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Pensionsfonds

Die betriebliche Altersversorgung mit Renditechancen für Ihre Arbeitnehmer

  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung
  • Bindung und Motivation qualifizierter Mitarbeiter + Imagegewinn für das Unternehmen
  • positive Bewertungen der R+V Lebensversicherung von unabhängigen Ratingagenturen
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Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Mit ihm können Ihre Mitarbeiter von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren.

Genießen Sie auch als Arbeitgeber die Vorteile:

Einfache und verwaltungsarme Form der betrieblichen Altersversorgung
Kein Ausweis in der Unternehmensbilanz
Einsparung von Lohnnebenkosten und Steuern möglich

Gute Gründe für den Pensionsfonds

Jetzt handeln – ab 2019 kommt 15 % Arbeitgeberzuschuss zur bAV!

Bei einer Entgeltumwandlung sparen i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Ab 2019 sind Sie als Arbeitgeber bei Neuverträgen gesetzlich verpflichtet, Ihre Ersparnis an Ihre Arbeitnehmer weiterzugeben. Dazu können Sie pauschal 15 % in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers als Zuschuss einzahlen. Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung ab 2022. Überprüfen Sie rechtzeitig bestehende Regelungen zu Arbeitgeberzuschüssen, um Doppelansprüche zu vermeiden.

Der Pensionsfonds bietet Ihnen:

Flexibilität bei der Finanzierung der Beiträge

Mitarbeitermotivation ohne Zusatzkosten

Positionierung als attraktiver Arbeitgeber

Imagegewinn für Ihr Unternehmen

Einsparung von Lohnnebenkosten

Steuervorteile

Niedrige Kosten

Günstige Gruppenverträge

So funktioniert der Pensionsfonds

Der Pensionsfonds der R+V, die R+V Pensionsfonds AG, ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer durch Pensionspläne geregelt. Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer: Er hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer.

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

Flexibler Rentenbeginn
Ab dem vertraglichen Rentenbeginn hat Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf eine lebenslange Rente. Der Rentenbeginn kann vorgezogen oder hinausgeschoben werden.

Schutz vor Insolvenz
Für den Fall der Insolvenz sind die Versorgungsansprüche Ihres Mitarbeiters durch den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert.

Renditechancen
Durch die Anlagestrategie des Pensionsfonds können Ihre Mitarbeiter von den Ertragschancen der Kapitalmärkte profitieren.

Steuer- und Sozialversicherungsvorteile in der Ansparphase
Ihre Mitarbeiter können jährlich Beiträge von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG GRV West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4% der BBG GRV West sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen.

Steuervorteile in der Rentenzeit
Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit.

Bei Arbeitgeberwechsel Weiterführung möglich
Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus Ihrem Unternehmen aus, bevor die Leistung fällig wird, wird ihm der Pensionsplan übertragen. Der Arbeitnehmer kann diesen dann mit privaten Beiträgen weiterführen oder von seinem neuen Arbeitgeber fortführen lassen.

Sichere betriebliche Zusatzrente
Ein Pensionsplan mit Mindestleistungen sichert Ihren Mitarbeitern, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge für die Verrentung zur Verfügung stehen. Die Rentenhöhe wird zum Zeitpunkt des Rentenbeginns garantiert.

Absicherung der Familie
Auf Wunsch kann ein Hinterbliebenenschutz zusätzlich mitversichert werden.

Informationen zur Entgeltumwandlung

Seit dem 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz besteht für Arbeitnehmer erstmals ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 8% (steuerfrei) und bis zu 4% (sozialversicherungsfrei) der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.

Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.

Die R+V Versicherung bereitet den Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bietet passende, steuerlich interessante Formen der betrieblichen Altersversorgung an und wirkt bei der Einrichtung und Umsetzung im Betrieb mit.

Aktuelle Sozialversicherungsgrößen

Die Sozialversicherungsgrößen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Zu den aktuellen Sozialversicherungsgrößen

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