Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Mehr als jeder Zweite wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. Doch oft kommt die Pflegebedürftigkeit für die Angehörigen überraschend. Wen spreche ich zuerst an? Wie organisiere ich die Pflege? Unsere Checklisten können helfen, Struktur in eine schwierige Situation zu bringen.
Checklisten Pflege, Patientenverfügung und Co.
Die häusliche Pflege eines Menschen erfordert viel Zeit und Energie. Soll der Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden versorgt werden, sind viele Dinge vorab zu erledigen. Oft sind damit auch Umbauten in der Wohnung verbunden, zum Beispiel neue rollstuhlgerechte Türen, Rampen im Eingangsbereich oder ein höheres WC-Becken.
Die „Checkliste: Pflege zu Hause durch Angehörige“ hilft bei der Entscheidung, ob Sie einen Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden versorgen können.
Checkliste Pflegedienst: Wie finde ich den richtigen?
Checkliste: Ambulanter Pflegedienst
Checkliste Pflegeheim: Wie finde ich das passende?
Checkliste: Wohnen im Pflegeheim
Pflegedienste sind verpflichtet, einen schriftlichen Pflegevertrag mit dem Pflegebedürftigen abzuschließen. Hier wird unter anderem festgehalten, welche Leistungen der Dienst erbringt. Prüfen Sie bei der Auswahl des Pflegedienstes, ob im Vertrag alles Wichtige geregelt ist.
Unser Tipp: Lassen Sie sich zunächst einen Kostenvoranschlag erstellen, bei dem die Leistungen und Kosten detailliert aufgeführt sind.
Ein Pflegetagebuch sollten Sie als pflegender Angehöriger mindestens eine Woche lang führen, bevor der Besuch des Pflegegutachters zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit ansteht. Der Gutachter stellt bei seinem Besuch fest, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, und wenn ja, welcher Pflegegrad erreicht ist. Ihre detaillierte Dokumentation kann zudem wichtig werden, falls Sie gegen die Einstufung Einspruch erheben möchten.
Gut vorbereitet auf den Termin mit dem Pflegegutachter
Wie läuft ein Gespräch mit dem Gutachter ab? Mehr darüber erfahren Sie auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen.
Jeder kann – unabhängig vom Alter – in eine Situation geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Mit einer Vollmacht können Sie eine andere Person damit beauftragen, in Ihrem Namen ein Rechtsgeschäft durchzuführen. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz gibt es verschiedene Vorlagen für Vollmachten zum kostenlosen Download:
Wo Sie auf dem Weg zu Ihrer Vollmacht Unterstützung finden
Sich zwischen den unterschiedlichen Vollmachten und Verfügungen zurechtzufinden und die richtigen Entscheidungen für sich zu treffen, kann schwierig sein. Damit Sie und Ihre Angehörigen die Informationen bekommen, die Sie brauchen, gibt es sinnvolle Online-Beratungen wie z. B. durch Mein digitaler PflegeBerater.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen und umfangreiche Unterstützung, wenn Sie eine Vollmacht erstellen möchten.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich im Voraus fest, welchen medizinischen Maßnahmen Sie als Vollmachtgeber zustimmen und welche Sie ablehnen. Auch Ihre persönlichen Wertvorstellungen und Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sollten Sie in der Patientenverfügung als Auslegungshilfe für Ihre Angehörigen und das Ärzteteam ergänzen. Damit nehmen Sie Einfluss auf die ärztliche Behandlung, wenn Sie nicht mehr ansprechbar oder einwilligungsfähig sind.
Wichtig bei einer Patientenverfügung ist, dass Sie sehr konkret ausdrücken, in welchen Situationen sie gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie haben. Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung sind als Empfehlung zu verstehen, wie Sie allgemeine Formulierungen möglichst vermeiden.
Wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt, stehen Angehörige oft unter Schock. Gehen Sie strukturiert vor:
Pflegegrad beantragen: Kontaktieren Sie umgehend die Pflegekasse des Betroffenen. Der Antrag sichert Leistungen ab dem Tag der Antragstellung.
Beratung suchen: Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung oder Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe.
Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie mindestens eine Woche lang den Hilfebedarf, um optimal auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MDK) vorbereitet zu sein.
Die Entscheidung hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit und den Kapazitäten der Angehörigen ab.
Pflege zu Hause: Ermöglicht Verbleib im gewohnten Umfeld. Erfordert oft Wohnraumanpassungen (z. B. Badumbau) und eine starke zeitliche Belastung der Angehörigen (Checkliste "Pflege zu Hause").
Ambulanter Pfledienst: Eine gute Zwischenlösung, um Angehörige bei der Grundpflege oder medizinischen Versorgung zu entlasten.
Stationäre Pflege: Bietet 24-Stunden-Sicherheit und soziale Kontakte, ist jedoch mit einem Umzug verbunden. Ein Vergleich mehrerer Heime vor Ort ist unerlässlich.
Wer Angehörige zu Hause pflegt, muss oft beruflich zurückstecken. Hier greifen soziale Sicherungssysteme:
Rentenansprüche: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für Sie, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen (bei Pflegegrad 2 oder höher) und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind.
Versicherungsschutz: Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit beitragsfrei unfall- und arbeitslosenversichert.
Pflegesachleistungen: Bei Nutzung eines Pflegedienstes rechnet dieser direkt mit der Kasse ab.
Ohne schriftliche Vorsorge dürfen selbst Ehepartner oder Kinder im Ernstfall nicht automatisch für Sie entscheiden.
Vorsorgevollmacht: Legt fest, wer Ihre finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten regelt.
Patientenverfügung: Bestimmt Ihre medizinischen Behandlungswünsche (z. B. künstliche Ernährung), falls Sie sich nicht mehr äußern können.
Betreuungsverfügung: Ein "Sicherheitsnetz", falls das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen muss.
Zuletzt aktualisiert: April 2026
R+V-Team
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