Auf Kundenparkplätzen herrscht oft ein buntes Treiben. Autos scheren aus und schlüpfen in Parklücken – doch welche Regeln gelten und wer haftet, wenn es im Gedränge zu Unfällen kommt? Wie die Verkehrsregeln auf Parkplätzen von Supermärkten funktionieren, erklären wir im Folgenden.

Welche Verkehrsregeln gelten auf dem Parkplatz vom Supermarkt?

Allgemein gelten andere Verkehrsregeln auf Parkplätzen von Supermärkten als auf der Straße. An der Einfahrt von manchen Supermarkt-Parkplätzen steht allerdings das Kundenparkplatz-Schild “Hier gilt die StVO”. Diese legt die Geschwindigkeit fest, Vorfahrtsregeln, Fahrtrichtung und wie man sich im Straßenverkehr korrekt verhält. Sind entsprechende Schilder vorhanden, können Sie sicher sein, dass die gewöhnlichen Regelungen auch auf dem Parkplatz gelten.
Trotzdem müssen Sie einige Sonderfälle beachten: So dienen die Fahrspuren auf den Parkplätzen lediglich zur Aufteilung des Parkplatzes in Parkflächen und leiten nicht den fließenden Verkehr.
Sie geben auch nicht die Fahrtrichtung vor oder kennzeichnen Vorfahrtstraßen. Sie dienen ausschließlich als Fahrichtungsempfehlung. Das Schild an der Einfahrt des Supermarkt-Parkplatzes “Hier gilt die StVO” bedeutet somit, dass sich die Regeln uneingeschränkt nur auf den §1 der StVO beziehen:
Da Supermarkt-Parkplätze außerdem in privater Hand sind, kann der jeweilige Inhaber eigene Regeln aufstellen – so lange diese mit der StVO vereinbar sind.
Diese muss er allerdings durch Verkehrsschilder oder Hinweise anzeigen.
Rechts vor links auf Parkplätzen gilt nicht automatisch – wenn ein Auto beispielsweise von rechts aus der Parkbucht kommt, hat es entsprechend der Verkehrsregeln auf dem Supermarkt-Parkplatz nicht immer Vorfahrt.
In den meisten anderen Situationen können Sie sich aber auf die einfache Rechts-vor-links-Regel verlassen.
Die Geschwindigkeit auf Parkplätzen von Supermärkten sollte nicht mehr als 10 km/h betragen – bewegen Sie sich also idealerweise in Schrittgeschwindigkeit fort.
Bei Parkplatz-Unfällen vor Supermärkten gelten die Verkehrsregeln der StVO – genau wie auf öffentlichen Straßen. Entstehen Schäden, gilt es, die Polizei zu informieren, welche im Anschluss den Schuldigen ermittelt. Im Schadensfall übernehmen die Versicherungen die entstandenen Kosten.
Auf den meisten Kundenparkplätzen werden keine Parkgebühren erhoben, dafür ist allerdings die Parkdauer limitiert.
Einige Supermärkte fordern daher, dass Parkscheiben gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe aufgestellt werden, damit die Dauer kontrolliert werden kann. Das müssen die Betreiber allerdings durch ein Schild am Kundenparkplatz mitteilen.
Die Verkehrsregeln auf Parkplätzen von Supermärkten zu durchschauen, kann kompliziert sein. Grundsätzlich sollten Sie sich an drei wichtige Verhaltensregeln halten:
- Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht
- Schritttempo mit höchstens 10 km/h
- In ständiger Bremsbereitschaft fahren
Zuletzt aktualisiert: April 2022
R+V Team
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