Die eVB benötigen Sie zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.
Dies ist der Fall bei:
- Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs
- Wechsel der Versicherung
- Fahrzeugwechsel (Ihr bisheriges Fahrzeug wird durch ein neues ersetzt)
- Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
- Halterwechsel (Ihr Fahrzeug wird auf einen anderen Halter zugelassen)
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs (Ruheversicherung)