Ihr zusätzliches Fahrzeug erhält entweder die SF-Klasse 1 oder 3. Das hängt davon ab, wie die Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstfahrzeugs ist.
Unter folgenden Bedingungen erhält Ihr Zweitwagen die SF-Klasse 1:
Ihr Erstfahrzeug ist in SF-Klasse 1 oder besser eingestuft.
Unter folgenden Bedingungen erhält Ihr Zweitwagen die SF-Klasse 3:
Sie und alle Fahrer des zweiten Fahrzeugs sind mindestens 23 Jahre alt.
Das Zweitfahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer oder Ehe-/Lebenspartner zugelassen.
Ihr bereits versichertes Fahrzeug ist mindestens in SF-Klasse 3 oder höher eingestuft.
Falls Sie weitere Fahrzeuge versichern möchten, gilt auch die Zweitwagenregelung.