Je mehr Personen gemeinsam verreisen, desto eher kann es passieren, dass jemand im Urlaub medizinische Hilfe braucht. Besonders mit Kindern gehören Arztbesuche, Infekte oder kleinere Unfälle zu den möglichen Ereignissen auf Reisen. Bei einer Behandlung oder einem Krankenhausaufenthalt im Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht immer alle Kosten. Je nach Reiseland tragen Familien einen Teil der Kosten selbst. Auch ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland kann teuer werden. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten für den Rücktransport, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Profitieren Sie von einem weltweiten Versicherungsschutz, der Sie und Ihre Familie bei Krankheit oder einem Unfall im Ausland absichert. Sie können den Vertrag im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ändern, anpassen und erweitern.
Mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie bei Krankheit oder Unfall im Ausland ab. Die folgende Tabelle zeigt eine Auswahl der wichtigsten Leistungen im Rahmen der geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
| Leistungen im Rahmen der geltenden AVB | Detail |
| Versicherungsschutz im Ausland | Bis 45 Tage für alle Reisen |
| Verlängerung ab dem 46. Tag | Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich. 2,50 EUR/Tag für Einzelpersonen bis 64 Jahre, 9,50 EUR/ Tag für Einzelpersonen ab 65 Jahre |
| Ambulante Behandlung | 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet |
| Heilmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie) |
| Hilfsmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung – keine Sehhilfen und Hörgeräte |
| Zahnärztliche Behandlung | 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung, für Zahnfüllungen und konfektionierte Kurzzeitprovisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz |
| Stationäre Behandlung | 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten. Alternativ Zahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes von 40 EUR/Tag |
| Rooming-in | 100 % für die zusätzlichen Unterbringungskosten für Eltern/Kinder |
| Transport im Ausland | 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungstransport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft |
| Krankenrücktransport | 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleitperson, wenn medizinisch notwendig |
| Leistung bei Transportunfähigkeit | 100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist |
| Bestattungs- oder Überführungskosten | 100 %, im notwendigen Umfang |
| Zweck der Reise | Auslandsaufenthalt wegen Urlaubs- oder Geschäftsreise |
| Covid-19 | 100 % für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus |
Veronica und Pascal verbringen mit ihren beiden Kindern den Sommerurlaub in Spanien. Ihre 17-jährige Tochter Jana bekommt starke Bauchschmerzen und Brennen beim Wasserlassen. Eine Ärztin vor Ort diagnostiziert eine Harnwegsinfektion, verschreibt Medikamente und empfiehlt eine weitere Kontrolle.
Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. So kann sich die Familie auf die Genesung ihrer Tochter konzentrieren und den Urlaub möglichst unbeschwert fortsetzen.
| Beispiel für eine Behandlung wegen eines Harnwegsinfekts in Spanien | |
| Kosten für Untersuchung, Urinanalyse, Injektionen und weitere Behandlungen | 505 EUR |
| Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (nach den in Deutschland geltenden Vertragssätzen) | - 140 EUR |
| Verbleibende Kosten der Behandlung als Eigenanteil | 365 EUR |
| R+V erstattet aus einer Auslandsreise-Krankenversicherung | 365 EUR |
| Selbstbeteiligung für die Behandlung | 0 EUR |
Familie Schneider plant einen zweiwöchigen Urlaub in Italien. Die Eltern Anna und Stefan reisen mit ihren Kindern Lukas (12 Jahre) und Mia (21 Jahre). Sie entscheiden sich für den Familientarif der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung.
Familientarif im Vergleich
| Versicherung | Jahresbeitrag |
| Einzelversicherung für jedes Familienmitglied | 43,20 EUR |
| Versicherungsschutz mit dem Familientarif | 22,80 EUR |
| Jährliche Ersparnis | 20,40 EUR |
Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz gilt für jede Auslandsreisen bis zu 45 Tagen je Reise. Die Familie plant im Herbst einen Wanderurlaub und in den Winterferien einen Skiurlaub. Somit profitiert die Familie auch bei den weiteren Reisen vom Familientarif der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung.
So funktioniert die Leistungserstattung
Kalenderjahres-Police
Beratungstermin vereinbarenReisen mit Kindern erfordert besondere Vorbereitung. Neben der medizinischen Versorgung spielen auch die Reiseorganisation und die Infrastruktur am Urlaubsort eine wichtige Rolle.
- Gesundheit und Sicherheit
Kinder reagieren auf neue Umgebungen manchmal empfindlich. Fieber, Magen-Darm-Beschwerden oder kleinere Verletzungen verändern den Urlaub schnell. Braucht Ihr Kind im Ausland ärztliche Hilfe, sind eine gute medizinische Versorgung und der passende Versicherungsschutz besonders wichtig.
- Reiseorganisation
Mit Kindern steigt der Planungsaufwand vor der Reise. Neben Kleidung und Reisedokumenten gehören oft auch Medikamente, Snacks oder Beschäftigungsmöglichkeiten ins Gepäck. Lange Anreisen, Zeitverschiebungen und ungewohnte Tagesabläufe können Kinder belasten. Planen Sie deshalb ausreichend Pausen ein und bleiben Sie flexibel bei der Reiseplanung. Weitere Tipps finden Sie in unserer Packliste für den Urlaub mit Kindern.
- Zielort und Infrastruktur
Nicht jedes Reiseziel eignet sich gleichermaßen für Familien. Prüfen Sie vor der Buchung die medizinische Versorgung, die Hygienestandards und die Infrastruktur vor Ort. Bei Fernreisen informieren Sie sich außerdem rechtzeitig über Impfempfehlungen oder besondere Einreisebestimmungen.
Wichtig: Kinder sind nicht automatisch mitversichert!
Prüfen Sie vor der Reise, wer in Ihrem Tarif mitversichert ist. Denn Kinder sind nicht bei jeder Auslandskrankenversicherung automatisch eingeschlossen. Auch Leistungen wie der Krankenrücktransport oder die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus unterscheiden sich je nach Tarif.
Erkältungen gehören zu den häufigsten gesundheitlichen Problemen im Urlaub. Das zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage aus dem August 2025. Dahinter folgen Unfälle, Stürze oder ähnliche Verletzungen sowie Magen-Darm-Erkrankungen.
* Viele empfinden einen Sonnenbrand nicht als Krankheit, der tatsächliche Anteil liegt vermutlich höher.
Quelle: forsa, „Sommerurlaub 2025“ (Erhebung August 2025). Anteile bezogen auf 68 Befragte, die im Sommerurlaub krank wurden oder sich verletzten; Mehrfachnennungen möglich.
Eine gute Vorbereitung ist die Grundlage für entspannte Reisen mit Kindern. Prüfen Sie vor einer Auslandsreise deshalb die medizinische Versorgung, den Versicherungsschutz und wichtige Gesundheitsinformationen. Eine Auslandskrankenversicherung für Familien bietet Ihnen Sicherheit, wenn Ihr Kind im Urlaub ärztliche Hilfe benötigt.
Eine gut ausgestattete Reiseapotheke hilft Ihnen bei Fieber, Magen-Darm-Beschwerden und kleineren Verletzungen. Je nach Alter des Kindes und nach ärztlicher oder apothekerlicher Empfehlung gehören zum Beispiel Fiebermittel, Nasenspray, Pflaster, Wundsalbe sowie Mittel gegen Durchfall und Übelkeit hinein.
Denken Sie außerdem an Sonnenschutz mit hohem Lichtschutzfaktor, Insektenschutz, ein digitales Thermometer und regelmäßig benötigte Medikamente. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserer Checkliste Reiseapotheke. Für Reisen mit Babys und Kleinkindern hilft Ihnen unser Ratgeber Reiseapotheke für Babys und Kleinkinder.
Lassen Sie sich rechtzeitig vor der Reise ärztlich beraten und prüfen Sie den Impfstatus Ihrer Familie. Standardimpfungen sollten aktuell sein. Je nach Reiseziel können zusätzliche Impfungen oder andere Vorsorgemaßnahmen erforderlich sein. Bei Fernreisen lohnt sich eine reisemedizinische Beratung besonders.
Regelmäßiges Händewaschen reduziert das Risiko von Infektionen. In einigen Ländern empfiehlt es sich außerdem, nur abgefülltes Wasser zu trinken. Obst und Gemüse sollten möglichst geschält oder mit sauberem Wasser gründlich gewaschen werden. Seien Sie bei rohen Speisen besonders vorsichtig.
Kinderhaut reagiert besonders empfindlich auf UV-Strahlung. Schützen Sie Ihr Kind mit Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor, einer Kopfbedeckung, einer Sonnenbrille und leichter, schützender Kleidung. Meiden Sie mit Ihrem Kind die intensive Mittagssonne.
Speichern Sie wichtige Notrufnummern im Smartphone. Führen Sie Informationen zu Allergien, Medikamenten und Vorerkrankungen mit sich. Informieren Sie sich außerdem vor der Reise über Kinderärzte, Krankenhäuser und Notfallambulanzen am Urlaubsort.
Bewahren Sie Ausweise, Krankenversicherungsunterlagen und wichtige Reisedokumente sicher auf. Speichern Sie zusätzlich digitale Kopien auf Ihrem Smartphone. Nutzen Sie für Ihre Reiseplanung eine Reisecheckliste, damit Sie vor der Abreise nichts vergessen.
Ist Ihr Kind kurz vor der Reise krank oder hat Beschwerden, besprechen Sie die Reisepläne mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt. Bei Flugreisen können Ohrenschmerzen und Infekte besonders belastend sein. Getränke und ein altersgerechtes Mittel zum Druckausgleich helfen während Start und Landung. Lassen Sie sich dazu ärztlich oder in der Apotheke beraten.
Die Auslandskrankenversicherung ist eine Form der Reiseversicherung. Sie sichert Familien bei medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland finanziell ab. Der Begriff „Reiseversicherung“ umfasst dagegen verschiedene Versicherungen rund um die Reise, beispielsweise eine Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung oder Gepäckversicherung.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für Auslandsreisen grundsätzlich sinnvoll – unabhängig davon, ob die Reise innerhalb oder außerhalb Europas stattfindet. Sie bietet Versicherungsschutz bei medizinisch notwendigen Behandlungen wegen Krankheit oder Unfall im Ausland.
Innerhalb Europas übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen oft nur die Leistungen des jeweiligen Gesundheitssystems. Außerhalb Europas besteht häufig gar kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Gerade für Familien ist diese Reiseversicherung deshalb ein wichtiger Baustein der Reiseabsicherung bei Auslandsreisen.
Ja, eine Reisekrankenversicherung für die Familie ist auch bei Reisen innerhalb Europas sinnvoll. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt in vielen Ländern nämlich nur die Leistungen ab, die auch Einheimischen zustehen. So übernimmt sie beispielsweise keine Eigenanteile, privatärztlichen Behandlungen oder einen Krankenrücktransport nach Deutschland. Eine Reisekrankenversicherung für die Familie ergänzt diesen Schutz bei medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland.
Die Auslandskrankenversicherung sollten Sie vor Reisebeginn abschließen – idealerweise, sobald die Reise feststeht. Wichtig ist, dass der Vertrag vor Beginn des Auslandsaufenthalts besteht. In der Regel gilt der Versicherungsschutz nicht rückwirkend für bereits angetretene Reisen. Der Schutz beginnt jedoch direkt nach Vertragsabschluss, weshalb Sie den Vertrag sogar am Tag Ihrer Abreise noch abschließen können.
Nein, die Reiserücktrittsversicherung ist eine eigenständige Reiseversicherung. Sie übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Stornokosten einer Reise. Die Auslandskrankenversicherung bietet dagegen Versicherungsschutz für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland und einen Krankenrücktransport nach Deutschland, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Familientarif können Sie neben Ihrem Partner bis zu 8 im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder mitversichern. Der Versicherungsschutz wird dabei in einem gemeinsamen Vertrag gebündelt.
Im Familientarif können Sie im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichern. So profitieren auch Kinder bis zu diesem Alter vom Versicherungsschutz des Familientarifs.
Der Versicherungsschutz gilt standardmäßig für die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise. Für längere Aufenthalte können Sie ihn auf bis zu 730 Tage erweitern.
Bei kleineren Behandlungskosten zahlen Sie häufig zunächst selbst und reichen die Rechnungen anschließend zur Erstattung ein. Entstehen hohe Kosten ober bei einem medizinischen Notfall unterstützt Sie die 24-Stunden-Notruf-Hotline der R+V bei den nächsten Schritten und der Organisation der vereinbarten Hilfeleistungen.