Seit 20 Minuten fahren Sie um den Block und suchen einen Parkplatz. Dann – endlich – eine freie Lücke! Sie nähern sich, wollen gerade einschlagen, müssen aber plötzlich bremsen. In der Lücke steht ein Klappstuhl, darauf sitzt Frau Schmidt von nebenan und lächelt Sie entschuldigend an. Herr Schmidt fährt direkt hinter Ihnen und wird gleich seinen Wagen abstellen.
Sie fragen sich: Ist das Prinzip „Fußgänger reserviert Parkplatz“ überhaupt erlaubt? Darf man als Fußgänger einen Parkplatz reservieren und welche Rechte haben Sie als Fahrzeugführer, dem das Parken verwehrt wird?