Die Geburt eines Kindes stellt die Welt komplett auf den Kopf – und bringt neben all dem großen Glück auch viele neue Fragen zur finanziellen Sicherheit mit sich. Um Sie bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts in der ersten Zeit mit dem Baby zu unterstützen, gibt es die staatliche Leistung des Elterngelds. Wir erklären Ihnen die Einkommensgrenzen beim Elterngeld. Zudem erfahren Sie, welche Modelle am besten zu Ihrer Lebensplanung passen. So sichern Sie die finanzielle Zukunft Ihrer Familie von Anfang an ab.
Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe & Voraussetzungen
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Das passende Modell
Das Elterngeld entlastet Sie nach der Geburt eines Kindes finanziell. Je nach Aufteilung von Betreuung und Job wählen Sie zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder dem Partnerschaftsbonus.
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Höhe der monatlichen Auszahlung und Anspruch
Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt ab. Die monatliche Höhe liegt beim Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 EUR. Ein Anspruch besteht für jeden Elternteil, der sein Kind selbst betreut und die Einkommensgrenze für das Elterngeld nicht überschreitet – unabhängig davon, ob Sie vor der Geburt erwerbstätig waren, sich in der Ausbildung befinden oder arbeitssuchend sind.
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Fristen zur Beantragung und zuständige Elterngeldstellen
Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie den Elterngeldantrag bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle oder über das offizielle Portal „Elterngeld Digital“ des Bundesfamilienministeriums einreichen. Achten Sie dabei auf die Fristen: Die Elterngeldstelle zahlt die Leistung maximal 3 Monate rückwirkend aus.
Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung. Es unterstützt Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen und dafür ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken. Das Elterngeld ist als Lohnersatzleistung konzipiert – es gleicht einen Teil des wegfallenden Einkommens aus, wenn Mütter oder Väter in den ersten Lebensmonaten den Fokus auf die Erziehung des Familienzuwachses legen.
Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen. Dies gilt für Angestellte, Selbstständige und Erwerbslose gleichermaßen. Eine Erwerbstätigkeit vor der Geburt bestimmt die Höhe des späteren Elterngeldes maßgeblich.
Um diese staatliche Familienleistung grundsätzlich zu erhalten, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
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Betreuung und Haushalt
Sie betreuen Ihr Kind selbst und leben mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland.
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Arbeitszeit
Während des Bezugs arbeiten Sie maximal 32 Wochenstunden oder Sie pausieren komplett.
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Einkommensgrenze
Beim Elterngeld liegt die Grenze für das zu versteuernde Einkommen bei 175.000 EUR (Stand: 2026). Maßgeblich ist das Kalenderjahr vor der Geburt. Dieser Betrag gilt für beide Elternteile gemeinsam oder für Alleinerziehende allein. Übersteigt Ihr Einkommen diese Grenze, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig. Da das zu versteuernde Einkommen durch Abzüge oft deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen ausfällt, bleibt der Anspruch für die meisten Haushalte bestehen.
Abhängig von der familiären Konstellation ergeben sich verschiedene Möglichkeiten für den Elterngeldantrag.
Antragsberechtigt sind folgende Personenkreise:
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Leibliche Eltern, Adoptiveltern und Stiefeltern
Sie können die Leistung beantragen, wenn sie das Kind im eigenen Haushalt betreuen.
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Alleinerziehende
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, steht Ihnen das Elterngeld als Ausgleich für den wegfallenden Verdienst zu. Damit unterstützt Sie der Staat dabei, die Betreuung Ihres Kindes und Ihre finanzielle Absicherung miteinander zu vereinbaren.
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Verwandte bis zum 3. Grad
In Ausnahmefällen, z. B. bei einer schweren Erkrankung oder dem Tod der Eltern, können auch Großeltern, Geschwister, Onkel oder Tanten den Elterngeldantrag stellen, wenn diese das Kind betreuen.
Jede Familie organisiert ihren Alltag nach der Geburt eines Kindes anders – daher ist das Basiselterngeld nur Teil eines flexiblen Baukastensystems. Um zu verstehen, was Elterngeld in Ihrem speziellen Fall leisten kann, lohnt sich ein Blick auf die 3 Varianten:
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Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ist die „klassische Variante“ für Eltern, die in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt beruflich pausieren oder weniger arbeiten möchten.
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ElterngeldPlus
Bei dieser Variante wird ein Elterngeld-Monat in 2 ElterngeldPlus-Monate umgewandelt. Das ist besonders attraktiv, wenn Sie schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten. Die monatlichen Beträge sind zwar niedriger als beim Basiselterngeld. Dafür erhalten Sie die Leistung doppelt so lange. So lässt sich der Wiedereinstieg in den Job flexibel mit der Familienleistung kombinieren.
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Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist ein zusätzliches Zeitbudget für Eltern, die sich Erwerbsarbeit und Kindererziehung partnerschaftlich teilen. Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, erhalten sie als Bonus zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus.
Diese 3 Bausteine lassen sich flexibel miteinander kombinieren. So können Sie den Bezug exakt an Ihre berufliche Rückkehr und die gewünschte Zeit mit Ihrem Kind anpassen. Da jede Variante Auswirkungen darauf hat, wie lange und in welcher Höhe Sie Elterngeld bekommen, lohnt es sich, verschiedene Konstellationen bereits vor dem eigentlichen Elterngeldantrag durchzurechnen.
Beispiel für einen Wechsel beim Elterngeld
Eine Mutter plant ursprünglich 12 Monate Basiselterngeld, um voll für ihr Kind da zu sein. Nach 6 Monaten bietet ihr Arbeitgeber ihr jedoch eine spannende Stelle in Teilzeit an.
Sie entscheidet sich um: Die verbleibenden 6 Monate Basiselterngeld wandelt sie in 12 Monate ElterngeldPlus um. So kann sie ein weiteres Jahr lang Teilzeit arbeiten und erhält zusätzlich zum Gehalt die staatliche Unterstützung.
Die Höhe und Berechnung des Elterngelds hängen davon ab, wie Sie vor der Geburt gearbeitet haben und ob Sie während des Bezugs erwerbstätig sind.
Das sind die Regelungen für verschiedene Lebenssituationen:
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Angestellte in Vollzeit oder Teilzeit
Für sie ist die Berechnung am einfachsten. Als Basis dient Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bei Müttern vor Beginn der Mutterschutzfrist). Die Elterngeldstelle berücksichtigt Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld nicht bei der Berechnung Ihres Anspruchs.
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Selbstständige und Freiberufler
Hier gilt das Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum. Als Einkommen zählt der steuerliche Gewinn. Wichtig: Bei schwankendem Einkommen zahlt die Stelle das Elterngeld zunächst vorläufig aus. Nach Ihrem Steuerbescheid erfolgt dann die endgültige Abrechnung.
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Arbeitslose und Geringverdiener
Auch ohne vorheriges Einkommen haben Sie Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag beim Basiselterngeld bzw. die Hälfte beim ElterngeldPlus.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I (ALG I)? Die Elterngeldstelle rechnet dieses meistens auf das Elterngeld an. Der Mindestbetrag bleibt jedoch für viele anrechnungsfrei.
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Studierende und Auszubildende
Ein Anspruch auf Elterngeld besteht auch ohne vorherige Erwerbstätigkeit, z. B. wenn Sie noch studieren oder schwanger in der Ausbildung sind. Ihnen steht in jedem Fall der gesetzliche Mindestbetrag zu.
Haben Sie einen Nebenjob neben dem Studium oder der Ausbildung? Dieses Einkommen wird bei der Berechnung berücksichtigt und erhöht oft Ihren Anspruch über den Mindestsatz hinaus.
Die Fragen rund um Job und Einkommen enden nicht mit der Geburt eines Kindes. Viele Eltern möchten nicht vollständig pausieren, sondern ihre Erwerbstätigkeit in reduziertem Umfang fortsetzen.
Beim Zuverdienst gibt es klare Regeln:
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Stundengrenze
Während des Bezugs von Elterngeld dürfen Sie im Durchschnitt maximal 32 Wochenstunden arbeiten. Maßgeblich ist hierbei nicht der Kalendermonat, sondern der Lebensmonat Ihres Kindes: Ein Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt und endet am Vortag des Folgemonats. Überschreiten Sie diese Grenze innerhalb eines Lebensmonats, entfällt der Anspruch für diesen Zeitraum komplett.
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Anrechnung
Das Elterngeld ist als Ausgleich für Ihr wegfallendes Einkommen gedacht. Wenn Sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten, fällt Ihr Einkommensverlust geringer aus – und damit sinkt auch Ihr Anspruch auf Elterngeld. Ihr Verdienst wird also mit der staatlichen Leistung verrechnet. In diesen Fällen ist das ElterngeldPlus oft die bessere Wahl: Es wurde speziell für Eltern entwickelt, die frühzeitig in Teilzeit zurückkehren möchten. Hier wird der Zuverdienst erst ab einer höheren Grenze angerechnet, sodass Ihnen am Ende des Monats oft mehr Geld zur Verfügung steht als beim Basiselterngeld.
Beispiel für den Vorteil von ElterngeldPlus bei Teilzeit
Ein Vater möchte während des Elterngeldbezugs für 20 Stunden in seinen Job zurückkehren. Würde er in dieser Zeit Basiselterngeld beziehen, würde sein Gehalt fast vollständig auf die Leistung angerechnet.
Er wählt stattdessen ElterngeldPlus: Hier ist der anrechnungsfreie Puffer deutlich größer, sodass er trotz seines Teilzeit-Verdienstes einen wesentlich höheren Anteil der staatlichen Förderung behält.
Die finanzielle Unterstützung orientiert sich an Ihrer individuellen Lebensplanung und dem bisherigen Verdienst der Eltern. Um die Zeit mit Ihrem Kind optimal zu gestalten, können Sie den Bezug des Elterngelds flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen.
Viele Eltern fragen sich schon vor der Geburt, wie viel Elterngeld sie bekommen werden und wie lange die staatliche Hilfe gezahlt wird. Die Antwort hängt davon ab, für welche Variante Sie sich entscheiden: Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus.
Keine Sorge: Sie müssen sich nicht endgültig festlegen. Die verschiedenen Modelle lassen sich flexibel miteinander kombinieren und Ihre Planung kann auch während des Bezugs noch für zukünftige Monate angepasst werden.
Den Zeitraum der staatlichen Unterstützung können Sie flexibel gestalten. Die Dauer hängt davon ab, wie Sie und Ihr Partner die Betreuung aufteilen. Das Bundesfamilienministerium gibt je nach Modell unterschiedliche zeitliche Rahmenbedingungen beim Elterngeld vor:
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Basiselterngeld
Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens 2 und maximal 12 Monate beziehen. Wenn sich beide Partner an der Betreuung beteiligen und dadurch weniger Einkommen haben, erhöht sich der Anspruch um 2 Partnermonate auf insgesamt 14 Monate. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein für sich beanspruchen.
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ElterngeldPlus
Diese Variante wird doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld. Ein Monat Basiselterngeld entspricht 2 Monaten ElterngeldPlus. Ohne Berücksichtigung von Bonusmonaten ist somit ein Bezug von bis zu 24 Monaten (bzw. 28 Monaten bei Paarnutzung) möglich.
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Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (zwischen 24 und 32 Wochenstunden), können sie jeweils 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten. Dadurch lässt sich der gesamte Bezugszeitraum auf bis zu 32 Lebensmonate ausdehnen.
Beide Elternteile dürfen innerhalb der ersten 12 Lebensmonate für maximal 1 Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Ausnahmen gibt es lediglich für Mehrlingsgeburten oder Frühchen. Ab dem 15. Lebensmonat beziehen Sie Elterngeld nur noch ohne Unterbrechung. Das ist dann nur als ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus möglich.
Beispiel zur Zeitplanung: Ihr Kind ist am 15. Februar geboren. Daher läuft der 1. Lebensmonat bis zum 14. März und der 2. Monat beginnt am 15. März. Die Behörde berechnet das Elterngeld auf den Tag genau ab der Geburt. Orientieren Sie Ihre Elternzeit an diesen Lebensmonaten. So vermeiden Sie finanzielle Lücken.
Die Höhe des Elterngelds orientiert sich an Ihrem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt. Dabei gilt: Je weniger Sie vorher verdient haben, desto höher ist Ihr Prozentsatz beim Elterngeld.
Die Grundlage für die Berechnung bildet Ihr früherer Verdienst. In der Regel erhalten Sie beim Basiselterngeld zwischen 65 % und 100 % Ihres vorherigen Nettoeinkommens:
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Standardrate
Bei einem Nettoverdienst zwischen 1.000 und 1.200 EUR liegt die Rate bei 65 %.
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Geringverdiener-Komponente
Liegt Ihr monatliches Einkommen unter 1.000 EUR, steigt die Rate schrittweise auf bis zu 100 % an.
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Deckelung
Unabhängig vom Verdienst ist das Basiselterngeld auf einen Höchstbetrag von 1.800 EUR pro Monat gedeckelt. Wenn Sie vor der Geburt kein eigenes Einkommen hatten (z. B. als Studierende, Hausmann oder Hausfrau), erhalten Sie den Mindestbetrag von 300 EUR.
Nicht für jedes Elternmodell passt das klassische Basiselterngeld. Je nachdem, wie Sie Ihre Zeit aufteilen oder ob Sie bereits Kinder haben, verändert sich die Höhe der monatlichen Zahlung:
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ElterngeldPlus
Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, erhalten Sie monatlich maximal die Hälfte des Basiselterngelds. Da die Leistung jedoch doppelt so lange gezahlt wird, steht Ihnen am Ende derselbe Betrag zur Verfügung – ideal, wenn Sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten.
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Partnerschaftsbonus
Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit (24 bis 32 Wochenstunden), erhalten sie zusätzliche Monate in Form von ElterngeldPlus. Die Höhe entspricht dabei der regulären ElterngeldPlus-Berechnung für diesen Zeitraum.
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Zuschläge für Familien
Bei Mehrlingen erhalten Sie pro zusätzlichem Kind einen pauschalen Zuschlag von 300 EUR. Wenn bereits ein Anspruch auf den Geschwisterbonus besteht (z. B. ein weiteres Kind unter 3 Jahren im Haushalt), erhöht sich der Betrag um 10 %, mindestens jedoch um 75 EUR.
Beispiel für die Berechnung des Geschwisterbonus: Familie Müller hat bereits eine 2-jährige Tochter. Mit der Geburt des 2. Kindes erhält die Mutter Elterngeld. Da das 1. Kind noch unter 3 Jahre alt ist, steht der Familie der Geschwisterbonus zu. Bei einem Elterngeld von 1.200 EUR erhöht sich die monatliche Auszahlung durch den 10 %-Zuschlag um 120 EUR auf insgesamt 1.320 EUR.
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums können Sie den exakten Betrag berechnen. So können Sie verschiedene Szenarien vorab durchspielen.
Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, können Sie den offiziellen Antrag stellen. Das Elterngeld wird rückwirkend gezahlt, allerdings maximal für die letzten 3 Monate vor der Antragstellung. Wenn Ihr Kind z. B. im Januar geboren wurde, sollte der Antrag spätestens im April vorliegen, damit Sie ab Januar Geld erhalten. Schieben Sie daher die Vorbereitungen nicht zu lange auf.
Je nach Bundesland haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
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Digitaler Antrag
In vielen Regionen können Sie „Elterngeld Digital“ nutzen. Das Online-Portal des Bundesfamilienministeriums führt Sie schrittweise durch die Fragen.
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Klassischer Postweg
Alternativ können Sie die Formulare bei Ihrer örtlichen Elterngeldstelle herunterladen oder dort anfordern. Füllen Sie die Unterlagen aus und senden Sie per Post zurück.
Damit die Elterngeldstelle Ihren Anspruch ohne Verzögerung prüfen kann, muss der Antrag vollständig sein. Den Kern jedes Antrags bilden dabei die Nachweise über Ihr Kind und Ihr bisheriges Einkommen:
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Geburtsurkunde
Sie benötigen die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Ihr Standesamt stellt Ihnen hierfür eine Ausfertigung mit dem Aufdruck „für Elterngeld“ aus.
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Einkommensnachweis für Angestellte
Als Mutter reichen Sie die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz ein. Bei Vätern sind es die 12 Monate direkt vor dem Geburtsmonat.
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Einkommensnachweis für Selbstständige
Hier dient in der Regel der letzte Steuerbescheid (aus dem Kalenderjahr vor der Geburt) als Berechnungsgrundlage.
Neben dem reinen Gehalt fließen oft noch weitere Leistungen in die Berechnung ein oder müssen mit dem Elterngeld verrechnet werden.
Je nach Ihrer Lebenssituation benötigen Sie noch zusätzliche Bescheinigungen:
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Mutterschutz-Leistungen
Hierzu zählen Nachweise Ihrer Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bestätigungen des Arbeitgebers über etwaige Zuschüsse. Beamtinnen oder Soldatinnen reichen Belege über ihre Dienstbezüge ein.
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Krankentagegeld
Wenn Sie als Mutter privat versichert sind, wird ein Nachweis über gezahltes Krankentagegeld während der Schutzfrist benötigt.
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Nachweise bei Zuverdienst
Arbeiten Sie während des Bezugs in Teilzeit? Dann benötigt die Behörde eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Wochenstunden. Selbstständige geben hierzu eine eigene Erklärung ab.
Das Elterngeld sichert Ihnen den finanziellen Freiraum in den ersten Monaten mit Ihrem Kind. Doch die Familienplanung ist auch der ideale Moment, um den Blick weiter in die Zukunft zu richten. Ob es um die passende finanzielle Unterstützung fürs Kind geht oder um die langfristige Vorsorge für die Familie: Wer heute die richtigen Weichen stellt, sorgt dafür, dass alle Familienmitglieder finanziell unbeschwert leben können.
Die R+V-AnsparKombi Safe+Smart bietet Familien eine flexible Grundlage, um über das staatliche Elterngeld hinaus eine langfristige finanzielle Absicherung aufzubauen. Bereits mit kleinen monatlichen Beträgen ab 25 EUR lässt sich ein Kapitalstock für die Zukunft der Kinder oder die eigene Altersvorsorge schaffen, wobei Sicherheit und Renditechancen individuell kombiniert werden. Da mindestens 50 % des Kapitals risikoarm investiert werden, bleibt die Vorsorge auch in dynamischen Lebensphasen planbar und passt sich durch die frei wählbare Aufteilungsstrategie an die Bedürfnisse junger Familien an.
Die fondsgebundene Rürup-Rente ermöglicht es Eltern, ihre eigene Altersvorsorge während der Erziehungszeit steuerlich begünstigt voranzutreiben und dabei von den Ertragschancen der Kapitalmärkte zu profitieren. Dank hoher Flexibilität lassen sich die Beiträge jederzeit reduzieren oder pausieren, was besonders in Phasen mit Elterngeldbezug eine wichtige finanzielle Entlastung darstellen kann. Mit der Produktvariante BasisRente Safe+Smart kombinieren Familien zudem ein Höchstmaß an Sicherheit durch garantierte Rentenfaktoren* mit einem umfassenden Hinterbliebenenschutz für Ehegatten und Kinder, sodass die gesamte Familie langfristig abgesichert bleibt.
*Bei der Günstigerprüfung prüfen wir zu Rentenbeginn, ob der garantierte oder aktuelle Rentenfaktor von vergleichbaren Rentenversicherungen höher ist. Ist der aktuelle Rentenfaktor von vergleichbaren Rentenversicherungen höher, ziehen wir diesen zur Berechnung heran.
Das R+V-VorsorgeKonzept bietet Familien eine hochflexible Lösung, um die Zeit nach dem Elterngeldbezug langfristig finanziell abzusichern. Dank der Möglichkeit, Kapital jederzeit zu entnehmen oder zuzuzahlen, passt sich der Vertrag perfekt an wechselnde Lebensumstände an – etwa wenn während der Elternzeit das Einkommen sinkt. Neben attraktiven Steuervorteilen einer Fondspolice profitieren Eltern von einer selbst gestaltbaren Anlagestrategie, die für den Nachwuchs oder die eigene Rente sowohl eine lebenslange Auszahlung als auch einen Hinterbliebenenschutz ermöglicht.
Ja, das ist ein wesentlicher Baustein für Ihre spätere Absicherung. Während Sie Elterngeld beziehen und sich der Kinderbetreuung widmen, sorgt der Staat dafür, dass die Lücke in Ihrer Rentenhistorie weitestgehend geschlossen wird. Diese sogenannten Kindererziehungszeiten werden so gewertet, als hätten Sie mit einem Durchschnittseinkommen weitergearbeitet.
Für die ersten 3 Lebensjahre Ihres Kindes werden Ihnen Rentenpunkte gutgeschrieben. Diese staatliche Anerkennung sorgt dafür, dass Sie auch während der Kindererziehungszeit Rentenansprüche aufbauen und ist ein fester Bestandteil der langfristigen Vorsorge für die Familie. Alles zu Kindererziehungszeiten und Rente erfahren Sie in unserem Artikel.
Um den Höchstsatz von 1.800 EUR beim Basiselterngeld zu erhalten, ist ein durchschnittliches Nettoeinkommen von mindestens 2.770 EUR notwendig. Da das Elterngeld in dieser Einkommensklasse 65 % des vorherigen Verdienstes ersetzt, ergibt sich folgende Rechnung:
- Rechnung: 2.770 EUR Netto x 0,65 = 1.800,50 EUR
- Deckelung: Da die staatliche Familienleistung bei maximal 1.800 EUR gedeckelt ist, wird alles darüber hinaus nicht mehr berücksichtigt.
Elterngeld lohnt sich für alle Eltern, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und dafür beruflich pausieren oder kürzertreten möchten. Besonders das ElterngeldPlus ist attraktiv für diejenigen, die schon während des Bezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten, da es den Bezugszeitraum verdoppelt und den Zuverdienst flexibler anrechnet.
Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es wird bei der Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Daher ist die Angabe in der Steuererklärung verpflichtend, was häufig dazu führt, dass das restliche zu versteuernde Einkommen höher besteuert wird.
Zu einer Rückzahlung kann es kommen, wenn Sie während des Bezugs ein höheres Einkommen erzielen als bei der Elterngeldstelle angegeben, etwa durch unvorhergesehene Boni, Provisionen oder eine höhere Wochenstundenzahl in der Teilzeit. Auch wenn das Elterngeld nachträglich durch den Progressionsvorbehalt die Steuerlast erhöht, kann dies zu einer Nachzahlung beim Finanzamt führen.
Reichen Sie den Antrag spätestens 3 Monate nach der Geburt ein. Da die Zahlung maximal 3 Monate rückwirkend erfolgt, riskieren Sie bei einer späteren Abgabe finanzielle Einbußen für die ersten Lebensmonate.
In der Regel bleiben Sie während der Elternzeit und des Elterngeldbezugs beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, sofern Sie dort bereits pflichtversichert waren. Freiwillig Versicherte oder Privatversicherte müssen ihre Beiträge meist weiterhin selbst tragen, können aber unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.
Ja, bei Mehrlingsgeburten erhalten Sie im Basiselterngeld einen Zuschlag von 300 EUR pro Monat für jedes weitere Kind. Wenn bereits ältere Geschwister im Haushalt leben, profitieren Sie zudem vom Geschwisterbonus: Das Elterngeld erhöht sich um 10 %, mindestens jedoch um 75 EUR beim Basiselterngeld. Dieser Bonus wird gezahlt, bis das ältere Geschwisterkind seinen 3. Geburtstag feiert. Leben mindestens 2 ältere Geschwister im Haushalt, besteht der Anspruch sogar bis zum 6. Geburtstag eines dieser Kinder.
Ja, ein gleichzeitiger Bezug ist möglich, unterliegt jedoch klaren Vorgaben. Grundsätzlich können beide Elternteile innerhalb der ersten 12 Lebensmonate nur noch für einen Monat parallel Basiselterngeld beziehen. Ausnahmen gibt es jedoch beim ElterngeldPlus und bei Mehrlingsgeburten, die mehr Flexibilität für die Väter und Mütter bieten.
Wenn Sie während des Elterngeldbezugs erneut schwanger werden, hat das keinen Einfluss auf Ihre laufende Zahlung. Besondere Regelungen gelten jedoch für die Berechnung des Elterngelds für das 2. Kind. Da für die Höhe des neuen Elterngelds normalerweise die 12 Monate vor der neuen Geburt zählen, könnten Monate ohne Arbeit und nur mit Elterngeldbezug den Schnitt senken.
Damit Sie nicht benachteiligt werden, lässt die Elterngeldstelle unter bestimmten Bedingungen einzelne Monate bei der Berechnung außen vor. Das betrifft vor allem Zeiträume, in denen Sie für ein älteres Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat Basiselterngeld bezogen haben oder aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung weniger verdienen konnten. In diesen Fällen wird der Bemessungszeitraum einfach so weit in die Vergangenheit verschoben, bis wieder 12 Monate mit regulärem Erwerbseinkommen vorliegen. Statt der Monate mit Elterngeldbezug wird somit Ihr Einkommen aus der Zeit vor der ersten Schwangerschaft herangezogen, wodurch Ihr Anspruch oft nahezu identisch hoch bleibt.
Tipp zur Optimierung: Um auch beim Mutterschaftsgeld keine Einbußen zu haben, können Sie die laufende Elternzeit vorzeitig beenden. Dadurch lebt Ihr ursprünglicher Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss wieder auf, sodass Sie während der neuen Mutterschutzfrist finanziell so gestellt sind wie vor der ersten Schwangerschaft.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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