Win-Win Situation. Um die Altersversorgung der Beschäftigten zu verbessern, stärkt der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung gezielt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Seit der bAV-Reform im Januar 2018 ist die betriebliche Rente noch attraktiver geworden. Besonders kleine und mittelständische Betriebe haben neue Anreize erhalten, um die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu fördern.
Qualifizierte Mitarbeiter sind die Zukunft Ihres Unternehmens. Sie gilt es zu gewinnen und zu binden. Eine betriebliche Altersversorgung ist dabei ein entscheidendes Instrument. Darum hat der Gesetzgeber das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf den Weg gebracht. Das Ziel: Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Für Sie als Unternehmer bietet das BRSG große Chancen, aber auch klare Handlungsaufforderungen:
Chancen, denn durch die Fördermaßnahmen entstehen neue attraktive Möglichkeiten zur Stärkung der bAV in Ihrem Unternehmen.
Handlungsbedarf, denn einige Gesetzesänderungen betreffen Arbeitgeber, die bereits eine bAV anbieten. Prüfen Sie darum Ihre bestehenden Versorgungsordnungen umgehend auf Änderungsbedarf.
Optimieren Sie Ihre Betriebsrenten für alle Beteiligten!
Gut zu wissen:
Die bisherigen Durchführungswege und Fördermöglichkeiten der bAV bleiben unverändert bestehen. Genauso können Sie bestehende Verträge, die bereits vor 2018 abgeschlossen wurden, fortführen.
Das R+V-Firmenportal ist die digitale Plattform für Arbeitgeber zur Verwaltung ihrer bAV-Verträge. Es ermöglicht Ihnen eine moderne, papierlose Verwaltung, beschleunigte Prozesse und maximale Übersicht über Ihr Firmenversorgungswerk.
Gut zu wissen:
Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland führt zu einem gefährlichen Fach- und Führungskräftemangel. Viele Unternehmen nutzen bereits ein betriebliches Versorgungskonzept der R+V, um ihre Arbeitgeberattraktivität zu steigern und Mitarbeiter zu gewinnen, binden und fit halten. Hier erfahren Sie mehr!
Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer heute ein wesentliches Thema. Weil die gesetzliche Rente für viele im Alter nicht reichen wird, kommt der Betriebsrente eine immer größere Bedeutung zu. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bieten sich Ihnen attraktive Möglichkeiten, für Ihr Alter vorzusorgen und Versorgungslücken zu schließen.
Sie haben bereits eine betriebliche Altersversorgung:
Für Sie gilt:
Informieren Sie sich frühzeitig über die Änderungen und deren Auswirkungen. Sprechen Sie jetzt Ihren Arbeitgeber an.
Sie starten jetzt mit einer betrieblichen Altersversorgung:
Ihre Vorteile der bAV auf einen Blick:
Steuern und ggf. Sozialabgaben werden erst bei Auszahlung im Alter fällig. Das kann für Sie vorteilhaft sein, da Rentner oft über weniger Einkünfte verfügen und einen niedrigeren Steuersatz haben. Die Sozialversicherungsersparnis kann Auswirkungen auf die gesetzlichen Leistungen haben.
Schließen Sie Ihre Versorgungslücke mit einer betrieblichen Altersversorgung. Sprechen Sie jetzt Ihren Arbeitgeber an. Sie haben Fragen oder wollen weitere Informationen? Wenden Sie sich am besten direkt an Ihren R+V-Spezialisten vor Ort.
Am 01.01.2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Sein Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver zu machen – vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Darüber hinaus will es den Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessern.
Der Gesetzgeber bietet mit dem neuen Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, um mit der bAV noch stärker Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden.
Für Arbeitnehmer gehört die betriebliche Altersversorgung heute dazu.
Die Lebenserwartung und der Altersvorsorgebedarf in Deutschland steigen. Themen wie erhöhte Altersarmut, sinkende gesetzliche Rentenleistungen, unzureichende Altersvorsorge oder die langanhaltenden Niedrigzinsen bewegen Politik und Bürger. In diesem Umfeld wird die betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als attraktives Personalinstrument angesehen - und von Arbeitnehmern heutzutage als zeitgemäßer Standard empfunden.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, die Altersvorsorge aktiv zu gestalten.
Kernpunkte des BRSG
In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).
Tarifvertragsparteien konnten auch bisher schon Vereinbarungen treffen, um bAV für ihre Mitglieder zu ermöglichen. Dies betrifft Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell vereinbaren oder vereinbart haben.
Mit dem Sozialpartnermodell erweitert der Gesetzgeber die Handlungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien. Sie können jetzt in Tarifverträgen exklusiv die sogenannte Beitragszusage vereinbaren. Damit schafft der Gesetzgeber neue Möglichkeiten von tarifvertraglichen bAV-Lösungen, um die bAV attraktiver zu machen und den Verbreitungsgrad deutlich zu erhöhen.
Das Sozialpartnermodell für Arbeitgeber:
Die Teilnahme am Sozialpartnermodell ist für die Arbeitgeber möglich, die der Tarifbindung unterliegen. Nichttarifgebundene Arbeitgeber können ein Sozialpartnermodell nutzen, wenn der einschlägige Tarifvertrag dies ermöglicht.
So funktioniert die Beitragszusage:
Der Arbeitgeber verspricht seinen Mitarbeitern die Zahlung von Beiträgen in die bAV. Statt einer garantierten Rente wird eine Zielrente avisiert. Der Gesetzgeber legt bestimmte Rahmenbedingungen fest, z. B. ausschließlich Rentenzahlung oder einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, Beschränkung
auf Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds und dass keine Garantien zugesagt werden dürfen.
Vorteil für den Arbeitgeber:
Er hat über die Beitragszahlung hinaus keine weiteren Verpflichtungen.
Vorteil für den Arbeitnehmer:
Durch eine flexiblere Kapitalanlage und den Verzicht auf Garantien kann eine höhere Rente erzielt werden.
Ihr R+V-Spezialist vor Ort steht Ihnen gerne für Fragen zum Sozialpartnermodell und die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung
Die Investition in Mitarbeiter lohnt sich. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge setzen Arbeitgeber attraktive Signale an die Mitarbeiter, sagt Jan-Peter Ernst von der Beratungsgesellschaft compertis. Dabei gilt es, alle Förderungsmöglichkeiten zu nutzen.