Gilt die StVO auf dem Supermarkt-Parkplatz?
Allgemein gelten andere Verkehrsregeln auf Parkplätzen von Supermärkten als auf der Straße. An der Einfahrt von manchen Supermarkt-Parkplätzen steht allerdings das Kundenparkplatz-Schild “Hier gilt die StVO”. Diese legt die Geschwindigkeit fest, Vorfahrtsregeln, Fahrtrichtung und wie man sich im Straßenverkehr korrekt verhält. Sind entsprechende Schilder vorhanden, können Sie sicher sein, dass die gewöhnlichen Regelungen auch auf dem Parkplatz gelten.
Trotzdem müssen Sie einige Sonderfälle beachten: So dienen die Fahrspuren auf den Parkplätzen lediglich zur Aufteilung des Parkplatzes in Parkflächen und leiten nicht den fließenden Verkehr.
Sie geben auch nicht die Fahrtrichtung vor oder kennzeichnen Vorfahrtstraßen. Sie dienen ausschließlich als Fahrichtungsempfehlung. Das Schild an der Einfahrt des Supermarkt-Parkplatzes “Hier gilt die StVO” bedeutet somit, dass sich die Regeln uneingeschränkt nur auf den §1 der StVO beziehen:
Da Supermarkt-Parkplätze außerdem in privater Hand sind, kann der jeweilige Inhaber eigene Regeln aufstellen – so lange diese mit der StVO vereinbar sind.
Diese muss er allerdings durch Verkehrsschilder oder Hinweise anzeigen.