Ein Magen-Darm-Infekt im Strandurlaub, eine Verletzung beim Wandern oder plötzliches Fieber: Manchmal benötigen Sie im Ausland schnell ärztliche Hilfe. Dann stellt sich nicht nur die Frage nach der richtigen Behandlung. Sie wollen auch wissen, wer die Kosten übernimmt und welche Leistungen eine Reisekrankenversicherung abdeckt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie richtig handeln, wenn Sie im Urlaub krank werden, und worauf es beim Versicherungsschutz im Ausland ankommt.
Krank im Urlaub: So verhalten Sie sich im Ernstfall richtig
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Bei stärkeren Beschwerden ärztliche Hilfe suchen
Leichte Beschwerden können Sie im Urlaub meist selbst behandeln. Wenn die Symptome anhalten oder sich verschlimmern, sollten Sie eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus vor Ort aufsuchen. Im Notfall wählen Sie in der EU die 112.
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Die Krankenkasse zahlt im Ausland nur begrenzt
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) erhalten Sie innerhalb der EU dieselbe medizinische Versorgung wie gesetzlich Versicherte vor Ort. Außerhalb Europas übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten normalerweise nicht.
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Eine Auslandsreise-Krankenversicherung schließt die Lücke
Eine private Reisekrankenversicherung übernimmt Ihre Behandlungskosten sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport weltweit. So sichern Sie sich ab, wenn Sie im Urlaub krank werden.
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Arzt aufsuchen
Suchen Sie bei starken oder anhaltenden Beschwerden zeitnah einen Arzt vor Ort auf. Bei einem Notfall erreichen Sie in der gesamten EU unter der Nummer 112 schnelle Hilfe. Ihre Unterkunft oder die örtliche Touristeninformation kann Ihnen in der Regel Praxen in der Nähe nennen.
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Versicherung nachweisen
Legen Sie Ihre EHIC oder den Nachweis Ihrer Reisekrankenversicherung vor. So kann die Arztpraxis oder das Krankenhaus im besten Fall direkt mit Ihrem Versicherer abrechnen.
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Belege aufbewahren
Heben Sie alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig auf. Ihre Versicherung erstattet Ihnen die entstandenen Kosten dann später.
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Hilfe anfordern
Wenn Sie im Urlaub ernsthaft erkrankt sind, rufen Sie die Hotline Ihrer Versicherung an. Diese unterstützt Sie vor Ort und organisiert bei Bedarf den Rücktransport.
Mit der EHIC zum Arzt in der EU
Medizinische Behandlungen außerhalb Europas
Wenn Sie im Urlaub krank werden, sorgen Sie sich schnell um die Kosten. Was die gesetzliche Krankenkasse zahlt, hängt stark vom Reiseland ab. Innerhalb der EU übernimmt sie über die EHIC nur die lokalen Sätze, außerhalb Europas gar nichts. Eine private Reisekrankenversicherung schließt diese Lücke.
Die folgende Übersicht zeigt am Beispiel der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung, wer welche Kosten trägt:
| Leistung | Gesetzliche Krankenkasse | R+V-Reisekrankenversicherung |
| Behandlung in der EU (per EHIC) | Begrenzt, zu lokalen Sätzen | |
| Behandlung außerhalb Europas | | |
| Private Klinik | | (je nach Tarif) |
| Differenz zu höheren Kosten vor Ort | | |
| Medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland | | |
Ja. Grundsätzlich dürfen Sie trotz Krankschreibung verreisen, sofern die Reise Ihrer Genesung nicht entgegensteht. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen eine Reise nicht pauschal verbieten.
Beziehen Sie Krankengeld? Dann sollten Sie die Reise unbedingt vorab mit Ihrer Krankenkasse abstimmen. Bei Reisen außerhalb der EU schränkt die Kasse den Anspruch auf Krankengeld unter Umständen ein.
Mehr dazu, was während einer Krankschreibung erlaubt ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Krankgeschrieben: Was ist erlaubt?“.
Das hängt von Ihrem Reiseland und der Arztpraxis ab. Außerhalb der EU sowie in vielen privaten Praxen müssen Sie die Behandlungskosten zunächst selbst bezahlen. Bewahren Sie daher alle Rechnungen und Belege auf, damit Sie diese später bei Ihrer Reisekrankenversicherung einreichen können. Innerhalb der EU rechnen die Ärzte häufig direkt über Ihre EHIC ab.
Grundsätzlich können auch Beschwerden im Zusammenhang mit einer Vorerkrankung versichert sein, wenn sie während der Reise unerwartet und akut auftreten.
Nicht versichert sind geplante Behandlungen oder medizinische Maßnahmen, die bereits vor Reisebeginn absehbar waren.
Welche Leistungen Ihre Versicherung übernimmt, hängt vom gewählten Tarif ab.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland nicht – selbst wenn dieser medizinisch notwendig ist. Je nach Reiseland entstehen dabei schnell extrem hohe Kosten.
Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung deckt dagegen auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ab.
Ja. Laut § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zählen Tage, an denen Sie im Urlaub nachweislich krank sind, nicht als Urlaubstage. Voraussetzung ist, dass Sie die Erkrankung durch einen Arzt bescheinigen lassen.
Ihr Arbeitgeber schreibt Ihnen diese Tage wieder gut. Sie beantragen Ihren Urlaub einfach zu einem späteren Zeitpunkt neu.
Als Arbeitnehmer melden Sie sich im Krankheitsfall unverzüglich (am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit) bei Ihrem Arbeitgeber. Im Ausland informieren Sie zusätzlich Ihre Krankenkasse und nennen Ihre Adresse vor Ort sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Diese schnelle Krankmeldung sichert Ihren Urlaubsanspruch. Ein ärztliches Attest aus dem Ausland ist dabei genauso gültig wie eine deutsche Bescheinigung.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026