Die Türkei lockt mit Sonne, Gastfreundschaft und atemberaubenden Landschaften. Umso schöner ist es, wenn Sie Ihren Urlaub rundum sorglos genießen können. Mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie in der Türkei bestens abgesichert, falls während der Reise doch einmal etwas passieren sollte. Ob Arztbesuch in Antalya oder Klinikaufenthalt in Istanbul: Wir sind an Ihrer Seite, übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und kümmern uns im Ernstfall auch um den Rücktransport nach Deutschland.
Auch im Türkeiurlaub kann ein Arztbesuch notwendig werden, beispielsweise wegen eines Infekts oder nach einem Unfall. Doch die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland deckt die Kosten dafür nur teilweise. In der Türkei gilt das lokale Gesundheitssystem, das häufig Zuzahlungen verlangt. Zudem müssen sich Reisende vorab beim türkischen Kostenträger registrieren, um nicht auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben. Besonders kritisch wird es, wenn ein Rücktransport nach Deutschland notwendig ist, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diesen nur in sehr seltenen Fällen. Eine private Auslandskrankenversicherung übernimmt hingegen auch medizinisch sinnvolle Rücktransporte. Deshalb rät auch das Auswärtige Amt zu einer solchen Versicherung für Reisen in die Türkei.
-
Sofort geschützt
Ihr Versicherungsschutz beginnt direkt ab dem gewünschten Reisetag – ganz unkompliziert.
-
Für die ganze Familie
Sie können sich, Ihren Partner und bis zu acht Kinder mit nur einem Vertrag versichern.
-
45 Tage je Reise
Jede einzelne Reise ist bis zu 45 Tage lang abgesichert – automatisch und weltweit.
-
Hilfe rund um die Uhr
Unsere Info- und Notruf-Hotline ist 24 Stunden für Sie erreichbar – auch an Feiertagen.
-
Weltweit gut versichert
Sie reisen immer sicher – in die Türkei und in alle anderen Urlaubsländer.
Für Einzelpersonen
Einzeltarif berechnenFür Familien
Familientarif berechnen- Einfacher Online-Abschluss
- SSL-Verschlüsselt
- 14 Tage Widerrufsrecht

In beliebten Urlaubsregionen in der Türkei wie Antalya, Istanbul oder Izmir ist die medizinische Versorgung in der Regel gut, insbesondere in privaten Kliniken. In ländlichen Gebieten hingegen mangelt es oft an moderner Ausstattung und hygienischen Standards.
Zwischen Deutschland und der Türkei besteht zwar ein Sozialversicherungsabkommen, das unter anderem regelt, dass gesetzlich Versicherte aus Deutschland in medizinischen Notfällen auch in der Türkei behandelt werden können. Dies gilt jedoch nur für bestimmte staatliche Einrichtungen und nur für bestimmte Notfälle. Welche Behandlung als Notfall zählt, entscheidet die Klinik vor Ort. Ohne gültigen Auslandskrankenschein oder zusätzlichen Versicherungsschutz müssen Sie die Behandlung zudem meist vorab selbst zahlen – sowohl in privaten als auch in staatlichen Krankenhäusern.
Bitte beachten Sie, dass je nach Sachlage auch mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung eine Vorauszahlung der Leistungen erforderlich sein kann. Dennoch bietet diese Versicherung umfassenden Schutz und Unterstützung, sodass Sie im Ernstfall abgesichert sind und eine zügige Rückerstattung erfolgt. Sie müssen sich keine Sorgen über hohe Behandlungskosten machen und sind weltweit bestens geschützt, sollte eine Vorauszahlung erforderlich sein.
Leistung | Detail |
Versicherungsschutz im Ausland | Bis 45 Tage für alle Reisen |
Verlängerung ab dem 46. Tag | Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich. 2,50 EUR/Tag für Einzelpersonen bis 64 Jahre, 9,50 EUR/ Tag für Einzelpersonen ab 65 Jahre |
Ambulante Behandlung | 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten |
Arznei- und Verbandmittel: | 100 %, wenn ärztlich verordnet |
Heilmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie) |
Hilfsmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung - keine Sehhilfen und Hörgeräte |
Zahnärztliche Behandlung | 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung, für Zahnfüllungen und konfektionierte Kurzzeitprovisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz |
Stationäre Behandlung | 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten. Alternativ Zahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes von 40 EUR/Tag |
Rooming-in | 100 % für die zusätzlichen Unterbringungskosten für Eltern/Kinder |
Transport im Ausland | 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungstransport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft |
Krankenrücktransport | 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleitperson, wenn medizinisch notwendig |
Leistung bei Transportunfähigkeit | 100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist |
Bestattungs- oder Überführungskosten | 100 %, im notwendigen Umfang |
Zweck der Reise | Auslandsaufenthalt wegen Urlaubs- oder Geschäftsreise |
Covid-19 | 100 % für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus |
- Einfacher Online-Abschluss
- SSL-Verschlüsselt
- 14 Tage Widerrufsrecht
Der lang ersehnte Urlaub in der Türkei sollte für Familie W. eine erholsame Abwechslung zum stressigen Alltag werden. Ganz ohne Aufregung verlief der Urlaub leider nicht: Beim Spielen am Hotelpool rutschte der jüngste Sohn Luca aus, fiel hin und schlug sich das Kinn auf. Die Folge: Eine Platzwunde, die ärztlich behandelt und genäht werden musste.
Nach dem ersten Schreck stand schnell fest, dass sich die Eltern keine größeren Sorgen machen mussten. Luca wurde gut versorgt und konnte den Urlaub weiterhin mit Spielen verbringen. Auch im Hinblick auf die Rechnung, die sich auf 450 EUR summierte, konnte sich die Familie entspannt zurücklehnen. Da die gesetzliche Krankenversicherung in der Türkei meist keine Kosten für Behandlungen in privaten Kliniken übernimmt, war die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung für die Familie W. eine unverzichtbare Absicherung. Dank der Erstattung Ihrer R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung kostete Sie die Behandlung am Ende 0 EUR.
Beispiel für eine Behandlung wegen einer Platzwunde am Kinn in der Türkei | |
Untersuchung und Nähen der Wunde | 450 EUR |
Eigenanteil | 450 EUR |
R+V erstattet aus einer Auslandsreise-Krankenversicherung | 450 EUR |
Kosten insgesamt | 0 EUR |
Wie funktioniert die Leistungserstattung?
-
Die Einreise: Personalausweis genügt
Für touristische Aufenthalte in der Türkei von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Ein Personalausweis reicht aus. Wichtig: Er muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild.
-
Vorsicht vor Taschendiebstahl
In Großstädten, auf Basaren und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind immer wieder Taschendiebe unterwegs. Tragen Sie Wertgegenstände möglichst körpernah – am besten in einem Brustbeutel. Originaldokumente sollten Sie im Hotelsafe aufbewahren und Kopien zusätzliche digital sichern.
-
Unterwegs mit Mietwagen
Wer in der Türkei ein Auto mieten möchte, muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 110 km/h. Nicht alle Straßen sind kostenlos. Holen Sie deshalb vorab Informationen über Mautgebühren auf Ihren gewählten Strecken ein.
-
Trinkgeld gehört dazu
In der Türkei ist ein Trinkgeld von etwa 10 % für Dienstleistungen üblich, egal ob im Restaurant, Taxi oder Hotel. Eine Rechnung aufzuteilen und getrennt zu zahlen, ist dort übrigens nicht üblich. Es empfiehlt sich daher, den Gesamtbetrag inklusive Trinkgeld passend zu geben.
Kalenderjahres Police
Möchten Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung für nur ein Jahr abschließen?
- Der Vertrag ist nur für das jeweilige Kalenderjahr gültig und endet mit dem 31.12.
- Bei Reisen über den Jahreswechsel besteht Schutz bis maximal 45 Tage ab Beginn der Reise bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung.
Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung können Sie als Kalenderjahres-Police abschließen. Das bedeutet: Sie schließen den Vertrag einmal ab. Dieser gilt dann bis zum 31.12. des laufenden Jahres und endet automatisch. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Auch Reisen über den Jahreswechsel hinaus sind abgesichert – bis zu 45 Tage ab Reisebeginn oder bis zum Ablauf einer gebuchten Verlängerung.
Die Kalenderjahres-Police der R+V können Sie als Einzelpersonen ab 10,80 EUR und als Familie für 22,80 EUR abschließen.
Ja, für Reisen in die Türkei ist eine Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. Zwar gibt es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei, das bei akuten Notfällen bestimmte medizinische Leistungen in staatlichen Einrichtungen abdeckt. Dieses greift jedoch nur unter engen Voraussetzungen – zum Beispiel nur mit gültigem Auslandskrankenschein (T/A11) und nur für Notfallbehandlungen, die das Krankenhaus als solche einstuft.
Leistungen in privaten Kliniken, Rücktransporte nach Deutschland oder freie Arztwahl sind durch das Abkommen nicht abgesichert. Ohne zusätzlichen Versicherungsschutz müssen Sie diese Kosten selbst tragen.
Das Auswärtige Amt rät deshalb ausdrücklich zum Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.
Inhaltlich gibt es keinen Unterschied zwischen einer Auslandsreise-Krankenversicherung und einer Reisekrankenversicherung. In beiden Fällen ist eine private Versicherung gemeint, die medizinische Behandlungen im Ausland absichert, wenn Sie während Ihrer Reise krank werden oder einen Unfall haben. Eine solche Versicherung übernimmt unter anderem Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland, Medikamente, notwendige Transporte und einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland.
Ob der Begriff „Reisekrankenversicherung“ oder „Auslandsreise-Krankenversicherung“ verwendet wird, macht also keinen Unterschied – wichtig ist, dass Sie im Ausland abgesichert sind.
Auch wenn die Begriffe "Auslandskrankenversicherung" und "Reiseversicherung" im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet werden, meinen sie unterschiedliche Dinge:
- Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder akuten Zahnproblemen. Auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland ist hiermit abgedeckt.
- Die Reiseversicherung ist dagegen ein Sammelbegriff für weitere Versicherungen, die vor finanziellen Risiken rund um die Reise schützen. Zur Reiseversicherung gehören:
- Die Reiserücktrittsversicherung, wenn Sie zum Beispiel wegen Krankheit vor Reiseantritt stornieren müssen
- Die Reiseabbruchversicherung, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden müssen
- Die Reisegepäckversicherung bei Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks
Kurz gesagt: Die Auslandskrankenversicherung schützt im Notfall Ihre Gesundheit im Ausland. Die Reiseversicherung kümmert sich um alles andere, was auf Reisen schiefgehen kann.
Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie während Ihrer Reise in die Türkei umfassend vor den finanziellen Folgen von Erkrankungen oder Unfallen. Versichert sind unter anderem:
- Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, zum Beispiel beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus
- Medikamente, Verbandmittel und Hilfsmittel, sofern sie medizinisch notwendig sind
- Operationen, Diagnostik und Transport zum Arzt oder Krankenhaus
- Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland, zum Beispiel bei längerer Genesungszeit oder notwendiger Weiterbehandlung
Auch bei einer Erkrankung mit dem Coronavirus (Covid-19) im Ausland greift der Versicherungsschutz – inklusive Quarantänekosten bei medizinischer Notwendigkeit. Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Leistungen” und in den Versicherungsbedingungen.
Mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie bei jeder Reise – in die Türkei oder in ein anderes Land – für bis zu 45 Tage am Stück versichert. Das gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Wenn Sie länger als 45 Tage unterwegs sind, können Sie den Schutz ab dem 46. Tag schon ab pro Tag flexibel verlängern.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, solange Sie nicht kündigen. So sind Sie dauerhaft auf all Ihren Reisen geschützt, ohne sich um Ihren Versicherungsschutz kümmern zu müssen.
Alternativ können Sie auch eine Kalenderjahres-Police wählen. Diese endet automatisch zum 31.12. des laufenden Jahres.
Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung greift nur bei akuten Erkrankungen oder Unfällen während Ihrer Reise in die Türkei. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen kein Leistungsanspruch besteht. Dazu gehören unter anderem:
- Behandlungen, die bereits vor der Reise geplant waren, zum Beispiel Operationen oder laufende Therapien
- Kosten für Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen
- Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
- Schäden durch vorsätzliches Handeln oder Drogenkonsum
- Kosmetische Eingriffe
- Behandlungen nach Ablauf des Versicherungsschutzes bei Reisen über 45 Tage ohne Verlängerung
In EU-Ländern genießen gesetzlich Versicherte aus Deutschland einen gewissen Grundschutz. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) können Sie medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen, allerdings unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen Regelungen.
Wichtig zu wissen:
- Zuzahlungen müssen Sie meist selbst tragen
- Private Kliniken und Rücktransporte nach Deutschland sind nicht abgedeckt
- Die EHIC schützt nicht bei jedem Anbieter und nicht in jedem Fall
Deshalb empfiehlt sich auch für Reisen innerhalb der EU eine private Auslandskrankenversicherung wie die der R+V. Sie übernimmt alle medizinisch notwendigen Kosten im Ausland und organisiert bei Bedarf einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause.
Für touristische Kurzaufenthalte ist keine Versicherungsbestätigung erforderlich. Deutsche Staatsangehörige dürfen bis zu 90 Tage visumfrei in die Türkei einreisen. Ein Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung gehört dabei nicht zu den Einreisevoraussetzungen.
Wenn Sie sich jedoch länger in der Türkei aufhalten möchten (zum Beispiel für ein Studium oder Praktikum), kann eine Versicherungsbestätigung verlangt werden. Diese stellen wir Ihnen nach Vertragsabschluss gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach online oder telefonisch Kontakt mit uns auf und geben Sie Ihre Vertragsnummer und den geplanten Reisezeitraum an. Die Bestätigung belegt, dass Sie während Ihres Türkei-Aufenthalts durch die R+V privat versichert sind.