Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie zur Überführung eines nicht angemeldeten Fahrzeugs oder zu Probefahrten innerhalb Deutschlands. Es besteht für diese Zeit ein Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung. Sie dürfen Kurzzeitkennzeichen einmalig nur für ein Fahrzeug nutzen und es nicht an verschiedenen Fahrzeugen verwenden.