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Eine Familie genießt unbeschwert eine Kreuzfahrt dank passender Versicherung.
Gesund auf Reisen

Versicherung für die Kreuzfahrt: Schutz an Bord und bei Landausflügen

Inhalt:

Ein verdorbener Magen nach dem Buffet, ein Sturz bei starkem Seegang oder eine hartnäckige Erkältung: Auch auf einer Kreuzfahrt benötigen Sie manchmal medizinische Hilfe. Reedereien rechnen Behandlungen durch den Bordarzt meist privat ab. Ohne passenden Schutz kommen deshalb schnell hohe Kosten auf Sie zu. Welche Versicherung Sie auf einer Kreuzfahrt vor diesen Kosten schützt und wer Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder den Rücktransport bezahlt, erfahren Sie hier.

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema Kreuzfahrt-Versicherung

  • An Bord sind Sie in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert

    Anders als beim Arztbesuch zu Hause behandelt Sie der Bordarzt in der Regel auf privater Basis. Die Kosten zahlen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung ein. Meistens kommt Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht für die Kosten auf.

  • Ein Krankheitsfall auf See kann schnell teuer werden

    Ein Arztbesuch an Bord und ein eventueller Rücktransport nach Hause verursachen oft hohe Kosten. Vor allem Evakuierungen per Hubschrauber oder Ambulanzflug sind extrem teuer. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt solche Rücktransporte grundsätzlich nicht.

  • Eine Reisekrankenversicherung schützt Sie vor hohen Kosten

    Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen an Bord und an Land. Auch einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland bezahlt die Versicherung. So bleiben Sie im Krankheitsfall nicht auf hohen Zusatzkosten sitzen.

Warum reicht der gesetzliche Schutz auf einer Kreuzfahrt nicht?

Viele Reisende glauben, dass ihre gesetzliche Krankenversicherung sie auch auf einer Kreuzfahrt absichert. Tatsächlich gelten auf See und bei internationalen Routen andere Regeln. Diese Besonderheiten sollten Sie vor der Reise kennen:

  • Ihre Gesundheitskarte gilt auf See nicht

    Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) greift nur bei medizinischen Behandlungen an Land innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und in Großbritannien. Auf Kreuzfahrtschiffen können Sie die Karte nicht nutzen. Auch wenn Ihr Schiff unter der Flagge eines EU-Landes fährt, rechnet der Bordarzt als Privatarzt ab.

  • Beim Bordarzt zahlen Sie zunächst selbst

    Behandlungen an Bord stellen Ihnen die Reedereien privat in Rechnung. Die Kosten tragen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung ein. Gesetzliche Krankenkassen erstatten davon höchstens den Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Fährt das Schiff unter der Flagge eines Nicht-EU-Staates (z. B. Bahamas oder Panama), leistet die gesetzliche Kasse 0 EUR. 

  • Beim Landgang gelten die Regeln des jeweiligen Landes

    In europäischen Häfen hilft Ihnen die EHIC nur im Rahmen der dortigen gesetzlichen Leistungen. Außerhalb Europas, etwa in der Karibik, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung gar nichts. 

Bei einer schweren Erkrankung oder Verletzung entstehen schnell hohe Kosten. Das Bordhospital sichert in erster Linie die medizinische Erstversorgung. Für weitergehende Behandlungen müssen Sie meistens in ein Krankenhaus an Land. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland kann dabei schnell mehrere 1.000 EUR kosten. 

Wer zahlt was im Krankheitsfall auf der Kreuzfahrt?

Ein Arztbesuch an Bord, ein Krankenhausaufenthalt an Land oder ein Rücktransport nach Deutschland verursachen auf einer Kreuzfahrt extrem hohe Kosten. Ob Ihre Krankenversicherung diese Ausgaben übernimmt, hängt unter anderem vom Reiseland ab. Das gilt für gesetzlich und privat Versicherte. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung schließt diese Lücke.

Die Leistungen im direkten Vergleich

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet auf Kreuzfahrten oft nur sehr eingeschränkt. Vor allem bei Behandlungen an Bord, außerhalb Europas oder bei einem Rücktransport nach Deutschland entstehen schnell Versorgungslücken. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:

Leistung Gesetzliche Krankenversicherung R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung 
Behandlung beim Bordarzt Erstattung maximal bis zum deutschen Kassensatz – aber nur, wenn das Schiff unter EU-Flagge fährt (Vorkasse)  Übernahme zu 100 % 
Behandlung im Krankenhaus (EU-Hafen) Begrenzt über die EHIC (oft hohe Eigenanteile an Land)  ✓ Übernimmt je nach Versicherungsumfang die versicherten Restkosten 
Behandlung außerhalb Europas ✗  Übernahme zu 100 % 
Ausschiffung per Hubschrauber ✗  ✓ Im Rahmen der Bergungskosten 
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport ✗  ✓ Übernahme zu 100 % 

 

Vor allem eine Ausschiffung per Hubschrauber und ein Krankenrücktransport nach Deutschland können schnell mehrere Zehntausend Euro kosten. Beide Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. 

Das leistet eine Reisekrankenversicherung zusätzlich

Eine Reisekrankenversicherung übernimmt nicht nur die Behandlungskosten beim Bordarzt oder in einem Krankenhaus an Land. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen beispielsweise folgende Zusatzleistungen auf Ihrer gesamten Seereise:

  • Weltweiter Versicherungsschutz

    Ihr Schutz gilt entlang Ihrer gesamten Route – egal ob in Europa, der Karibik oder Asien.

  • Schutz bei Landgängen

    Ihr Versicherungsschutz endet nicht an der Reling. Er gilt auch bei organisierten Ausflügen und privaten Landgängen.

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten

    Die Versicherung übernimmt die häufig sehr hohen Kosten für Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen.

  • Jahresschutz für mehrere Reisen

    Der Jahresschutz gilt nicht nur für Ihre Kreuzfahrt. Er sichert Sie auch bei weiteren privaten Reisen innerhalb des Versicherungsjahrs ab. 

Typische Schadensbeispiele rund um die Kreuzfahrt

Nicht jede Schiffsfahrt verläuft ohne Zwischenfälle. Akute Erkrankungen, Unfälle oder medizinische Notfälle passieren an Bord ebenso wie bei Landgängen. Die folgenden Schadensbeispiele zeigen typische Situationen und deren finanzielle Folgen:

Beispiel 1

Magen-Darm-Infekt an Bord

Sie erkranken an einem Infekt. Der Bordarzt behandelt Sie in der Kabine und verordnet Medikamente. Die Rechnung beträgt 450 EUR. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt 0 EUR, da das Schiff unter der Flagge der Bahamas fährt.

Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet Ihnen die 450 EUR komplett.

Beispiel 2

Sturz beim Landausflug

Bei einem Landgang auf Ihrer Kreuzfahrt in der Karibik stürzen Sie unglücklich und brechen sich das Bein. Nach der Erstversorgung im örtlichen Krankenhaus transportiert Sie ein Spezialflugzeug nach Deutschland. Kosten: 35.000 EUR.

Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Transportkosten vollständig.

Beispiel 3

Evakuierung per Hubschrauber

Auf offener See erleiden Sie einen akuten Notfall. Ein Rettungshubschrauber fliegt Sie an Land. Kosten: 18.000 EUR.

Auch hier schützt Sie die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung vor den finanziellen Folgen.

So schützt Sie die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung auf Ihrer Kreuzfahrt

Mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung reisen Sie weltweit vollkommen unbeschwert. Wir bezahlen Ihre Behandlungskosten an Bord und an Land. Im Notfall bringen wir Sie sicher nach Hause.

Volle Kostendeckung für Behandlung und Rücktransport

Wir übernehmen die versicherten Kosten für medizinische Behandlungen. Zudem bezahlen wir einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland.

Zur R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung

Tarife für Singles, Paare und Familien

Ob allein, als Paar oder als Familie: Sie wählen den passenden Tarif und schließen ihn in ein paar Minuten online ab. Egal, wie oft Sie im Jahr verreisen: Sie sind jeweils für die ersten 45 Tage eines Auslandsaufenthaltes geschützt. Ab dem 46. Tag ist eine Verlängerung bis maximal 730 Tage möglich.

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Checkliste: Daran sollten Sie vor der Kreuzfahrt denken

Wichtige Fragen zu Gesundheit, Versicherungsschutz und Reisedokumente klären Sie am besten frühzeitig vor der Abreise. Mit unserer Checkliste vergessen Sie nichts und sind auf Notfälle perfekt vorbereitet:

  • Versicherungsschutz prüfen

    Kontrollieren Sie, ob Ihre Reisekrankenversicherung weltweit gilt, Kreuzfahrten einschließt und einen medizinisch notwendigen Rücktransport abdeckt.

  • Gesundheitliche Voraussetzungen abklären

    Sprechen Sie vor der Reise mit Ihrem Hausarzt, wenn Sie Vorerkrankungen haben oder eine längere Kreuzfahrt planen.

  • Medikamente ins Handgepäck packen

    Nehmen Sie alle wichtigen Medikamente in ausreichender Menge mit. Führen Sie einen Medikamentenplan oder eine ärztliche Bescheinigung mit.

  • Reisedokumente checken

    Kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses bzw. Personalausweises. Halten Sie wichtige Versicherungsunterlagen griffbereit.  

  • Einreise- und Gesundheitsvorschriften prüfen

    Informieren Sie sich rechtzeitig über Einreisebestimmungen sowie Reise- und Sicherheitshinweise für die Länder, die Ihre Kreuzfahrt anläuft. Je nach Reiseziel gelten eventuell besondere Einreisevorgaben oder Impfempfehlungen. Aktuelle Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt.

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Versicherung für die Kreuzfahrt“

Behandlungen durch den Bordarzt rechnen Reedereien in der Regel privat ab. Sie bezahlen die Rechnung deshalb zuerst selbst. Gesetzliche Krankenkassen erstatten innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz höchstens den Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Fährt das Schiff unter der Flagge eines Nicht-EU-Staates (z. B. Bahamas oder Panama), leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht.  

Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die versicherten Behandlungskosten sowie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. 

Eine Reisekrankenversicherung bezahlt bei einer Kreuzfahrt Behandlungskosten an Bord und an Land. Zudem deckt sie einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab. Zusätzlich sind eine private Haftpflichtversicherung sowie ein Schutz für Ihr Reisegepäck sinnvoll – beispielsweise über den Außenversicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung.

Auch bei einer Kreuzfahrt im Mittelmeer ist eine Reisekrankenversicherung  empfehlenswert. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt auf Kreuzfahrtschiffen nicht, weil Schiffsärzte fast immer privat abrechnen. Die EHIC können Sie erst bei einer Behandlung an Land in einem europäischen Hafen nutzen – und auch dann nur im Rahmen der dort geltenden Leistungen. 

Die Kosten für einen Rücktransport hängen von der Route, der Entfernung und dem medizinischen Aufwand ab. Ein Ambulanzflug aus der Karibik oder den USA kostet Sie schnell mehrere 10.000 EUR. Diese hohen Ausgaben übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.

Ja, eine weltweit gültige Reisekrankenversicherung sichert Sie nicht nur an Bord, sondern auch bei Landgängen und Ausflügen ab. Werden Sie unterwegs krank oder verletzen Sie sich, übernimmt sie die versicherten Behandlungskosten vor Ort.

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Zuletzt aktualisiert: September 2026