Sie sind ein ständiger Begleiter im Straßenverkehr: Parkverbotsschilder. Für viele Autofahrerinnen und -fahrer stellt sich dabei oftmals die Frage: Darf ich hier nur nicht parken, aber dafür halten? Lesen Sie hier alles nach, was Sie über das Parkverbot wissen sollten, und sagen Sie dem Parkknöllchen für immer Lebewohl!
Parkverbotsschilder: Welche gibt es und welche Bedeutung haben sie?
Ob Sie noch halten oder schon parken, beurteilt die Straßenverkehrsordnung anhand eines Zeitlimits und Ihrer Intention: Wenn Sie die Fahrt auf der Fahrbahn oder einem Seitenstreifen gewollt unterbrechen, halten Sie nach dem Verkehrsrecht – eine rote Ampel wäre zum Beispiel keine gewollte Unterbrechung.
Wenn Sie Ihr Auto für mehr als drei Minuten stehenlassen und verlassen, wird das von der StVO als Parken gewertet. Nur wenn Sie das Fahrzeug in Sichtweite behalten, wird noch vom Halten gesprochen.
Aber Achtung: Auch in diesem Fall gelten 10 Minuten als Toleranzgrenze.
In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie während der Fahrt spontan beschließen, noch kurz für das Abendessen einkaufen zu gehen und Ihr Auto dafür verlassen, parken Sie. Wenn Sie aber nur für zwei, drei Minuten stehenbleiben, um einen Blick auf die Karte zu werfen oder sich kurz die Beine zu vertreten und dabei Ihr Auto nicht aus den Augen verlieren, halten Sie. Das heißt, dass Sie bei einem Parkverbotsschild in diesem Fall anhalten können.
Die genaue Differenzierung zwischen Parken und Halten ist deswegen relevant, weil in einigen Zonen zwar das Halten, aber nicht das Parken erlaubt ist. Konkret gilt diese Regelung im eingeschränkten Halteverbot, das deswegen im Volksmund als Parkverbot bezeichnet wird.
Das Pendant dazu ist das absolute Halteverbot, in dem Sie weder halten noch parken dürfen. Beachten Sie, dass das Parken in folgenden Situationen auch ohne Parkverbotsschilder nicht gestattet ist:
- Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen in einem Bereich von fünf Metern.
- Wenn das Fahrzeug die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.
- Auf Radwegen
- Vor Ein- und Ausfahrten eines Grundstücks – bei schmalen Straßen auch gegenüber des Grundstücks.
- Über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen – auch wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist.
- An Bordsteinabsenkungen und auf Gehwegen, wenn nicht ausdrücklich erlaubt.
- Sie dürfen nicht auf einem Zebrastreifen parken.
- Sie können Ihr Auto nicht auf den Markierungen abstellen, auf der Motorräder parken.
- Unberechtigtes Parken auf Privatgrundstücken ist ebenfalls nicht erlaubt.
Bußgeld bei Parkdelikt: Ob eine Missachtung eines Parkverbotsschildes vorliegt oder nicht, entscheiden die Polizei oder das Ordnungsamt. Grundsätzlich gilt, wer im Halteverbot parkt, muss mit einem Bußgeld zwischen 10 und 70 Euro rechnen. Die Höhe des Bußgeldes ist abhängig vom Parkzeitraum und davon, inwieweit Ihr geparktes Fahrzeug den Straßenverkehr behindert hat.
Ein Halteverbot gilt nicht nur in Bereichen, die durch ein entsprechendes Zeichen explizit als solches ausgewiesen sind.
Um jedes Halteverbot einhalten zu können, müssen sich Autofahrerinnen und -Autofahrer auch ein paar andere Verkehrsschilder neben jenen fürs Parken merken. Aber keine Sorge, in den Bereichen, die nicht durch Parkverbotsschilder markiert sind, ist es selbsterklärend, warum Parken an der betreffenden Stelle verboten ist – eine kurze Wiederholung der Parkverbot- und Halteverbot-Verkehrszeichen ist dennoch sinnvoll.
Wir zeigen Ihnen anhand verschiedener Bilder, welches Schild ein Parkverbot anzeigt und was es bedeutet:
Ab wo gilt eigentlich ein absolutes oder ein eingeschränktes Halteverbot?
Neben den wichtigsten Verkehrsschildern, folgt hier nun eine Übersicht über sämtliche Parkverbotsschilder samt Erklärung der Halte- und Parkverbote:
Auf der sichersten Seite sind Sie, wenn ein blaues Schild mit einem großen P oder eine Parkflächen-Markierung ausdrücklich auf einen Parkplatz hinweist. Doch nicht immer sind solche Hinweise zu finden. In diesem Fall können Sie, sofern kein entsprechendes Parkverbotsschild vorhanden ist, auch die Fahrbahn zum Parken nutzen.
Auf der Fahrbahn dürfen Sie laut StVO nur den rechten Seitenstreifen zum Parken nutzen, zu dem auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen gehören. Einzige Ausnahmen: Wenn an der rechten Straßenseite Schienen verlaufen oder Sie sich in einer Einbahnstraße befinden, dürfen Sie auch links halten und parken.
Sie können übrigens auch über die Google-Maps-App nach Parkplätzen suchen. Geben Sie dafür einfach Ihren Standort und den Suchbegriff „Parkplätze“ ein. Anschließend können Sie sich von der App direkt zum nächsten Parkplatz navigieren lassen.
Und wenn es bei der Stressigen Parkplatzsuche zum Unfall kommt?
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Wir wünschen Ihnen eine stressfreie Parkplatzsuche und einen Parkaufenthalt ohne Knöllchen!
Grafiken Verkehrsschilder © Wikipedia
Zuletzt aktualisiert: Januar 2022
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