
Unterhalt berechnen – schon während der Trennungsphase wichtig
Eigentlich beginnt die Scheidung bereits mit der Trennung. Denn schon hier ist einiges zu berücksichtigen und in die Wege zu leiten. Wenn Sie über kein eigenes Einkommen verfügen oder weniger als Ihr Ehepartner verdienen, steht Ihnen beispielsweise Trennungsunterhalt zu. Dieser endet allerdings mit dem Datum der Scheidung. Die im Volksmund als Unterhalt bekannte Zahlung, die darüber hinaus erfolgt, ist der nacheheliche Unterhalt. Berechnen lässt sich auch dieser schon vorab. Um den Kindesunterhalt zu berechnen, lohnt ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle. Hier finden Sie Leitlinien dazu, wie viel Unterhalt einzelnen Berechtigten zusteht.