Zum Hauptinhalt überspringen
Prävention + Vorsorge

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU)?

Inhalt:

Eine längere Krankschreibung kann das Einkommen spürbar belasten. Hier kann eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) helfen. In diesem Ratgeber erklären wir, was eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist und wie sie sich von der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet. Sie erfahren, wie die AU-Klausel in der BU funktioniert, wann eine AU-Rente gezahlt wird und welche Rolle Krankengeld und Krankentagegeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit spielen. 

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“

  • Krankenkasse zahlt maximal 78 Wochen

    Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Danach endet die Leistung, auch wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind. 

  • Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist Teil der BU

    Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern ist als AU-Klausel Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann so eine AU-Rente gezahlt werden, auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt ist.

  • AU-Klausel schließt zeitliche Einkommenslücken

    Die AU-Klausel in der BU greift bei ärztlich bestätigter Krankschreibung über mindestens 6 Monate. Je nach Tarif und Versicherer beginnt die Leistung früher als die klassische Berufsunfähigkeitsrente und ist zeitlich begrenzt. 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Was ist das?

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist keine eigene Versicherung, sondern als AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung abschließbar. Sie wird als zubuchbarer Baustein angeboten und ergänzt den Versicherungsschutz. Eine AU unterstützt Sie finanziell, wenn Sie wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls über mehrere Monate nicht arbeiten und Ihren Beruf nicht ausüben können. Eine dauerhaft festgestellte Berufsunfähigkeit ist dafür nicht notwendig.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel erhalten Versicherte eine vereinbarte AU-Rente, solange eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit besteht. Die AU-Klausel in der BU überbrückt damit die Zeit zwischen Lohnfortzahlung, Krankengeld und einer möglichen Berufsunfähigkeitsrente.

Arbeitsunfähig oder berufsunfähig: Wo liegt der Unterschied?

Der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit liegt in der Dauer der gesundheitlichen Einschränkung und in der Prognose.

  • Arbeitsunfähigkeit

    Eine Arbeitsunfähigkeit ist ein temporärer Zustand. Anders ausgedrückt: Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren Beruf vorübergehend nicht ausüben können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel zahlt in diesem Fall eine AU-Rente, wenn eine ärztlich bestätigte und nicht unterbrochene Arbeitsunfähigkeit über mindestens 6 Monate besteht.

  • Berufsunfähigkeit

    Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren letzten Beruf voraussichtlich für mindestens 6 Monate nur noch zu weniger als 50 % ausüben können. Eine Rückkehr in den Beruf ist unwahrscheinlich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann die vereinbarte BU-Rente, wenn die Voraussetzungen erfüllt ist.

Die Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen AU und BU auf einen Blick:

 
Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Definition des Leistungsanlasses  Sie sind für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ununterbrochen als „vollständig arbeitsunfähig“ krankgeschrieben. Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben.
Art der Leistung  Auszahlung der vereinbarten AU-Rente bei Arbeitsunfähigkeit für einen begrenzten Zeitraum. Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente über die vereinbarte Leistungsdauer oder bis die Berufsunfähigkeit endet.
Voraussetzungen  Ärztliche Krankschreibung für mehrere Monate. Sie können Ihren Beruf für mindestens seit 6 Monaten zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben.
Prüfprozess  Als Nachweis genügt eine ärztliche Bescheinigung. Ärztliches Gutachten. Versicherer lassen die Angaben oft durch eigene Gutachter überprüfen.
Dauer der Leistung  Zeitlich begrenzete Leistung (bei der R+V bis zu 36 Monate). Solange die Berufsunfähigkeit besteht.

 

Wann zahlt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine AU-Klausel („Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“) eingeschlossen haben.

Wann und wie lange bei Arbeitsunfähigkeit Leistungen erbracht werden, ist im jeweiligen Tarif festgelegt. In vielen Tarifen setzt die AU-Klausel nach mindestens 6 Monaten ununterbrochener Krankschreibung ein und wird dann rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Leistung ist zeitlich begrenzt und endet, wenn der Zeitraum im Tarif ausgelaufen ist. In vielen Tarifen wird die Leistung zum Beispiel bis zu 36 Monate lang gezahlt, abhängig von den spezifischen Tarifbedingungen. 

Einige Versicherer sehen abweichende Regelungen vor, bei denen die Leistung bereits nach weniger Monaten einsetzen kann, wenn eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit ärztlich prognostiziert ist.

Eine AU-Klausel in der BU trägt entsprechend dazu bei, dass Versicherte mehr Zeit haben, ihre gesundheitliche Situation zu klären, ohne dass unmittelbar eine Berufsunfähigkeitsprüfung eingeleitet wird. 

Elektronische Krankschreibung statt gelber Schein

Die Krankschreibung erfolgt in Deutschland seit dem 01.01.2023 digital. D. H. Arztpraxen übermitteln die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die Daten anschließend dort ab. Versicherte müssen die AU nicht mehr selbst einreichen. Die eAU wird digital an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgeber abgerufen.

Ausnahme: Für Leistungen aus der AU-Klausel in der BU müssen Versicherte den ärztlichen Nachweis selbst bei ihrer Versicherung einreichen. Eine automatische Übermittlung erfolgt hier nicht.

Die Arbeitsunfähigkeits-Option bei der R+V

Bei der R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie in den Tarifen „comfort“ und „premium“ mit dem Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeit“ eine AU-Option abschließen. 

Mit dieser Option erhalten Sie bereits bei 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte AU-Rente erhalten. Die Leistung kann für bis zu 36 Monate gezahlt werden, auch dann, wenn noch nicht feststeht, ob eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % vorliegt.

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V

Haben Sie Fragen zur R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung und zur AU-Klausel? Unsere Berater unterstützen Sie dabei, die passenden Optionen zu finden und offene Fragen zu klären, individuell und verständlich. 

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Wie sind Sie bei Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert?

Bei Arbeitsunfähigkeit können 3 Leistungen nacheinander Ihr Einkommen absichern: 

  • zuerst die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber 
  • danach das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse 
  • Optional: eine private Krankentagegeld-Versicherung als zusätzliche Absicherung 

Zunächst zahlt Ihr Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen Ihr volles Gehalt weiter. Diese Entgeltfortzahlung ist in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Ab der 7. Woche übernimmt die Krankenkasse mit der Zahlung des Krankengeldes, was etwa 70 % Ihres Bruttoeinkommens ausmacht. Die Zahlungen der Krankenkassen enden nach 78 Wochen. Wer Einkommenslücken schließen möchte, kann zusätzlich eine Krankentagegeld-Versicherung nutzen. Diese Versicherung bietet eine tägliche Zahlung, die über das Krankengeld der Krankenkasse hinausgeht und somit hilft, den Verdienstausfall während einer längeren Krankheit zu decken. 

Das Krankengeld erhalten gesetzlich Versicherte, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Es wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt und ist unabhängig von einer AU-Klausel in der BU.

Wichtiges zum Krankengeld: 

  • Wer zahlt es? Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld, wenn Sie gesetzlich versichert sind und wegen derselben Erkrankung länger als 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig bleiben. Privat Versicherte erhalten in der Regel keine Krankengeldzahlungen von ihrer Krankenversicherung. Stattdessen können sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die eine tägliche Zahlung zur Deckung des Einkommensverlusts während einer längeren Krankheit bietet. 
  • Wann beginnt es? Der Anspruch entsteht, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, also in der Regel nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit.  
  • Wie lange wird es gezahlt? Krankengeld kann für dieselbe Krankheit insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt werden.
  • Höhe des Krankengeldes?  Die Krankenkasse zahlt in der Regel 70 % Ihres Bruttoarbeitsentgelts, aber meist nicht mehr als 90 % Ihres Nettoarbeitsentgelts. 

Eine Krankentagegeld-Versicherung zahlt Ihnen bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen regelmäßig vereinbarten Betrag pro Tag, um Einkommensausfälle abzufedern. Sie ist eine private Zusatzversicherung, die Sie unabhängig von gesetzlichen Leistungen wie Krankengeld der Krankenkasse abschließen können. 

Dabei gilt: 

  • Zahlungsbeginn: In der Regel erst nach einer vertraglich vereinbarten Karenzzeit, also einer Zeit, in der noch kein Anspruch auf Leistungen der Krankentagegeldversicherung besteht. Viele Tarife sehen zum Beispiel eine Karenzzeit von rund 42 Tagen vor, weil Sie in dieser Zeit oft noch eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber oder Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.  
  • Zahlungsumfang: Sie können die Höhe des Krankentagegeldes meist frei festlegen, sie ist aber auf die Höhe Ihres Nettoeinkommens begrenzt.  
  • Steuern: Das ausgezahlte Krankentagegeld ist steuerfrei und zählt nicht als Einkommen.  
  • Versicherte Person: Eine Krankentagegeld-Versicherung ist interessant für Angestellte, Selbstständige und privat Versicherte, weil sie eine freiwillige Einkommensabsicherung unabhängig vom gesetzlichen Krankengeld darstellt. 

Krankentagegeld und AU: Darauf müssen Sie achten

Bei einer Kombination aus Krankentagegeld-Versicherung und Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Teil der BU kann es im Fall paralleler Leistungen zu Rückforderungen durch die Versicherungsgesellschaft kommen. Das passiert, wenn beide Leistungen für denselben Zeitraum gezahlt werden und der Versicherungsvertrag eine Anrechnung anderer Einkommensersatzleistungen vorsieht.

Das Risiko entsteht vor allem dann, wenn eine AU-Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel rückwirkend gezahlt wird, während bereits Krankentagegeld geflossen ist. Einige Versicherer behalten sich in ihren Bedingungen vor, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern. Deshalb ist es wichtig, die Verträge aufeinander abzustimmen. 

So lassen sich Rückforderungen vermeiden: 

  • Anrechnungsregelungen prüfen: Entscheidend ist, ob Krankentagegeld oder AU-Leistung aufeinander angerechnet werden. Diese Regelungen unterscheiden sich je nach Tarif und Versicherer. 
  • Zeitliche Abfolge kennen: Krankentagegeld setzt meist früher ein. Die AU-Klausel in der BU greift häufig erst nach mehreren Monaten. Überschneidungen sollten Sie möglichst vermeiden. 
  • Leistungen transparent melden: Versicherer verlangen in der Regel Angaben zu anderen Einkommensersatzleistungen. Eine vollständige Meldung hilft, spätere Rückforderungen zu vermeiden. 
FAQs

Häufige Fragen und Antworten zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung in der BU kann sinnvoll sein, weil sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit früher leistet als eine BU-Versicherung ohne AU-Klausel. Über die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie als Versicherter eine AU-Rente, noch bevor eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird. 

Ob eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Sie sinnvoll ist, sollten Sie im Zusammenhang mit einer bestehenden Krankentagegeld-Versicherung prüfen. Beide Absicherungen sichern ähnliche Einkommenslücken ab. Welche Variante für Sie sinnvoller ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Einkommen und den vorhandenen Leistungen ab. Vermeiden Sie Überschneidungen und unnötige Doppelabsicherung. 

Die AU-Klausel führt in der Regel zu einem moderaten Beitragsaufschlag innerhalb der bestehenden BU-Versicherung. Die Höhe hängt vom Tarif, dem Beruf, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der vereinbarten Rente ab. Hier finden Sie weitere Informationen: 

Zur R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung

Für Selbstständige kann eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung besonders sinnvoll sein. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit gibt es in der Regel z. B. keine Lohnfortzahlung. Über eine BU für Selbstständige mit AU-Klausel kann in dieser Phase bereits eine AU-Rente gezahlt werden, noch bevor eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt ist.

Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Zuletzt aktualisiert: Februar 2026

R+V-Team

Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.