Ein verdorbener Magen nach dem Buffet, ein Sturz bei starkem Seegang oder eine hartnäckige Erkältung: Auch auf einer Kreuzfahrt benötigen Sie manchmal medizinische Hilfe. Reedereien rechnen Behandlungen durch den Bordarzt meist privat ab. Ohne passenden Schutz kommen deshalb schnell hohe Kosten auf Sie zu. Welche Versicherung Sie auf einer Kreuzfahrt vor diesen Kosten schützt und wer Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder den Rücktransport bezahlt, erfahren Sie hier.
Versicherung für die Kreuzfahrt: Schutz an Bord und bei Landausflügen
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An Bord sind Sie in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert
Anders als beim Arztbesuch zu Hause behandelt Sie der Bordarzt in der Regel auf privater Basis. Die Kosten zahlen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung ein. Meistens kommt Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht für die Kosten auf.
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Ein Krankheitsfall auf See kann schnell teuer werden
Ein Arztbesuch an Bord und ein eventueller Rücktransport nach Hause verursachen oft hohe Kosten. Vor allem Evakuierungen per Hubschrauber oder Ambulanzflug sind extrem teuer. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt solche Rücktransporte grundsätzlich nicht.
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Eine Reisekrankenversicherung schützt Sie vor hohen Kosten
Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen an Bord und an Land. Auch einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland bezahlt die Versicherung. So bleiben Sie im Krankheitsfall nicht auf hohen Zusatzkosten sitzen.
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Ihre Gesundheitskarte gilt auf See nicht
Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) greift nur bei medizinischen Behandlungen an Land innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und in Großbritannien. Auf Kreuzfahrtschiffen können Sie die Karte nicht nutzen. Auch wenn Ihr Schiff unter der Flagge eines EU-Landes fährt, rechnet der Bordarzt als Privatarzt ab.
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Beim Bordarzt zahlen Sie zunächst selbst
Behandlungen an Bord stellen Ihnen die Reedereien privat in Rechnung. Die Kosten tragen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung ein. Gesetzliche Krankenkassen erstatten davon höchstens den Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Fährt das Schiff unter der Flagge eines Nicht-EU-Staates (z. B. Bahamas oder Panama), leistet die gesetzliche Kasse 0 EUR.
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Beim Landgang gelten die Regeln des jeweiligen Landes
In europäischen Häfen hilft Ihnen die EHIC nur im Rahmen der dortigen gesetzlichen Leistungen. Außerhalb Europas, etwa in der Karibik, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung gar nichts.
Bei einer schweren Erkrankung oder Verletzung entstehen schnell hohe Kosten. Das Bordhospital sichert in erster Linie die medizinische Erstversorgung. Für weitergehende Behandlungen müssen Sie meistens in ein Krankenhaus an Land. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland kann dabei schnell mehrere 1.000 EUR kosten.
| Leistung | Gesetzliche Krankenversicherung | R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung |
| Behandlung beim Bordarzt | Erstattung maximal bis zum deutschen Kassensatz – aber nur, wenn das Schiff unter EU-Flagge fährt (Vorkasse) | Übernahme zu 100 % |
| Behandlung im Krankenhaus (EU-Hafen) | Begrenzt über die EHIC (oft hohe Eigenanteile an Land) | ✓ Übernimmt je nach Versicherungsumfang die versicherten Restkosten |
| Behandlung außerhalb Europas | ✗ | Übernahme zu 100 % |
| Ausschiffung per Hubschrauber | ✗ | ✓ Im Rahmen der Bergungskosten |
| Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport | ✗ | ✓ Übernahme zu 100 % |
Vor allem eine Ausschiffung per Hubschrauber und ein Krankenrücktransport nach Deutschland können schnell mehrere Zehntausend Euro kosten. Beide Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
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Weltweiter Versicherungsschutz
Ihr Schutz gilt entlang Ihrer gesamten Route – egal ob in Europa, der Karibik oder Asien.
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Schutz bei Landgängen
Ihr Versicherungsschutz endet nicht an der Reling. Er gilt auch bei organisierten Ausflügen und privaten Landgängen.
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Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Die Versicherung übernimmt die häufig sehr hohen Kosten für Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen.
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Jahresschutz für mehrere Reisen
Der Jahresschutz gilt nicht nur für Ihre Kreuzfahrt. Er sichert Sie auch bei weiteren privaten Reisen innerhalb des Versicherungsjahrs ab.
Beispiel 1
Magen-Darm-Infekt an Bord
Beispiel 2
Sturz beim Landausflug
Beispiel 3
Evakuierung per Hubschrauber
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Versicherungsschutz prüfen
Kontrollieren Sie, ob Ihre Reisekrankenversicherung weltweit gilt, Kreuzfahrten einschließt und einen medizinisch notwendigen Rücktransport abdeckt.
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Gesundheitliche Voraussetzungen abklären
Sprechen Sie vor der Reise mit Ihrem Hausarzt, wenn Sie Vorerkrankungen haben oder eine längere Kreuzfahrt planen.
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Medikamente ins Handgepäck packen
Nehmen Sie alle wichtigen Medikamente in ausreichender Menge mit. Führen Sie einen Medikamentenplan oder eine ärztliche Bescheinigung mit.
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Reisedokumente checken
Kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses bzw. Personalausweises. Halten Sie wichtige Versicherungsunterlagen griffbereit.
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Einreise- und Gesundheitsvorschriften prüfen
Informieren Sie sich rechtzeitig über Einreisebestimmungen sowie Reise- und Sicherheitshinweise für die Länder, die Ihre Kreuzfahrt anläuft. Je nach Reiseziel gelten eventuell besondere Einreisevorgaben oder Impfempfehlungen. Aktuelle Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Behandlungen durch den Bordarzt rechnen Reedereien in der Regel privat ab. Sie bezahlen die Rechnung deshalb zuerst selbst. Gesetzliche Krankenkassen erstatten innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz höchstens den Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Fährt das Schiff unter der Flagge eines Nicht-EU-Staates (z. B. Bahamas oder Panama), leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht.
Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die versicherten Behandlungskosten sowie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport.
Eine Reisekrankenversicherung bezahlt bei einer Kreuzfahrt Behandlungskosten an Bord und an Land. Zudem deckt sie einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab. Zusätzlich sind eine private Haftpflichtversicherung sowie ein Schutz für Ihr Reisegepäck sinnvoll – beispielsweise über den Außenversicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung.
Auch bei einer Kreuzfahrt im Mittelmeer ist eine Reisekrankenversicherung empfehlenswert. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt auf Kreuzfahrtschiffen nicht, weil Schiffsärzte fast immer privat abrechnen. Die EHIC können Sie erst bei einer Behandlung an Land in einem europäischen Hafen nutzen – und auch dann nur im Rahmen der dort geltenden Leistungen.
Die Kosten für einen Rücktransport hängen von der Route, der Entfernung und dem medizinischen Aufwand ab. Ein Ambulanzflug aus der Karibik oder den USA kostet Sie schnell mehrere 10.000 EUR. Diese hohen Ausgaben übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Ja, eine weltweit gültige Reisekrankenversicherung sichert Sie nicht nur an Bord, sondern auch bei Landgängen und Ausflügen ab. Werden Sie unterwegs krank oder verletzen Sie sich, übernimmt sie die versicherten Behandlungskosten vor Ort.
Zuletzt aktualisiert: September 2026