
Wann sind Betriebsrenten unverfallbar?
Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf die Betriebsrente sind unter bestimmten Voraussetzungen unverfallbar. Unverfallbar bedeutet, dass dem Arbeitnehmer der Anspruch auf die zugesagte betriebliche Altersversorgung (Versorgungsanwartschaft) auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder bei Erwerbsunfähigkeit erhalten bleibt.
Im Hinblick auf die Regelungen zur Unverfallbarkeit unterscheidet man zwischen Verträgen, die allein durch den Arbeitnehmer finanziert werden (Entgeltumwandlung), und Verträgen, deren Beiträge durch den Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden (arbeitgeberfinanziert).