Bei Neuzulassung erhalten Sie sofort nach Abschluss der Kfz-Versicherung Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Ohne Abschluss können wir Ihnen keine eVB zur Verfügung stellen.
Sind Sie bereits R+V-Kunde, können Sie eine neue eVB-Nummer über Ihr Kfz-Vertragscenter anfordern bei:
- Fahrzeugwechsel
- Halterwechsel
- Wiederinkraftsetzung nach Stilllegung
- Wohnortwechsel