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Rund ums Fahren

Parkverbotsschilder: Welche gibt es und welche Bedeutung haben sie?

Inhalt:

Sie sind ein ständiger Begleiter im Straßenverkehr: Parkverbotsschilder. Sie informieren Autofahrer und Autofahrerinnen darüber, wo das Abstellen ihres Fahrzeugs verboten ist. Man unterscheidet dabei zwischen dem absoluten Haltverbot, bei dem weder Halten noch Parken erlaubt ist (Zeichen 283), und dem eingeschränkten Haltverbot, bei dem nur das Parken verboten ist (Zeichen 286). Das Parkverbot verbietet das Parken von Straßenfahrzeugen (Kraftfahrzeuge, Anhänger, Fahrräder und Fuhrwerke) in bestimmten Zonen des öffentlichen Verkehrsraums. Für viele Autofahrerinnen und -fahrer stellt sich angesichts der Vielzahl der Schilder die Frage: Darf ich hier nur nicht parken, aber dafür halten? Wir erläutern die Bedeutung der unterschiedlichen Verkehrsschilder.

Parken oder Halten? Was Parken im Verkehrsrecht bedeutet

Ob Sie noch halten oder schon parken, beurteilt die Straßenverkehrsordnung (§ 12) anhand eines Zeitlimits und Ihrer Intention: Wenn Sie die Fahrt auf der Fahrbahn oder einem Seitenstreifen gewollt unterbrechen, halten Sie nach dem Verkehrsrecht – eine rote Ampel wäre zum Beispiel keine gewollte Unterbrechung.

  • Wenn Sie Ihr Auto für mehr als 3 Minuten stehenlassen und verlassen, wird das von der StVO als Parken gewertet.
  • Nur wenn Sie das Fahrzeug in Sichtweite behalten, wird noch vom Halten gesprochen.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie während der Fahrt spontan beschließen, noch kurz für das Abendessen einkaufen zu gehen und Ihr Auto dafür verlassen, parken Sie. Wenn Sie aber nur für 2 oder 3 Minuten stehenbleiben, um einen Blick auf die Karte zu werfen oder einen Anruf auf dem Handy anzunehmen und dabei Ihr Auto nicht aus den Augen verlieren, halten Sie. Das heißt, dass Sie bei einem Parkverbotsschild in diesem Fall kurz anhalten dürfen.

Achtung, Knöllchen: Wo Parken auch ohne Parkverbotsschilder nicht erlaubt ist

Die genaue Differenzierung zwischen Parken und Halten ist deswegen relevant, weil in einigen Zonen zwar das Halten, aber nicht das Parken erlaubt ist. Konkret gilt diese Regelung im eingeschränkten Halteverbot, das deswegen im allgemeinen Sprachgebrauch als Parkverbot bezeichnet wird.

Das Pendant dazu ist das absolute Halteverbot, in dem Sie weder halten noch parken dürfen. Beachten Sie, dass das Parken in folgenden Situationen auch ohne Parkverbotsschilder nicht gestattet ist:

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen in einem Bereich von 5 Metern

  • wenn das Fahrzeug die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert

  • auf Radwegen

  • vor Ein- und Ausfahrten eines Grundstücks – bei schmalen Straßen auch gegenüber des Grundstücks

  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen – auch wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist

  • an Bordsteinabsenkungen und auf Gehwegen, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist

  • auf Zebrastreifen

  • auf Markierungen für Motorräder

  • auf Privatgrundstücken

Bußgelder bei einem Parkdelikt

Ob eine Missachtung eines Parkverbotsschildes vorliegt, entscheiden die Polizei oder das Ordnungsamt. Die Höhe der Bußgelder für Parkverstöße variiert je nach Schwere und Art des Delikts und reicht von 10 EUR für geringfügige Verstöße bis zu 110 EUR und mehr für schwere Behinderungen oder Parken in verbotenen Bereichen.

Beispiele für Bußgelder sind:

  • 20 EUR für das Überschreiten der Parkzeit um bis zu 30 Minuten
  • 55 EUR für das Parken auf einem Geh- oder Radweg.

Hier niemals parken!

Ein Halteverbot gilt nicht nur in Bereichen, die durch ein entsprechendes Zeichen explizit als solches ausgewiesen sind.

Um jedes Halteverbot einhalten zu können, müssen sich Autofahrerinnen und -Autofahrer auch ein paar andere Verkehrsschilder neben jenen fürs Parken merken. Aber keine Sorge, in den Bereichen, die nicht durch Parkverbotsschilder markiert sind, ist es selbsterklärend, warum Parken an der betreffenden Stelle verboten ist – eine kurze Wiederholung der Parkverbot- und Halteverbot-Verkehrszeichen ist dennoch sinnvoll.

Wir zeigen Ihnen anhand verschiedener Bilder, welches Schild ein Parkverbot anzeigt und was es bedeutet:

Wichtige Halteverbotsschilder auf einen Blick

Bushaltestelle

Parkverbot 15 Meter vor und hinter dem Schild. Halten zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste ist erlaubt.

Vorfahrtsstraße

Parkverbot vor der Kreuzung 5 Meter (innerorts) und 8 Meter (außerorts).

Verbot für Kraftwagen und andere Fahrzeuge mit mehr als 2 Rädern

Parken und Halten verboten.

Kreisverkehr

Parken und Halten verboten.

Parkverbot (= eingeschränktes Halteverbot)

Verkehrszeichen 286: Parken verboten. Halten für Ladetätigkeit ist erlaubt.

Absolutes Halteverbot

Verkehrszeichen 283. Parken und Halten sind verboten.

Verkehrsberuhigter Bereich

Parken verboten außer auf gekennzeichneten Flächen.

Fußgängerzone

Nur Fußgänger erlaubt. Befahren und Halten zum Ausladen nur mit Ausnahmegenehmigung.

Fußgängerüberweg

Parken und Halten verboten.

Andreaskreuz mit Blinklicht für Bahnübergänge

Halten und Parken verboten.

Parkschilder mit und ohne Pfeil: So erkennen Sie ihre Bedeutung

Ab wo gilt eigentlich ein absolutes oder ein eingeschränktes Halteverbot? Neben den wichtigsten Verkehrsschildern, folgt hier nun eine Übersicht über sämtliche Parkverbotsschilder samt Erklärung der Halte- und Parkverbote:

Erklärung von Parkschildern mit und ohne Pfeil

Halteverbotsschild ohne Richtungspfeile

Hier herrscht im ganzen Bereich Parkverbot. Sie dürfen kurz anhalten, z. B. zum Be- und Entladen.

Halteverbotsschild mit zwei Pfeilen

Hier befinden Sie sich in der Mitte des Halteverbots. Sie dürfen kurz halten, z. B. zum Be- und Entladen.

Halteverbotsschild mit Pfeil nach rechts (weg von der Fahrbahn)

Das Schild markiert das Ende der Parkverbotszone. Ab hier in Fahrtrichtung ist Parken erlaubt.

Halteverbotsschild mit Pfeil nach links (zur Fahrbahn)

Das Schild markiert den Anfang der Parkverbotszone. Ab hier in Fahrtrichtung ist Parken verboten.

Rotes Kreuz ohne Pfeil

Hier herrscht absolutes Halteverbot. Das heißt: Sie dürfen hier weder parken noch halten.

Rotes Kreuz mit Pfeil nach links

Hier beginnt der verbotene Bereich. Weder Parken noch Halten ist erlaubt

Rotes Kreuz mit Pfeil nach rechts

Hier endet das absolute Halteverbot. Parken und Halten ist weiterhin untersagt.

Rotes Kreuz mit zwei Pfeilen

Sie befinden sich in der Mitte des absoluten Halteverbots. Parken und Halten ist hier verboten.

Zonenschild mit Halteverbotsschild ohne Pfeile

Anfang eines Bereichs, in dem eingeschränktes Halteverbot gilt. Hier ist weder Parken noch Halten erlaubt.

Durchgestrichenes Zonenschild mit Halteverbotsschild ohne Pfeile

Hier endet die Zone, in der das eingeschränkte Halteverbot gilt.

Die wichtigsten Infos zum Thema Parkverbote auf einen Blick

  • Unterschiede zwischen absolutem und eingeschränktem Halteverbot

    Die StVO unterscheidet zwischen absolutem und eingeschränktem Halteverbot. Letzteres wird umgangssprachlich als Parkverbot bezeichnet und ist durch Parkverbotsschilder gekennzeichnet.

  • Definition von Parken

    Als Parken gilt laut Verkehrsrecht, wenn Sie Ihr Fahrzeug für länger als 3 Minuten stehen lassen und verlassen.

  • Parkverbotsbereiche

    Parkverbotsbereiche werden durch Halteverbotsschilder markiert. Dennoch ist auch an anderen Stellen das Parken verboten, zum Beispiel an Bahnübergängen oder einer Feuerwehrzufahrt.

Grafiken Verkehrsschilder © Wikipedia

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Zuletzt aktualisiert: Oktober 2025

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