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Ein Paar sitzt am Küchentisch und schaut sich Unterlagen an.
Rund um die Familie

Partnerschaftsvertrag: Absicherung für unverheiratete Paare

Inhalt:

Sie planen gemeinsam Ihre Zukunft, ziehen zusammen oder denken über einen Hauskauf nach. Da das Gesetz unverheiratete Paare im Vergleich zur Ehe kaum schützt, ist eine private Absicherung besonders wichtig. Doch was passiert, wenn sich Lebensumstände ändern? Mit einem Partnerschaftsvertrag treffen Sie früh verbindliche Vereinbarungen – zum Beispiel zu Vermögen, Immobilien oder für den Fall einer Trennung.

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema Partnerschaftsvertrag

  • Ohne Trauschein gibt es kaum gesetzliche Absicherung

    Für unverheiratete Paare gelten viele Regelungen nicht automatisch: Das betrifft z. B. die Themen Erben, Vermögen und gemeinsames Eigentum. Auch die gegenseitige Vertretung in gesundheitlichen Notfällen, etwa bei schwerer Krankheit, ist ohne entsprechende Vollmacht nicht selbstverständlich. Ein Partnerschaftsvertrag sowie eine Vorsorgevollmacht können helfen, diese Bereiche individuell zu regeln. 

  • Klare Vereinbarungen schützen vor Streit im Ernstfall

    Ob Hauskauf, gemeinsame Finanzen oder Trennung: Mit einem Partnerschaftsvertrag legen Sie früh fest, was gelten soll, und vermeiden Konflikte. 

  • Besonders wichtig bei Kindern, Immobilien oder Vermögen

    Sobald Sie gemeinsam Geld investieren oder Verantwortung tragen, etwa für eine Immobilie oder Kinder, sorgt ein Partnerschaftsvertrag für klare Eigentumsverhältnisse und Absicherung. 

Was ist ein Partnerschaftsvertrag?

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen 2 Personen. Mit dieser regeln Sie Ihr gemeinsames Leben rechtlich klar. In diesem Vertrag halten Sie fest, welche Regeln für Sie gelten – auch für den Fall einer Trennung.

Gerade ohne Trauschein gibt es für unverheiratete Paare keine festen gesetzlichen Regelungen wie bei einer Ehe. Auch ein gesetzliches Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB), etwa bei medizinischen Entscheidungen, besteht für Sie als unverheiratetes Paar nicht. Hierfür sind separate Regelungen wie eine Vorsorgevollmacht erforderlich. Ein Partnerschaftsvertrag ermöglicht es Ihnen, Ihre Lebensgemeinschaft nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie schaffen Klarheit zu wichtigen Fragen und beugen möglichen späteren Unstimmigkeiten vor.

Diese Bereiche regeln Sie typischerweise in Ihrem Partnerschaftsvertrag:
  • Umgang mit gemeinsamen Finanzen und gemeinsamem Eigentum 

  • Regelungen für besondere Lebenssituationen, etwa bei Trennung oder größeren finanziellen Entscheidungen 

  • Ergänzende Vorsorgeregelungen, z. B. durch eine Vorsorgevollmacht für den Ernstfall

Warum ist ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll?

Ein Partnerschaftsvertrag ist für Sie als unverheiratetes Paar sinnvoll, weil er rechtliche und finanzielle Fragen verbindlich klärt. Ergänzende Vorsorgevollmachten sorgen für zusätzliche Sicherheit im Ernstfall. Sie legen frühzeitig fest, was im Alltag, im Fall einer Trennung oder bei unerwarteten Ereignissen gelten soll und können so das Risiko späterer Konflikte reduzieren.

Ohne klare Vereinbarungen fehlen oft verbindliche Regelungen zu Vermögen, Eigentum oder gemeinsamen Verpflichtungen. Das kann schnell zu Konflikten führen, etwa bei größeren Anschaffungen oder wenn sich Lebensumstände ändern.

Ein Partnerschaftsvertrag ist vor allem für diese Bereiche sinnvoll:
  • Trennungsfall klar regeln

    Sie legen fest, wie das gemeinsame Vermögen im Falle einer Trennung aufgeteilt wird und wer welche Verpflichtungen übernimmt. So schaffen Sie Klarheit und reduzieren das Streitpotenzial, falls Sie sich trennen.

  • Immobilie und Hauskauf absichern

    Sie halten fest, wie Eigentumsverhältnisse geregelt sind und wer welchen Anteil an Kredit oder Finanzierung trägt. Das ist besonders wichtig, wenn Sie und Ihr Partner unterschiedlich hohe Beträge investieren.

  • Finanzielle Absicherung schaffen

    Sie treffen Vereinbarungen, die einen Partner schützen, zum Beispiel bei Auszug, bei gemeinsamen Verträgen oder bei ungleichen Einkommen.

  • Fehlendes Erbrecht ausgleichen

    Ohne Trauschein haben Sie kein gesetzliches Erbrecht. Mit ergänzenden Regelungen, etwa in Kombination mit einem Testament, sichern Sie Ihren Partner für den Todesfall ab.

  • Kosten und Risiken reduzieren

    Klare Absprachen im Vorfeld helfen Ihnen, das Risiko teurer Streitigkeiten oder rechtlicher Unsicherheiten zu reduzieren.

  • Sorgerecht regeln

    Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, ist das Sorgerecht für unverheiratete Paare nicht automatisch gleichberechtigt geregelt. Im Partnerschaftsvertrag halten Sie fest, wie Sie Entscheidungen zum Wohl des Kindes treffen.

  • Entscheidungsbefugnisse im Krankheitsfall regeln

    Ohne Trauschein haben Sie kein automatisches Recht, für Ihren Partner medizinische oder persönliche Entscheidungen zu treffen. Mit einer ergänzenden Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall handlungsfähig sind.

Für wen eignet sich ein Partnerschaftsvertrag?

Ein Partnerschaftsvertrag eignet sich besonders für Paare, die gemeinsame Entscheidungen mit finanziellen oder rechtlichen Folgen treffen. Diese Beispiele zeigen, warum ein Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare besonders wichtig ist:

  • Paare ohne Trauschein

    Sie leben in einer festen Lebensgemeinschaft und möchten klare Vereinbarungen treffen, da gesetzliche Absicherung fehlt.

  • Gemeinsamer Hauskauf oder Immobilie

    Sie kaufen gemeinsam eine Immobilie und möchten die Eigentumsverhältnisse rechtssicher im Grundbuch festhalten sowie die Finanzierung regeln.

  • Unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen

    Bringt ein Partner mehr Vermögen ein als der andere oder übernimmt größere finanzielle Anteile, sorgt der Vertrag für Transparenz.

  • Paare mit Kindern

    Wenn Sie früh festlegen möchten, wie Verantwortung, Absicherung und finanzielle Themen rund um Kinder geregelt sind, ist ein solcher Vertrag für Sie geeignet.

  • Selbstständige oder Vermögende

    Wenn Sie ein Unternehmen führen oder bereits Vermögen besitzen, hilft der Vertrag, Risiken klar zu begrenzen.

Was sollten Sie in einem Partnerschaftsvertrag regeln?

Ein Partnerschaftsvertrag sollte alle wichtigen Punkte Ihres gemeinsamen Lebens abdecken. Indem Sie klare Vereinbarungen formulieren, können Sie Missverständnissen im Alltag und im Falle einer Trennung entgegenwirken. Typische Inhalte, die Sie in einem Partnerschaftsvertrag festhalten können, sind:

  • Vermögen und Eigentumsverhältnisse

    Legen Sie fest, was wem gehört und wie gemeinsames Vermögen aufgeteilt wird, etwa bei Konten oder Anschaffungen.

  • Immobilie und Hauskauf

    Legen Sie fest, wer welchen Anteil an der Immobilie besitzt, wie der Eintrag im Grundbuch erfolgt und wie Sie laufende Kosten verteilen.

  • Finanzen im Alltag

    Definieren Sie, wie Sie Ausgaben aufteilen und wer welche Beiträge übernimmt, etwa bei Miete oder gemeinsamen Verträgen.

  • Trennungsfall

    Bestimmen Sie, wie Sie Ihr Vermögen aufteilen und wie Sie mit gemeinsamen Verpflichtungen umgehen.

  • Todesfall

    Treffen Sie Vereinbarungen, z. B. in Verbindung mit einem Testament oder Erbvertrag, damit Ihr Partner abgesichert ist.

  • Vereinbarungen zu Kindern

    Halten Sie fest, wie Betreuung und finanzielle Verpflichtungen gegenüber gemeinsamen Kindern geregelt sind, zum Beispiel Unterhalt oder laufende Kosten.

  • Vorsorge für den Ernstfall

    Regeln Sie, wer im Krankheitsfall Entscheidungen treffen darf, etwa durch eine zusätzliche Vorsorgevollmacht, damit Ihr Partner im Notfall handlungsfähig ist.

Schritt für Schritt: So erstellen Sie einen Partnerschaftsvertrag

Einen Partnerschaftsvertrag können Sie gemeinsam mit Ihrem Partner erstellen. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Wichtig ist, dass Sie offen über Erwartungen, Wünsche und mögliche Risiken sprechen. So entwickeln Sie Vereinbarungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen und Ihnen langfristig Sicherheit geben.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
  1. Klären Sie Ziele und Erwartungen

    Sprechen Sie offen darüber, was Ihnen wichtig ist. Geht es um Vermögen, eine Immobilie oder die Absicherung im Fall einer Trennung? Je klarer Ihre Erwartungen sind, desto besser wird der Vertrag. 

  2. Machen Sie eine Bestandsaufnahme

    Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr aktuelles Vermögen, laufende Kosten und bestehende Verpflichtungen. So entstehen realistische und nachvollziehbare Vereinbarungen. 

  3. Treffen Sie konkrete Regelungen

    Halten Sie fest, wie Sie zentrale Themen regeln möchten, zum Beispiel Eigentumsverhältnisse, finanzielle Beiträge, den Umgang mit gemeinsamen Anschaffungen oder Vereinbarungen zu gemeinsamen Kindern. 

  4. Verfassen Sie den Vertrag schriftlich

    Formulieren Sie Ihren Partnerschaftsvertrag klar und verständlich. Achten Sie darauf, dass alle Vereinbarungen eindeutig sind und keine Interpretationsspielräume lassen. 

  5. Lassen Sie sich rechtlich beraten

    Lassen Sie Ihren Vertrag rechtlich prüfen – zum Beispiel durch einen Notar oder eine Rechtsanwältin.

  6. Unterschreiben Sie den Vertrag

    Unterzeichnen Sie den Vertrag gemeinsam und bewahren Sie ihn gut zugänglich auf. So haben Sie stets alle Vereinbarungen griffbereit. 

Häufige Fehler: Darauf sollten Sie bei einem Partnerschaftsvertrag achten

Ein Partnerschaftsvertrag schafft Klarheit über gemeinsame Regelungen. In der Praxis entstehen allerdings häufig Unsicherheiten, wenn Vereinbarungen unklar formuliert sind. Gerade am Anfang einer Partnerschaft wirken viele Fragen noch weit weg.

Vermeiden Sie diese Fehler
  • Wichtige Themen nicht geregelt

    Ohne klare Regelungen zu Vermögen, Schulden oder einer Immobilie entstehen schnell Konflikte, etwa beim Hauskauf oder bei einer Trennung. 

  • Unklare Formulierungen

    Wenn Vereinbarungen zu allgemein gehalten sind, erschweren sie die Durchsetzung im Ernstfall. Klare und verständliche Regeln sind entscheidend.

  • Rechtliche Grenzen übersehen

    Nicht alle Vereinbarungen sind zulässig. Inhalte, die einen Partner stark benachteiligen, können unwirksam sein. 

  • Notar nicht berücksichtigt

    Ein Partnerschaftsvertrag ohne Notar ist oft möglich. Bei Immobilien oder Grundbucheinträgen schreibt das Gesetz jedoch eine notarielle Beurkundung vor (§ 311b BGB).

  • Keine Regelungen für den Todesfall

    Ohne ein Testament ist Ihr Partner im Todesfall nicht abgesichert.

  • Vertrag nicht angepasst

    Ihre Lebenssituation verändert sich. Prüfen Sie Ihren Vertrag regelmäßig und passen Sie ihn bei Bedarf an.

Ihre persönliche Vorsorge im Überblick mit dem R+V-Vorsorge-Check

Ein Partnerschaftsvertrag ist ein wichtiger Schritt, um Ihre gemeinsame Zukunft zu regeln. Gleichzeitig gibt es weitere Themen, die für Ihre Absicherung eine Rolle spielen, etwa bei Einkommen, Gesundheit oder im Todesfall. Viele Paare beschäftigen sich erst mit diesen Fragen, wenn sich ihre Lebenssituation verändert. Dabei lohnt es sich, früh einen Überblick zu bekommen und mögliche Lücken zu erkennen.

Hier unterstützen wir Sie: Mit unserem Vorsorge-Check erhalten Sie eine einfache Einschätzung, wie gut Sie aktuell abgesichert sind und wo Sie noch nachjustieren können. So schaffen Sie Klarheit und treffen passende Entscheidungen für Ihre persönliche Situation.

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Fazit: Lohnt sich ein Partnerschaftsvertrag?

Ein Partnerschaftsvertrag ist für unverheiratete Paare sinnvoll, die ihre gemeinsame Zukunft bewusst regeln möchten. Für sie schafft er Klarheit, wo gesetzliche Regelungen fehlen.

Gleichzeitig zeigt sich oft, dass ein Vertrag allein nicht alle Risiken abdeckt. Wenn Sie zum Beispiel gemeinsam eine Immobilie finanzieren oder auf ein Einkommen angewiesen sind, stellt sich schnell die Frage nach zusätzlicher Absicherung. Was passiert, wenn ein Partner plötzlich ausfällt oder im Todesfall finanzielle Verpflichtungen bestehen bleiben? In solchen Situationen ist es gut, wenn Sie und Ihr Partner abgesichert sind.

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Partnerschaftsvertrag

Ein Partnerschaftsvertrag muss nicht in jedem Fall notariell beurkundet werden. Viele Vereinbarungen können Sie auch ohne Notar schriftlich festhalten. Ein Partnerschaftsvertrag ohne Notar ist also grundsätzlich möglich.

Eine notarielle Beurkundung ist jedoch erforderlich, wenn gesetzlich formbedürftige Regelungen getroffen werden. Das gilt etwa beim Hauskauf, bei Eigentumsübertragungen oder Grundbucheinträgen (§ 311b BGB). In diesen Fällen ist der Vertrag nur mit notarieller Beurkundung wirksam.

Das hängt davon ab, wie umfangreich Ihre Vereinbarungen sind und ob ein Notar eingebunden ist. Eine pauschale Summe gibt es nicht. Ohne notarielle Beurkundung entstehen oft nur geringe Kosten, etwa für eine rechtliche Beratung oder die Prüfung durch einen Anwalt. Sobald ein Notar beteiligt ist, richten sich die Gebühren nach dem Wert des Vermögens, das im Vertrag geregelt wird. Grundlage ist das gesetzlich festgelegte Gerichts- und Notarkostengesetz.

Hier ein paar Beispiele:

  • Bei kleineren Vermögenswerten: ca. 165 EUR bis 330 EUR 
  • Bei Immobilien: rund 5 EUR je 1.000 EUR Vermögenswert 
  • Bei größeren Vorhaben wie einem Hauskauf: etwa 1.000 EUR bis 3.000 EUR inklusive Beratung 

Gestalten Sie Ihre Absicherung aktiv selbst. Ohne Trauschein fehlen Ihnen viele gesetzliche Ansprüche. Achten Sie darauf, dass Sie zentrale Themen früh klären. Ein Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare bildet dabei die Grundlage.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf typische Risiken im Alltag. Wenn Sie zum Beispiel gemeinsam einen Kredit tragen, kann eine Risikolebensversicherung Ihren Partner finanziell entlasten. Sichern Sie Ihr Einkommen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, damit Sie auch bei längeren Ausfällen aus gesundheitlichen Gründen handlungsfähig bleiben.

Nein. Für Ehepaare ist der Ehevertrag (§ 1408 BGB) das richtige Instrument. Ein Partnerschaftsvertrag ist speziell für Paare ohne Trauschein gedacht, da für Sie die gesetzlichen Schutzrechte der Ehe nicht gelten.

Der Unterschied ist die gesetzliche Grundlage.

Die Ehe bietet bereits ein fertiges Rechtspaket (z. B. Witwenrente). Im Partnerschaftsvertrag erschaffen Sie Ihre eigenen Regeln für ein Leben ohne Trauschein. Zudem ist beim Ehevertrag der Gang zum Notar gemäß § 1410 BGB immer Pflicht.

Seit 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten und haben damit dieselben Rechte wie heterosexuelle Ehepaare. Die eingetragene Lebenspartnerschaft, die bis dahin als vertragliche Alternative bestand, kann seitdem nicht mehr neu begründet werden. Paare können bestehende Lebenspartnerschaften in eine Ehe umwandeln.

Nur bedingt. Sie können Ihre gemeinsamen Vorstellungen festhalten, etwa zur Betreuung oder Organisation im Alltag. Das rechtliche Sorgerecht lässt sich jedoch nicht frei per Vertrag regeln oder übertragen. Für verbindliche Regelungen sind zusätzliche Erklärungen beim Jugendamt oder Notar erforderlich. Ergänzend kann eine Vorsorgevollmacht sinnvoll sein, um im Ernstfall bestimmte Entscheidungsbefugnisse zu klären.

Die Ehegesetze überlagern dann viele Punkte Ihres Vertrags. Wenn Sie Ihre individuellen Regeln behalten möchten, sollten Sie den Partnerschaftsvertrag mit der Hochzeit in einen Ehevertrag umwandeln und notariell beurkunden lassen.

Grundsätzlich nur mit einer Vorsorgevollmacht. Das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt nur für Ehegatten. Ohne entsprechende Vollmacht dürfen unverheiratete Partner in der Regel keine medizinischen Entscheidungen treffen und erhalten auch nicht automatisch Auskunft. Es ist daher sinnvoll, über eine Vorsorgevollmacht ergänzend zum Partnerschaftsvertrag nachzudenken. 

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Zuletzt aktualisiert: April 2026

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