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Viele Reisende, besonders junge Urlauber mit begrenztem Budget, fragen sich oft, ob eine private Reisekrankenversicherung für Thailand wirklich notwendig ist. „Mir wird schon nichts passieren“ – das hört man häufig, und meistens ist das auch der Fall. Doch obwohl Thailand traumhafte Strände, beeindruckende Tempel und exotisches Essen bietet, können unvorhergesehene Erkrankungen oder Unfälle während eines Aufenthalts schnell teuer werden: Ein Sturz mit dem Roller oder der Kontakt mit einer infizierten Mücke kann plötzlich einen Arztbesuch nötig machen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten für den Notfall während einer Thailand-Reise nicht.
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland keine Arztkosten im Ausland, wenn Sie sich außerhalb der EU oder in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen aufhalten. Dazu gehört zum Beispiel Thailand. Deshalb ist es absolut sinnvoll, für Thailand eine Reisekrankenversicherung mit umfassendem Versicherungsschutz abzuschließen, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein und finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung gehen Sie auf Ihrer Reise nach Thailand kein Risiko ein. Sie sind je Aufenthalt für die ersten 45 Tage Ihres Urlaubs in Thailand vor hohen Behandlungskosten im Krankheitsfall abgesichert.
Einzelperson
Familien
Die private Auslandsreisekrankenversicherung der R+V bietet für Thailand einen umfassenden Versicherungsschutz. Sie übernimmt unter anderem die Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und bei Bedarf den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland. Alle Leistungen unserer Reisekrankenversicherung für Thailand finden Sie in unserer Übersicht:
| Leistung | Detail |
| Versicherungsschutz im Ausland | Bis 45 Tage für alle Reisen |
| Verlängerung ab dem 46. Tag | Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich. 2,50 EUR/Tag für Einzelpersonen bis 64 Jahre, 9,50 EUR/ Tag für Einzelpersonen ab 65 Jahre |
| Ambulante Behandlung | 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten |
| Arznei- und Verbandmittel: | 100 %, wenn ärztlich verordnet |
| Heilmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie) |
| Hilfsmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung - keine Sehhilfen und Hörgeräte |
| Zahnärztliche Behandlung | 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung, für Zahnfüllungen und konfektionierte Kurzzeitprovisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz |
| Stationäre Behandlung | 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten. Alternativ Zahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes von 40 EUR/Tag |
| Rooming-in | 100 % für die zusätzlichen Unterbringungskosten für Eltern/Kinder |
| Transport im Ausland | 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungstransport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft |
| Krankenrücktransport | 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleitperson, wenn medizinisch notwendig |
| Leistung bei Transportunfähigkeit | 100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist |
| Bestattungs- oder Überführungskosten | 100 %, im notwendigen Umfang |
| Zweck der Reise | Aufenthalt im Ausland wegen Urlaubs- oder Geschäftsreise |
| Covid-19 | 100 % für medizinisch notwendige Behandlungen in Thailand wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus |
Für die detaillierten Informationen zu Leistungsumfängen und Ausschlüssen ziehen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung hinzu.
- Einfacher Online-Abschluss
- SSL-Verschlüsselt
- 14 Tage Widerrufsrecht
* Für die detaillierten Informationen zu Leistungsumfängen und Ausschlüssen ziehen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung hinzu.
Ein Motorrradunfall in Thailand
Frau Altmann, 32 Jahre, verbringt zwei Wochen Urlaub in Thailand. Bei einer Motorradtour in Chiang Mai kommt Sie von der Straße ab und stürzt. Sie verletzt sich dabei schwer am Bein und muss ins Krankenhaus gebracht werden.
| Beispiel für eine Behandlung wegen einer Verletzung am Bein in Thailand | |
| Behandlungskosten vor Ort | 1.200 EUR |
| Stationärer Aufenthalt | 3.500 EUR |
| Medikamente und Physiotherapie | 300 EUR |
| Krankenrückransport | 10.000 EUR |
| Summe | 15.000 EUR |
| R+V erstattet aus einer Auslandsreise-Krankenversicherung | 12.750 - 14.250 EUR |
| Selbstbeteiligung Frau Altmann für die Behandlung | 0 EUR |
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Medizinische Versorgung in Städten
In Bangkok und anderen Städten entspricht die medizinische Versorgung europäischen Standards. Internationale Kliniken und Ärztezentren mit englischsprachigen Ärzten sind verfügbar, die Behandlungen sind jedoch teuer und müssen oft direkt vor Ort bezahlt werden.
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Versorgung auf dem Land
In ländlichen Regionen mangelt es häufig an medizinischem Fachpersonal und wichtigen Medikamenten.
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Rettungssystem
Ein staatliches Rettungssystem existiert nicht. Rettungswagen sind meist einem bestimmten Krankenhaus zugeordnet, schlecht ausgestattet und das Personal nur begrenzt medizinisch geschult. Private Krankenhäuser bieten bessere Ausstattung, aber höhere Kosten.
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Apotheken
In größeren Städten sind Apotheken weit verbreitet. Gängige Medikamente sind in der Regel frei erhältlich, unterscheiden sich jedoch in Dosierung und Darreichungsform. Internationale Apotheken verfügen häufig über englischsprachiges Personal. Es ist daher sinnvoll, wichtige Medikamente von zu Hause mitzunehmen.
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Absicherung durch Versicherung
Eine Reisekrankenversicherung für den Urlaub in Thailand schützt vor den hohen Kosten eines Transports und von ambulanten und stationären Behandlungen. Viele Versicherer, so wie auch die R+V, bieten zudem einen 24-Stunden-Service, der im Notfall aus dem Ausland kontaktiert werden kann.
Ist eine Reisekrankenversicherung für einen Urlaub in Thailand Pflicht?
Für die Einreise nach Thailand ist eine Reisekrankenversicherung keine Pflicht, wird vom Auswärtigen Amt aber dringend empfohlen. Besonders bei medizinischen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten oder einem möglichen Krankenrücktransport schützt sie vor hohen Kosten. Wer länger als 30 Tage bleibt oder ein Non-Immigrant-Visum beantragt, sollte den Nachweis einer Reisekrankenversicherung jedoch bereithalten.
Grundsätzlich gelten für die Einreise nach Thailand folgende Bestimmungen:
- Reisedokumente: Es wird ein gültiger Reisepass benötigt, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
- Visumfreie Einreise: Deutsche Staatsbürger können visumfrei bis zu 30 Tage für touristische Zwecke einreisen.
- Non-Immigrant-Visum: Für längere Aufenthalte, z. B. über 30 Tage oder für Arbeit, Studium oder Rentneraufenthalte, ist ein Non-Immigrant-Visum erforderlich.
- Rück- oder Weiterreiseticket: Bei der Einreise kann der Nachweis eines Rück- oder Weiterflugtickets verlangt werden.
Wenn Sie sich mit dem Thema „Krankenversicherung im Ausland“ befassen, werden Sie dabei auf verschieden Begriffe, wie „Auslandskrankenversicherung“, „Reisekrankenversicherung“ oder „Auslandsreisekrankenversicherung“, stoßen. Verschiedene Versicherer nutzen unterschiedliche Begriffe für Ihre Produkte, weshalb es hier teilweise zu Verwirrungen kommt. Dabei gibt es klare Unterschiede zwischen den Versicherungsmodellen. So richtet sich eine Auslandskrankenversicherung gezielt an Menschen, die mehr als nur ein paar Wochen Urlaub im Ausland verbringen möchten und ist entsprechend teurer. Die Auslandsreisekrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung ist dagegen speziell auf Urlauber und Geschäftsreisende zugeschnitten, die keinen längerfristigen Aufenthalt im Ausland planen.
Grundsätzlich kann die R+V-Auslandreisekrankenversicherung für Thailand auch noch kurz vor der Abreise abgeschlossen werden – als Versicherungsbeginn gilt dann das aktuelle Datum. Wichtig ist, dass der Antrag online vollständig ausgefüllt und die Einzugsermächtigung erteilt wurde, bevor Sie in Ihren Urlaub nach Thailand starten. Der Abschluss der Versicherung für einen optimalen Versicherungsschutz dauert in der Regel nur wenige Minuten, dennoch sollten Sie dies frühzeitig erledigen, um unnötigen Stress vor Reisebeginn zu vermeiden.
Bei kleineren medizinischen Rechnungen, etwa für ambulante Behandlungen oder Medikamente, zahlen Sie als Versicherter in Thailand normalerweise direkt vor Ort. Die Belege reichen Sie anschließend bei der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung ein. Die Erstattung erfolgt in der Regel schnell und unkompliziert.
Bei hohen Behandlungskosten, etwa für einen Krankenhausaufenthalt oder eine Operation, kann die Kostenübernahme auch direkt zwischen der R+V und der Klinik in Thailand erfolgen. Wichtig ist, vorab Kontakt mit uns als Versicherer aufzunehmen, damit die Abwicklung direkt mit der medizinischen Einrichtung geklärt werden kann. So sind Sie im Notfall optimal abgesichert, ohne sich um die Finanzierung der hohen Kosten sorgen zu müssen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung der R+V bietet einen umfassenden Schutz, auch für eine Reise nach Thailand. Jedoch gibt es bestimmte Situationen und Leistungen, die nicht abgedeckt sind. Es ist wichtig, diese Ausschlüsse zu kennen, um realistische Erwartungen an den Versicherungsschutz zu haben.
In diesen Fällen greift die Auslandsreiseversicherung nicht:
- Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren
- Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten.
- Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen
- Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind
- Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden
- Auslandsreisen, die bereits vor Versicherungsbeginn angetreten wurden
- Nicht inbegriffen ist eine Reiserücktrittsversicherung
Detaillierte Informationen zu Leistungsumfängen und Ausschlüssen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung entnehmen.
Ja, auch als privat Versicherter ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für Thailand empfehlenswert. Prüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Ihre private Krankenversicherung alle Kosten im Ausland abdeckt, denn diese übernimmt im Ausland häufig nur begrenzte Kosten. Insbesondere der medizinisch notwendige Krankenrücktransport nach Deutschland ist in vielen Tarifen nicht eingeschlossen.
Selbst wenn Ihre private Krankenversicherung Leistungen im Ausland bietet, kann der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Ihre Reise, z. B. nach Thailand, sinnvoll sein, etwa wenn ein Selbstbehalt vereinbart oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist. So sind Sie im Notfall umfassend abgesichert und müssen sich keine Sorgen um hohe Behandlungskosten machen.