Parkplatz von oben
    NÜTZLICHE INFOS RUND UM IHR FAHRZEUG

    Gilt auf Parkplätzen rechts vor links?

    Freitagabend, 17:30 Uhr. Auf den Straßen drängeln sich Autofahrer nach einer anstrengenden Woche durch den dichten Berufsverkehr. Hier gilt die „rechts vor links“-Vorfahrtsregel, außer die Vorfahrt wird anders angekündigt – das weiß jeder. Doch was, wenn Sie noch einen Abstecher in die Stadt zum Supermarkt machen müssen? Der zugehörige Parkplatz ist zwar groß, doch es herrscht wildes Gedränge. Welche Vorfahrtsregel gilt? Ist rechts vor links auf Parkplätzen richtig? Mehr dazu im Folgenden.

    Die Parkplatz-StVO: Rechts vor links oder nicht?

    Kaum sind Sie von der vollen Straße heruntergefahren, stehen Sie auf einem noch volleren Parkplatz. Jetzt geht die Jagd um eine freie Lücke los. Sobald ein geparktes Auto den Motor anwirft und den Rückwärtsgang einlegt, gibt es kein Halten mehr. Sie selbst und zwei weitere Parkplatzsuchende geben Gas – und treffen sich an der nächsten Fahrbahnkreuzung. Wer hat Vorrang? Gilt hier auf dem Supermarkt-Parkplatz rechts vor links?

    Wichtiger als die Verkehrsregelung: gegenseitige Rücksicht

    Wie löst man diese verzwickte Situation? Das kommt in vielen Fällen ganz auf die Einstellung der Beteiligten an. Auch wenn der Tag lang war und Sie den abendlichen Einkauf schnell hinter sich bringen möchten, sollten Sie eine Sache nicht vergessen: Im Straßenverkehr und auch auf dem Parkplatzgelände ist gegenseitige Rücksichtnahme das A und O.

    Da kann man geltende Verkehrsregeln außer Acht lassen und der Mutter mit drei Kindern, die quengelnd auf der Rückbank sitzen, ruhig mal den Vortritt lassen, oder? Bevor es jedoch zu einer Diskussion kommt – im schlimmsten Fall nach einem Zusammenstoß –, sollten Sie wissen, wer tatsächlich im Recht ist.

    Gestresster Autofahrer diskutiert durch das offenen Fenster

    Gilt die Straßenverkehrsordnung nur auf der Straße?

    Nicht immer können Sie sich bei Parkplätzen auf rechts vor links und die Straßenverkehrsordnung berufen. Wie der Name schon sagt, gilt diese in erster Linie auf der Straße. Das heißt aber nicht, dass es auf einem Parkplatz keine Verkehrsregelung gibt und jeder kreuz und quer durch die Gegend fahren darf.

    Auf privaten Parkplätzen weisen häufig Schilder darauf hin, dass die Straßenverkehrsordnung gültig ist. Ist der Parkplatz öffentlich, können Sie sich daran orientieren, ob die Spuren an den Seiten markiert und so deutlich als Straßen kenntlich gemacht sind. In diesem Fall gilt die Straßenverkehrsordnung und somit auch die Regel rechts vor links.

    Ist der Parkplatz nur eine große freie Fläche mit markierten Parkbuchten, gelten die Vorfahrtsregeln nicht. Erst wenn richtige Straßen eingezeichnet sind – der Parkplatz also Straßencharakter hat – greifen auch wieder die Vorfahrtsregeln. Ein Beispiel dafür sind Verbindungen zwischen mehreren Parkplätzen mit Straßenmarkierungen oder baulicher Abgrenzung – etwa mit Bordsteinen.

    Allerdings sollten Sie auch hier vorsichtig sein, denn wenn der Gegenüber die Straße nicht als solche erkennt oder ihm die Regel nicht bekannt ist, kann es zum Unfall kommen, obwohl rechts vor links auf dem Parkplatz gilt. Anschließend verbringen alle Beteiligten den Abend auf der Polizeistelle, statt gemütlich auf der Couch.

    Darum gilt immer: Nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer und fahren Sie auf Parkplätzen langsam und umsichtig – so riskieren Sie keinen Blechschaden und können den Abend im Anschluss gemütlich ausklingen lassen.

    Die wichtigsten Verhaltensregeln:

    • Schrittgeschwindigkeit fahren
    • Immer bremsbereit sein
    • Ein- und ausparkende Fahrzeuge im Auge behalten

    Verstoßen Sie gegen diese Gebote, könnten Sie bei einem Unfall oder Parkschaden durchaus eine Teilschuld bekommen.

    Parkplatz verlassen – wer hat Vorfahrt?

    Wie bereits beschrieben, sollten Sie sich nicht grundsätzlich darauf verlassen, dass auf Parkplätzen rechts vor links gilt – fürs Parken im Parkhaus gilt übrigens dasselbe. Fahren Sie auf der Fahrspur eines Parkplatzes, haben Sie nicht das Vorfahrtsrecht gegenüber einem Auto, das in diesem Moment ausparkt.

    Stattdessen sind beide Fahrer in der Pflicht – so hat beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm entschieden – sich zu verständigen, bevor sie weiterfahren. Beide dürfen nur dann die Fahrt fortsetzen, wenn sie sicher sind, dass sie niemanden gefährden.

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    Zuletzt aktualisiert: Juli 2022

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