Ein Hausnotruf ermöglicht älteren Menschen und Pflegebedürftigen mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag. Im Notfall können sich Angehörige rund um die Uhr auf eine direkte Verbindung zur Notrufzentrale verlassen, die in Gefahrensituationen eingreift und den Rettungsdienst alarmiert. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Kosten für einen Hausnotruf und welche Leistungen angeboten werden.
Hausnotruf für Senioren: Kostenübernahme und Zuschuss zu Hausnotruf-Kosten mit Pflegegrad
Hilfe per Knopfdruck: So funktioniert ein Hausnotrufsystem für Senioren und Angehörige
Kleiner Knopf, große Wirkung: Hausnotruf bietet Senioren ein möglichst langes und selbständiges Leben im eigenen Zuhause. Sie bieten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Sicherheit, denn im Notfall ist jemand zur Stelle, um Hilfe zu rufen – egal ob nachts, am Wochenende oder an den Feiertagen.
Typische Notrufsysteme bestehen aus einer Basis-Station, die in den eigenen vier Wänden installiert wird, sowie einem tragbaren Knopf, der zum Beispiel an einem Armband oder einer Kette um den Hals befestigt ist. Ein Hausnotruf eignet sich besonders in einem Notfall – bei einem Sturz, einem Herzinfarkt oder einem Haushaltsunfall – braucht der Betroffene nur auf den Knopf drücken und sofort geht der Notruf bei der nächstgelegenen Notruf-Zentrale ein. Ein Mitarbeitender nimmt via Lautsprecher Kontakt zum Betroffenen auf und und prüft dessen Zustand. Sollte keine Entwarnung folgen, wird ein hinterlegter Notfallkontakt informiert oder direkt der Rettungsdienst gerufen.
Welche Hausnotrufsysteme und Zusatzleistungen gibt es?
Viele Anbieter, darunter große Wohlfahrtsverbände und private Dienstleister, vertreiben solche Sicherheitssysteme. Alle seriösen Angebote enthalten in der Regel die Leistungen des "Basis-Pakets" oder "Basis-Notrufs". Zusätzlich gibt es häufig die Möglichkeit, weitere Dienstleistungen hinzu zu buchen.
Der Basis-Notruf umfasst die notwendige Hardware (Station und Knopf), sowie die Installation und eine erste Einweisung in das Notrufsystem. Auch eine Wartung und Instandhaltung sowie regelmäßige Tests gehören dazu. Für Senioren, die einen Notfallkontakt – zum Beispiel einen Nachbarn oder Angehörigen – in der Nähe besitzen und nur in den eigenen vier Wänden abgesichert sein möchten, ist er meist die beste Wahl.
Die Kosten für den Basis-Notruf betragen standardmäßig 25,50 Euro im Monat. Ab Pflegegrad 1 werden diese Kosten vollständig von der Pflegeversicherung übernommen. Voraussetzung ist ein Antrag bei der Pflegekasse, der von Ihnen selbst oder einem Dienstleister gestellt werden kann.
Auch für Senioren, die auf keinen direkten Notfallkontakt zurückgreifen können, bieten verschiedene Anbieter eine Lösung: Sie können einen Zweitschlüssel beim nächstgelegenen Notruf-Stützpunkt hinterlegen lassen. Die Notrufzentrale ist auch hier rund um die Uhr besetzt. Im Notfall wird ein Mitarbeitender losgeschickt, um Hilfe zu leisten. Für die Schlüsselhinterlegung und den Fahrservice fallen zusätzliche Kosten an und der Preis kann durchschnittlich auf 50 Euro im Monat ansteigen.
Eine pauschale Aussage zu möglichen Zusatzleistungen lässt sich jedoch schwer treffen, denn in den letzten Jahren ist der Markt für Notrufsysteme gewachsen: Auch Rauchmelder oder Bewegungssensoren können im Umfang enthalten sein. Es lohnt sich, Leistungen zu vergleichen und mehrere Angebote einzuholen. Die Verbraucherzentrale bietet als Hilfestellung eine Checkliste für wichtige Vertragskonditionen an. Achten Sie beispielsweise darauf, dass der abgeschlossene Vertrag flexibel gekündigt werden kann, sobald ein Umzug ins Pflegeheim notwendig werden sollte, sodass keine versteckten Kosten entstehen.
Ihr Angehöriger ist noch mobil und kann Einkäufe und Ausflüge allein unternehmen? Kein Grund, ihn dabei einzuschränken: Denn auch unterwegs müssen Sie auf die zusätzliche Sicherheit eines Notfallknopfs nicht verzichten. Ein mobiler Hausnotruf lässt sich oftmals schneller betätigen, als die Notfalltaste eines Senioren-Handys, das erst aus der Tasche gekramt werden muss. In einer Notsituation können Betroffene schnell Hilfe rufen: Senioren oder Pflegebedürftige tragen ihren Notrufknopf wie gewohnt am Körper und können von der Notruf-Zentrale überall im Inland geortet werden. Meist werden mobiler als auch heimischer Hausnotruf zusammen im Paket angeboten. Die Kosten für den mobilen Hausnotruf schwanken je nach Anbieter zwischen 40-60 Euro.
Zuschuss und Kostenübernahme des Hausnotrufs durch die Pflegekasse
Bereits ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegeversicherung die monatlichen Kosten für den Basistarif. Voraussetzung ist, dass eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt und die Person allein lebt oder weite Teile des Tages ohne Hilfe ist. Der Hausnotruf wird in der Regel als Pflegehilfsmittel anerkannt. Dabei ist es unerheblich, ob Menschen mit Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 dieses Hilfsmittel beantragen – der Zuschuss fällt bei allen Pflegegraden gleich aus und die Kosten von monatlich 25,50 Euro für den Hausnotruf-Basistarif werden vollständig übernommen. Eventuell anfallende Zusatzleistungen müssen jedoch selbst bezahlt werden.
Um einen Zuschuss zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich: Erst wenn eine Bewilligung auf Kostenübernahme vorliegt, werden die Kosten erstattet. Die Pflegekasse übernimmt die monatliche Grundgebühr sowie Anschluss- und Einrichtungsgebühren. Personen ohne Pflegegrad können ebenfalls Hausnotrufsysteme nutzen, müssen die Kosten jedoch vollständig selbst tragen.
Hausnotruf beantragen: Schritt für Schritt zum Antrag auf Kostenübernahme
Möchten Sie einen Hausnotruf bezuschussen lassen, ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig. Sollten Sie den Hausnotruf bei einem privaten Anbieter erwerben, übernimmt dieser meist die Antragstellung für Sie. Doch es kann auch passieren, dass Sie den Antrag selbst einreichen müssen. So gehen Sie vor:
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Pflegegrad beantragen, falls noch nicht vorhanden:
Liegt noch kein anerkannter Pflegegrad vor, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Es folgt eine Pflegebegutachtung und bei Bedarf eine Einstufung in den zutreffenden Pflegegrad.
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Antrag auf Kostenübernahme stellen:
Reichen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse ein und beantragen Sie ein Notrufsystem als "technisches Hilfsmittel". Führen Sie dabei den gewünschten Anbieter und die gewünschte Leistung auf. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass der Anbieter einen Vertrag mit der Pflegeversicherung abgeschlossen hat.
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Bewilligung abwarten:
Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag. Erst nach Zusage übernimmt sie die Kosten seit Antragstellung.
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Installation und Einweisung:
Der Anbieter übernimmt nun meist die Installation und weist die pflegebedürftige Person sowie Angehörige in die Nutzung ein.
Hausnotruf-Kosten steuerlich absetzen
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Hausnotruf nur bei einem vorliegenden Pflegegrad. Unter bestimmten Voraussetzungen können Senioren ohne Pflegegrad die Kosten für ein Hausnotrufsystem jedoch steuerlich geltend machen. Die Bedingungen gestalten sich komplex und treffen nur in Ausnahmefällen zu. Folgende Szenarien können Sie auf Ihre jeweilige Situation hin überprüfen:
Ob sich ein Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen lässt, hängt in erster Linie vom Dienstleister ab: Entscheidend ist, dass der Anbieter eigene Rettungskräfte zur Verfügung stellt. Dies ist zum Beispiel häufig in betreuten Wohnanlagen der Fall, in denen beim Betätigen des Hausnotrufs direkt eine angestellte Pflegekraft alarmiert wird.
Eine entsprechende Rechtsgrundlage bieten ein Urteil durch den Bundesfinanzhof aus dem Jahr 2015 (BFH, Az. VI R 18/14) sowie § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG im Einkommenssteuergesetz.
Auch Kosten für die Pflege können im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Darunter fallen zum Beispiel Kosten für Pflegehilfsmittel oder Ausgaben für Pflegehilfen. Bewahren Sie deshalb Belege und Rechnungen sorgfältig auf.
Ob sich diese Kosten tatsächlich positiv auf Ihre Steuerrückzahlung auswirken, hängt von Ihrem individuell zumutbaren Eigenanteil ab: Er wird auf Basis von Einkommen und Familienstand berechnet. Aufgeführte Ausgaben fallen erst dann ins Gewicht, wenn sie diesen Betrag übersteigen.
Die Preise für Hausnotrufsysteme variieren je nach Anbieter: In der Regel können Sie mit monatlichen Kosten von 25,50 Euro für den Basis-Notruf, 50 Euro für einen Hausnotruf mit Zusatzleistungen und 40-60 Euro für einen mobilen Hausnotruf rechnen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Hausnotruf für Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, also mindestens Pflegegrad 1. Die Zuzahlung von 25,50 Euro im Monat fällt bei allen Pflegegraden gleich aus. Der Antrag zur Kostenübernahme muss jedoch vorab bei der Pflegekasse gestellt werden. Erst nach Bewilligung wird der Zuschlag für den Hausnotruf ausgezahlt.
Ja, Zusatzleistungen wie ein Schlüsselservice oder mobile Hausnotrufsysteme werden meist nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen. Je nach Anbieter können die Kosten variieren: Vergleichen Sie Leistungen aufmerksam, achten Sie auf versteckte Kosten und lassen Sie sich bei Bedarf mehrere Angebote erstellen.
Neben dem Hausnotruf lohnt es sich, über den Erwerb einer "Notfalldose" nachzudenken. Sie finden Angebote online oder in vielen Apotheken. Eine Notfalldose enthält wichtige Dokumente und bietet zusätzliche Sicherheit im Alltag. Sie wird im Kühlschrank gelagert und kann von Rettungskräften schnell aufgefunden werden.
Nach korrekter Antragstellung dauert die Bearbeitung meist zwischen ein bis vier Wochen. Leistungen gelten jedoch schon ab dem Datum der Antragstellung und werden dementsprechend rückwirkend ausgezahlt.
Ja, auch ohne Pflegegrad ist die Nutzung eines Hausnotrufsystems möglich. Allerdings entfällt ein Zuschuss durch die Pflegekasse und die Kosten müssen selbst getragen werden. In wenigen, speziellen Ausnahmefällen können die Ausgaben für einen Hausnotruf stattdessen als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Anbietern, darunter Wohlfahrtsvereine und private Dienstleister. Erste Anlaufstellen können z. B. das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Johanniter, Malteser oder ASB sein.
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025