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Arbeitsunfähigkeitsversicherung: So funktioniert die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Inhalt:

Eine längere Krankschreibung kann das Einkommen spürbar belasten. Hier kann eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) helfen. Gut zu wissen: Viele suchen nach einer Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit, meinen damit aber die Berufsunfähigkeit inklusive AU-Klausel. Dieser Baustein sorgt dafür, dass Sie bereits Geld erhalten, wenn Sie über einen längeren Zeitraum schlichtweg krankgeschrieben sind. In diesem Ratgeber verwenden wir beide Begriffe synonym und erklären Ihnen, wie diese Kombi genau funktioniert. Sie erfahren außerdem, welche Rolle Krankengeld sowie Krankentagegeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit spielen.

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“

  • Gesetzliche Krankenversicherung zahlt maximal 78 Wochen

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Danach endet die Leistung, auch wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind. 

  • Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist Teil der BU

    Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern ist als AU-Klausel Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann so eine Leistung wegen AU gezahlt werden, auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt ist.

  • AU-Klausel schließt zeitliche Einkommenslücken

    Die AU-Klausel in der BU greift bei ärztlich bestätigter Krankschreibung (bei manchen Versicherern bereits ab 3 Monaten, bei anderen erst später). Je nach Tarif und Versicherer beginnt die Leistung früher als die klassische Berufsunfähigkeitsrente und ist zeitlich begrenzt. 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Was ist das?

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist keine eigene Versicherung, sondern als AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung abschließbar. Sie wird als zubuchbarer Baustein angeboten und ergänzt den Versicherungsschutz. Eine AU unterstützt Sie finanziell, wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 6 Monate), z. B. wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls über mehrere Monate nicht arbeiten und Ihren Beruf nicht ausüben können. Eine dauerhaft festgestellte Berufsunfähigkeit ist dafür nicht notwendig.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel erhalten Versicherte eine vereinbarte AU-Rente, solange eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit besteht.

Arbeitsunfähig oder berufsunfähig: Wo liegt der Unterschied?

Der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit liegt in der Dauer der gesundheitlichen Einschränkung und in der Prognose.

  • Arbeitsunfähigkeit

    Eine Arbeitsunfähigkeit ist ein temporärer Zustand. Anders ausgedrückt: Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren Beruf vorübergehend nicht ausüben können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel zahlt in diesem Fall eine AU-Rente, wenn eine ärztlich bestätigte und nicht unterbrochene Arbeitsunfähigkeit über mindestens 6 Monate besteht.

  • Berufsunfähigkeit

    Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren letzten Beruf voraussichtlich für mindestens 6 Monate nur noch zu weniger als 50 % ausüben können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann die vereinbarte BU-Rente, wenn die Voraussetzungen erfüllt ist.

Die Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen AU und BU auf einen Blick:

 
Arbeitsunfähigkeitsversicherung (= AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung)
Berufsunfähigkeitsversicherung
Definition des Leistungsanlasses  Sie sind für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ununterbrochen als „vollständig arbeitsunfähig“ krankgeschrieben. Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben.
Art der Leistung  Auszahlung der vereinbarten AU-Rente bei Arbeitsunfähigkeit für einen begrenzten Zeitraum. Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente über die vereinbarte Leistungsdauer oder bis die Berufsunfähigkeit endet.
Voraussetzungen  Ärztliche Krankschreibung für mehrere Monate. Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben.
Prüfprozess  Als Nachweis genügt eine ärztliche Bescheinigung. Ärztliches Gutachten. 
Dauer der Leistung  Zeitlich begrenzete Leistung (bei der R+V bis zu 36 Monate). Solange die Berufsunfähigkeit besteht.

 

Wann zahlt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine AU-Klausel („Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“) eingeschlossen haben.

Wann und wie lange bei Arbeitsunfähigkeit Leistungen erbracht werden, ist im jeweiligen Tarif festgelegt. In vielen Tarifen setzt die AU-Klausel nach mindestens 6 Monaten ununterbrochener Krankschreibung ein und wird dann rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Leistung ist zeitlich begrenzt und endet, wenn der Zeitraum im Tarif ausgelaufen ist. In vielen Tarifen wird die Leistung zum Beispiel bis zu 36 Monate lang gezahlt, abhängig von den spezifischen Tarifbedingungen. 

Einige Versicherer sehen abweichende Regelungen vor, bei denen die Leistung bereits nach weniger Monaten einsetzen kann, wenn eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit ärztlich prognostiziert ist.

Eine AU-Klausel in der BU trägt entsprechend dazu bei, dass Versicherte schneller und einfacher eine Leistung erhalten. Eine BU-Prüfung kann parallel laufen, dauert in der Regel aber länger.

Elektronische Krankschreibung statt gelber Schein

Die Krankschreibung erfolgt in Deutschland seit dem 01.01.2023 digital. D. H. Arztpraxen übermitteln die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die Daten anschließend dort ab. Versicherte müssen die AU nicht mehr selbst einreichen. Die eAU wird digital an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgeber abgerufen. Wichtig: Das gilt aktuell primär für gesetzlich Krankenversicherte. Privatversicherte erhalten oft noch den Papierbeleg.

Ausnahme: Für Leistungen aus der AU-Klausel in der BU müssen Versicherte den ärztlichen Nachweis selbst bei ihrer Versicherung einreichen. Eine automatische Übermittlung erfolgt hier nicht.

Die Arbeitsunfähigkeits-Option bei der R+V

Bei der R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie in den Tarifen „comfort“ und „premium“ mit dem Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeit“ eine AU-Option abschließen. 

Mit dieser Option erhalten Sie bereits bei 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte AU-Rente. Die Leistung kann für bis zu 36 Monate gezahlt werden, auch dann, wenn noch nicht feststeht, ob eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % vorliegt.

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V

Haben Sie Fragen zur R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung und zur AU-Klausel? Unsere Berater unterstützen Sie dabei, die passenden Optionen zu finden und offene Fragen zu klären, individuell und verständlich. 

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Wie sind Sie bei Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert?

Bei Arbeitsunfähigkeit können 3 Leistungen nacheinander Ihr Einkommen absichern: 

  • zuerst die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber 
  • danach das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse 
  • Optional: eine private Krankentagegeld-Versicherung als zusätzliche Absicherung 

Zunächst zahlt Ihr Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen Ihr volles Gehalt weiter. Diese Entgeltfortzahlung ist in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Ab der 7. Woche übernimmt die Krankenkasse mit der Zahlung des Krankengeldes, was etwa 70 % Ihres Bruttoeinkommens ausmacht. Die Zahlungen der Krankenkassen enden nach 78 Wochen. Wer Einkommenslücken schließen möchte, kann zusätzlich eine Krankentagegeld-Versicherung nutzen. Diese Versicherung bietet eine tägliche Zahlung, die über das Krankengeld der Krankenkasse hinausgeht und somit hilft, den Verdienstausfall während einer längeren Krankheit zu decken. 

Das Krankengeld erhalten gesetzlich Versicherte, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Es wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt und ist unabhängig von einer AU-Klausel in der BU.

Wichtiges zum Krankengeld: 

  • Wer zahlt es? Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld, wenn Sie gesetzlich versichert sind und wegen derselben Erkrankung länger als 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig bleiben. Privat Versicherte erhalten in der Regel keine Krankengeldzahlungen von ihrer Krankenversicherung. Stattdessen können sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die eine tägliche Zahlung zur Deckung des Einkommensverlusts während einer längeren Krankheit bietet. 
  • Wann beginnt es? Der Anspruch entsteht, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, also in der Regel nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit.  
  • Wie lange wird es gezahlt? Krankengeld kann für dieselbe Krankheit insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt werden. Da die 6-wöchige Lohnfortzahlung angerechnet wird, zahlt die Krankenkasse effektiv noch für maximal 72 Wochen.
  • Höhe des Krankengeldes?  Die Krankenkasse zahlt in der Regel 70 % Ihres Bruttoarbeitsentgelts, aber meist nicht mehr als 90 % Ihres Nettoarbeitsentgelts. 

Eine Krankentagegeld-Versicherung zahlt Ihnen bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen regelmäßig vereinbarten Betrag pro Tag, um Einkommensausfälle abzufedern. Sie ist eine private Zusatzversicherung, die Sie unabhängig von gesetzlichen Leistungen wie Krankengeld der Krankenkasse abschließen können. 

Dabei gilt: 

  • Zahlungsbeginn: In der Regel erst nach einer vertraglich vereinbarten Karenzzeit, also einer Zeit, in der noch kein Anspruch auf Leistungen der Krankentagegeldversicherung besteht. Viele Tarife sehen zum Beispiel eine Karenzzeit von rund 42 Tagen vor, weil Sie in dieser Zeit oft noch eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber oder Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.  
  • Zahlungsumfang: Sie können die Höhe des Krankentagegeldes meist frei festlegen, sie ist aber auf die Höhe Ihres Nettoeinkommens begrenzt.  
  • Steuern: Das ausgezahlte private Krankentagegeld ist steuerfrei und zählt nicht als Einkommen. Das gesetzliche Krankengeld der GKV ist zwar auch steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann den Steuersatz für Ihr restliches Einkommen erhöhen.
  • Versicherte Person: Eine Krankentagegeld-Versicherung ist interessant für Angestellte, Selbstständige und privat Versicherte, weil sie eine freiwillige Einkommensabsicherung unabhängig vom gesetzlichen Krankengeld darstellt. 

Krankentagegeld und AU: Darauf müssen Sie achten

Bei einer Kombination aus Krankentagegeld-Versicherung und Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Teil der BU kann es im Fall paralleler Leistungen zu Rückforderungen durch die private Krankenversicherung kommen. Das passiert, wenn beide Leistungen für denselben Zeitraum gezahlt werden und der Versicherungsvertrag eine Anrechnung anderer Einkommensersatzleistungen vorsieht.

Das Risiko entsteht vor allem dann, wenn eine AU-Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel rückwirkend gezahlt wird, während bereits Krankentagegeld geflossen ist. Einige private Krankenversicherungen behalten sich in ihren Bedingungen vor, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern. Deshalb ist es wichtig, die Verträge aufeinander abzustimmen. 

So lassen sich Rückforderungen vermeiden: 

  • Anrechnungsregelungen prüfen: Entscheidend ist, ob Krankentagegeld oder AU-Leistung aufeinander angerechnet werden. Diese Regelungen unterscheiden sich je nach Tarif und Versicherer. 
  • Zeitliche Abfolge kennen: Krankentagegeld setzt meist früher ein. Die AU-Klausel in der BU greift häufig erst nach mehreren Monaten. Überschneidungen sollten Sie möglichst vermeiden. 
  • Leistungen transparent melden: Versicherer verlangen in der Regel Angaben zu anderen Einkommensersatzleistungen. Eine vollständige Meldung hilft, spätere Rückforderungen zu vermeiden. 
FAQs

Häufige Fragen und Antworten zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Zustand (ärztliche Krankschreibung), während Berufsunfähigkeit eine dauerhafte Einschränkung der Arbeitskraft (meist zu mindestens 50 % für voraussichtlich 6 Monate) bedeutet. Die AU-Klausel leistet bereits bei Ersterem.

Die Leistung setzt in der Regel ein, wenn Sie mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind. Viele Versicherer wie die R+V leisten dann rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung eine monatliche AU-Rente.

Das hängt vom gewählten Tarif ab. In leistungsstarken Tarifen wird die AU-Rente meist für insgesamt bis zu 36 Monate innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit gezahlt, unabhängig davon, ob später eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

Nicht vollständig. Krankentagegeld schließt die Einkommenslücke meist schon ab dem 43. Tag. Die AU-Klausel leistet oft erst nach 6 Monaten Krankschreibung, bietet dafür aber Schutz über einen deutlich längeren Zeitraum (bis zu 3 Jahre).

Der Baustein führt in der Regel zu einem moderaten Beitragsaufschlag von etwa 5 bis 10 % auf die bestehende BU-Versicherung. Die genaue Höhe richtet sich nach Faktoren wie Eintrittsalter, Berufsgruppe und Gesundheitszustand.

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Zuletzt aktualisiert: März 2026

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