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    Pflege

    Pflegetagegeld: So schließen Sie die Pflegelücke

    Etwa die Hälfte aller Männer und drei Viertel aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig, mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland sind heute auf Pflege angewiesen. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten. Um diese Lücke zu schließen, empfehlen wir den Abschluss einer Pflegemonatsgeld-Versicherung.

    Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus

    Pflege durch Angehörige: Junge Pfegekraft unterstützt Senior.

    Wenn es zu einem Pflegefall kommt, deckt die gesetzliche Pflegeversicherung meist nur einen Teil der Kosten ab. Auf die Betroffenen kommen hohe Eigenanteile zu, die sie aus ihrem Einkommen, der Rente oder ihrem Privatvermögen finanzieren müssen.

    Unter Umständen werden die Kinder zur Kasse gebeten

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    Im Jahr 2015 reichten bei jedem vierten Pflegebedürftigen die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammen mit der eigenen Rente und Vermögen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Rund 450.000 Menschen beantragten daher „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt – eine Vorstellung, die den meisten Menschen unangenehm ist.

    Das Sozialamt kann das Geld später von den Kindern zurückfordern. Ob diese dann tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von den Einkommensverhältnissen der Kinder ab.

    Pflegemonatsgeld-Versicherung – was ist das?

    Pflege

    Die Höhe der Pflegekosten hängt vom Pflegegrad ab und davon, ob die Pflege zuhause (ambulante Pflege) oder in einem Pflegeheim (stationäre Pflege) erfolgt. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, kommen auf die Betroffenen im Pflegefall häufig hohe Eigenanteile zu.

    Eine Pflegemonatsgeld-Versicherung (früher auch Pflegetageld-Versicherung) ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die diese Lücke schließt. Sie bezahlt im Falle einer Pflegebedürftigkeit abhängig vom Pflegegrad ein sogenanntes Tagegeld. In der Regel bieten private Krankenversicherungen, beispielsweise die R+V Krankenversicherung AG, solche Pflegemonatsgeld-Versicherungen an.

    Je nach Anbieter und Ihren Wünschen können Sie die Höhe des Pflege-Tagegeldes individuell vereinbaren. Dieses Tagegeld wird – trotz der Bezeichnung – natürlich nicht täglich überwiesen, sondern in einer monatlichen Leistung.

    Beispiel: So berechnen Sie die Versorgungslücke

    Der Eigenanteil bei vollstationärer Pflege beläuft sich 2.098 Euro pro Monat, also rund 70 Euro pro Tag, die Sie aus Ihrem eigenen Einkommen bestreiten müssen. Daraus ergibt sich im Bundesdurchschnitt eine Versorgungslücke bei Pflegegrad 2-5 von 25.176 Euro/Jahr.

    Mit einer Pflegemonatsgeld-Versicherung können Sie diese Lücke schließen.

    Gut zu wissen: Pflegetagegeld ist nicht zweckgebunden

    R+V "Mein digitaler PflegeBerater": Lassen Sie sich beraten.

    Die Leistungen einer Pflegemonatsgeld-Versicherung sind nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass der Versicherte im Pflegefall das Geld so verwenden kann, wie er es für richtig hält. Damit ist auch die so genannte „Laienpflege“ versichert. Die Höhe Ihres Pflegegelds richtet sich allein nach Ihrem Pflegegrad und danach, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden. Über die Verwendung können Sie frei verfügen – Kostennachweise sind nicht erforderlich.

    R+V "Mein digitaler PflegeBerater".
    Mein digitaler PflegeBerater

    Wo pflegende Angehörige Entlastung und Unterstützung finden

    Sich im Pflege-Dschungel zurechtzufinden, kann anstrengend sein – besonders für pflegende Angehörige. Damit Sie und Ihre Angehörigen die Informationen bekommen, die Sie brauchen, um die Übersicht und Gelassenheit zu behalten, gibt es sinnvolle Online-Helfer wie z. B. Mein digitaler PflegeBerater.

    Hier finden Sie umfangreiche Ratschläge für die Organisation Ihrer individuellen Pflegereise und Unterstützung bei Bewältigung der Pflege.

    Wir sind im Pflegefall für Sie da

    Niemand möchte pflegebedürftig werden. Aber ebenso wenig möchte niemand sein Vermögen für die Pflegekosten aufbrauchen. Die Pflegeversicherungen der R+V-PflegeVorsorge schließen die finanziellen Lücken im Pflegefall.

    Gerne beraten Sie unsere Ansprechpartner vor Ort im persönlichen Gespräch.

    Ansprechpartner finden

    Welche Pflegegrade gibt es?

    Es gibt fünf Pflegegrade. Den Pflegegrad ermittelt ein Gutachter, indem er sechs verschiedene Lebensbereiche des Betroffenen begutachtet und bewertet:

    • Mobilität: Gewichtung 10 Prozent

    • Kognitive Fähigkeiten oder Verhaltensweisen/psychische Problemlagen: Gewichtung 15 Prozent

    • Selbstversorgung: Gewichtung 40 Prozent

    • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Gewichtung 20 Prozent

    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent

    Die Bereiche „Kognitive Fähigkeiten“ und „Verhaltensweisen/psychische Problemlagen“ werden getrennt bewertet – der Bereich mit den höheren Punkten fließt in die Bewertung ein.

    Wie wird der Pflegegrad berechnet?

    Für jeden der Bereiche vergibt der Gutachter Punkte. Je höher die Punktzahl ist, desto höher ist der Pflegegrad. Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch noch ist und über welche Fähigkeiten er verfügt.

    Pflegegrad Punktzahl Erläuterung
    1 12,5 bis unter 27 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
    2 27 bis unter 47,5 Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
    3 47,5 bis unter 70 Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
    4 70 bis unter 90 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
    5 90 bis 100

    Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Der Pflegebedürftige ist auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesen.

     

    Aus Pflegetagegeld-Versicherung wurde Pflegemonatsgeld-Versicherung

    Die R+V Versicherung hat ihre frühere Pflegetagegeld-Versicherung auf eine Pflegemonatsgeld-Versicherung umgestellt. Im Prinzip sind sich Pflegetagegeld und Pflegemonatsgeld natürlich ähnlich – aber die Pflegemonatsgeld-Versicherung hat gegenüber der Pflegetagegeld-Versicherung einige Vorteile:

    • Beim Pflegemonatsgeld der R+V erhalten Sie – anders als bei einer Pflegetagegeld-Versicherung – jeden Monat dieselben Leistungen.

    • Werden Sie beispielsweise gegen Ende des Monats als pflegebedürftig eingestuft, erhalten Sie Pflegegeld für den gesamten Monat und nicht nur für die noch ausstehenden Tage.

    • Dasselbe gilt, wenn eine Höherstufung im laufenden Monat festgestellt wird. Auch in diesem Fall erhalten Sie das erhöhte Pflegegeld für den gesamten Monat.

    • Nicht jeder Monat hat die gleiche Anzahl von Tagen. Darum variieren bei einer Pflegetagegeld-Versicherung ihre monatlichen Leistungen, während Ihre monatlichen Kosten meist fix sind. Die Pflegemonatsgeld-Versicherung der R+V zahlt unabhängig davon für jeden Monat dieselbe Leistung.

    Gerne beraten Sie unsere Ansprechpartner persönlich.

    Auch junge Menschen kann es treffen

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    Mehr als jeder Zweite wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. Auch junge Menschen kann es treffen, zum Beispiel infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung. Mit der privaten Pflegeversicherung der R+V sorgen Sie für finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall. Dank umfassender Assistance-Leistungen unterstützt Sie die R+V in Zusammenarbeit mit den Maltesern durch eine Rund-um-die-Uhr-Hotline mit vielfältigen Beratungs- und Vermittlungsleistungen.

    Gut zu wissen

    Wir wissen, dass gerade bei jungen Familien Geld häufig knapp ist. Es fallen Anschaffungen für die Kinder an oder es muss Eigentum finanziert werden. Auch hier möchten wir unterstützen. Solange Ihre Kinder minderjährig sind, verdoppeln wir Ihr Pflegemonatsgeld bis zu deren Volljährigkeit. Wir wissen auch, dass gerade nach einer Geburt häufig hohe Ausgaben auf Sie zukommen. Daher bieten wir Ihnen an, Ihre R+V-PflegeVorsorge für bis zu zwei Jahre beitragsfrei zu stellen – bei vollem Leistungsanspruch!

    Mehr Infos zum Thema Pflege

    • Jeder kann zum Pflegefall werden. Wir zeigen, wie Sie mit dem Pflege-Bahr Zuschuss vom Staat erhalten und die finanzielle Belastung verringern.
    Pflege-Bahr – Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat
    • Was tun bei einem Pflegefall? Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

       
    Checklisten Pflege, Patientenverfügung und Co.

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    Zuletzt aktualisiert: April 2021

    R+V-Team

    Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.