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Damit Ihre Solaranlage bzw. Photovoltaikanlage langfristig Leistung bringt, sollte sie vor typischen Risiken abgesichert sein. Über die R+V-Wohngebäudeversicherung können Sie Schäden durch Sturm, Hagel, Überspannung, Diebstahl oder Tierverbisse an der PV-Anlage unkompliziert mitversichern. So profitieren Sie von einem einheitlichen Versicherungsschutz für Gebäude inklusive Photovoltaik – ohne eine separate Police abschließen zu müssen. Die Versicherung für Photovoltaik gilt in der Wohngebäudeversicherung bis zu einer Nennleistung von 30 kWp.
| Versicherte Gefahren | classic | comfort |
| Sturm/Hagel | Ja | Ja |
| Weitere Naturgefahren (Elementarschäden) | Ja | Ja |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | Ja | Ja |
| Überspannung | Ja, durch Blitz | Ja, durch Blitz |
| Diebstahl, Raub, Plünderung | Ja | Ja |
| Ungeschicklichkeiten, Vorsatz Dritter | Ja | Ja |
| Tierverbiss | Ja | Ja |
| Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler | Ja | Ja |
| Nutzungs-/Ertragsausfall bis 180 Tage auswählbar | Ja, bei Photovoltaikanlagen bis 30 kWp | Ja, bei Photovoltaikanlagen bis 30 kWp |
| Aufräum- und Entsorgungskosten | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
| Dekontaminationskosten | Bis 30.000 EUR | Bis 200.000 EUR |
| Bewegungs- und Schutzkosten | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
| Schadenbedingte Arbeiten am Dach | Nein | Nein |
Die Photovoltaikversicherung ist ein optionaler Zusatzbaustein der R+V-Wohngebäudeversicherung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Photovoltaikanlage ganz einfach in Ihren bestehenden Versicherungsschutz integrieren können, ohne eine separate Police abschließen zu müssen. Der Baustein bietet eine umfassende Absicherung Ihrer Photovoltaikanlage gegen zahlreiche Risiken, die von der klassischen Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt sind, wie z.B. Bedienungsfehler, Tierbiss, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
Zusätzlich ist der Ertragsausfall mitversichert. Dieser sichert Sie vor den finanziellen Folgen ab, wenn Ihre Photovoltaikanlage aufgrund von versicherten Schäden oder Reparaturen vorübergehend keine Einnahmen generiert.
Ein heftiger Sturm zieht über ein Gebäude hinweg und beschädigt die Photovoltaikanlage auf dem Dach. Dabei werden einige Module beschädigt und die PV-Anlage kann ihre Leistung nicht mehr wie gewohnt erbringen. In diesem Fall übernimmt eine Photovoltaikversicherung die Reparaturkosten.
Ein Blitzschlag verursacht eine Überspannung, die die Solaranlage beschädigt. Eine Versicherung sichert Sie vor den finanziellen Folgen ab und übernimmt die Reparaturkosten für die Solaranlage, sodass Sie schnell wieder Strom erzeugen können.
Wegen eines versicherten Schadens an der Photovoltaikanlage wird für mehrere Tage keine Energie produziert. Die Abdeckung des Ertragsausfalls in den Bedingungen der Versicherung sorgt dafür, dass der finanzielle Verlust aufgrund des Ausfalls der Solaranlage ausgeglichen wird.
Durch einen Tierverbiss werden Kabel an der Photovoltaikanlage beschädigt, was zu einem Ausfall führt. Eine Photovoltaikversicherung übernimmt die Reparaturkosten und sorgt dafür, dass die Photovoltaikanlage schnell wieder einsatzbereit ist. So müssen Sie sich keine Sorgen um den Verlust der Energieproduktion oder hohe Reparaturkosten machen.
Eine Photovoltaikversicherung ist für alle Eigentümer einer Photovoltaikanlage sinnvoll, unabhängig von der Nutzung. Sie sichert bei hohen Kosten durch Schäden wie Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl und Tierbisse ab. Personengruppen, für die eine Versicherung für Photovoltaik sinnvoll ist, sind:
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Hauseigentümer: Besonders Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach installiert haben, benötigen eine Versicherung, da die Anlage eine hohe Investition darstellt und äußeren Gefahren wie Sturm oder Hagel ausgesetzt ist.
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Besitzer von PV-Anlagen mit hohem Neuwert: Je teurer die Photovoltaikanlage, desto größer ist das finanzielle Risiko bei einem Schaden.
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Betreiber mit Einspeisevertrag: Wenn die Anlage über einen Einspeisevertrag verfügt, bedeutet ein Ausfall der Anlage direkte Einnahmeverluste, die durch eine Photovoltaikversicherung abgefedert werden können.
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Hausbesitzer, die auf Eigenstrom setzen: Wenn Sie Eigenstrom produzieren, bedeutet ein Ausfall der Anlage sofortige Mehrkosten für Strom, die durch den Versicherungsschutz finanziell abgefedert werden können.
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Anlagen mit Batteriespeicher: Batteriespeicher machen die Reparatur der Anlage oft komplexer und teurer. Die Versicherung deckt auch diese zusätzlichen Komponenten ab.
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Gewerbliche Anlagen und Freiflächenanlagen: Bei gewerblichen Anlagen oder Freiflächenanlagen sind häufig spezielle Policen erforderlich, die auf die größeren Risiken und Komplexitäten solcher Anlagen abgestimmt sind.
Photovoltaik spielt eine Schlüsselrolle in der Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit der Energieproduktion. Durch die Nutzung von Solarenergie erzeugt eine Photovoltaikanlage emissionsfreien Strom, der die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert und damit Treibhausgase einsparen hilft. Auch wenn die Herstellung der Photovoltaikmodule Energie benötigt und spezielle Verfahren erfordert, hat sich die Ökobilanz der Solarenergie durch technologische Fortschritte und effizientes Recycling kontinuierlich verbessert. So ist die Photovoltaik zu einer zukunftsweisenden Technologie geworden, die nicht nur zur Energiewende beiträgt, sondern auch Klima- und Ressourcenschutz fördert.
Die Nutzung von Photovoltaikanlagen bietet viele Umweltvorteile, die sowohl die CO₂-Emissionen senken als auch die Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben:
Die Photovoltaikversicherung trägt ebenfalls zur Nachhaltigkeit bei:Bei Schäden oder Störungen sorgt sie dafür, dass die Anlage schnell wieder Strom produziert. Dies reduziert den Energieverlust und hilft, die Umweltziele zu erreichen.
Photovoltaik Broschüre
Hier finden Sie hilfreiche Tipps rund um Photovoltaik. Nutzen Sie hierfür unsere Broschüre.
Was kostet eine Photovoltaikversicherung?
Ist eine Photovoltaikversicherung steuerlich absetzbar?
Die Photovoltaikversicherung sichert Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Ihre Anlage einen Schaden hat. Dazu können gehören:
- Naturereignisse und äußere Einflüsse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannung, Überschwemmung: Schützen Sie Ihre Photovoltaik- oder Solaranlage vor den schädlichen Auswirkungen von Naturereignissen und unerwarteten Wetterbedingungen.
- Technische Schäden wie Kurzschlüsse, Bedienungsfehler, Konstruktions- und Materialfehler: Eine PV-Versicherung deckt technische Mängel ab, die die Funktionalität der Photovoltaikanlage beeinträchtigen können, sei es durch Produktionsfehler oder Defekte.
- Externe Risiken wie Diebstahl, Vandalismus, Tierverbisse: Äußere Einflüsse, wie Diebstahl oder Vandalismus, sind ebenfalls bei einer Photovoltaikversicherung mitversichert. Selbst Schäden durch Tiere, wie Marderbisse, gehören zum Versicherungsschutz.
Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Versicherung einer Photovoltaikanlage. Allerdings ist es sinnvoll, eine Versicherung für Photovoltaik abzuschließen. Die Photovoltaikversicherung sichert Sie gegen die finanziellen Folgen von Schäden, Diebstahl oder Ertragsausfällen ab.
Eine Photovoltaikversicherung deckt standardmäßig alle fest verbauten Teile der Photovoltaikanlage ab. Dazu gehören unter anderem:
- Solarmodule: Die Photovoltaikmodule selbst, die die Sonnenenergie in Strom umwandeln.
- Montagesystem: Befestigungs- und Tragegestelle, Rahmen und alle Verankerungselemente, die zur Installation der Solaranlage notwendig sind.
- Elektrik: Wechselrichter, Verkabelung (sowohl Gleichstrom- als auch Wechselstromkabel), Laderegler, Transformatoren und Überspannungsschutz sind ebenfalls abgedeckt.
- Peripherie: Stationäre Zusatzkomponenten wie Stromspeicher (z. B. Akkus) und Wallboxen können ebenfalls in der Versicherung enthalten sein.
Neben den standardmäßig versicherten Teilen können bei vielen Versicherern auch zusätzliche Bausteine zur Photovoltaikversicherung hinzugefügt werden, um die Anlage noch umfassender abzusichern. Bei der R+V umfassen diese Zusatzleistungen:
- Innere Betriebsschäden: Schäden durch Kurzschlüsse oder Defekte an Bauteilen, die nicht durch äußere Einflüsse verursacht werden.
- Ertragsausfall: Wenn Ihre Photovoltaikanlage aufgrund von Schäden für längere Zeit nicht mehr produziert, können die finanziellen Verluste durch Ertragsausfälle erstattet werden.
- Zusatzkomponenten: Wenn Ihre Photovoltaikanlage mit einem Speicher ausgestattet ist, deckt eine Versicherung diesen unter Umständen mit ab.
- Zusatzkosten: Kosten für Aufräum-, Bergungs- und Entsorgungsmaßnahmen im Schadensfall können ebenfalls abgedeckt werden.
- Grob fahrlässige Schäden: Schäden, die durch Bedienfehler oder Konstruktionsfehler entstehen, sind ebenfalls oft mitversichert.
Es gibt jedoch auch Schäden, die nicht durch die Photovoltaikversicherung abgedeckt sind, wie zum Beispiel:
- Verschleiß und Alterung: Normale Abnutzung oder altersbedingte Schäden an der Photovoltaikanlage sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag alle Komponenten Ihrer Photovoltaikanlage abdeckt, besonders wenn Sie zusätzliche Stromspeicher oder eine Wallbox haben, da diese oft nicht automatisch in den Standardschutz integriert sind.
Im Falle eines Schadens an Ihrer Photovoltaikanlage ist es wichtig, schnell zu handeln, um die Kostenübernahme durch die Versicherung sicherzustellen. Sie können diese Schritte befolgen, um den Schaden korrekt zu melden und die Reparaturkosten abzusichern:
1. Sofortmaßnahmen & Dokumentation
- Sicherheit prüfen: Wenn es gefahrlos möglich ist, sollten Sie die Photovoltaikanlage vom Stromnetz trennen, um Folgeschäden zu vermeiden.
- Fotos machen: Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Blickwinkeln, bevor Sie etwas verändern, damit der Zustand der Anlage dokumentiert ist.
- Daten sichern: Notieren Sie die Leistungsdaten der Photovoltaikanlage vor und nach dem Ereignis. Diese Daten helfen dabei, den Schaden zu belegen.
- Polizei informieren: Bei Einbruch oder Vandalismus sollten Sie sofort die Polizei benachrichtigen und eine Anzeige erstatten.
2. Meldung an Versicherung und Fachbetrieb
- Versicherung kontaktieren: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Versicherer. Je schneller Sie die Meldung abgeben, desto schneller kann der Schaden bearbeitet werden.
- Installateur/Hersteller informieren: Falls es sich um einen Garantiefall handelt, sollten Sie auch Ihren Installateur oder den Hersteller der Anlage benachrichtigen. Diese müssen möglicherweise die Schadenursache bestätigen.
- Schadenursache klären: Der Fachbetrieb oder Hersteller muss schriftlich die Ursache des Schadens bestätigen, was für die Bearbeitung des Versicherungsfalls erforderlich sein kann.
3. Unterlagen einreichen
- Schadenanzeige: Füllen Sie das Schadenanzeigeformular des Versicherers aus und reichen Sie es fristgerecht ein.
- Nachweise: Reichen Sie alle erforderlichen Nachweise ein, wie z. B. Fotos, Rechnungen (Anschaffungs-, Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten) und die Bestätigung des Fachbetriebs.
- Warten auf Freigabe: Bevor Sie mit den Reparaturen beginnen, sollten Sie auf die schriftliche Kostenzusage der Versicherung warten, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.
Eine Hausratversicherung deckt in der Regel keine fest mit dem Gebäude verbundenen Photovoltaikanlagen ab, da diese als Teil des Gebäudes gelten und durch die Wohngebäudeversicherung versichert werden.
Bei Balkonkraftwerken (Mini-PV-Anlagen) sieht die Situation anders aus. Diese kleinen Solaranlagen gelten oft als Hausrat und benötigen daher keine separate Versicherung für Photovoltaik. Sie sind häufig in der Hausratversicherung eingeschlossen. Der Schutz umfasst meist Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung. Allerdings variiert die Deckung je nach gewähltem Tarif.
Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage erweitern, müssen Sie Ihre Photovoltaikversicherung informieren, damit der Versicherungsschutz auf die neuen Module und die gestiegene Gesamtleistung angepasst wird. Eine Erweiterung führt in der Regel zu einem höheren Beitrag, da die Versicherungssumme entsprechend der neuen Anlagengröße angepasst werden muss. Sie müssen die Erweiterung auch im Marktstammdatenregister anmelden.
Ohne aktualisierte Versicherung besteht die Gefahr, dass nur die ursprüngliche Anlagengröße abgesichert ist. Falls neue Module beschädigt werden oder Ertragsausfälle auftreten, müssen Sie die Kosten selbst tragen, da diese nicht automatisch abgesichert sind.
Eine Photovoltaikversicherung deckt viele Risiken und Schäden ab, die im Betrieb einer Photovoltaikanlage auftreten können, jedoch gibt es auch Ausschlüsse, die in der Regel nicht versichert sind. Zu den typischen Schäden, die von einer Photovoltaikversicherung nicht abgedeckt werden, gehören:
- Vorsätzliche Beschädigung: Schäden, die durch Vorsatz oder absichtliche Handlungen verursacht werden, sind in der Regel nicht abgedeckt. Wenn Sie oder jemand anderes die Photovoltaikanlage absichtlich beschädigen, übernimmt die Versicherung keine Kosten.
- Normale Abnutzung und Alterung: Verschleiß, Leistungsabfall oder Altersschäden, die durch den normalen Betrieb der Photovoltaikanlage entstehen, werden häufig nicht von der Versicherung gedeckt.
- Schäden durch Krieg oder innere Unruhen: Schäden, die durch Krieg, Sabotage, innere Unruhen oder gewalttätige Demonstrationen verursacht werden, sind in den meisten Fällen ausgeschlossen.
- Schäden durch Kernenergie: Kerntechnische Ereignisse wie Unfälle in Kernkraftwerken oder Strahlenschäden sind ebenfalls häufig nicht in der Photovoltaikversicherung enthalten.
- Garantie- und Gewährleistungsschäden: Schäden, die unter die Garantie des Herstellers oder die Montagegarantie fallen, sind in der Regel ebenfalls nicht abgesichert.
- Grobe Fahrlässigkeit: Versäumnisse bei der Wartung oder Installation der Photovoltaikanlage, die auf grober Fahrlässigkeit beruhen, können den Versicherungsschutz einschränken.
- Schäden in der Bauphase und bei Selbstmontage: Während der Bauphase oder bei selbst montierten Anlagen ist der Versicherungsschutz in der Regel nicht gegeben. Einige Versicherer bieten Bauschutz oder Selbstmontage-Absicherung als Zusatzbausteine an, die gegebenenfalls abgeschlossen werden müssen.
- Schäden an speziellen Dacharten und Materialien: Bestimmte Dächer (wie z. B. Reetdächer) oder besondere Materialien können von der Photovoltaikversicherung ausgeschlossen sein.
- Erdbebenschäden: Erdbebenschäden sind in der Regel nicht abgedeckt, können jedoch in vielen Fällen nachversichert werden, falls der Versicherer diese Option anbietet.
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Photovoltaikversicherung sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risikofaktoren abgedeckt sind. Achten Sie dabei besonders darauf, dass die Versicherung alle potenziellen Schäden berücksichtigt, die Ihre Photovoltaikanlage betreffen könnten.
Photovoltaikanlagen bis 30 kWp können in der Regel über die R+V-Wohngebäudeversicherung mitversichert werden, wenn sie fest auf dem Dach eines versicherten Gebäudes installiert sind. Gewerbliche Anlagen müssen über die separate R+V-EnergiePolice absichert werden.
Wenn mehrere Parteien eine Photovoltaikanlage gemeinsam nutzen, hängt der Versicherungsschutz von der Vertragsgestaltung und der Eigentümerschaft der Anlage ab. In der Regel sind folgende Personen versichert:
- Eigentümer der Photovoltaikanlage: Der Eigentümer oder Betreiber der Photovoltaikanlage ist in der Regel der primäre Versicherungsnehmer. Dieser muss für die Versicherung der Anlage sorgen. Das kann entweder über eine separate Versicherung für Photovoltaikanlagen oder als Erweiterung der Gebäudeversicherung erfolgen.
- Nutzer/Mieter: Die Nutzer oder Mieter sind nicht direkt für Schäden an der Anlage versichert, sondern nur für ihren Stromverbrauch. Haftpflichtversicherungen greifen jedoch, wenn sie der Anlage versehentlich Schaden zufügen, z. B. durch Vandalismus oder unsachgemäße Nutzung.
Um den vollständigen Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage zu gewährleisten, greifen unterschiedliche Versicherungen. Diese stellen sicher, dass sowohl die Anlage selbst als auch mögliche Schäden durch Nutzer oder externe Einflüsse abgesichert sind. Zu den Versicherungen gehören je nach Situation und PV- oder Solaranlage:
- Photovoltaikversicherung: Eine Photovoltaikversicherung schützt die Anlage selbst (z. B. Module, Wechselrichter, Montagesysteme) vor spezifischen Risiken wie Marderbissen, Vandalismus, Diebstahl oder Ertragsausfällen, die von einer Wohngebäudeversicherung oft nicht abgedeckt werden.
- Wohngebäudeversicherung: Wenn die Photovoltaikanlage Teil der Wohngebäudeversicherung ist, deckt diese in der Regel Schäden durch Sturm, Hagel und Blitz ab. Es ist jedoch wichtig, die Anlage aktiv zu melden, da sie den Wert des Gebäudes erhöht und möglicherweise eine Erhöhung der Versicherungssumme erforderlich macht.
- Haftpflichtversicherung: Haftpflichtversicherungen der Nutzer können in bestimmten Fällen greifen, z. B. wenn ein Mieter durch Vandalismus oder unsachgemäße Nutzung Schäden an der Anlage verursacht. Eine Hausratversicherung greift in der Regel nicht für größere Photovoltaikanlagen, sondern nur für kleinere Balkonkraftwerke, wenn diese explizit als Hausrat versichert sind.
Für private Photovoltaikanlagen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die sowohl finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung als auch steuerliche Vorteile bieten. Diese Förderungen variieren je nach Bundesland und Zeitpunkt, sodass es sinnvoll ist, sich regelmäßig über die aktuellen Programme zu informieren. Fördermöglichkeiten, die private Photovoltaikanlagen betreffen, sind:
Hauptförderungen:
- Einspeisevergütung (EEG): Für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom erhalten Sie einen festen Betrag im Rahmen der Einspeisevergütung nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Der Betrag sinkt zwar mit der Zeit, bietet jedoch langfristige Planungssicherheit und ermöglicht eine stabile Rendite für Ihre Photovoltaikanlage.
- KfW-Kredit (Programm 270): Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehen im Rahmen des Programms 270 zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Diese Darlehen können bis zu 100 % der Investitionssumme abdecken.
Weitere Fördermöglichkeiten:
- Regionale & kommunale Förderungen: Viele Bundesländer, Städte oder Kommunen bieten spezielle Zuschüsse an, die für den Ausbau von Photovoltaikanlagen genutzt werden können.
- Energieversorger-Programme: Einige Energieversorger bieten eigene Förderprogramme an, bei denen Sie Boni für die Installation von Photovoltaikanlagen oder Stromspeichern erhalten können.
- Zuschüsse für Stromspeicher: Neben den KfW-Darlehen gibt es spezielle Förderprogramme für Stromspeicher, die insbesondere Bonuszahlungen für intelligente Funktionen (z. B. prognosebasierte Steuerung) bieten. Diese Zuschüsse können helfen, die Gesamtinvestition zu reduzieren.
Es kann sich für Sie lohnen, regelmäßig die Förderdatenbanken des Bundes oder der Bundesländer zu prüfen, um die für Ihre Photovoltaikanlage relevanten Zuschüsse und Förderprogramme zu finden. Da viele Förderungen vor der Installation der Anlage beantragt werden müssen, sollten Sie auf die Antragsfristen und den richtigen Antragsweg achten. Darüber hinaus sind Förderungen für Stromspeicher oft an technische Anforderungen gebunden, wie z. B. an die intelligente Steuerung des Speichers. Diese Förderprogramme können in der Regel mit der Photovoltaikanlage kombiniert werden, was den Gesamtaufwand reduziert und Ihnen zusätzlichen finanziellen Spielraum verschafft.
Eine normale Wohngebäudeversicherung versichert in der Regel nur das Gebäude gegen grundlegende Risiken wie Feuer, Sturm und Hagel. Eine Versicherung für Photovoltaik bietet im Gegensatz zu einer Gebäudeversicherung einen wesentlich umfangreicheren Schutz und ist speziell auf die Photovoltaikanlage ausgerichtet. Sie deckt neben den grundlegenden Risiken auch technische Defekte, Bedienungsfehler, Diebstahl, Ertragsausfall und sogar spezielle Kosten wie Montage und Demontage ab.
Eine Photovoltaikversicherung kann bei der R+V als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung hinzugefügt werden. Dieser bietet einen umfassenden Schutz für Ihre Photovoltaikanlage und ergänzt den bereits bestehenden Versicherungsschutz, ohne dass eine separate Police erforderlich ist. So profitieren Sie von einer optimalen Absicherung der Photovoltaik- oder Solaranlage, die perfekt in Ihre Wohngebäudeversicherung integriert wird. Durch den Vergleich der Leistungen und Kosten können Sie die beste Photovoltaikversicherung für Ihre Anlage finden und dabei von einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren.