Hilfecenter

    Wie fordere ich als Neukunde eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an?

    Bei Neuzulassung erhalten Sie sofort nach Abschluss der Kfz-Versicherung Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Ohne Abschluss können wir Ihnen keine eVB zur Verfügung stellen.

    Sind Sie bereits R+V-Kunde, können Sie eine neue eVB-Nummer über Ihr Kfz-Vertragscenter anfordern bei:

    • Fahrzeugwechsel
    • Halterwechsel
    • Wiederinkraftsetzung nach Stilllegung 
    • Wohnortwechsel

     

    Wenn Sie ehemaliger R+V24-Kunde sind oder ab dem 01.07.2022 Ihren Kfz-Versicherungsvertrag online abgeschlossen haben, erhalten Sie hier im Hilfecenter alle Antworten auf Ihre Fragen. Für Kfz-Kunden, die vor dem 01.07.2022 über www.ruv.de abgeschlossen haben, gilt dieser Link.

     

    Bei weiteren Fragen nutzen Sie unsere Suche. Wir haben bereits viele Fragen für Sie beantwortet.

    Haben Sie eine Frage zu Ihrem Vertrag? Loggen Sie sich bitte ins Kfz-Vertragscenter ein und senden Sie uns eine Mitteilung. Wählen Sie dazu Ihren Vertrag aus und klicken Sie unter „Aktionen“ auf „Mitteilung senden“.

     

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    Ihre R+V-Versicherung können Sie online über Ihr Kfz-Vertragscenter kündigen. Eine schriftliche Kündigung ist nach einer Online-Kündigung im Kfz-Vertragscenter nicht nötig.

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