Fristen für die Kündigung der Kfz-Versicherung
Bevor Sie die Kfz-Versicherung kündigen, prüfen Sie in den Unterlagen Ihrer bisherigen Autoversicherung das Ende des Versicherungsjahres:
- Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist meistens mit einer einmonatigen Frist zum Ende jedes Versicherungsjahres möglich.
- Bei den meisten Kfz-Versicherern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, daher ist der Stichtag für die Kündigung der 30. November.
- Fällt der reguläre Fristablauf auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Frist am nächsten Werktag um 24.00 Uhr.
- Ausnahmen sind sogenannte unterjährige Verträge, dort sind Start und Ablauf des Versicherungsjahres nicht vom Kalenderjahr abhängig.
- Wird der Vertrag nicht bis zur Frist gekündigt, verlängert er sich in der Regel automatisch um ein Jahr.