Häufig kommt es vor, dass man einen Gebrauchtwagen ohne gültigen TÜV bzw. HU und AU kauft. Hier muss man besonders vorsichtig sein, denn: Das zu überführende Auto muss verkehrstauglich sein, TÜV/HU (Hauptuntersuchung) und AU (Abgasuntersuchung) dürfen nicht abgelaufen sein.
Das müssen Sie nachweisen können, andernfalls ist nur eine Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle möglich.
Das bedeutet konkret: Sie können Ihre Überführung unter gar keinen Umständen als Fahrt zum HU oder zum TÜV ausgeben. Hier droht ein Bußgeld.
Wenn die vierwöchige Kulanz noch nicht abgelaufen ist, der TÜV also noch keine vier Wochen überfällig ist, können Sie das Fahrzeug noch mit Überführungskennzeichen selbst überführen.
Ist der Kulanz-Monat jedoch überschritten, haben Sie keine anderen Möglichkeiten: Sie müssen ein gewerbliches Transportunternehmen beauftragen, das Ihr Fahrzeug überführt.