Hilfecenter

    Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?

    Die eVB benötigen Sie zur Vorlage bei der Zulassungsstelle

    Dies ist der Fall bei:  

    • Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs
    • Wechsel der Versicherung
    • Fahrzeugwechsel (Ihr bisheriges Fahrzeug wird durch ein neues ersetzt)
    • Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
    • Halterwechsel (Ihr Fahrzeug wird auf einen anderen Halter zugelassen)
    • Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs (Ruheversicherung)

     

    Wenn Sie ehemaliger R+V24-Kunde sind oder ab dem 01.07.2022 Ihren Kfz-Versicherungsvertrag online abgeschlossen haben, erhalten Sie hier im Hilfecenter alle Antworten auf Ihre Fragen. Für Kfz-Kunden, die vor dem 01.07.2022 über www.ruv.de abgeschlossen haben, gilt dieser Link.

     

    Bei weiteren Fragen nutzen Sie unsere Suche. Wir haben bereits viele Fragen für Sie beantwortet.

    Haben Sie eine Frage zu Ihrem Vertrag? Loggen Sie sich bitte ins Kfz-Vertragscenter ein und senden Sie uns eine Mitteilung. Wählen Sie dazu Ihren Vertrag aus und klicken Sie unter „Aktionen“ auf „Mitteilung senden“.

     

    Ähnliche Fragen

    Die Vollkaskoversicherung sichert Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, die Sie selbst verursachen oder die mutwillig von Dritten verursacht werden.

    Lesen Sie mehr

    Die Teilkaskoversicherung sichert Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, die durch äußere Einflüsse entstehen, z.B. Glasbruch, Hagel, Diebstahl, etc.

    Lesen Sie mehr

     Die Mallorca-Police ist für Mietwagen im europäischen Ausland gedacht. Sie ist eine Ergänzung der Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietwagens, da die Deckungssumme ausländischer Kfz-Versicherungen häufig weit unter dem deutschen Standard liegt.

    Lesen Sie mehr