. Schäden am eigenen Auto kann der Besitzer nicht geltend machen.
Zuletzt aktualisiert: April 2024
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