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Rund um die Rente

Rentnerparadies: Wo leben die meisten deutschen Rentner im Ausland?

Inhalt

Immer mehr Menschen träumen davon, ihren Lebensabend unter Palmen oder mit Blick auf die Alpen zu verbringen – fernab vom deutschen Alltag. Doch wo leben eigentlich die meisten deutschen Rentner im Ausland? Welche Länder bieten sich besonders an, um den Ruhestand in vollen Zügen zu genießen? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Orte als wahre Rentnerparadiese gelten, worauf Sie bei einem Umzug achten sollten und warum der Ruhestand im Ausland für viele so attraktiv ist. 

AUF EINEN BLICK

Das Wichtigste zum Thema „Rentnerleben im Ausland“

  • Die deutsche Rente im Ausland beziehen

    Die deutsche Rente können Sie grundsätzlich auch im Ausland beziehen, allerdings unterscheiden sich die steuerlichen und rechtlichen Regelungen je nach Land. 

  • Krankenversicherung und zusätzlicher Schutz im Ausland

    Der bestehende Versicherungsschutz gilt nicht immer im Ausland. In vielen Fällen ist eine zusätzliche Absicherung als Rentner sinnvoll, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. 

  • Beliebte Länder für deutsche Rentner

    Österreich, die Schweiz und Spanien sind bei Rentnern aus Deutschland wegen ihrer Nähe, der guten Lebensqualität, des angenehmen Klimas und der geringeren Sprachbarrieren besonders beliebt. Auch rechtliche Regelungen, steuerliche Aspekte und kulturelle Unterschiede spielen eine wichtige Rolle bei der Wahl des richtigen Landes. 

Darum verbringen immer mehr Rentner ihren Ruhestand im Ausland

Für viele Rentner ist der Gedanke an einen Ruhestand im Ausland verlockend, und das aus gutem Grund. 

Länder wie Österreich und die Schweiz zählen zu den beliebtesten Zielen deutscher Rentner, nicht nur wegen der hohen Lebensqualität, sondern auch aufgrund der kulturellen Vertrautheit, der gemeinsamen Sprache und der geographischen Nähe zu Deutschland. Die soziale und medizinische Infrastruktur ist hervorragend ausgebaut, was für viele im Alter besonders wichtig ist. 

Rentner, die es etwas sonniger mögen, entscheiden sich oft für Länder wie Spanien, Italien oder Frankreich. Das mildere Klima in südlichen Gefilden kann nicht nur die Gesundheit positiv beeinflussen, sondern auch Beschwerden wie Gelenk- oder Atemwegserkrankungen lindern. Dazu kommt, dass die Lebenshaltungskosten oft deutlich niedriger sind, was bei einer schmaleren Rente die Lebensqualität erheblich steigern kann. 

Und nicht zu vergessen: In einigen Ländern wie Italien, Albanien oder Griechenland locken attraktive Steuervorteile, die das Budget zusätzlich entlasten können. Wichtig ist jedoch, sich im Vorfeld gut über die jeweiligen Bedingungen zu informieren, um mögliche Einschränkungen bei der Rentenzahlung zu vermeiden. 

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt immer mehr Renten ins Ausland

Die Zahl der ins Ausland gezahlten Renten ist in den letzten 25 Jahren deutlich gestiegen – um etwa 52 Prozent: 

  • Zum einen entscheiden sich immer mehr Deutsche dafür, ihren Ruhestand in sonnigen Ländern zu verbringen. 
  • Zum anderen entscheiden sich viele ausländische Staatsangehörige, die ihr Berufsleben in Deutschland verbracht haben, im Alter oft für eine Rückkehr in ihre Heimat. 

2023 wurden rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland überwiesen, davon knapp 14 % an deutsche Rentner mit festem Wohnsitz im Ausland.  

Ins Ausland gezahlte Renten 2003 bis 2023

Ins Ausland gezahlte Renten 2003 bis 2023

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

160685 | 2003: an deutsche Rentner
221114 | 2013: an deutsche Rentner
237029 | 2023: an deutsche Rentner
1168547 | 2003: an ausländische Rentner
1497409 | 2013: an ausländische Rentner
1467808 | 2023: an ausländische Rentner

Besonders Österreich ist mit fast 29.000 Empfängern ein beliebtes Ziel bei deutschen Ruheständlern. Der Großteil der Auslandsrenten – etwa 86 Prozent – geht jedoch an ausländische Staatsangehörige, die durch ihre Beiträge in Deutschland Rentenansprüche erworben haben. (Quelle: Rentenatlas 2024

Beliebte Orte bei Rentnern: In diesen Ländern leben die meisten deutschen Rentner

Die Deutsche Rentenversicherung überwies im Jahr 2023 über 1,7 Millionen Renten in über 150 Länder – sowohl an deutsche als auch an ausländische Ruheständler.

Rentenzahlungen ins Ausland

So viel Renten zahlte die Deutsche Rentenversicherung 2023 in andere Staaten

Platz Land ... an deutsche Berechtigte ... an ausländische Berechtigte
1 Österreich 28.993 97.670
2 Schweiz 26.593 33.977
3 Spanien 22.792 177.274
4 USA 20.743 42.751
5 Frankreich 18.011 87.742
6 Niederlande 10.269 58.640
7 Kanada 7.810 28.799
8 Italien 7.797 348.534
9 Polen 5.771 36.769
10 Türkei 4.338 83.836
11 Griechenland 2.286 90.576
12 Kroatien 1.534 83.289
13 Serbien 655 41.011
14 Bosnien-Herzegowina 333 37.575
  Sonstige Länder 79.104 219.185
  Gesamt 237.029 1.467.808


Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenatlas 2024

In diesen Ländern leben deutsche Rentner besonders preiswert

Entscheiden Sie sich für ein Land in der EU, ist Bulgarien eine der günstigsten Optionen. Die Lebenshaltungskosten sind hier nur halb so hoch wie in Deutschland, und die Mieten für Einzimmerwohnungen starten bereits bei 190 Euro im Monat. Auch am Schwarzen Meer finden sich vergleichsweise preiswerte Unterkünfte. Als EU-Bürger können Sie problemlos nach Bulgarien ziehen, sollten sich aber frühzeitig über die medizinische Versorgung informieren. 

Zieht es Sie weiter weg, bietet Thailand attraktive Möglichkeiten. Besonders Seniorenresidenzen mit deutschsprachigem Service überzeugen durch niedrige Kosten – oft weniger als die Hälfte der vergleichbaren Preise in Deutschland. Das Land punktet zudem mit warmem Klima, das Altersbeschwerden wie Rheuma lindern kann. Beachten Sie jedoch, dass Sie sich vor einem Umzug nach Thailand unbedingt über die Absicherung im Krankheitsfall informieren sollten – um im Ernstfall keine unerwarteten Kosten tragen zu müssen. 

Beide Länder ermöglichen es Rentnern, mit einer schmalen Rente ein komfortables Leben zu führen. 

Ruhestand im Rentnerparadies: Das sollten Sie wissen

Wenn Rentner ins Ausland auswandern, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten:  

  • Sprache: Sprachbarrieren können den Alltag erschweren, besonders bei Behördengängen oder im Krankheitsfall. Ein gewisses Maß an Sprachkenntnissen sollten Sie auf jeden Fall mitbringen. 
  • Kultur: Auch kulturelle Unterschiede spielen eine Rolle und erfordern eine gewisse Anpassung. 
  • Soziale Kontakte: Zudem sollten Rentner bedenken, dass soziale Kontakte im neuen Land oft neu aufgebaut werden müssen, was besonders im Alter herausfordernd sein kann. 

Viele deutsche Rentner entscheiden sich deshalb für Länder in der Nähe zu ihrer Heimat, um den Kontakt zu ihren Familien und Freunden zu halten. Wer weiter entfernt lebt, könnte sich schnell einsam fühlen, besonders wenn der Partner verstirbt oder wenn es schwierig ist, vor Ort neue Kontakte zu knüpfen. Machen Sie sich daher frühzeitig Gedanken darüber, wie man langfristig soziale Bindungen im neuen Zuhause aufbauen kann und welche Möglichkeiten es gibt, im Notfall schnell nach Deutschland zurückzukehren. 

Rente im Ausland: Reicht sie aus für Ihren Lebensunterhalt?

In den meisten Fällen stellt die Überweisung der Rente ins Ausland kein großes Problem dar. Ob die Rente jedoch ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, können Sie mit dem Rentenlückenrechner der R+V schnell individuell prüfen. 

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Wie funktioniert die Auszahlung der Rente im Ausland?

Die Rentenauszahlung hängt unter anderem davon ab, ob Sie als Rentner nur vorübergehend oder dauerhaft ins Ausland ziehen. Außerdem ist es wichtig, ob Deutschland mit dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen hat: 

  • Innerhalb der EU ist der Rentenbezug meist unproblematisch. 
  • In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gelten gesonderte Regelungen, die eine ungehinderte Auszahlung der Rente ermöglichen. 
  • In Ländern ohne Abkommen kann es zu Abzügen kommen oder die Auszahlung kann erschwert sein. 

Setzen Sie sich daher frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung und lassen Sie sich umfassend beraten

Hat der Ruhestand im Ausland steuerliche Vorteile?

Seit 2005 werden deutsche Renten nachgelagert besteuert – das bedeutet, dass die Rente grundsätzlich auch dann in Deutschland steuerpflichtig bleibt, wenn sie ins Ausland überwiesen wird. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeberartikel zur Rentenbesteuerung

Ob und wie Sie als Rentner im Ausland Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie sich nur vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhalten: 

  • Als dauerhaft gilt der Aufenthalt in der Regel dann, wenn Sie mehr als 6 Monate bzw. 183 Tage pro Jahr im Ausland leben. 
  • Bei einem kürzeren Zeitraum handelt es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt – dann bleiben Sie steuerlich in Deutschland verpflichtet. 

Wenn Sie länger im Ausland leben, wird das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) relevant – vorausgesetzt, Deutschland hat mit dem entsprechenden Land ein solches Abkommen geschlossen. Das DBA legt fest, ob die Steuer im Herkunftsland oder im neuen Wohnsitzstaat gezahlt werden muss – und damit auch, welche steuerlichen Regelungen für Sie gelten. 

Ein Beispiel: Wer als deutscher Rentner in Polen lebt, zahlt seine Steuern weiterhin in Deutschland. In Griechenland oder Albanien hingegen hat der ausländische Staat das alleinige Besteuerungsrecht – und lockt Ruheständler mit attraktiven Steuervergünstigungen, die jedoch an individuelle Voraussetzungen geknüpft sind. Dies kann steuerliche Vorteile für deutsche Ruheständler haben. 

  • Vorübergehender Auslandsaufenthalt

    Wenn Sie lediglich vorübergehend, also weniger als 6 Monate im Jahr, im Ausland leben, bleiben Sie automatisch in Deutschland steuerpflichtig. Ihre Rente wird wie gewohnt nach deutschen Steuerregeln behandelt.

  • Dauerhafter Auslandsaufenthalt

    Wenn Sie dauerhaft auswandern möchten, können Sie beim Finanzamt Neubrandenburg (RiA) beantragen, weiterhin in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben. Dies kann für Sie vorteilhaft sein, denn: 

    • Sie können Ihre Freibeträge weiterhin nutzen. 
    • Das Ehegattensplitting bleibt möglich. 

    Um in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben, müssen Sie nachweisen, dass mindestens 90 Prozent Ihrer Einkünfte in Deutschland versteuert werden. 

  • Steuerpflicht im Ausland

    Ob Sie als Rentner stattdessen im Ausland steuerpflichtig sind, hängt von den steuerlichen Regelungen Ihres neuen Wohnsitzlandes ab. Insbesondere ist entscheidend, ob zwischen Deutschland und Ihrem Aufenthaltsland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. 

    • Ein solches Abkommen soll verhindern, dass Sie Ihre Rente sowohl in Deutschland als auch im Ausland versteuern müssen. 
    • Es legt fest, ob und wie Ihre Rente im Aufenthaltsland besteuert wird. 
  • Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht?

    Ihre Steuerpflicht in Deutschland kann entweder beschränkt oder unbeschränkt sein: 

    • Beschränkte Steuerpflicht: Die beschränkte Steuerpflicht betrifft Personen, die außerhalb Deutschlands wohnen, aber Einkünfte aus Deutschland beziehen. Diese Einkünfte werden versteuert, jedoch ohne Anspruch auf Steuervergünstigungen wie den Grundfreibetrag. 
    • Unbeschränkte Steuerpflicht: Die unbeschränkte Steuerpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Sie müssen alle Einkünfte versteuern, sowohl aus Deutschland als auch aus dem Ausland. Der Vorteil ist, dass sie alle Steuervergünstigungen nutzen können, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren und so weniger Steuern zu zahlen. 

Steuerlich gut vorbereitet ins Ausland

Bevor Sie auswandern, sollten Sie sich unbedingt beim zuständigen Finanzamt oder einer Steuerberatungskanzlei beraten lassen. So vermeiden Sie steuerliche Nachteile und können die für Ihre Situation günstigste Regelung finden. 

Aufenthaltsrecht für deutsche Rentner in der EU

Für Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, gelten unterschiedliche Aufenthaltsregelungen, abhängig von der Dauer des Aufenthalts und dem Zielstaat.  

Innerhalb der EU dürfen deutsche Staatsbürger grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat leben. Dafür müssen sie aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel eine gültige Krankenversicherung haben und finanziell abgesichert sein. 

Das Doppelbesteuerungsabkommen sorgt dabei dafür, dass man nicht in zwei Ländern gleichzeitig Steuern zahlen muss. So bleibt mehr vom Einkommen übrig, was hilft, den eigenen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. 

  • Kurzzeitaufenthalt (bis zu drei Monate)

    Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. In einigen EU-Ländern kann eine Anmeldung bei den lokalen Behörden erforderlich sein. Für einen solchen Kurzaufenthalt gelten in der Regel keine weiteren bürokratischen Hürden. 

  • Langzeitaufenthalt (über drei Monate)

    Übersteigt der Aufenthalt drei Monate, müssen Rentner einen Wohnsitz im Zielland anmelden und Nachweise über ihren Krankenversicherungsschutz und ein ausreichendes Einkommen vorlegen. Die Behörden bestätigen das Aufenthaltsrecht, eine Ausweisung ist nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Gefahr für die öffentliche Ordnung, möglich. 

  • Dauerhafter Aufenthalt

    Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt im Gastland erwerben Rentner automatisch das Recht, sich dort dauerhaft niederzulassen. Abwesenheiten von weniger als sechs Monaten pro Jahr beeinträchtigen dieses Recht nicht. Für den Nachweis eines dauerhaften Aufenthalts müssen in der Regel entsprechende Dokumente wie Meldebescheinigung des Wohnsitzes und Einkommensnachweise vorgelegt werden. 

    Einige Länder stellen nach Ablauf der fünf Jahre eine Daueraufenthaltskarte aus, die als offizieller Nachweis dient. 

  • Aufenthalt in einem Nicht-EU-Land

    In Nicht-EU-Ländern hängt das Aufenthaltsrecht von den jeweiligen nationalen Bestimmungen ab. Viele Länder bieten spezielle Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen für Rentner an. Diese sind oft an den Nachweis einer ausreichenden Rente oder finanziellen Absicherung geknüpft. 

    Informieren Sie sich frühzeitig über die genauen Anforderungen des Ziellandes, um rechtzeitig alle notwendigen Dokumente besorgen zu können und den Aufenthalt zu sichern. Auch nach dem Umzug sollten Rentner regelmäßig überprüfen, ob sie die Bedingungen für den Aufenthalt weiterhin erfüllen. 

Ruhestand im Ausland: Was vor dem Umzug wichtig ist

Bevor Sie als Rentner ins Ausland gehen, sollten Sie einige zentrale Schritte sorgfältig planen. Hier sind wichtige Punkte, die Sie im Vorfeld klären sollten:

  • Krankenversicherung

    Rentner, die ins Ausland ziehen, müssen sich um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern. In EU-Ländern können Rentner weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, müssen jedoch ein Formular (z. B. „E-121“) beantragen. In Nicht-EU-Ländern ist oft eine private Auslandskrankenversicherung erforderlich, um eine medizinische Versorgung sicherzustellen. Eine rechtzeitige Klärung der Versicherungspflicht ist somit entscheidend. 

  • Steuerliche Fragen

    Rentner, die ins Ausland ziehen, müssen sich über die steuerlichen Konsequenzen informieren. Je nach Land kann es zu Steuerpflichten im Ausland kommen. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, die eine doppelte Besteuerung vermeiden. Rentner sollten sich frühzeitig mit einem Steuerberater in Verbindung setzen, um steuerliche Belastungen zu minimieren. 

  • Rentenzahlungen

    Deutsche Rentner können ihre Rente auch im Ausland beziehen, jedoch gibt es Unterschiede je nach Aufenthaltsland. In EU-Ländern erfolgt die Auszahlung ohne Kürzung, in Nicht-EU-Ländern kann es zu Abzügen kommen, wenn keine Sozialversicherungsabkommen bestehen. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Deutschen Rentenversicherung kann helfen, Probleme zu vermeiden. 

  • Visum und Aufenthaltsgenehmigung

    In Nicht-EU-Ländern benötigen Rentner oft ein Visum oder eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung, die in vielen Fällen den Nachweis eines ausreichenden Einkommens erfordert. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Einwanderungsbestimmungen des Ziellandes zu informieren. 

  • Sprache und Integration

    Die sprachliche und kulturelle Eingewöhnung stellt eine häufige Hürde dar. Viele Rentner entscheiden sich für Länder mit ähnlichen Sprach- und Kulturmerkmalen wie Österreich oder die Schweiz, um sich die Integration zu erleichtern. In anderen Ländern ist das Erlernen der Landessprache eine wichtige Voraussetzung für die soziale Integration und den Alltag. 

  • Wohnen und Lebenshaltungskosten

    Die Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung sind je nach Land unterschiedlich. Rentner sollten die Immobilienpreise und die Lebenshaltungskosten im Zielland vorab gut recherchieren, um vor Ort finanziell abgesichert zu sein.

Die richtige Vorsorge für Ihren Ruhestand im Ausland

Bevor Sie ins Ausland ziehen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Altersvorsorge optimal aufgestellt ist. Der R+V-Vorsorge-Check hilft Ihnen, Ihre Rente und Versicherungen zu überprüfen und mögliche Lücken zu schließen, damit Sie auch im Ausland ausreichend abgesichert sind. 

Jetzt Vorsorgecheck machen

Wenn Sie im Ausland leben, gelten oft andere Regelungen für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Versicherungen abgeschlossen haben und im Ausland umfassend abgesichert sind. 

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Welche Rolle spielt die Deutsche Rentenversicherung für Rentner im Ausland?

Informieren Sie die Deutschen Rentenversicherung rechtzeitig über Ihren Umzug ins Ausland, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Auswanderung zu gewährleisten und Verzögerungen bei der Rentenzahlung zu vermeiden. So funktioniert‘s: 

  • Melden Sie sich schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung unter Angabe Ihrer Rentenversicherungsnummer
  • Alternativ können Sie Ihre neue Anschrift auch online an den Renten-Service übermitteln, der diese Informationen dann automatisch an die Rentenversicherung

Krankenversicherung für deutsche Rentner im EU-Ausland: Was ändert sich?

Wer seinen Ruhestand in einem EU-Land verbringen möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Krankenversicherung befassen. Je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für die medizinische Versorgung im Ausland. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Deutsche Rentner bleiben auch bei einem Umzug in ein EU-Land Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür benötigen sie das Formular „E-121“, das Sie bei der Krankenkasse beantragen und beim Krankenversicherungsträger im neuen Wohnland vorlegen müssen. Dort erhalten Rentner dann die gleiche medizinische Versorgung wie Einheimische. 

Wer genau als Krankenversicherungsträger im jeweiligen Wohnland zuständig ist, kann dem Formular „E-121“ unter dem Punkt „Hinweis für Rentner und Familienangehörige“ entnommen werden. Der Wohnortträger bestätigt dem zuständigen Krankenversicherer in Deutschland die erfolgte Eintragung oder informiert, wenn diese nicht vorgenommen wurde. 
Die Kosten übernimmt die Krankenversicherung im Gastland und rechnet sie mit der deutschen Krankenkasse ab. Zusätzlich besteht weiterhin Anspruch auf medizinische Behandlungen in Deutschland. Eine frühzeitige Absprache mit der Krankenkasse ist empfehlenswert. 

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen meist auch im EU-Ausland die Kosten für den Aufenthalt und die Behandlung. Vor einem Umzug sollten privat versicherte Ruheständler jedoch ihre Versicherungsbedingungen prüfen und Rücksprache mit ihrer Krankenversicherung halten. 

Für privat Versicherte bleibt das Erstattungsverfahren wie in Deutschland: Rechnungen für Arztbesuche oder Medikamente müssen zunächst selbst bezahlt und anschließend bei der Beihilfestelle oder der privaten Krankenversicherung eingereicht werden. Allerdings wird die Beihilfe nach deutschen Tarifen berechnet. Liegen die Kosten im Ausland höher, muss die Differenz selbst getragen werden

Auch die Leistungen der privaten Krankenversicherung hängen vom Vertrag ab. Einige Verträge gelten automatisch EU-weit, andere erfordern eine gesonderte Auslandsvereinbarung. In jedem Fall erfolgt die Erstattung nur nach den vertraglich festgelegten Bedingungen und Tarifen

Das müssen Sie beachten, wenn Sie Ihren Ruhestand außerhalb Europas genießen möchten

Wenn Sie planen, Ihren Ruhestand in einem Nicht-EU-Land zu verbringen, sollten Sie sich rechtzeitig um eine passende Krankenversicherung kümmern. Ohne ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem neuen Wohnsitzland endet Ihr Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung. Dies gilt auch, wenn Sie zuvor in Deutschland pflichtversichert waren. 

Beachten Sie: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nicht mehr, wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen. Auch wenn Sie später nach Deutschland zurückkehren, bleibt dieser Schutz ausgesetzt. Auch private Krankenversicherungen sind in den meisten Fällen nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Informieren Sie sich daher im Vorfeld, welche Möglichkeiten es gibt, sich im jeweiligen Wohnland abzusichern – um im Krankheitsfall oder bei medizinischen Behandlungen keine unerwarteten Kosten tragen zu müssen. 

Pflegebedürftig im Ausland: Das müssen Rentner wissen

Wenn Sie im Ausland pflegebedürftig werden, gibt es bestimmte Regelungen zur Pflegegeldzahlung. Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Land, EWR-Staat oder der Schweiz können Sie grundsätzlich Pflegeleistungen nach deutschem Recht erhalten, wenn Sie die entsprechenden Formulare wie E106, E109, E120 oder E121 vorlegen. Diese sichern die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen im Wohnstaat sowie die Option auf Pflegegeld aus der deutschen Pflegekasse. 

Wichtig: Wenn Sie Pflegegeld aus der deutschen Pflegeversicherung beziehen möchten, dürfen keine Sachleistungen im Wohnstaat in Anspruch genommen werden, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Auch die deutschen Pflegekassen überprüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld weiterhin erfüllt sind. 

Für Rentner, die ihren Aufenthalt in ein Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz verlegen, enden in der Regel die Ansprüche auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung wird beendet. In solchen Fällen müssen Sie sicherstellen, dass Sie anderweitig abgesichert sind. 

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Rentnerleben im Ausland“

Bulgarien gehört zu den günstigsten EU-Ländern für Rentner – mit niedrigen Lebenshaltungskosten und Mieten ab 190 Euro. Auch am Schwarzen Meer finden sich preiswerte Unterkünfte. Wichtig ist, sich frühzeitig über die medizinische Versorgung zu informieren. 

Thailand überzeugt mit warmem Klima, günstigen Seniorenresidenzen und deutschsprachigem Service. Informieren Sie sich jedoch unbedingt im Vorfeld über eine Absicherung im Krankheitsfall, da die gesetzliche Krankenversicherung sowie viele private Rentenversicherungen in Nicht-EU-Ländern nicht mehr gültig sind. 

Innerhalb der EU haben deutsche Rentner das Recht, dauerhaft im jeweiligen Land zu leben. Für Aufenthalte über drei Monate müssen sie sich jedoch im Gastland anmelden und eine ausreichende Krankenversicherung sowie ein gesichertes Einkommen nachweisen. Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt erwerben sie das Recht auf ständigen Aufenthalt im jeweiligen EU-Land. 

In Nicht-EU-Ländern gelten individuelle Regelungen. Häufig ist ein spezielles Visum erforderlich, das an den Nachweis einer ausreichenden Rente oder finanziellen Absicherung gebunden ist. Informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen Ihres Ziellandes. 

Ja, Sie können Ihre deutsche Rente im Ausland beziehen. Die Auszahlung hängt jedoch davon ab, ob Sie in ein EU-Land, ein Land mit Sozialversicherungsabkommen oder ein anderes Land ziehen. In EU-Ländern und Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, wird Ihre Rente in der Regel ohne Abzüge gezahlt. Bei Ländern ohne ein solches Abkommen kann es jedoch zu Kürzungen kommen. 

Rentner, die in ein EU-Land ziehen, können in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Dafür benötigen sie das Formular „E-121“, das bei der Krankenkasse beantragt und im neuen Wohnland eingereicht wird. Die medizinische Versorgung erfolgt dort zu den gleichen Bedingungen wie für Einheimische, und Behandlungen in Deutschland bleiben weiterhin möglich. Eine frühzeitige Absprache mit der Krankenkasse ist empfehlenswert. 

Privatversicherte sollten ihre Versicherungsbedingungen prüfen, da die Kostenerstattung im Ausland je nach Vertrag variieren kann. Oft ist eine zusätzliche Auslandsvereinbarung nötig. 
Für Nicht-EU-Länder endet der Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung. In diesem Fall ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung dringend ratsam. 

Deutsche Renten bleiben grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn sie ins Ausland überwiesen werden. Die steuerlichen Auswirkungen hängen davon ab, ob Sie vorübergehend oder dauerhaft im Ausland leben: 

  • Vorübergehender Aufenthalt: Ihre Rente wird weiterhin nach deutschen Steuerregeln behandelt und Sie bleiben in Deutschland steuerpflichtig. 
  • Dauerhafter Aufenthalt: Sie können beantragen, in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben, um Vorteile wie Freibeträge oder das Ehegattensplitting zu nutzen. Voraussetzung ist, dass mindestens 90 % Ihrer Einkünfte in Deutschland versteuert werden. 

Ob Sie im Ausland steuerpflichtig sind, hängt von den Regelungen Ihres Wohnsitzlandes ab. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann verhindern, dass Ihre Rente doppelt besteuert wird. Klären Sie Ihre individuelle Situation rechtzeitig mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt Neubrandenburg. Sie sind für die Veranlagung von deutschen Rentenempfängern im Ausland zuständig. 

Die meisten deutschen Rentner leben in Österreich. Das Nachbarland überzeugt mit einer hohen Lebensqualität, kultureller Nähe und einem der besten Gesundheitssysteme Europas. Städte wie Wien, Salzburg und Innsbruck bieten eine gute Infrastruktur und zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. 

Auch finanziell kann sich ein Umzug nach Österreich lohnen: Die Mieten sind in Österreich oft günstiger als in Deutschland. Zudem erleichtern die gemeinsame Sprache und die zentrale Lage in Europa die Eingewöhnung sowie Besuche in der alten Heimat. 

Wo sich deutsche Rentner im Ausland am wohlsten fühlen, hängt von den individuellen Vorlieben ab. Generell ziehen viele in nahegelegene Länder wie Österreich, die Schweiz oder Spanien. Diese Ziele punkten mit geringeren Sprachbarrieren, der Nähe zur Heimat und einer hohen Lebensqualität. 

Innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wird die deutsche Rente in der Regel nicht gekürzt – unabhängig von der Aufenthaltsdauer. 

Außerhalb Europas kann es jedoch bei einem dauerhaften Aufenthalt (länger als sechs Monate) zu Kürzungen kommen. Entscheidend ist, ob mit dem Aufenthaltsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ohne ein solches Abkommen können bestimmte Rentenanteile, wie solche nach dem Fremdrentengesetz, gekürzt oder gar nicht ausgezahlt werden. 

Immer mehr Rentner entscheiden sich für den Ruhestand im Ausland, da er zahlreiche Vorteile bietet. Das mildere Klima in südlichen Ländern kann die Gesundheit fördern und Beschwerden wie Gelenk- oder Atemwegserkrankungen lindern. Zudem sind die Lebenshaltungskosten in vielen Ländern deutlich niedriger, was besonders bei einer schmaleren Rente die Lebensqualität steigern kann. In einigen Ländern gibt es auch attraktive Steuervorteile, die das Budget zusätzlich entlasten. 

Wo deutsche Rentner die besten Lebensbedingungen vorfinden, hängt von den individuellen Vorlieben in Bezug auf Klima, Gesundheitsversorgung, Lebenshaltungskosten und kultureller Nähe ab. Generell bieten folgende Länder besonders gute Bedingungen: 

  • Österreich 
  • Schweiz 
  • Spanien 
  • Portugal 
  • Thailand 
  • Malta 

Wer im Ruhestand mehr aus seiner Rente machen möchte, denkt früher oder später über einen Lebensabend im Ausland nach. Besonders in einigen asiatischen und europäischen Ländern lassen sich die Lebenshaltungskosten deutlich reduzieren – bei gleichzeitig hoher Lebensqualität. Hier sind die attraktivsten Ziele für deutsche Rentner, die günstig leben möchten: 

Außerhalb der EU: 

  • Vietnam 
  • Thailand 
  • Indonesien 
  • Philippinen 
  • Mexico 

Innerhalb der EU:  

  • Portugal 
  • Spanien 
  • Ungarn 
  • Polen 
  • Rumänien 

Bevor Sie als Rentner ins Ausland ziehen, sind mehrere wichtige Punkte zu berücksichtigen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und unnötige Probleme zu vermeiden. 

  • Finanzielle Planung: Überprüfen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben, um die finanzielle Situation im Ausland realistisch einschätzen zu können. 
  • Kulturelle und rechtliche Gegebenheiten des Ziellandes: Machen Sie sich mit den landestypischen Besonderheiten, wie zum Beispiel den Steuergesetzen und der Gesundheitsversorgung sowie den Aufenthaltsregelungen vertraut. 
  • Zeitrahmen und Umzugsplanung: Setzen Sie einen klaren Zeitrahmen für den Umzug und klären Sie alle notwendigen Schritte, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. 
  • Rente und Versicherung im Ausland: Prüfen Sie, wie Ihre Rente im neuen Land besteuert wird und ob zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich ist. 
  • Pflegevorsorge: Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Pflegeversicherung im Ausland und über die lokale Gesundheitsversorgung im Alter. 

Ja, es gibt mehrere Stellen, die deutsche Rentnern bei der Auswanderung unterstützen können. 

  • Finanzamt Neubrandenburg (RiA): Das Finanzamt Neubrandenburg ist für die Veranlagung von deutschen Rentenempfängern im Ausland zuständig und übernimmt die Registrierung in Sonderfällen, wenn kein Ordnungskriterium vorliegt. 
  • Deutsche Rentenversicherung: Hier erhalten Rentner wichtige Informationen zur Rentenzahlung im Ausland und zu den entsprechenden Regelungen in den verschiedenen Ländern. 
  • Deutsche Sozialversicherung: bietet Beratung zu den sozialen und steuerlichen Aspekten einer Auswanderung, insbesondere zu Krankenversicherung und Rentenansprüchen. 
  • Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate): Diese stellen wichtige Informationen und Formulare zur Verfügung und helfen ebenso bei bürokratischen Hürden. 
  • Beratungsstellen für Auswanderer: Private Anbieter und Organisationen bieten eine Beratung speziell für Rentner an, die den Ruhestand im Ausland verbringen möchten. 

Wer im EU-Ausland, im EWR oder in der Schweiz lebt und pflegebedürftig wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiter Pflegegeld aus Deutschland beziehen – vorausgesetzt, entsprechende Formulare wie E106 oder E121 liegen vor. Wichtig: Es dürfen keine Sachleistungen im Wohnland in Anspruch genommen werden. Außerhalb dieser Länder endet der Anspruch auf Pflegeleistungen meist vollständig. In dem Fall ist eine private Absicherung notwendig. 

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2025

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