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Auslandsreisekrankenversicherung Türkei

Unbeschwert das Abenteuer Türkei genießen

  • Schutz bei akut auftretenden Erkrankungen und Unfällen
  • Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte
  • 24-Stunden-Telefon-Hotline im Notfall
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Inhalt:

Entspannt in den Türkeiurlaub mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung

Die Türkei lockt mit Sonne, Gastfreundschaft und atemberaubenden Landschaften. Umso schöner ist es, wenn Sie Ihren Urlaub rundum sorglos genießen können. Mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie in der Türkei bestens abgesichert, falls während der Reise doch einmal etwas passieren sollte. Ob Arztbesuch in Antalya oder Klinikaufenthalt in Istanbul: Wir sind an Ihrer Seite, übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und kümmern uns im Ernstfall auch um den Rücktransport nach Deutschland.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen in der Türkei. Auch medizinisch sinnvolle Rücktransporte nach Deutschland sind mitversichert.

  • Sie können den Versicherungsschutz allein nutzen oder gemeinsam mit Ihrer Familie abschließen. Im Familientarif sind bis zu zwei Erwachsene und bis zu acht Kinder abgesichert.

  • Sie haben die Wahl zwischen dem Tarif FernWeh (ARED) mit automatischer Verlängerung oder der Kalenderjahrespolice, die nur für das aktuelle Jahr bis 31.12. gilt.

Darum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für die Türkei sinnvoll

Auch im Türkeiurlaub kann ein Arztbesuch notwendig werden, beispielsweise wegen eines Infekts oder nach einem Unfall. Doch die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland deckt die Kosten dafür nur teilweise. In der Türkei gilt das lokale Gesundheitssystem, das häufig Zuzahlungen verlangt. Zudem müssen sich Reisende vorab beim türkischen Kostenträger registrieren, um nicht auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben. Besonders kritisch wird es, wenn ein Rücktransport nach Deutschland notwendig ist, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diesen nur in sehr seltenen Fällen. Eine private Auslandskrankenversicherung übernimmt hingegen auch medizinisch sinnvolle Rücktransporte. Deshalb rät auch das Auswärtige Amt zu einer solchen Versicherung für Reisen in die Türkei.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sofort geschützt

    Ihr Versicherungsschutz beginnt direkt ab dem gewünschten Reisetag – ganz unkompliziert.

  • Für die ganze Familie

    Sie können sich, Ihren Partner und bis zu acht Kinder mit nur einem Vertrag versichern.

  • 45 Tage je Reise

    Jede einzelne Reise ist bis zu 45 Tage lang abgesichert – automatisch und weltweit.

  • Hilfe rund um die Uhr

    Unsere Info- und Notruf-Hotline ist 24 Stunden für Sie erreichbar – auch an Feiertagen.

  • Weltweit gut versichert

    Sie reisen immer sicher – in die Türkei und in alle anderen Urlaubsländer.

Wählen Sie den richtigen Tarif für Ihre Reisepläne

Egal, ob Sie allein oder mit Familie reisen, mit den Tarifen der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung finden Sie den passenden Schutz.

Für Einzelpersonen

Tarif FernWeh (ARED)

  • Jeweils für die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise – egal wie oft im Jahr Sie verreisen
  • Verlängerung möglich ab dem 46. Tag, 2,50 EUR/Tag bis max. 730 Tage
  • Einmal abschließen, verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr
  • Je Einzelperson bis 64 Jahre

ab 10,80 EUR

pro Jahr

Einzeltarif berechnen

Für Familien

Tarif FernWeh (ARFD)

  • Sie können Ihren Partner (bis 64 Jahre) sowie bis zu acht Ihrer Kinder (bis 24 Jahre) mitversichern – wenn Sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben
  • Jeweils für die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise – egal wie oft im Jahr Sie verreisen
  • Einmal abschließen, verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr

22,80 EUR

pro Jahr

Familientarif berechnen

R+V-Auslandsreisekrankenversicherung: Was ist versichert, was nicht?

Was ist versichert*?

  • Ambulante Behandlungen

  • Stationäre Behandlung in Krankenhäusern

  • Zahnärztliche Leistungen wie schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnersatz 

  • Transportkosten

  • Krankenrücktransport aus dem Ausland

Was ist nicht versichert*?

  • Behandlungen im Aus­land, die ein Grund für die Reise waren

  • Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten

  • Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind

  • Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heil­ und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden

* Für die detaillierten Informationen zu Leistungsumfängen und Ausschlüssen ziehen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung hinzu.

Jetzt absichern und sorgenfrei in die Türkei reisen

  • Einfacher Online-Abschluss
  • SSL-Verschlüsselt
  • 14 Tage Widerrufsrecht

Medizinische Versorgung in der Türkei

In beliebten Urlaubsregionen in der Türkei wie Antalya, Istanbul oder Izmir ist die medizinische Versorgung in der Regel gut, insbesondere in privaten Kliniken. In ländlichen Gebieten hingegen mangelt es oft an moderner Ausstattung und hygienischen Standards.

Zwischen Deutschland und der Türkei besteht zwar ein Sozialversicherungsabkommen, das unter anderem regelt, dass gesetzlich Versicherte aus Deutschland in medizinischen Notfällen auch in der Türkei behandelt werden können. Dies gilt jedoch nur für bestimmte staatliche Einrichtungen und nur für bestimmte Notfälle. Welche Behandlung als Notfall zählt, entscheidet die Klinik vor Ort. Ohne gültigen Auslandskrankenschein oder zusätzlichen Versicherungsschutz müssen Sie die Behandlung zudem meist vorab selbst zahlen – sowohl in privaten als auch in staatlichen Krankenhäusern.

Bitte beachten Sie, dass je nach Sachlage auch mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung eine Vorauszahlung der Leistungen erforderlich sein kann. Dennoch bietet diese Versicherung umfassenden Schutz und Unterstützung, sodass Sie im Ernstfall abgesichert sind und eine zügige Rückerstattung erfolgt. Sie müssen sich keine Sorgen über hohe Behandlungskosten machen und sind weltweit bestens geschützt, sollte eine Vorauszahlung erforderlich sein.

Die wichtigsten Leistungen unserer Tarife

Diese Leistungen umfasst die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung.

Leistung Detail
Versicherungs­schutz im Ausland Bis 45 Tage für alle Reisen
Verlängerung ab dem 46. Tag Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich. 2,50 EUR/Tag für Einzelpersonen bis 64 Jahre, 9,50 EUR/ Tag für Einzelpersonen ab 65 Jahre
Ambulante Behandlung 100 %, auch für die Behandlung von Schwanger­schafts­­kompli­­­kationen, Fehl- und Frühgeburten
Arznei- und Verband­mittel:  100 %, wenn ärztlich verordnet
Heilmittel 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie)
Hilfsmittel 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung - keine Seh­hilfen und Hör­geräte
Zahnärztliche Behandlung 100 % für schmerz­stillende Zahn­behandlung, für Zahn­füllungen und konfek­tionierte Kurzzeit­provisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz
Stationäre Behandlung 100 %, auch für die Behandlung von Schwanger­schafts­­kompli­­kationen, Fehl- und Früh­geburten. Alternativ Zahlung eines Ersatz­kranken­haus­tagegeldes von 40 EUR/Tag
Rooming-in 100 % für die zusätzlichen Unterbringungs­kosten für Eltern/Kinder
Transport im Ausland 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächst­gelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungs­transport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft
Kranken­rück­transport 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rück­transport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleit­person, wenn medizinisch notwendig
Leistung bei Transport­unfähigkeit  100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist
Bestattungs- oder Über­führungs­kosten 100 %, im notwendigen Umfang
Zweck der Reise Auslandsaufenthalt wegen Urlaubs- oder Geschäfts­reise
Covid-19 100 % für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus

 

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Ein Fallbeispiel: Planschen mit Folgen

Der lang ersehnte Urlaub in der Türkei sollte für Familie W. eine erholsame Abwechslung zum stressigen Alltag werden. Ganz ohne Aufregung verlief der Urlaub leider nicht: Beim Spielen am Hotelpool rutschte der jüngste Sohn Luca aus, fiel hin und schlug sich das Kinn auf. Die Folge: Eine Platzwunde, die ärztlich behandelt und genäht werden musste. 

Nach dem ersten Schreck stand schnell fest, dass sich die Eltern keine größeren Sorgen machen mussten. Luca wurde gut versorgt und konnte den Urlaub weiterhin mit Spielen verbringen. Auch im Hinblick auf die Rechnung, die sich auf 450 EUR summierte, konnte sich die Familie entspannt zurücklehnen. Da die gesetzliche Krankenversicherung in der Türkei meist keine Kosten für Behandlungen in privaten Kliniken übernimmt, war die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung für die Familie W. eine unverzichtbare Absicherung. Dank der Erstattung Ihrer R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung kostete Sie die Behandlung am Ende 0 EUR. 

 

 

Beispiel für eine Behandlung wegen einer Platzwunde am Kinn in der Türkei
Untersuchung und Nähen der Wunde 450 EUR
Eigen­anteil 450 EUR
R+V erstattet aus einer Auslands­reise-Kranken­versicherung 450 EUR
Kosten insgesamt 0 EUR

 

Wie funktioniert die Leistungserstattung?

  • Arztrechnung vor Ort zahlen
    Wenn Sie nach Ihrer Behandlung eine Rechnung von der Praxis oder Klinik erhalten, zahlen Sie diese zunächst selbst. 
  • Rechnung einreichen 
    Reichen Sie die Originalrechnung bei der R+V ein. Nach der Prüfung erstatten wir Ihnen die Kosten schnell und unkompliziert. 
  • Direkte Abwicklung im Notfall
    Bei hohen Behandlungskosten nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit uns auf. So können wir direkt mit dem Krankenhaus abrechnen und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. 

Das ist bei Reisen in die Türkei zu beachten!

Allgemeine Tipps und Informationen für das Reiseziel Türkei

  1. Die Einreise: Personalausweis genügt

    Für touristische Aufenthalte in der Türkei von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Ein Personalausweis reicht aus. Wichtig: Er muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild.

  2. Vorsicht vor Taschendiebstahl

    In Großstädten, auf Basaren und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind immer wieder Taschendiebe unterwegs. Tragen Sie Wertgegenstände möglichst körpernah – am besten in einem Brustbeutel. Originaldokumente sollten Sie im Hotelsafe aufbewahren und Kopien zusätzliche digital sichern.

  3. Unterwegs mit Mietwagen

    Wer in der Türkei ein Auto mieten möchte, muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 110 km/h. Nicht alle Straßen sind kostenlos. Holen Sie deshalb vorab Informationen über Mautgebühren auf Ihren gewählten Strecken ein. 

  4. Trinkgeld gehört dazu

    In der Türkei ist ein Trinkgeld von etwa 10 % für Dienstleistungen üblich, egal ob im Restaurant, Taxi oder Hotel. Eine Rechnung aufzuteilen und getrennt zu zahlen, ist dort übrigens nicht üblich. Es empfiehlt sich daher, den Gesamtbetrag inklusive Trinkgeld passend zu geben.

Kalenderjahres Police

Möchten Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung für nur ein Jahr abschließen?

  • Der Vertrag ist nur für das jeweilige Kalenderjahr gültig und endet mit dem 31.12.
  • Bei Reisen über den Jahreswechsel besteht Schutz bis maximal 45 Tage ab Beginn der Reise bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung.
FAQs

Die häufigsten Fragen zur Reisekrankenversicherung

- Reiseziel Türkei -

Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung können Sie als Kalenderjahres-Police abschließen. Das bedeutet: Sie schließen den Vertrag einmal ab. Dieser gilt dann bis zum 31.12. des laufenden Jahres und endet automatisch. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Auch Reisen über den Jahreswechsel hinaus sind abgesichert – bis zu 45 Tage ab Reisebeginn oder bis zum Ablauf einer gebuchten Verlängerung.

Die Kalenderjahres-Police der R+V können Sie als Einzelpersonen ab 10,80 EUR und als Familie für 22,80 EUR abschließen. 

Ja, für Reisen in die Türkei ist eine Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. Zwar gibt es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei, das bei akuten Notfällen bestimmte medizinische Leistungen in staatlichen Einrichtungen abdeckt. Dieses greift jedoch nur unter engen Voraussetzungen – zum Beispiel nur mit gültigem Auslandskrankenschein (T/A11) und nur für Notfallbehandlungen, die das Krankenhaus als solche einstuft.

Leistungen in privaten Kliniken, Rücktransporte nach Deutschland oder freie Arztwahl sind durch das Abkommen nicht abgesichert. Ohne zusätzlichen Versicherungsschutz müssen Sie diese Kosten selbst tragen.

Das Auswärtige Amt rät deshalb ausdrücklich zum Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. 

Inhaltlich gibt es keinen Unterschied zwischen einer Auslandsreise-Krankenversicherung und einer Reisekrankenversicherung. In beiden Fällen ist eine private Versicherung gemeint, die medizinische Behandlungen im Ausland absichert, wenn Sie während Ihrer Reise krank werden oder einen Unfall haben. Eine solche Versicherung übernimmt unter anderem Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland, Medikamente, notwendige Transporte und einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland.

Ob der Begriff „Reisekrankenversicherung“ oder „Auslandsreise-Krankenversicherung“ verwendet wird, macht also keinen Unterschied – wichtig ist, dass Sie im Ausland abgesichert sind.

Auch wenn die Begriffe "Auslandskrankenversicherung" und "Reiseversicherung" im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet werden, meinen sie unterschiedliche Dinge:

  1. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder akuten Zahnproblemen. Auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland ist hiermit abgedeckt. 
  2. Die Reiseversicherung ist dagegen ein Sammelbegriff für weitere Versicherungen, die vor finanziellen Risiken rund um die Reise schützen. Zur Reiseversicherung gehören: 
  • Die Reiserücktrittsversicherung, wenn Sie zum Beispiel wegen Krankheit vor Reiseantritt stornieren müssen
  • Die Reiseabbruchversicherung, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden müssen 
  • Die Reisegepäckversicherung bei Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks 

Kurz gesagt: Die Auslandskrankenversicherung schützt im Notfall Ihre Gesundheit im Ausland. Die Reiseversicherung kümmert sich um alles andere, was auf Reisen schiefgehen kann. 

Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie während Ihrer Reise in die Türkei umfassend vor den finanziellen Folgen von Erkrankungen oder Unfallen. Versichert sind unter anderem:

  • Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, zum Beispiel beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus 
  • Medikamente, Verbandmittel und Hilfsmittel, sofern sie medizinisch notwendig sind 
  • Operationen, Diagnostik und Transport zum Arzt oder Krankenhaus 
  • Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland, zum Beispiel bei längerer Genesungszeit oder notwendiger Weiterbehandlung 

Auch bei einer Erkrankung mit dem Coronavirus (Covid-19) im Ausland greift der Versicherungsschutz – inklusive Quarantänekosten bei medizinischer Notwendigkeit. Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Leistungen” und in den Versicherungsbedingungen. 

Mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie bei jeder Reise – in die Türkei oder in ein anderes Land – für bis zu 45 Tage am Stück versichert. Das gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Wenn Sie länger als 45 Tage unterwegs sind, können Sie den Schutz ab dem 46. Tag schon ab pro Tag flexibel verlängern.

Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, solange Sie nicht kündigen. So sind Sie dauerhaft auf all Ihren Reisen geschützt, ohne sich um Ihren Versicherungsschutz kümmern zu müssen.

Alternativ können Sie auch eine Kalenderjahres-Police wählen. Diese endet automatisch zum 31.12. des laufenden Jahres.

Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung greift nur bei akuten Erkrankungen oder Unfällen während Ihrer Reise in die Türkei. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen kein Leistungsanspruch besteht. Dazu gehören unter anderem:

  • Behandlungen, die bereits vor der Reise geplant waren, zum Beispiel Operationen oder laufende Therapien 
  • Kosten für Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen 
  • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind 
  • Schäden durch vorsätzliches Handeln oder Drogenkonsum 
  • Kosmetische Eingriffe 
  • Behandlungen nach Ablauf des Versicherungsschutzes bei Reisen über 45 Tage ohne Verlängerung

In EU-Ländern genießen gesetzlich Versicherte aus Deutschland einen gewissen Grundschutz. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) können Sie medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen, allerdings unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen Regelungen.

Wichtig zu wissen:

  • Zuzahlungen müssen Sie meist selbst tragen 
  • Private Kliniken und Rücktransporte nach Deutschland sind nicht abgedeckt 
  • Die EHIC schützt nicht bei jedem Anbieter und nicht in jedem Fall 

Deshalb empfiehlt sich auch für Reisen innerhalb der EU eine private Auslandskrankenversicherung wie die der R+V. Sie übernimmt alle medizinisch notwendigen Kosten im Ausland und organisiert bei Bedarf einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause.

Für touristische Kurzaufenthalte ist keine Versicherungsbestätigung erforderlich. Deutsche Staatsangehörige dürfen bis zu 90 Tage visumfrei in die Türkei einreisen. Ein Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung gehört dabei nicht zu den Einreisevoraussetzungen.

Wenn Sie sich jedoch länger in der Türkei aufhalten möchten (zum Beispiel für ein Studium oder Praktikum), kann eine Versicherungsbestätigung verlangt werden. Diese stellen wir Ihnen nach Vertragsabschluss gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach online oder telefonisch Kontakt mit uns auf und geben Sie Ihre Vertragsnummer und den geplanten Reisezeitraum an. Die Bestätigung belegt, dass Sie während Ihres Türkei-Aufenthalts durch die R+V privat versichert sind.

Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung Türkei

Sinnvolle Ergänzungen zu Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung Türkei

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