Ein Wechselkennzeichen ist ein Fahrzeugkennzeichen, das für verschiedene zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgestellt wird. Dabei ist immer nur das Fahrzeug zugelassen, bei dem das Kennzeichen aktuell verwendet wird.
Ein Wechselkennzeichen ist ein Fahrzeugkennzeichen, das für verschiedene zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgestellt wird. Dabei ist immer nur das Fahrzeug zugelassen, bei dem das Kennzeichen aktuell verwendet wird.
Fahrzeugwechsel bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer im Laufe des Versicherungsjahres Ihr aktuell versichertes Fahrzeug durch ein anderes ersetzen.
Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie zur Überführung eines nicht angemeldeten Fahrzeugs oder zu Probefahrten innerhalb Deutschlands.
Sie können ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, wenn Sie bei der R+V eine Versicherung abschließen.
Die Wiederzulassung muss bei Ihrem bisherigen Versicherer erfolgen. Ist Ihr Fahrzeug bei der R+V versichert, können Sie es nach einer Stilllegung wieder zulassen.
Beim Abschluss einer Versicherung für Ihr neues Fahrzeug, erhalten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Mit dieser sind Sie für die Fahrt zur Zulassungsstelle vorübergehende haftpflichtversichert. Wenn Sie eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung beantragt haben, gilt dieser zusätzliche Versicherungsschutz auch für die Fahrt zur Zulassungsstelle und für Fahrten zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen sowie Sicherheitsprüfungen.